✓✓✓Personenbezogene Daten ohne Zustimmung im Internet zu veröffentlichen, ist illegal. Ist der Betroffene ein Rechtsanwalt und wird sein Abmahnschreiben nebst Unterschrift veröffentlicht, dann stellt dies eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und des Datenschutzrechts dar und kann im Wege der Einstweiligen Verfügung untersagt werden (LG Ellwangen (Jagst), Einstweilige Verfügung vom 26.01.2019 - 1 O 5/23).✓✓✓