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Schlechte Erfahrung mit Pfandos "sale and rent back" -System gemacht? Pfando will Ihr Auto wegnehmen? So können Sie die Sicherstellung Ihres Wagen verhindern!

Pfando - Vertrag Wucher sittenwidrig unwirksam kündigen zurücktreten Auto zurückerhalten - Rechtsanwalt Sven Nelke

Pfando darf die Autos von Betroffenen nicht einfach gegen ihren Willen "sicherstellen". Dies stellt verbotene Eigenmacht dar und ist nicht erlaubt. Vielmehr hat Pfando den ordentlichen Rechtsweg zu beschreiten, um in den Besitz zu kommen. Dies gilt selbst dann, wenn Betroffene mit den Mieten in Rückstand geraten sind (Landgericht Landshut, Beschluss vom 08.10.2024 - 75 O 2708/24  = "Pfando-einstweilige Verfügung").



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Sie haben schlechte Erfahrungen mit Pfando gemacht? Sie haben unwissentlich Ihren Wagen weit unter Wert veräußert und zahlen monatlich sehr hohe Mieten oder Raten, um das Auto weiternutzen zu dürfen? Pfando droht Ihnen, das Fahrzeug "sicherzustellen"? Sie wollen das nicht akzeptieren? - Prüfen Sie Ihre Rechte und machen Sie Ihre berechtigten Ansprüche gegen Pfando geltend! - Wenn Sie eine rechtliche Ersteinschätzung benötigen, dann können Sie mich gerne kontaktieren. Meine Ersteinschätzung ist unverbindlich und für Sie vollkommen kostenlos.

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Mein Mandant machte schlechte Erfahrungen mit dem "System Pfando" und es drohte die "Sicherstellung"!

Mein Mandant geriet in Geldnot. Um diesen finanziellen Engpass zu überbrücken, geriet er an Pfando. Im Internet recherchierte er das Geschäftsmodell von Pfando mit den Namen “sale and rent back” bzw. “cash & drive”. Er dachte, dass es sich hierbei um einen Autopfand handelt und er sein Auto dort abgeben könnte, um Geld zu erhalten. Er glaubte, dass er sodann den erhaltenen Betrag ratenweise zurückzahlen könne. Je schneller er sein Auto auslöse, desto günstiger werde es. Er dachte weiter, dass er monatliche Gebühren zu entrichten habe.

 

Schnell geriet mein Mandant in Verzug, was auch dem Umstand geschuldet ist, dass die ersten beiden Mieten nicht monatlich, sondern im Abstand von 2 Wochen nach Vertragsschluss zu entrichten waren. Das konnte er sich nicht leisten.

 

Pfando drohte ihm daraufhin die “Sicherstellung” seines Autos an. Als er versuchte, eine Lösung zu finden und um einen Aufschub bat, lehnte Pfando dies allerdings ab.

 

Aus Angst davor, sein Auto an Pfando zu verlieren, recherchierte er im Internet die Gesetzeslage und stieß auf mich. Ich vertrat ihn und forderte Pfando auf, die Sicherstellung des Wagens zu unterlassen. Nachdem Pfando aber auch auf das Anwaltsschreiben nicht reagierte, riet ich ihm, den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zu beantragen.



LG Landshut: Pfando darf das Auto nicht gegen den Willen von Betroffenen sicherstellen. Betroffene können die Sicherstellung verhindern!

Das Landgericht folgte meiner Argumentation: Es stellte fest, dass die Wegnahme verbotene Eigenmacht darstellen würde und deswegen zu untersagen ist!

 

Zum Hintergrund sei erläutert: In Deutschland gibt es geregelte Verfahren. Diese sehen vor, dass Pfando einen Rechtsstreit zu führen hat und bei Obsiegen einen Gerichtsvollzieher beauftragen könnte. Nur so können die Einwendungen der Betroffenen schließlich Gehör finden. Die eigenwillige Wegnahme ist hingegen nicht erlaubt, selbst wenn die Mieten nicht gezahlt worden sind.


Die einstweilige Verfügung (Landgericht Landshut, Beschluss vom 08.10.2024 - 75 O 2708/24) gibt es hier:

(Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.)

Tenor:

 

1) Den Antragsgegnerinnen wird im Wege der einstweiligen Verfügung unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu zweihundertfünfzigtausend Euro oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten - Ordnungshaft auch für den Fall, dass das Ordnungsgeld nicht beigetrieben werden kann - wegen jeder Zuwiderhandlung

 

untersagt,

 

den im Kaufvertrag vom 05.07.2024 mit Vertragsnummer näher bezeichneten PKW des Herstellers Mitsubishi mit der Modellbezeichnung Outlander und mit der Fahrzeugidentifikations-Nr.: XXX und -zuletzt- mit amtlichen Kennzeichen XXX gegen den Willen des Antragstellers sicherzustellen und/oder sicherstellen zu lassen bzw. das Fahrzeug in Besitz zu nehmen und/oder in Besitz nehmen zu lassen.

 

2) Die Antragsgegnerinnen haben die Kosten des Verfahrens zu tragen.

 

3) Der Streitwert wird auf 26.000,00 € festgesetzt.

 

4) Mit dem Beschluss sind zuzustellen:

Antragsschrift vom 26.09.2024
eidesstattliche Versicherung d. XXX vom 12.09.2024

 

Gründe:
Wegen des Sachverhaltes wird auf die Antragsschrift vom 26.09.2024 sowie die damit vorgelegten Unterlagen Bezug genommen.
Durch eidesstattliche Versicherung des Antragstellers vom 12.09.2024 und der Zeugin XXX vom 10.09.2024 sind sowohl die den Anspruch (S 937 Abs. 2 ZPO) begründenden Tatsachen als auch die Voraussetzungen glaubhaft gemacht, unter denen wegen des dringenden Verfügungsgrundes eine einstweilige Verfügung ohne mündliche Verhandlung erfolgen kann (§§ 935, 937 Abs. 2, 940 ZPO).

Unabhängig von der Frage der Nichtigkeit des Kauf- und Mietvertrages stellt die eigenmächtige Inbesitznahme des Fahrzeugs, wie mit Schreiben der Antragsgegnerinnen vom 27.08.2024 angekündigt, eine verbotene Eigenmacht dar und begründet Besitzansprüche aus §§§ 854, 858 BGB.

Die Kostenentscheidung beruht auf § 91 ZPO.

Der Streitwert wurde gemäß §§ 53 Abs. 1 GKG, 3 ZPO festgesetzt.

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