✓✓✓Befindet sich der Beklagte vor Gericht in einer ausweglosen Situation, kann es von Vorteil sein, die Forderungen anzuerkennen. Was ein Anerkenntnisurteil bedeutet, erfahren Sie anhand eines Beispiels (LG Bochum, Anerkenntnisurteil vom 16.02.22 - I-O 479/21) wegen der Verbreitung von privaten Chatnachrichten auf Twitter hier!✓✓✓
Private Chatnachrichten, die zum Beispiel auf WhatsApp geschrieben wurden, dürfen nicht ohne Einwilligung des Verfassers veröffentlicht oder auf eine andere Plattform übertragen werden. In einem von uns vertretenen Fall erließ das LG Köln wegen der Veröffentlichung privater WhatsApp-Chatnachrichten auf Twitter eine einstweilige Verfügung mittels dessen dem Chatpartner verboten wurde, entsprechenden WhatsApp-Chatverlauf zu "leaken". (siehe LG Köln, Beschluss vom 01.02.21 - 28 O 77/21).
✓✓✓Social-Media-Plattformen und Forenbetreiber müssen berechtigte Gründe vorweisen, um Mitglieder zu sperren. Eine willkürliche Sperrung eines Nutzers auf Plattformen wie Instagram, TikTok, Facebook, Twitter oder Youtube wegen einer Äußerung ist unrechtmäßig, sofern die Meinungsäußerung unter die Meinungsfreiheit fällt. Falls ein Nutzer zu Unrecht gesperrt wurde, hat er das Recht, die Wiederherstellung seines Accounts vom Plattformbetreiber zu verlangen (LG Frankfurt 2-03 O 182/18).✓✓✓