✓✓✓Das unerlaubte Veröffentlichen von Videos, auf denen eine Person erkennbar dargestellt ist, ist gesetzlich untersagt. Insbesondere ist es verboten, den Betroffenen während der Verbreitung der Bilder - z.B. durch beleidigende Kommentare wie "Dumm wie Brot" - zu diffamieren. Betroffene haben die Möglichkeit, sich mit einer einstweiligen Verfügung gegen diese Verstöße zur Wehr zu setzen (LG Köln, Einstweilige Verfügung vom 16.05.23 - 28 O 202/23).✓✓✓
✓Unsere Mandantin wollte nicht tatenlos zusehen, wie sie in livestrams von anderen beleidigt wird. Sie beauftragte uns und wir konnten für sie eine einstweilige Verfügung vor dem LG Köln erwirken.✓
✓✓✓Wurde der Betroffene unter vier Augen beleidigt, so scheidet ein Anspruch auf Geldentschädigung, wenn zwischenzeitlich ein Unterlassungstitel erwirkt werden konnte. ✓✓✓