Wird eine Lebensversicherung zur Sicherheit und Tilgung eines Darlehens abgeschlossen, so führt der Widerruf des Kredites wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung nicht dazu, dass der Kapitallebensversicherungsvertrag ebenfalls unwirksam wird - BGH, Urteil vom 5.5.2015 - XI ZR 406/13.
Bei Banken war es gängige Praxis, dass diese Ihren Kunden für den Abschluss eines Darlehens/Kredits eine Bearbeitungsgebühr auferlegten. Hierzu hat der BGH unlängst entschieden, dass dies nicht zulässig ist. Nun erkannte der BGH im Sinne des Verbrauchers eine 10-jährige Verjährungsfrist an mit der Folge, dass sich viele Verbraucher über einen wahren Geldsegen freuen dürfen.