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"Coaching"-Urteil: Copecart hat Geld für das "Sales Institut - Insider Programm" von Stephan Walouch zu erstatten!

Online Coaching Widerruf Kündigung Geld zurück bei Verbrauchern und Unternehmern

Das Amtsgericht Wittlich verurteilte Copecart, über das der "Coach" Stephan Walouch sein "Sales" / "Dropshipping" - Coaching vertreibt, zur Rückzahlung bezahlter "Coaching"-Gebühren. Ferner stellte das Gericht fest, dass der abgeschlossene Coaching-Vertrag nichtig ist und mein Mandant weitere Gebühren nicht zu entrichten hat. Auch wurde Copecart zur Erstattung von Anwaltskosten verurteilt  (siehe AG Wittlich, Urteil vom 19.08.2024 - 4e C 150/24).


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Zum Sachverhalt: Mandant stieß auf Stephan Walouch und sein "Sales-" / "eCommerce-" / "Dropshipping" - "Coaching "und geriet sodann an die Copecart GmbH, welches den Widerruf meines Mandanten nicht akzeptierte!

Meine Mandant wurde im Internet auf den selbsternannten "Coach" (=kein rechtlich geschützter Titel) mit dem Namen Stephan Walouch aufmerksam. In sozialen Medien -wie z.B. auf Instagram- zeigt sich Stephan Walouch an schönen Stränden oder vor teuren Autos sehr erfolgreich. Er gibt vor, eine Methode zu kennen und zu lehren, um erfolgreich bzw. reich zu werden.

 

Mein Mandant wurde neugierig; getreu dem Motto: "Wer will nicht reich werden?". Er beanspruchte eine kostenlose Probe, die Stephan Walouch als "kostenlose Potenzialanalyse" bezeichnet. Im weiteren Verlauf wurde mein Mandant angerufen. Es handelte sich um ein Verkaufsgespräch. Ihm wurde das "Coaching" von Stephan Walouch offeriert. Nach Aussage meines Mandanten erfragte der Verkäufer hierbei Daten, die er zeitgleich in eine Bestellmaske bei Copecart eingegeben habe. Meinem Mandanten wurde ein Bestelllink zugeschickt und er sei sodann unter Druck gesetzt worden, die Bestellung abzuschließen. Über ein Widerrufsrecht sei mein Mandant hierbei nicht informiert worden.

 

Als mein Mandant merkte, dass dieses "Coaching" vollkommen hinter seinen Erwartungen zurückblieb, widerrief er es zunächst gegenüber dem "Coach". Dieser verwies auf Copecart und auch hier wurde er vorstellig, um von seinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen.

Copecart hat den Widerruf meines Mandanten mit der Begründung abgelehnt, er habe die sofortige Vertragsausführung verlangt und er habe auf sein Widerrufsrecht verzichtet!

Copecart lehnte den Widerruf aber ab und behauptete, dass mein Mandant bei Abschuss der Bestellung auf sein Widerrufsrecht verzichtet habe.

 

Es kam sodann zu offenenstehenden Gebühren, die Copecart sodann über das Inkassounternehmen "Diagonal" anmahnen ließ. Diagonal Inkasso ist der Vertragspartner von Copecart im Forderungswesen.

 

Im Folgenden beauftragte mein Mandant mich, ihn anwaltlich zu unterstützen. Ich forderte Copecart und auch das Diagonal - Inkassounternehmen anwaltlich auf. Immerhin stellte das Inkassounternehmen seine Machenschaften ein, doch Copecart reagierte trotz mehrerer Aufforderungen nicht. Es kam als Antwort immer nur zurück, dass man den Sachverhalt prüfe und sich "zeitnah" melden wolle. Es sah so aus, als wolle Copecart den Fall einfach aussitzen. Ich riet meinem Mandanten zur Klage.


AG Wittlich: Vertrag zu Stephan Walouchs "Coaching" ist nichtig und Copecart hat bereits bezahlte Kosten zu erstatten!

Das AG Wittlich folgte unserer Auffassung uns stellte fest, dass mein Mandant einen Anspruch auf Rückabwicklung wegen der Unwirksamkeit des Vertrages hat. Es erließ ein Versäumnisurteil, denn spätestens bei Gericht ist ein "Aussitzen" nicht mehr möglich. Mit Erlass des Urteils gab das Gericht meinem Mandanten nicht nur Recht, sondern es stärke damit auch mittelbar die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern, die derartige Verträge abschließen.

Zur Abrgrenzung von Verbrauchern und Unternehmern in Kürze:

Wer lediglich aus Neugier ein "Coaching" bucht, ohne bereits entschlossen zu sein, damit einmal unternehmerisch tätig zu werden, der ist als Verbraucher einzustufen. Verbrauchern steht im Gegensatz zu Unternehmern ein Widerrufsrecht zu! - siehe LG Landshut, Urteil vom 10.05.2024 – 54 O 305/24

Das Urteil des AG Wittlich (Urteil vom 19.08.2024 - 4e C 150/24) gibt es hier:

(Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.)

Tenor

  1. Es wird festgestellt, dass zwischen den Parteien kein Vertag über ein „„Sales Institut - Sales Insider“ Coaching“ mit der Bestellnummer „XXX“ besteht und dass der Kläger nicht verpflichtet ist, die Rechnung der Beklagten mit Nummer XXX auszugleichen, mithin an sie den von dieser Rechnungssumme noch offenstehenden Betrag in Höhe von 2.500 € zu zahlen.
  2. Die Beklagte wird verurteilt, an die den Kläger den Betrag in Höhe von 750 € nebst Zinsen in Höhe von 5-Prozentpunkten über dem jeweiligen gesetzlichen Basiszinssatz seit dem 08.03.2024 zu zahlen.
    Beglaubigte Abschrift
  3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 453,87 € nebst Zinsen in Höhe von 5-Prozentpunkten über dem jeweiligen gesetzlichen Basiszinssatz seit dem 08.03.2024 zu zahlen.Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
  4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
  5. Der Streitwert wird auf 3.250,00 € festgesetzt.

Das Urteil als Druckversion gibt es hier:

(Anmerkung: Die vorbezeichnete Entscheidung ist anonymisiert, um die Prozessbeteiligten unkenntlich zu machen. Sie ist noch nicht rechtskräftig.)

Die Entscheidung können Sie hier herunterladen:

Download
AG Wittlich, Urteil vom 19.08.2024 - 4e C 150/24 - Stephan Walouch / Copecart
Das Gericht stellte fest, dass das von Stephan Walouch über Copecart angebotene Coaching nichtig ist und dass es nicht bezahlt werden muss. Mehr noch: bezahlte Kosten sind zurückzuerstatten. Weigert sich Copecart, hat es Betroffenen, die einen Anwalt beauftragen, auch die Anwaltskosten zu erstatten!
AG_Wittlich_Copecart_Stephan_Walouch_Coa
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Erfahrungen mit Stephan Walouch und seinem "Dropshipping-Coaching" bzw. Copecart!

Über eigene Erfahrungen verfüge ich als Rechtsanwalt nicht, so dass ich nicht selbst beurteilen kann, ob das von Stephan Walouch angebotene "Coaching" gut oder schlecht ist.

 

Stephan Walouch stützt seine Kompentenzen auf hohe Gewinne, die er im jungen Alter ab 18 oder 19 Jahren erzielt haben will. Eine fundierte Ausbildung in diesem Bereich konnte ich jedoch nicht recherchieren. Ich selbst bin bei derartigen Kompetenzen immer ein wenig skeptisch, zumal seine Werbung doch eher stark Erfolge und Reichtum in den Vodergrund rückt, aber tatsächliche Erfolge oder Leistungen nicht überprüfbar sind; jedenfalls konnte ich hierzu nichts Nennenwertes recherchieren. Immerhin gibt es ein "Onlinemagazin" namens finanznachrichten.de, was hier über die angeblich großen Erfolge des Stephan Walouch berichtet. Ob es sich hierbei um einen seriösen Artikel eines in der Schweiz ansäßigen Unternehmens oder aber um Werbung handelt, die auf dem Portal "exakt" für "Zielgruppen" geschaltet werden können (siehe hier), weiß ich natürlich nicht. Dies mag jeder selbst beurteilen.

 

Unstreitig verfügt Stephan Walouch zum Zeitpunkt dieser Entscheidung des AG Wittlich aber nicht über eine Zulssung nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz. Durch diese Zulassung soll ein Mindestmaß an Qualität für Fernunterrichtslehrgänge gesichert werden, was allerdings nicht zwangsläufig bedeutet, dass das Coaching schlecht ist.

 

Im Endeffekt sollte jeder selbst entscheiden, was für ihn das Richtige ist. Einen Rat kann ich aber aussprechen: Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und nehmen Sie sich Zeit, bevor Sie einen Vertrag abschließen!


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Hinweis und Disclaimer für Abmahner: Dieser Artikel wurde am 28.08.2024 verfasst und gibt den Stand aufgrund meiner Erfahrung aus der vorbezeichneten Vertretung wieder. Die Rechtslage wurde fachgerecht recherchiert und zum Teil in vereinfachter Sprache wiedergegeben, damit auch Nichtjuristen die Möglichkeit haben, etwas zu verstehen. Durch die Veröffentlichung der Entscheidung, den Quellenangaben und Verlinkungen, die auf Texte mit weiteren Nachweisen führen, ist mein Text überprüfbar gemacht worden. Etwaige Ungenauigkeiten, die aufgrund vereinfachter Sprachgestaltung herrühren können, können anhand der Fundstellen identifiziert werden. Etwaige Ungenauigkeiten, etc. vermag ich aber nicht zu erkennen. 


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