✓✓✓Nach einem Verkehrsunfall hat der Geschädigte das Recht, die Werkstatt seiner Wahl für die Reparatur des Unfallwagens auszuwählen. Wenn der Geschädigte jedoch entscheidet, den Wagen nicht tatsächlich reparieren zu lassen und stattdessen nur fiktive Reparaturkosten abrechnet, darf die Versicherung grundsätzlich die Stundensätze der gewählten Werkstatt nicht kürzen, um den berechtigten Schadensersatz zu reduzieren (so z.B. LG Köln, Urteil vom 31.05.2006 - 13 S 4/06).✓✓✓
✓✓✓Der BGH entschied, dass Geschädigte nach einem Verkehrsunfall grundsätzlich berechtigt sind, die Reparaturkosten einer Markenwerkstatt als Schadensersatz geltend zu machen, sofern diese angemessen sind. Der Geschädigte ist nicht verpflichtet, eine kostengünstigere Reparaturmöglichkeit in Anspruch zu nehmen, wie beispielsweise eine freie Werkstatt (BGH, Urteil vom 29.4.2003 - VI ZR 398/02 = "Porsche-Urteil").✓✓✓
✓✓✓Kann weder die eine, noch die andere Seite bei einem Verkehrsunfall beweisen, wer den Unfall verursacht hat, haften beide für den Schaden der Gegenseite zu jeweils 50 %, soweit auf beiden Seiten ein Auto betroffen ist (AG Köln, Urteil vom 7.11.2016 - 273 C 127/16).✓✓✓
Bei einem Verkehrsunfall steht dem Geschädigten ein Schadensersatzanspruch zu. Verweigert die KFZ-Haftplfichtversicherung des Gegners die Zahlung, so ist der einzige Weg die Klageerhebung. Bei Gericht hat der Geschädigte sodann den Ablauf des Verkehrsunfalls zu beweisen. Hierzu bestellt das Gericht einen Sachverständigen der ein Gutachten über den Hergang des Unfalls sowie gegebenenfalls auch über die Schadenskompatibilität erstellt. Gelegentlich kommt es vor, dass der Gutachter den...
Bekanntermaßen wollen die Versicherungen nach einem Verkehrsunfall die Zahlungen möglichst gering halten. Beim Schmerzensgeld wird daher oft nur das Minimum gezahlt: Dabei ist es unerheblich, ob es sich um größere oder aber kleinere Verletzungen handelt. Akzeptieren Sie das erste Angebot der Versicherung nicht. Wie Sie anhand der nachfolgenden Beispiele sehen: Nachhaken kann sich lohnen!
✓✓✓Wenn Sie Opfer eines Verkehrsunfalls werden, ist der Verursacher des Unfalls normalerweise verpflichtet, den entstandenen Schaden zu ersetzen. In den meisten Fällen wird der Schaden von der KFZ-Haftpflichtversicherung des Verursachers reguliert. Allerdings versuchen Versicherungen oft, den Schadensersatz zu Lasten des Geschädigten zu reduzieren, indem sie eigene Gutachten erstellen, die deutlich niedrigere Beträge vorschlagen. Sie sich als Geschädigter müssen sich damit nicht abfinden!✓✓✓