✓✓✓Axel Springer, der Betreiber der Website www.bild.de, hat in Bezug auf unseren Mandanten falsche Informationen verbreitet. Nach einer gerichtlichen Entscheidung des Landgerichts Berlin (siehe LG Berlin, Einstweilige Verfügung vom 14.11.2022 - 27 0 438/22), wurden bereits 3 von 5 Onlineartikeln mit Falschmeldungen verboten. Wir haben jedoch für unseren Mandanten gekämpft, um auch die restlichen 2 Berichterstattungen untersagen zu lassen (KG Berlin, Beschluss vom 06.06.2023 - 10 W 144/22). ✓✓✓
✓✓✓Das unerlaubte Veröffentlichen von Videos, auf denen eine Person erkennbar dargestellt ist, ist gesetzlich untersagt. Insbesondere ist es verboten, den Betroffenen während der Verbreitung der Bilder - z.B. durch beleidigende Kommentare wie "Dumm wie Brot" - zu diffamieren. Betroffene haben die Möglichkeit, sich mit einer einstweiligen Verfügung gegen diese Verstöße zur Wehr zu setzen (LG Köln, Einstweilige Verfügung vom 16.05.23 - 28 O 202/23).✓✓✓
Private Chatnachrichten, die zum Beispiel auf WhatsApp geschrieben wurden, dürfen nicht ohne Einwilligung des Verfassers veröffentlicht oder auf eine andere Plattform übertragen werden. In einem von uns vertretenen Fall erließ das LG Köln wegen der Veröffentlichung privater WhatsApp-Chatnachrichten auf Twitter eine einstweilige Verfügung mittels dessen dem Chatpartner verboten wurde, entsprechenden WhatsApp-Chatverlauf zu "leaken". (siehe LG Köln, Beschluss vom 01.02.21 - 28 O 77/21).
✓✓✓Über den Erlaß einer einstweiligen Verfügung ohne originale Vollmachtsurkunde zu verhandeln, ist gefährlich und kann zum Unterliegen führen - siehe LG Aachen, Versäumnisurteil vom 21.06.2022 - 8 O 181/22✓✓✓
✓Unsere Mandantin wurde mit einer Klage auf Unterlassung, Löschung und Zahlung von Schadensersatz überzogen. Über facebbook hat sie privat nach einer Person gesucht, die sie vermeintlich bestohlen habe. Die Klage konnte -weit überwiegend -abgewehrt werden, so dass die Mandantin nur mit einem blauen Auge davon kam. (LG Köln, Urteil vom 25.7.2018 - 28 O 381/17)✓
✓✓✓Im Falle von Persönlichkeitsrechtsverletungen auf Social Media Plattformen können Betroffene gegen die Betreiber selbst Unterlassungs- und Löschungsansprüche geltend machen (BGH, Urteil vom 01.07.2014 -VI ZR 345/13).✓✓✓
✓✓✓Berichtet die Presse über jemanden -z.B in der Zeitung, in einem Artikel oder Online im Internet, etc.- unrichtig, so hat dieser einen Anspruch auf Unterlassung und Richtigstellung. Zudem darf er auch die Veröffentlichung seiner Gegendarstellung verlangen. Mahnt der Betroffene die Persönlichkeitsrechtsverletzung mit einem Rechtsanwalt ab, hat die Zeitung bzw. die Presse die Anwaltskosten zu tragen (BGH, Urteil vom 17.11.15 - VI ZR 492/14).✓✓✓
✓✓✓Wurde der Betroffene unter vier Augen beleidigt, so scheidet ein Anspruch auf Geldentschädigung, wenn zwischenzeitlich ein Unterlassungstitel erwirkt werden konnte. ✓✓✓
✓✓✓Berichtet die Presse im Zusammenhang mit einem laufenden Strafverfahren über den Angeklagten falsch oder vorverurteilend oder sogar beleidigend, so kann der Betroffene nicht nur die Unterlassung einfordern. Ihm steht auch eine Geldentschädigung -"Schmerzensgeld"- zu-. Je schwerer die Rufschädigung ist, desto höher fällt der Schadensersatz bei derartigen Rufmord-Kampagnen aus (LG Köln, Urteil vom 30.9.15 – 28 O 7/14).✓✓✓
✓✓✓Die Beleidigung einer anderen Person ist verboten. Eine Beleidigung kann als persönlichkeitsrechtsverletztende Schmähung grundsätzlich nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt sein (BVerfG, Beschluss vom 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89).✓✓✓