Der Widerruf führt zur Rückabwicklung des Lebens- und/oder Rentenversicherungsvertrages. Der Versicherungsnehmer hat dann einen Anspruch auf Rückzahlung aller geleisteten Prämien und sonstigen Beiträge. Lediglich die Kapitalertragssteuer nebst Solidaritätszuschlages, die der Versicherer für ihn an das Finanzamt abgeführte, muss sich der Kunde anrechnen lassen.