✓✓✓Das unerlaubte Veröffentlichen von Videos, auf denen eine Person erkennbar dargestellt ist, ist gesetzlich untersagt. Insbesondere ist es verboten, den Betroffenen während der Verbreitung der Bilder - z.B. durch beleidigende Kommentare wie "Dumm wie Brot" - zu diffamieren. Betroffene haben die Möglichkeit, sich mit einer einstweiligen Verfügung gegen diese Verstöße zur Wehr zu setzen (LG Köln, Einstweilige Verfügung vom 16.05.23 - 28 O 202/23).✓✓✓
✓✓✓Es ist illegal, gegen den Willen des Betroffenen personenbezogene Daten wie den Nachname im Internet zu verbreiten. Betroffenen steht die Unterlassung des "Doxings" zu. Der Unterlassungsanspruch kann im Wege der einstweiligen Verfügung bei Gericht durchgesetzt werden - LG Köln, Einstweilige Verfügung vom 23.12.2019 - 28 O 482/19.✓✓✓
✓✓✓Hat die abgelichtete Person einst in die Veröffentlichung ihres Fotos oder Videos eingewilligt, kann die Einwilligung auch später noch widerrufen werden, wenn ein nachvollziehbarer Grund vorliegt. Auch ist die Anfechtung der Einverständniserklärung zum Beispiel bei einem Irrtum oder einer Täuschung möglich - LG Köln, Urteil vom 14.08.2013 - 28 O 62/13.✓✓✓
✓✓✓Ist abgelichtete Person ein minderjähriges Kind, dann haben die gesetzlichen Vertreter -in der Regel die Eltern- in die Veröffentlichung des Bildes, Fotos oder Videos einzuwilligen. Wenn das Kind bereits über die erforderliche Geistesreife verfügt, ist daneben sein Einverständis erforderlich. Im Übrigen können bereits erteilte Einwilligungen widerrufen werden, wenn sich die innere Einstellung zur Veröffentlichung erheblich änderte - LG Bielefeld, Urteil vom 18.09.2007 - 6 O 360/07✓✓✓
✓✓✓Es ist verboten, Fotos fremder Privatwohnungen ohne Einverständnis der Bewohner im Internet zu veröffentlichen. Ein Verstoß kann rechtlich geahndet werden und führt unter Umständen gar zu einer Schadensersatzpflicht des Verwenders bzw. des Fotografens - siehe OLG Celle, Urteil vom 24.02.2022 - 5 U 114/21✓✓✓
✓✓✓Es stellt eine Persönlichkeitsrechtsverletzung dar, wenn jemand unter Verwendung von eigens erstellten Bilder auf Instagram von selbst ernannten "Wrist Busters" bloßgestellt wird, dass er eine gefälschte "Fake"-Rolex-Uhr trage. Betroffene können Unterlassung verlangen! (LG Hagen, einstweilige Verfügung vom 7.5.21 - 3 O 91/21)1✓✓✓
✓✓✓Ein Dritter veröffentlichte bei Youtube Videos mit der Stimme und Chatnachrichten, u.a. unserer Mandantin. Dies ohne ihre Erlaubnis. Vor dem LG Köln konnten wir für unsere Mandantin eine einstweilige Verfügung erwirken und der Gegenseite Einhalt gebieten! - LG Köln, Beschluss vom 18.05.21 - 28 O 177/21✓✓✓
✓✓✓LG Köln, einstweilige Verfügung vom 15.02.2021 - 28 O 32/21: Es ist verboten, jemanden damit zu drohen, Videos und Fotos mit sexuellen Inhalten Dritten wie etwa der Familienberatung zu präsentieren. Auch ist die Präsentation natürlich verboten, wenn -was in der Regel anzunehmen ist- keine berechtigten Gründe auf Seiten des Täters vorliegen.✓✓✓
✓✓✓LG Köln, einstweilige Verfügung vom 15.02.2021 - 28 O 32/21: Es ist verboten, jemanden damit zu drohen, Videos und Fotos mit sexuellen Inhalten Dritten wie etwa der Familienberatung zu präsentieren. Auch ist die Präsentation natürlich verboten, wenn -was in der Regel anzunehmen ist- keine berechtigten Gründe auf Seiten des Täters vorliegen.✓✓✓
✓✓✓Ein Dritter veröffentliche bei instagram eine story und benutze hierbei Fotos, die unseren Mandanten darstellten. Auch verbreitete er unwahre Gerüchte. Vor dem LG Köln konnten wir für unseren Mandanten eine einstweilige Verfügung erwirken und der Gegenseite Einhalt gebieten! - LG Köln, Beschluss vom 14.12.20 - 28 O 441/20✓✓✓