✓✓✓Sogenannte "Exposed"-Videos sind auf Youtube keine Seltenheit. Wird durch ein solches Video aber ein falsches Bild über die betroffene Person vermittelt oder wird diese sogar beleidigt, handelt es sich um einen rechtswidrigen Internetpranger. Betroffenen stehen umfassende Ansprüche aus ihrem Persönlichkeitsrecht -wie Unterlassung, Löschung, Schadensersatz, u.a.- zur Seite, um sich gegen das Cybermobbing zu erwehren (LG Bochum, Anerkenntnisurteil vom 02.03.22 - I-8 O 17/22).✓✓✓
✓✓✓Ohne hinreichenden Grund darf Google einen YouTube-Kanal nicht sperren. Grundlose Kontosperrungen hat Youtube unverzüglich aufzugeben und deaktivierte Kanäle wieder zu aktivieren! - AG Fürstenfeldbruck, Einstweilige Verfügung vom 14.04.21 - 1 C 347/21 ✓✓✓