✓✓✓Liegt kein Richtinienverstoß vor, darf Google das Google-Konto nicht sperren. Im Falle der Deaktivierung des Google-Kontos ist Google zumindest verpflichtet, die in "Google-Drive" und "GMail", u.a. gespeicherten Daten herauszugeben und die Möglichkeit zum Herunterladen zu schaffen! - LG Tübingen - Einstweilige Verfügung vom 03.02.23 - 9 O 16/23✓✓✓
✓✓✓Ohne hinreichenden Grund darf Google ein Google-Konto nicht deaktivieren und den Zugriff auf die Google-Drive-Dateien nicht verwehren - LG Karlsruhe, Einstweilige Verfügung vom 07.09.21 - 1 O 241/21 ✓✓✓
✓✓✓Ohne hinreichenden Grund darf Google einen YouTube-Kanal nicht sperren. Grundlose Kontosperrungen hat Youtube unverzüglich aufzugeben und deaktivierte Kanäle wieder zu aktivieren! - AG Fürstenfeldbruck, Einstweilige Verfügung vom 14.04.21 - 1 C 347/21 ✓✓✓