✓✓✓Das unerlaubte Veröffentlichen von Videos, auf denen eine Person erkennbar dargestellt ist, ist gesetzlich untersagt. Insbesondere ist es verboten, den Betroffenen während der Verbreitung der Bilder - z.B. durch beleidigende Kommentare wie "Dumm wie Brot" - zu diffamieren. Betroffene haben die Möglichkeit, sich mit einer einstweiligen Verfügung gegen diese Verstöße zur Wehr zu setzen (LG Köln, Einstweilige Verfügung vom 16.05.23 - 28 O 202/23).✓✓✓
✓✓✓Personenbezogene Daten ohne Zustimmung im Internet zu veröffentlichen, ist illegal. Ist der Betroffene ein Rechtsanwalt und wird sein Abmahnschreiben nebst Unterschrift veröffentlicht, dann stellt dies eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und des Datenschutzrechts dar und kann im Wege der Einstweiligen Verfügung untersagt werden (LG Ellwangen (Jagst), Einstweilige Verfügung vom 26.01.2019 - 1 O 5/23).✓✓✓
✓✓✓"Doxing" oder auch "Doxxing" ist das Verbreiten von sensiblen, personenbezogenden Daten. Ohne Erlaubnis der Betroffenen darf das natürlich nicht geschehen. Werden dennoch deratige Daten -z.B. im Internet- verbreitet, können sich Betroffene hiergegen zur Wehr setzten G Freiburg im Breisgau, Einstweilige Verfügung vom 08.02.23 - 2 C 195/23)✓✓✓
✓✓✓Sogenannte "Exposed"-Videos sind auf Youtube keine Seltenheit. Wird durch ein solches Video aber ein falsches Bild über die betroffene Person vermittelt oder wird diese sogar beleidigt, handelt es sich um einen rechtswidrigen Internetpranger. Betroffenen stehen umfassende Ansprüche aus ihrem Persönlichkeitsrecht -wie Unterlassung, Löschung, Schadensersatz, u.a.- zur Seite, um sich gegen das Cybermobbing zu erwehren (LG Bochum, Anerkenntnisurteil vom 02.03.22 - I-8 O 17/22).✓✓✓
✓✓✓Befindet sich der Beklagte vor Gericht in einer ausweglosen Situation, kann es von Vorteil sein, die Forderungen anzuerkennen. Was ein Anerkenntnisurteil bedeutet, erfahren Sie anhand eines Beispiels (LG Bochum, Anerkenntnisurteil vom 16.02.22 - I-O 479/21) wegen der Verbreitung von privaten Chatnachrichten auf Twitter hier!✓✓✓
✓✓✓Liegt kein Richtinienverstoß vor, darf Google das Google-Konto nicht sperren. Im Falle der Deaktivierung des Google-Kontos ist Google zumindest verpflichtet, die in "Google-Drive" und "GMail", u.a. gespeicherten Daten herauszugeben und die Möglichkeit zum Herunterladen zu schaffen! - LG Tübingen - Einstweilige Verfügung vom 03.02.23 - 9 O 16/23✓✓✓
✓✓✓Ohne Einwilligung des Betroffenen dürfen auf SocialMedia -z.B. auf TikTok- keine Fotos oder Videos veröffentlicht werden. Der Support hat diese -auf Meldung hin- zu löschen. Reagiert der Support nicht, können Betroffene die Entfernung gerichtlich durchsetzen! - LG Berlin - Einstweilige Verfügung vom 10.02.22 - 27 O 57/22✓✓✓
✓✓✓Online-Coaching-Verträge (="Fernunterricht") sind nichtig, wenn die Coaching-Anbieter -wie so oft- nicht über die erforderliche Fernunterrichtszulassung verfügen. Solche Online-Coachings können deswegen widerrufen bzw. gekündigt werden und bereits bezahlte Coaching-Kosten sind zurück zu zahlen! - LG Leipzig, Urteil vom 01.02.2023 - 05 O 1598-22✓✓✓
✓✓✓Ohne hinreichenden Grund darf Google ein Google-Konto nicht deaktivieren und den Zugriff auf die Google-Drive-Dateien nicht verwehren - LG Karlsruhe, Einstweilige Verfügung vom 07.09.21 - 1 O 241/21 ✓✓✓
Der EuGH (Urteil vom 5.6.18 - C‑210/16) hat entschieden, dass Betreiber einer Unternehmerseite / Fanpage bei Facebook für die dortige Verarbeitung personenbezogener Daten mitverantwortlich ist. Was dies bedeutet und welche Anforderungen nunmehr an die Betreiber zu stellen sind, soll nachfolgender Artikel beleuchten.