Außergerichtlich sind die Airlines in der Regel nicht bereit, ihren Fluggästen bei einer Flugverspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung eine Entschädigung nach der
Fluggastrechteverordnung zu zahlen. Anders im Gerichtsverfahren: Macht der Betroffene Ernst und erhebt die Klage, dann erkennen die Airlines die Forderungen oftmals unverzüglich an. Dies hat zur
Folge, dass sich betroffene Fluggäste auf eine rasche Zahlung Ihres Ausgleichbetrages freuen dürfen.
- Der Mandant trat an uns heran und berichtete, dass sein Flug mehr als 3 Stunden Verspätung hatte.
- Wir schrieben die Fluggesellschaft außergerichtlich an und forderten eine Ausgleichzahlung in Höhe von 600 € ein.
- Daraufhin kam ein Schreiben eines Rechtsanwaltes, dass die Fluggesellschaft "aus reiner Kulanz" nur 450 € zahlen will.
- Das akzeptierte unser Mandant natürlich nicht. Wir setzten "aus reiner Kulanz" noch einmal eine letzte Frist.
- Es erfolgte keine Reaktion.
- Wir erhoben die Klage.
- Vor Gericht erkannte die Fluggesellschaft den Anspruch endlich an und wurde entsprechend verurteilt.
Das Musterurteil zur Geltensmachung der Ausgleichzahlung bei Flugverspätung zum Nachlesen:
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Ankunftsflughafen lautet und wie lange die Maschine verspätet war. Soweit bekannt, schreiben Sie uns auch den Grund der Verspätung. Wir werden anhand dieser Informationen für Sie bestimmen, ob
Sie einen Anspruch auf Ausgleichszahlung haben und wie hoch dieser ausfällt.
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