Wenn Pfando das KfZ ohne Ihre Einwilligung entwendet hat, stellt dies verbotene Eigenmacht dar. Pfando hat Ihr Auto unverzüglich wieder herauszugeben. Auf diese Weise lässt sich eine Veräußerung und auch die Ummeldung des Fahrzeugs
verhindern (Landgericht Potsdam, Beschluss vom 19.03.2024 - 13 0 116/24).
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Zum Sachverhalt: Mandant brauchte Geld und wandte sich an Pfando, wo er sein Fahrzeug im Rahmen des "cash&drive" Modells unwissentlich verkaufte!
Unser Mandant benötigte schnell Geld. Er suchte im Internet nach einem "Autopfandleihhaus" und stieß auf "Pfando´s cash&drive" Modell. Noch am selben Tag wurde er in einer Filiale von Pfando vorstellig. Er versetze dort sein KFZ. Was er nicht wusste: Tatsächlich verkaufte er sein Auto an Pfando weit unter Wert und Miete es dann zurück.
Als er sich die teueren Mieten nicht mehr leisten konnte, nahm Pfando ihm das Fahrzeug weg. Eine vorherige Information gab es nicht. Das Auto wurde mit sämtlichen persönlichen Gegenständen, die im Auto verblieben sind, abgeholt.
Wir rieten ihm dazu, eine einstweilige Verfügung zu beantragen.
LG Potsdam: Nimmt Pfando das Auto einfach weg, dann ist das nicht rechtens! - Pfando hat das KFZ unverzügich zurückzugeben!
Das Gericht folgte unserer Auffassung. Es hat Pfando die Veräußerung des Fahrzeugs verboten und zur einstweiligen Herausgabe des Fahrzeugs an unseren Mandanten verurteilt.
Den Beschluss des LG Potsdam (Beschluss vom 19.03.2024 -13 0 116/24) gibt es hier:
(Anmerkung: Diese Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.)
Tenor:
1. Die Antragsgegnerinnen werden als Gesamtschuldnerinnen -einstweilen bis zur Entscheidung in der Hauptsache-
verpflichtet,
den PKW des Herstellers Audi mit der Modellbezeichnung A 6 Allroad mit der Fahrzeugidentifikations-Nr.: XXX und -zuletzt- mit amtlichen Kennzeichen XXX an den Antragsteller herauszugeben.
2. Den Antragsgegnerinnen werden bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 C, ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, wobei die Ordnungshaft insgesamt zwei Jahre nicht übersteigen darf, -einstweilen bis zur Entscheidung in der Hauptsache-
verboten
den im Antrag zu 1. näher bezeichneten PKW des Herstellers Audi mit Modellbezeichnung A 6 Allroad und mit Fahrzeugidentifikations-Nr.: XXX und -zuletzt- mit amtlichen Kennzeichen XXX zu veräußern und/oder veräußern zu lassen und bei dem Straßenverkehrsamt ab- und/oder umzumelden und/oder ab- und/oder ummelden zu lassen.
3. Die Antragsgegner haben die Kosten des Verfahrens zu tragen.
4. Der Streitwert wird auf 30.000,00 € festgesetzt.
Mit dem Beschluss sind zuzustellen:
Antragsschrift vom 15.03.2024
eidesstattliche Versicherung d. XXX vom 15.03.2024 und sonstige Anlagen.
Gründe:
Wegen des Sachverhaltes wird auf die Antragsschrift vom 15.03.2024 sowie die damit vorgelegten Unterlagen Bezug genommen.
Die Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Verfügung - wegen Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung - liegen vor.
Der Antragsteller hat durch Vorlage einer eidesstattlichen Versicherung vom 15. März 2024 Tatsachen glaubhaft gemacht, die einen Verfügungsanspruch auf Wiedereinräumung des durch verbotene Eigenmacht erlangten Besitzes durch die Antragsgegnerinnen an dem im Antrag zu 1. genannten Fahrzeug gemäß den §§ 858, 861 BGB sowie eines Verbots der Weiterveräußerung begründen.
Aus der glaubhaft gemachten verbotenen Eigenmacht durch den Antragsgegnerinnen zuzurechnenden Personen folgt auch ein Verfügungsgrund, S 935 ZPO (vgl. dazu, dass in Fällen verbotener Eigenmacht ein darüber hinausgehender besonderer Verfügungsgrund nicht vorliegen muss, vgl. OLG Stuttgart, Urt. V. 22.11.2011, NJW 2012, 625, 626; Bassenge in: Grüneberg, Bürgerliches Gesetzbuch, 82. Auflage 2023, S 861 BGB Rn. 11). Sie rechtfertigt ausnahmsweise auch die bis zur Verhandlung über die Hauptsache vorweggenommene Befriedigung des Anspruchs des Antragstellers auf Wiedereinräumung des Besitzes (OLG Koblenz, Urt. v. 25.01.2007-2 U 1524/06, zitiert nach juris; Bassenge, a.a.O.).
Wegen der besonderen Dringlichkeit war die Entscheidung ohne mündliche Verhandlung zu erlassen. Der Antragsteller hat eidesstattlich versichert, dass eine Mitarbeiterin der Antragsgegnerin zu 1. ihm mitgeteilt habe, dass das Fahrzeug bei Nichtzahlung am Folgetag versteigert werde. In dem zwischen dem Antragsteller und der Antragsgegnerin zu 2. geschlossenen Mietvertrag ist auch geregelt, dass eine Verwertung frühestens 7 Tage nach Beendigung des Mietvertrags und spätestens 14 Tage nach Rückgabe des Fahrzeugs an den Vermieter öffentlich versteigert wird. Da das Fahrzeug bereits am 10. März 2024 von seinem Parkplatz beim Antragsteller entfernt worden ist, ist damit zu rechnen, dass eine Weiterveräußerung unmittelbar bevorsteht. Eine vorherige Anhörung der Antragsgegner vor Erlass der Verfügung war ebenfalls wegen der besonderen Dringlichkeit und aufgrund des Umstands, dass weder E-Mail-Adresse der Antragsgegner angegeben war, noch ein voraussichtlicher Prozessbevollmächtigten zur Kenntnis des Gerichts gebracht wurde, untunlich.
Die Kostenentscheidung folgt aus § 91 ZPO, die Wertfestsetzung auf § 3 ZPO.
Die Entscheidung als Druckversion gibt es hier:
(Anmerkung: Die vorbezeichnete Entscheidung ist anonymisiert, um die Prozessbeteiligten unkenntlich zu machen. Sie ist nicht rechtskräftig.)
Die Entscheidung können Sie hier herunterladen:
Ist Pfando seriös oder unseriös?
Pfandos "cash&drive" hat mit "Fahrzeug verpfänden" nichts zu tun. Die Autos werden vielmehr an Pfando verkauft und sodann -meist zu teuren Konditionen- wieder zurück gemietet. Dies ist vielen Kunden von Pfando nicht klar, wenn man den Erfahrungsberichten zu "Pfando`s cash&drive" Glauben schenken mag. Ob Pfando seriös oder unseriös ist, mag jeder selbst beurteilen. Allerdings ist es wichtig, über das Geschäftsmodell mit dem Namen "cash&drive" vorher ganz genau Bescheid zu wissen, bevor man einen Vertrag mit Pfando eingeht!
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mit einem Rechtsanwalt in Verbindung setzen. Stand der Information: März 2024.
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