§ Verstirbt eine Person, so gehen dessen Social-Media-Konten auf die Erben über § Das Urteil ( Erben das Recht, sich das Benutzerkonto (z.B. bei facebook, instagram, twitter, etc.) freischalte zu lassen! (BGH, Urteil vom 12. Juli 2018 - III ZR 183/17) finden Sie hier ✓
Ein Testament, dass der Erblasser zugunsten des Altersheimes oder des Heimpersonals errichtete, ist ausnahmsweise wirksam, wenn das Pflegeheim oder der Heimarbeiter erst nach dem Ableben des Erblassers hiervon erfährt.
Ein Testament, dass der Erblasser zugunsten des Altersheims oder des Heimpersonals errichtete, ist grundsätzlich unwirksam. Bei Austauschverträgen wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet, dass sie ebenfalls unwirksam sind.
Errichtet der Erblasser zu Lebzeiten ein Testament, so dürfen Zweifel an dessen Testierfähigkeit erst nach seinem Ableben gerichtlich überprüft werden.