Wird eine Lebensversicherung zur Sicherheit und Tilgung eines Darlehens abgeschlossen, so führt der Widerruf des Kredites wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung nicht dazu, dass der Kapitallebensversicherungsvertrag ebenfalls unwirksam wird - BGH, Urteil vom 5.5.2015 - XI ZR 406/13.