Artikel mit dem Tag "Schmerzensgeld"



BGH: Wird in der Presse falsch über jemanden berichtet und sein Ruf schwerwiegend beschädigt, besteht ein Schadensersatzanspruch!
16. August 2017
✓✓✓Berichtet die Presse -z.B. im Internet durch einen Onlineartikel- über den Betroffenen falsch und wird dadurch der Ruf beschädigt, so kann dieser auch eine Geldentschädigung -"Schmerzensgeld"- verlangen, wenn es sich um eine schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung handelt. Dies gilt in den Fällen von "Rufmord"; also immer dann, wenn das gesellschaftliche Ansehen des Betroffenen schweren Schaden nimmt (BGH, Urteil vom 17.12.13 - VI ZR 211/12).✓✓✓
Wird über einen Angeklagten eines laufenden Strafverfahrens falsch oder vorverurteilend in der Presse berichtet, kann dem Betroffenen Schadensersatz zustehen!
27. Juli 2017
✓✓✓Berichtet die Presse im Zusammenhang mit einem laufenden Strafverfahren über den Angeklagten falsch oder vorverurteilend oder sogar beleidigend, so kann der Betroffene nicht nur die Unterlassung einfordern. Ihm steht auch eine Geldentschädigung -"Schmerzensgeld"- zu-. Je schwerer die Rufschädigung ist, desto höher fällt der Schadensersatz bei derartigen Rufmord-Kampagnen aus (LG Köln, Urteil vom 30.9.15 – 28 O 7/14).✓✓✓

Kanzleifälle · 24. Juli 2015
Das LG Essen hat -als erstes Deutsches Gericht überhaupt- angenommen, dass Spenderkinder von der Reproduktionsklinik Schadensersatz bis zu 10.000 € einforden können, wenn diese sich weigert, Auskunft über den anymen Samenspender zu erteilen.
20. April 2015
Bekanntermaßen wollen die Versicherungen nach einem Verkehrsunfall die Zahlungen möglichst gering halten. Beim Schmerzensgeld wird daher oft nur das Minimum gezahlt: Dabei ist es unerheblich, ob es sich um größere oder aber kleinere Verletzungen handelt. Akzeptieren Sie das erste Angebot der Versicherung nicht. Wie Sie anhand der nachfolgenden Beispiele sehen: Nachhaken kann sich lohnen!