LG Köln: Doxing ist in Deutschland illegal! - Doxing-Opfer können sich mit einer einstweiligen Verfügung erwehren!

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Es ist illegal, gegen den Willen des Betroffenen personenbezogene Daten wie den Nachnamen im Internet zu verbreiten. Betroffenen steht die Unterlassung des "Doxings" zu. Der Unterlassungsanspruch kann im Wege der einstweiligen Verfügung bei Gericht durchgesetzt werden, um schnelle Hilfe zu erhalten  (LG Köln, Einstweilige Verfügung vom 23.12.2019 - 28 O 482/19).



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Das Urteil des LG Köln (Einstweilige Verfügung vom 23.12.2019 - 28 O 482/19) gibt es hier:

Tenor:
I. Der Antragsgegnerin wird es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 €, ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, wobei die Ordnungshaft insgesamt zwei Jahre nicht übersteigen darf,

v e r b o t e n,

 

den Nachnamen des Antragstellers zu verbreiten oder verbreiten zu lassen, wenn dies geschieht wie in dem J-Magazin „S Y T Winter Edition Vol. I“, abrufbar unter XXX Link XXX und wie folgt wiedergegeben:

 

XXX FOTO DER VERÖFFENTLICHUNG XXX

 

II. Die Kosten des Verfahrens trägt die AntragsgegnerinIII. Streitwert: 10.000 €

 

III. Streitwert: 10.000 €

 

Gründe:

 





Quelle: openJur 2020, 31998

Die Entscheidung des LG Köln (Einstweilige Verfügung vom 23.12.2019 - 28 O 482/19) als Download:

Download
LG Köln, Einstweilige Verfügung vom 23.12.2019 - 28 O 482/19
Es ist illegal, gegen den Willen des Betroffenen personenbezogene Daten wie den Nachname im Internet zu verbreiten. Betroffenen steht die Unterlassung des "Doxings" zu. Der Unterlassungsanspruch kann im Wege der einstweiligen Verfügung bei Gericht durchgesetzt werden (LG Köln, Einstweilige Verfügung vom 23.12.2019 - 28 O 482/19).
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