Befindet sich der Beklagte vor Gericht in einer ausweglosen Situation, kann es von Vorteil sein, die Forderungen anzuerkennen. Was ein Anerkenntnisurteil bedeutet, erfahren Sie anhand
eines Beispiels (LG Bochum, Anerkenntnisurteil vom 16.02.22 - I-O 479/21) wegen der Verbreitung von privaten Chatnachrichten auf Twitter hier!
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Zum Sachverhalt: Mandant unterhielt sich auf "Twitter"mit einem Dritten privat - Jener veröffentlichte sodann einen Teil der privaten Chatnachrichten, um ihn in einem falschen Kontext darzustellen!
Unser Mandant ist "Streamer". In sogenannten Videoechtzeitübertragungen zeigt er sich seinen Zuschauern beim Spielen von Computerspielen wie "Destiny 2" auf der Plattform "Twitch". Hierzu verabredete er sich mit einem Dritten für einen gemeinsamen "Stream", den beide vorher besprachen. Zu einem weiteren "Stream" ist es dann aber nicht mehr gekommen. Unser Mandant hatte daran auch kein Interesse mehr gehabt.
Obwohl unser Mandant sich gegenüber dem Dritten sowohl in der Absprache, als auch im gemeinsamen "Stream" vollkommen korrekt und aufrichtig verhielt, veröffentlichte der Dritte einige Zeit später auf "Twitter" nur einen kleinen Ausschnitt der Kommunikation. Dadurch gelang es ihm, ein falsches Bild über unseren Mandanten zu zeichnen und ihn in den Kontext, dass er andere ausnutze und insoweit "egoistisch" sei, zu stellen. Es wurde unserem Mandanten sogar unterstellt, dass er jenem Dritten verboten habe, generell "Streams" abzuhalten. Auch wenn dies nicht die Wahrheit ist, glaubten es dennoch andere Personen. Unser Mandant war daraufhin Attacken ausgesetzt; man könnte auch von "Cybermobbing" sprechen.
Unser Mandant suchte uns auf, um sich gegen diese "Mobbingattacken", die auch von anderen Personen ausgeführt wurden, zu erwehren. Wir rieten ihm, von jenem Dritten die Unterlassung und Schadensersatz wegen dieser Persönlichkeitsrechtsverletzung einzufordern. Unser Mandant zeigte sich wohlwollend und verzichtete auf Schadensersatz. Er beauftragte uns lediglich, die Unterlassung durchzusetzen.
Wir schrieben die Gegenseite darauf hin an und forderten zur Unterlassung auf. Nachdem die Gegenseite aber keine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgab und dies entsprechend öffentlichkeitswirksam abtat, rieten wir zu einem Klageverfahren.
Im Termin vor dem Landgericht Bochum teilte die Richterschaft unser Vorbringen: aus dem vorgelegten Kommunikationsverlauf ging eben nicht hervor, dass unser Mandant "egoistisch", etc. sei. Vielmehr habe sich unser Mandant vollkommen transparent und aufrichtig verhalten. Das Gericht teilte auch mit, dass bereits die Veröffentlichung privater Nachrichten ohne Einwilligung eine Persönlichkeitsrechtsverletzung sei und dass dies erst recht dann gelte, wenn private Nachrichten aus dem Kontext gerissen werden, um ein falsches, verzerrendes Bild über eine Person zu erzeugen.
Das Gericht riet dem Beklagten zum Anerkenntnis. Dieser erkannte die Klageforderungen vollumfänglich an. Angesichts des Vortrags, der Belege und der Argumentation war dies wohl die beste Möglichkeit für den Beklagten.
Unserem Mandanten, dem Kläger soll es recht sein, ist er doch zu seinem guten Recht gekommen!
Das Anerkenntnisurteil als Möglichkeit, als Beklagter in aussichtslosen Lagen bei Gericht zumindest Kosten zu sparen!
Das Anerkenntnisurteil ist eine besondere Urteilsform. Gerade wenn die Sache aussichtslos ist und der Beklagte sich gegen den Anspruch vor Gericht nicht gut verteidigen kann, lohnt es sich, ein Anerkenntnis (siehe § 307 ZPO) in Erwägung zu ziehen. Zwar besteht inhaltlich kein Unterschied zu einem "normalen", streitigen Urteil, denn der Kläger bekommt das zugesprochen, was anerkannt ist und kann hieraus gleichsam die Vollstreckung betreiben. Allerdings reduzieren sich durch das Anerkenntnis die Gerichtskosten erheblich, weil das Gericht keine Urteilsbegründung zu schreiben hat.
- Ist die Sache bei Gericht für den Beklagten aussichtslos, bietet sich das Anerkenntnis an, um dadruch wenigstens Gerichtskosten einzusparen.
- Je nachdem empfiehlt es sich in derartigen Lagen, die Klageforderung ganz oder auch nur zum Teil anzuerkennen.
- Um als Schuldner einer aussichtlosen Situation bei Gericht zuvorzukommen, sollten die angetragenen Forderungen frühstmöglich überprüft werden. Ein Anwalt wird die Sach- und Rechtslage einschätzen und in aussichtslosen Fällen auch anraten, sich außergerichtlich zu einigen. Nicht jeder Fall kann nämlich gewonnen werden. Manchmal geht es als Anwalt auch nur darum, seine Mandantschaft vor weiteren Schäden zu bewahren.
Beispiel: Anerkenntnisurteil des LG Bochum (Einstweilige Verfügung vom 10.02.22 - 27 O 57/22) gibt es hier:
(Anmerkung: Diese Entscheidung des LG Bochum ist noch nicht rechtskräftig.)
Tenor:
1. Der Beklagte wird bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 € und 2 für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, eine Ordnungshaft, oder eine Ordnungshaft bis zu sechs Monaten verurteilt, es künftig zu unterlassen, die nachbezeichnete, private Chatnachricht des Klägers, die er ausschließlich an den Beklagten richtete, zu veröffentlichen, wie über den Twitter-Account des Beklagten mit Namen „@XXX“ am XX.XX.202X unter der URL https://twitter.com/XXX/status/XXXwie folgt geschehen:
XX SCREENSHOT DES TWITTER-BEITRAGS XX
2. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 973,66 € nebst Zinsen in Höhe von 5- Prozentpunkten über dem jeweiligen gesetzlichen Basiszinssatz seit dem 01.01.2022 zu zahlen.
3. Es wird festgestellt, dass der unter zu Ziffer 2) geltend gemachten Zahlungsanspruch auf einer unerlaubten und vorsätzlich begangenen Handlung des Beklagten beruht.
Ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe (gemäß § 313b Abs. 1 ZPO).
(Die oben aufgeführten Links führen zu: https://twitter.com/recht_help)
Die Entscheidung als Druckversion gibt es hier:
(Anmerkung: Die vorbezeichnete Entscheidung ist anonymisiert, um die Prozessbeteiligten unkenntlich zu machen. Sie ist nicht rechtskräftig.)
Die Entscheidung können Sie hier herunterladen:
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