Online-Coachings der Anbieterin "CopeCart GmbH" lassen sich widerrufen, kündigen, etc.! - Obwohl CopeCart unser Mandantin zunächst mitteilte, dass ihr Widerruf nicht möglich sei, weil sie
als Unternehmerin hierauf auch wirksam verzichtet habe, erkannte CopeCart die Forderungen bei Gericht dann schnell an. Das Amtsgericht Düsseldorf stellte fest,
dass ein Online-Coaching-Vertrag nicht besteht und sprach unserer Mandantin die Rückerstattung der Anwaltskosten zu (siehe AG Düsseldorf, Urteil vom 06.12.22 - 18 C
260/22).
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Sie haben auch schlechte Erfahrungen mit CopeCart gemacht? CopeCart akzeptiert Ihren Widerruf
nicht? Sie wollen den Online-Coaching-Vertrag kündigen und bereits bezahlte Kosten zurückerstattet haben? - Zögern Sie nicht und lassen Sie sich professionell helfen. Fordern Sie gerne unsere
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Zum Sachverhalt: Mandantin buchte ein Online-Coaching mit dem Namen "1:1 Coaching, das als "Beautyholic Methode" beworben wurde. Sie war überrascht, dass auf einmal CopeCart Geld verlangte!
Unser Mandantin ist Kosmetikerin. Sie stieß auf ein Online-Coaching der Firma "Beautyholic". Frau Banu Suntharalingam bewarb dieses Coaching auf Instagram mit den Worten:
"Ich zeige Kosmetikerinnen, wie sie online Kunden gewinnen und ihren Terminkalender füllen, ohne auf Empfehlungen zu hoffen!"
(-zit. von https://www.instagram.com/banu.beautyholic/ | Stand: 25.02.2023)
Unser Mandantin zeigte sich interessiert. Im Rahmen eines kostenlosen "Videocalls" buchte unsere Mandantin sodann ein Coaching, hörten sich die Versprechen nach Umsatzsteigerung, nach viel Kundschaft, etc. doch recht gut an. Was unserer Mandantin völlig unklar war: Ihr Vertragspartner wurde nicht Beautyholic" oder Frau Banu Suntharalingam. Vielmehr sollte Sie plötzlich an CopeCart 3.570 € zahlen.
Unsere Mandantin hatte ein ungutes Gefühl und wandte sich an "Beautyholic", um den Vertrag zu widerrufen. Das Unternehmen "Beautyholic" teilte mit, dass unsere Mandantin Unternehmerin sei und ihr ein Widerrufsrecht nicht zustehe. Aus "Kulanz" wurde ihr aber eine Ratenzahlung von "8 x 375 € statt 6 x 500 €" angeboten.
Das wollte unsere Mandantin nicht akzeptieren und so wandte sie sich an uns. Nachdem wir ihr erklärten, dass nicht "Beautyholic" oder Frau Banu Suntharalingam, sondern CopeCart ihr Vertragspartner sei, fiel sie aus allen Wolken.
Widerruf und Kündigung, u.a. des Online-Coachings bei CopeCart, doch CopeCart reagierte nur mit Rechnungsgmahnungen!
Wir empfahlen unserer Mandantin, den Vertrag gegenüber CopeCart zu widerrufen, zu kündigen, anzufechten und sich zudem auf Sittenwidrigkeit wegen Wucher und Unwirksamkeit wegen fehlender staatlicher Genehmigung zu berufen. Offensichtlich akzeptierte CopeCart keines unserer Vorbringen und mahnte den Rechnungsbetrag weiterhin zur Zahlung an.
Wir empfahlen unserer Mandantin schließlch die Klageerhebung.
AG Düsseldorf: Bei Gericht ging alles plötzlich ganz schnell! - CopeCart erkannte den "Widerruf" vollumfänglich an. Das Gericht stellte also die Nichtigkeit des Coaching-Vertrags fest und verurteilte CopeCart darüber hinaus zur Rückzahlung unserer Kosten!
Sehr zu Freuden unserer Mandantin verurteilte das Gericht CopeCart vollumfänglich. Bemerkenswert hieran ist, dass CopeCart über Monate hinweg schlicht
nicht reagierte und die Sache wohl aussitzen wollte. Nachdem sie aber unsere Klage vom Gericht zugestellt bekamen, ging alles
plötzlich ganz schnell: Sie akzeptierten den "Widerruf" nun doch bzw. erkannten die Klageforderungen und wurden auch zur Erstattung unserer
Kosten verpflichtet.
Das Urteil des AG Düsseldorf (Urteil vom 06.12.22 - 18 C 260/22) gibt es hier:
Tenor:
- Es wird festgestellt, dass zwischen den Parteien kein Vertrag über ein „1:1 Coaching – Die Beautyholic Methode“ (Bestell-Nr.:XXX ) besteht.
- Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 453,87 EUR zu erstatten.
- Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
- Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe (gemäß § 313b Abs. 1 ZPO).
Der Streitwert wird auf 3.570,00 EUR festgesetzt.
Das Urteil als Druckversion gibt es hier:
Erfahrungen mit CopeCart: Wie funktioniert CopeCart und ist es seriös oder doch nur "Abzocke"?
CopeCart ist ein Dienstanbieter, der es Online-Coachs ermöglicht, ihre Online-Coachings zu
vertreiben. Dabei werden die entsprechenden Lerninhalte wie Coaching-Videos nicht nur über CopeCart zum Anschauen angeboten,
sondern CopeCart übernimmt auch "für" die jeweiligen Coaches das Rechnungsinkasso. Was viele nicht wissen: Nicht die jeweiligen
Coaches, Mentoren, o.ä. wie Dirk Kreuter, Max Weiss, Andreas Klar, etc. (jene waren zumindest in der Vergangenheit bei CopeCart
unter https://www.copecart.com/de/anwendungsfaelle/affiliates als "Experten, die auf CopeCart vertrauen", dargestellt) wurden Vertragspartner der Coaching-Teilnehmer,
sondern CopeCart selbst. Insoweit treibt CopeCart also Gelder in eigenem Namen ein und bezahlt die Coaches sodann davon.
Oft bekommen wir die Rückmeldung, dass unseren Mandanten und Mandantinnen dies erst aufgefallen ist, nachdem sie
sich um eine Rückabwicklung des Vertrages bemüht haben. Auch hier teilten Betroffene uns gegenüber oftmals ihre Unzufriedenheit mit,
da von CopeCart scheinbar regelmäßig behauptet werde, dass ein Widerruf nicht möglich sei. Entweder wird es
damit begründet, dass die Teilnehmer mit den Coachings langfristig Geld verdienen wollen, weswegen sie keine Privatpersonen, sondern Unternehmer seien,
denen ein Widerrufsrecht nicht zustehe. Oder es werde schlicht behauptet, dass wirksam auf das Widerrufsrecht verzichtet worden
sei.
Wir können nicht beurteilen, ob CopeCart deswegen bereits als "unseriös" und das Angebot als "Abzocke" zu bezeichnen ist, jedoch ist diese Information -auch unserer Meinung nach- schlicht falsch und die Weigerung von CopeCart unberechtigt.
Richtig ist alleine: CopeCart-Verträge können in der Regel aufgelöst werden, nachdem man sich vermeintlich an diese gebunden hat! Dies zeigt unter anderem
das hier dargestellte Urteil!
Sie haben ein ähnliches Problem und CopeCart verweigert sich endgültig, den Widerruf, etc. zu akzeptieren? Sie wissen sich nicht mehr zu helfen? - Sprechen Sie uns ruhig an!
Wir verfügen bereits über vielfältige Erfahrungen mit CopeCart und den diversen Coaches und helfen Ihnen gerne! Wir vertreten Sie deutschlandweit.
Sprechen Sie uns einfach unverbindlich an!
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Timm Rudolf (Mittwoch, 12 April 2023 20:31)
Guten Tag, ich habe wohl einen Vertrag für ein Onlinecoaching zum Vertriebler zugestimmt, den ich am nächsten Morgen direkt wiederrufen wollte. Jedoch gab mir Copecart diese erschütternde Antwort:
Hallo Timm,
vielen Dank für deine Nachricht.
Eine Stornierung/Kündigung (Bestell-ID: 0rccnVIU) ist unserseits nicht möglich, da du im Bestellprozess dem Erlöschen des Widerrufsrechts bei Beginn der Vertragsausführung zugestimmt hast und wir mit der Vertragsausführung schon begonnen haben.
Hier kannst du sehen, dass der Abschluss der Bestellung nicht möglich ist, bevor das Häkchen gesetzt wird: (Ein Bild das die Checkbox mit der Bedinung anzeigt, dass ich vom Wiederrufsrecht ausgeschlossen sei)
Aus diesem Grund sind uns im Moment die Hände gebunden.
Solltest du noch weitere Anliegen haben, stehe ich dir gerne zur Verfügung.
Hoffe auf dein Verständnis und wünsche noch einen schönen Tag.
Beste Grüße
Galyna
Antwort zu #1 (Freitag, 14 April 2023 12:06)
Sehr geehrter Herr Rudolf,
ich gehe davon aus, dass diese Antwort nicht korrekt ist. Man müsste schauen, was es denn für ein Coaching war. Ich gehe davon aus, der Vertrag mit CopeCard ohnehin nichtig ist, da eine staatliche Zulassung, dieses Coaching anbieten zu dürfen, nicht besteht. Was ich damit genau meine, sehen Sie hier: https://www.recht.help/2023/04/05/olg-celle-online-coaching-vertr%C3%A4ge-lassen-sich-nicht-nur-f%C3%BCr-verbaucher-sondern-auch-f%C3%BCr-unternehmer-widerrufen-bzw-k%C3%BCndigen/
Wenn Sie mögen, nehmen Sie ruhig Kontakt zu uns auf. Im Rahmen unserer kostenfreien Ersteinschätzung werden wir die notwendigen Informationen erfragen und Ihnen auch eine bessere Antwort geben können. Sollte sich -wovon ich ausgehe- herausstellen, dass CopeCard den Widerruf zu unrecht verweigert, dann sollten Sie sich anwaltlich hiergegen erwehren. Freiwillig scheint CopeCard ja nicht Ihre Ansprüche bestätigen zu wollen. So wie ich das sehe, dürfte CopeCard sich bereits in Verzug befinden, so dass die Ihnen etwaige Anwaltskosten auch zu erstatten hätten. Wie gesagt, gerne beraten wir Sie im Rahmen der kostenlosen Ersteinschätzung telefonisch hierzu. Mangels erforderlicher Informationen kann ich Ihnen keine zielsichere Antwort geben, sondern nur das mitteilen, was ich für am wahrscheinlichsten halte.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Nelke
Rechtsanwalt
Sascha Gaiser (Montag, 12 Juni 2023 00:05)
Hallo ich habe gestern ausversehen einen Vertrag mit Copecart über ein Online Coaching mit Max Weiss abgeschlossen. Jetzt wollte ich den Vertrag stornieren und das geht wohl nicht. Jetzt wollten die das gleich Geld überweise das ich auf die Dienstleistung zugreifen kann. Was ich nicht gemacht habe! Also ich habe noch nichts in Anspruch genommenen ist dann Vertrag rechtens? Und dazu hab ich erst im Nachhinein gesehen das ich wohl auf meine Widerrufsrecht verzichtet haben soll.
Antwort zu #3 (Montag, 12 Juni 2023 08:38)
Sehr geehrter Herr Gaiser,
Sie sollten sich an CopeCard oder an Diggistore 24 (welche wohl ebenfalls MAX WEISS Coachings vertreiben) wenden und mitteilen, dass Sie den Vertrag nicht mehr wünschen, ihn widerrufen und davon zurücktreten. Unserer Meinung nach sind Sie im recht und die Verträge sind nichtig. Dies bedarf allerdings einer näheren Prüfung. Die letzten Fälle zu diesen konkreten Coachings sind hier jedenfalls positiv vertreten worden.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Nelke
Rechtsanwalt