✓✓✓Berichtet die Presse über jemanden -z.B in der Zeitung, in einem Artikel oder Online im Internet, etc.- unrichtig, so hat dieser einen Anspruch auf Unterlassung und Richtigstellung. Zudem darf er auch die Veröffentlichung seiner Gegendarstellung verlangen. Mahnt der Betroffene die Persönlichkeitsrechtsverletzung mit einem Rechtsanwalt ab, hat die Zeitung bzw. die Presse die Anwaltskosten zu tragen (BGH, Urteil vom 17.11.15 - VI ZR 492/14).✓✓✓