✓✓✓Fernunterrichtslehrgänge müssen in Deutschland staatlich zugelassen sind. Ein Kriterium von Fernunterricht ist der Umstand, dass Lehrer und Schüer überwiegend räumlich von einander getrennt sind. Hat der "Coach" keine Zulassung für das "Coaching", dann ist der Vertrag nichtig. Auf diese Rechtsfolge können sich nicht nur Verbraucher, sondern auch Unternehmer berufen. Nichtige Verträge müssen in jedem Falle rückabgewickelt werden (AG Kempten (Allgäu), Urteil vom 18.03.2024 - 6 C 111/24).✓✓✓
✓✓✓Bei dem „Agency Master“ - Coaching, das von Alexander Heeg u.a über Instagram beworben wird, handelt es sich um Fernunterricht. Weder der Anbieter "Heeg Consulting GmbH", noch Copecart, über die das Coaching erworben werden kann, verfügung über die notwendige Zertifizierung. Es handelt sich um ein nicht zerzifiertes Coaching, weswegen „Agency Master“ - Verträge nichtig sind. Betroffene müssen die Gebühren hierfür nicht zahlen(LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 18.12.2023 - 13 O 2839/23).✓✓✓
✓✓✓Findet das Coaching online statt bzw. sind Lehrer und Schüler räumlich von einander getrennt, dann handelt es sich um Fernunterricht. Fernunterrichtslehrgänge müssen zugelassen sind. Fehlt die erforderliche Zulassung, dann sind derartige Verträge nichtig, unabhängig davon, ob das Coaching als Verbraucher oder Unternehmer abgeschlossen wurde(LG Hamburg, Urteil vom 19.07.2023 - 304 0 277/22 = "Coaching-Entscheidung").✓✓✓
✓✓✓Online-Coaching-Verträge (="Fernunterricht") sind nichtig, wenn die Coaching-Anbieter -wie so oft- nicht über die erforderliche Fernunterrichtszulassung verfügen. Solche Online-Coachings können deswegen widerrufen bzw. gekündigt werden und bereits bezahlte Coaching-Kosten sind zurück zu zahlen! - LG Leipzig, Urteil vom 01.02.2023 - 05 O 1598-22✓✓✓