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Pfando droht, das Fahrzeug sicherzustellen - Was tun? - Pfando darf das Auto nicht gegen Ihren Willen wegnehmen - Unberechtigte Abholung des KFZ so verhindern!

Das "Autopfandhaus" Pfando ist verpflichtet, das in einer "Nacht und Nebel Aktion" abgeschleppte Auto einstweilen zurückzugeben, bevor es zur Versteigerung kommt (LG Düsseldorf, Beschluss vom 23.01.2023 - 10 O 24/23).

Droht Pfando damit, das Fahrzeug wegen Zahlungsrückstands sicherzustellen, so lässt sich die Abholung verhindern. Die Wegnahme des Autos gegen den Willen des Betroffenen stellt verbotene Eigenmacht dar und kann gerichtlich unterbunden werden. Bereits die Drohung mit der Sicherstellung des Fahrzeugs ist geeignet, ein gerichtliches Verbot zu erwirken (Landgericht Bremen, Beschluss vom 11.06.2024 - 3 O 877/24).



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Zum Sachverhalt: Mandantin verkaufte Ihr Fahrzeug an Pfando und geriet in Zahlungsschwierigkeiten!

Unsere Mandantin benötigte schnell Geld, um einen Engpass zu überbrücken. Sie geriet an Pfando GmbH und "verkaufte" ihr Fahrzeug unwissentlich für einen Spottpreis weit unter Wert. Über die Pfando Vermietung GmbH "mietete" sie ihr Fahrzeug zurück, wobei die Mieten beträchtlich hoch waren.

 

Bei Vertragsschluss wurde ihr gesagt, dass sie das Fahrzeug jederzeit "auslösen" könne. Dies sei kein Problem, sie müsse nur das erhaltene Geld zurückzahlen.

 

Meine Mandantin geriet in Zahlungsnot und konnte die teuren Mieten einfach nicht mehr bedienen. Aus diesem Grund drohte Pfando ihr die "Sicherstellung" des Fahrzeugs an. Da meine Mandantin aber dringend auf das Auto angewiesen ist, war das keine Option. Sie wollte das Fahrzeug nicht verlieren.

 

Nachdem sie sich erfolglos mit Pfando auseinandersetzte und sich hierbei sogar schon von einer anderen Kanzlei vertreten ließ, recherchierte sie im Internet meine Person. Ich vertrat sie fortan und riet ihr, nachdem Pfando auf anwaltliche Schreiben nicht reagierte, den Erlass einer einstweiligen Verfügung zu beantragen.


LG Bremen: Pfando darf den PKW nicht sicherstellen und einfach gegen den Willen den Betroffenen mietnehmen - Wird die Sicherstellung angedroht, so kann Pfando die Abholung des Fahrzeugs verboten werden!

Das Gericht folgte meiner Auffassung. Es hat Pfando die Wegnahme des Fahrzeugs verboten und eine einstweiligen Verfügung erlassen.


Den Beschluss des Landgericht Bremen (Beschluss vom 11.06.2024 - 3 O 877/24) gibt es hier:

(Anmerkung: Diese Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.)

Tenor:

 

Den Antragsgegnerinnen wird, -einstweilen bis zur Entscheidung in der Hauptsache- verboten, den im Kaufvertrag vom XX.05.2023 mit Vertragsnummer XXX näher bezeichneten PKW, einen Dacia Sandero mit Fahrzeugidentifikations-Nr.: XXX und amtlichen Kennzeichen XXX, gegen den Willen der Antragstellerin sicherzustellen und/oder sicherstellen zu lassen bzw. das Fahrzeug in Besitz zu nehmen und/oder in – unmittelbaren Besitz nehmen zu lassen.

 

Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird den Antragsgegnerinnen ein Ordnungsgeld bis zu EUR 250.000,00 und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft bis zu sechs Monaten angedroht.

 

Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsgegnerinnen.

 

Der Streitwert wird auf EUR 18.000,00 festgesetzt.

 

Gründe

 

I.

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist gemäß §§ 935, 940, 937 Abs. 2 ZPO in Verbindung mit §§ 854, 858 begründet.

 

1. Der Antrag auf einstweilige Verfügung ist nach Maßgabe der näheren Ausgestaltung durch das Gericht gemäß § 938 Abs. 1 ZPO gerechtfertigt. Die Antragstellerin hat durch eidestattliche Versicherung glaubhaft gemacht, dass ihr ein Besitzschutzanspruch aus §§ 854, 858 BGB zusteht.

 

a) Die Parteien haben einen Kauf- und Mietvertrag über das streitgegenständliche Fahrzeug im Rahmen eines „sale and rent back“ - Geschäfts geschlossen. Der Vermieter darf auch in solchen einem Fall einen Herausgabeanspruch gegen den Mieter – wie hier nach vertragsgemäßen Ende des Mietvertrages, ohne dass es einer Kündigung bedurfte – nicht eigenmächtig durchsetzen. Die nicht durch einen gerichtlichen Titel gedeckte eigenmächtige Inbesitznahme des Mietgegenstandes durch den Vermieter, der hier mit Schreiben vom XX.05.2024 angedroht wurde, stellen jedenfalls solange, wie der Mieter seinen Besitz nicht erkennbar aufgegeben hat, eine verbotene Eigenmacht und zugleich eine unerlaubte Selbsthilfe iSv. § 229 BGB dar, für deren Folgen der Vermieter nach § 231 BGB verschuldensunabhängig haftet. Das gilt selbst dann, wenn das Mietverhältnis wirksam gekündigt bzw. beendet und dadurch ein vertragliches Besitzrecht des Mieters entfallen ist. Auch in diesen Fällen ist der Vermieter verpflichtet, sich einen vollstreckbaren Titel zu verschaffen und zwecks rechtmäßiger Besitzverschaffung aus diesem im Wege der Zwangsvollstreckung vorzugehen (vgl. BeckOGK-Götz, BGB, Stand: 01.04.2024, § 858 Rn. 55.25). Auch die hier angekündigte Besitzentziehung durch die Beauftragung eines Drittunternehmens, dass das Fahrzeug wegnehmen will, um es versteigern zu lassen bzw. verwerten, stellt im Sinne des § 858 Abs. 1 BGB eine verbotene Eigenmacht dar (vgl. OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 26.05.2023 – 2 U 165/21 –, juris Rn. 88).

 

b) Der Verfügungsgrund ergibt sich aus dem von der Antragstellerin glaubhaft gemachten Sachverhalt. Mit dem durch Anlage Ast. 5 glaubhaften gemachten Schreiben vom XX.05.2024 haben die Beklagten angekündigt, das Auto sicherzustellen. Dadurch würde die Antragstellerin erhebliche, nicht zuzumutende Nachteile haben, wenn erst nach Anhörung der Gegenseite oder nach mündlicher Verhandlung entschieden würde. Die Sachlage duldet nach dem Vorbringen der Antragstellerin keinen Aufschub, zumal die Antragstellerin glaubhaft gemacht hat, dass die Antragsgegner im Rahmen der hier angedrohten Vorgehensweise kurzfristig verwerten.

 

2. Im Übrigen wird zur Begründung auf die beigeheftete beglaubigte Abschrift des Antrages auf Erlass der einstweiligen Verfügung und der eidesstattlichen Versicherung der Antragstellerin Bezug genommen.

 

II.

Die Kostenentscheidung ergibt sich aus § 91 Abs. 1 ZPO, die Streitwertfestsetzung beruht auf §§ 53 Abs. 1 Nr. 1 GKG, 3 ZPO.


Die Entscheidung als Druckversion gibt es hier:

(Anmerkung: Die vorbezeichnete Entscheidung ist anonymisiert, um die Prozessbeteiligten unkenntlich zu machen. Sie ist nicht rechtskräftig.)

Die Entscheidung können Sie hier herunterladen:

Download
Landgericht Bremen, Beschluss vom 11.06.2024 - 3 O 877/24 - Sicherstellung durch Pfando verhindert
Droht Pfando damit, das Fahrzeug wegen Zahlungsrückstand sicherzustellen, so lässt sich die Abholung verhindern. Die Wegnahme des Autos gegen den Willen stellt verbotene Eigenmacht dar und kann gerichtlich unterbunden werden.
Pfando_EInstweilige Verfügung_Drohung_Au
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Ist Pfando seriös? Kann man dem „sale and rent back" - Geschäft von Pfando vertrauen?

Bei dem "sale and rent back" - Modell handelt es sich nicht um eine "Leihe", einen Kredit oder ein Pfandgeschäft. Tatsächlich verkaufen Betroffene ihr Fahrzeug ohne die Garantie, es jemals wieder zurück zu bekommen. Mit einem zweitem Vertrag wird das Fahrzeug dann wieder angemietet. Die Mieten sind in der Regel sehr hoch und mitunter auch viel zu teuer.

 

Das wissen viele Betroffene nicht. Einschlägige Erfahrungsberichte im Internet lassen die Vermutung zu, dass dieser Irrtum sich durchaus wiederholt. Ob hierhinter eine "Masche" von Pfando steckt, mag jeder selbst beurteilen. Fakt ist jedoch, dass das "sale and rent back" - Modell meiner Meinung nach keine gute Möglichkeit ist, weil die Fahrzeuge in der Regel weit unter Wert verkauft werden und es -wie gesagt- keine Garantie gibt, das Fahrzeug jemals zurückzuerhalten. Das sollte jeder Pfando-Kunde wissen!


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