✓✓✓Fakeprofil sind in jedem sozialen Netzwerk verboten. Unter Umständen haben Betroffene von Fakeaccounts einen Anspruch, herauszufinden, wer hinter der Nachahmung steckt, um den Täter des Identitätsdiebstahls zu belangen! - LG Wuppertal, Beschluss vom 18.03.2022 - 16 AR 2/20✓✓✓
Instagram (bzw. die Plattformbetreiberin "Meta") hat sog. "Fakeprofile", die andere Personen nachahmen, zu entfernen, wenn ihnen diese von den nachgeahmten Betroffenen gemeldet werden. Reagiert Instagram nicht, kann es mittels einstweiliger Verfügung zur Löschung des "Fakeaccounts" verpflichtet werden (Landgericht Ulm, Beschluss vom 17.08.2022 - 4 O 253/22).
✓✓✓Nachdem "Meta" (ehemals: "Facebook") trotz Meldung nicht reagierte, wurde es per einstweiliger Verfügung dazu verpflichtet, ein Fake-Profil unverzüglich zu entfernen- AG Miesbach, Einstweilige Verfügung vom 04.01.2022 - (2) 12 C 624/21. ✓✓✓