COVID-19 bringt viele in eine wirtschaftliche Schieflage und führt dazu, dass tausende Bundesbürger ihre Kredite nicht mehr abzahlen können. Um die Darlehensnehmer zu schützen, wurden kurzfristig neue Regeln erlassen. Dennoch herrscht große Unsicherheit und Betroffene stellen oftmals die gleichen Fragen:
- Was bedeuten die neuen Darlehensregelungen während der COVID-19 Pandemie für mich?
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Muss ich die Kreditraten während der Corona-Krise weiterhin zahlen?
- Kann mir die Bank das Darlehen kündigen, wenn ich die Raten nicht zahlen kann?
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Wie Sie sich während der Corona-Krise am besten verhalten! - Einen Leitfaden gibt es hier!
- WIR DURCHLEUCHTEN DIE RECHTSLAGE FÜR SIE! -
SEITENINHALT:
Kann die Bank den Kreditvertrag kündigen, wenn der Darlehensnehmer die Raten während der Corona Pandemie nicht zahlt und stundet?
In Zeiten von Corona verdienen sowohl Selbstständige, als auch Angestellte z.B. wegen Kurzzeitarbeit weniger Geld. Dies führt dazu, dass viele Darlehensnehmer die Kreditraten nicht mehr bedienen können.
Um Kündigungen wegen Zahlungsschwierigkeiten in der Corona-Krise zu vermeiden, hat der Gesetzgeber nunmehr bestimmt, dass Kreditverträge nicht gekündigt werden dürfen, wenn Darlehensnehmer die Raten im Zeitraum vom 1. April bis zum 30. Juni 2020 aussetzen.
Vorsicht: Die Corona-Regelungen gelten nur für Verbraucherdarlehen. Andere Darlehen müssen nach wie vor bedient werden!
Was bedeuten die neuen Darlehensregelungen während der COVID-19 Pandemie für meinen Verbraucherkredit?
Konkret stellte das Bundesjustizministerium für den Zeitraum vom 1. April bis zum 30. Juni 2020 folgende Regelungen auf:
Für alle Verbraucherdarlehensverträge, die vor dem 15. März 2020 abgeschlossen wurden, gilt, dass die Darlehensnehmer die im Zeitraum vom 1. April bis zum 30. Juni
2020 fällig werdenden Raten nicht zahlen müssen. Erst zum 1. Juli 2020 werden die Kreditraten -vorerst- dann wieder
normal zur Zahlung fällig. Bis dahin gestundete Raten müssen insoweit nicht nachgezahlt werden. Vielmehr
verlängert sich der Darlehensvertrag entsprechend um die Monate, in denen wegen der Corona-Krise Kreditraten gestundet
worden.
Da es sich um ein gesetzliches Stundungsrecht handelt, dürfen die Banken den Kredit nicht kündigen und auch keine Verzugskosten, wie Verzugszinsen verlangen. Spareinlagen zählen ebenfalls nicht hinzu.
Leidglich Förderdarlehen, Arbeitgeberdarlehen, Darlehen unter 200 € und Sachdarlehen werden von dieser Regelung nicht erfasst. Diese müssen weiterhin bedient werden.
Vorsicht: Die ersten Banken versuchen bereits, Ihren Kunden Verzugszinsen für die Zeit der Darlehensstundung zu berechnen. Hierauf müssen sich
betroffene Verbraucher nicht einlassen! Wenn die Bank von Ihnen eine entsprechende Vereinbarung verlangt, dann sollten Sie Ihre Zustimmung verweigern.
Wie Sie sich während der Corona-Krise am besten verhalten! - Einen Leitfaden gibt es hier!
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Wenn Sie als Verbraucher die Kreditraten wegen der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise nicht zahlen können, sollten Sie zunächst
Kontakt mit Ihrer Bank aufnehmen und ihm die Situation schildern. Machen Sie klar, dass Sie von Ihrem zeitlich befristeten
Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch machen müssen.
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Sofern die Bank mit Ihnen sodann Verzugszinsen vereinbaren möchte oder gar verlangt, sollten Sie dies nicht
akzeptieren!
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Wenn Sie rechtliche Hilfe benötigen, dann können Sie es uns gerne wissen lassen!
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