✓✓✓Irrtümliche Sperren wegen den "Gemeinschaftsrichtlinien zu Kontointegrität und Authentizität" haben auf Instagram zugenommen. Wird ein Account gesperrt und reagiert der Support nicht, so droht die Löschung des Kontos. Unberechtigte Sperre auf Instagram lassen sich jedoch wirksam angreifen (siehe LG Bamberg, Einstweilige Verfügung vom 26.09.2024 - 44 O 842/24 eV).✓✓✓
✓✓✓Beschränkt Instagram die Reichweite wegen eines angeblichen Verstoßes gegen die "Richtlinien für Empfehlungen auf Instagram" zu Unrecht, dann kann Meta hierfür nicht nur verurteilt werden. Urteile lassen sich auch durchsetzen. Da Instagram den "Shadowban" nicht unterlassen hat, ist Meta als Plattformbetreiberin nunmehr verpflichtet, ein Ordnungsgeld in Höhe von 7.500 € zu zahlen(siehe LG Magdeburg, Beschluss vom 28.02.2024 - 2 O 344/22 *072*)✓✓✓
✓✓✓Instagram behält sich das Recht vor, Konten zu löschen, die gegen ihre Nutzungsbedingungen oder Community-Richtlinien verstoßen. Derartige Konten werden in diesem Zuge zunächst gesperrt udn deaktiviert, so dass weder der Nutzer, noch andere den Account einsehen können. Liegt allerdings kein Verstoß gegen das Regelwerk vor, so darf Instagram den Account weder sperren, noch in der Folgezeit löschen (siehe LG Konstanz, Einstweilige Verfügung vom 07.06.2023 - C 2 O 135/23).✓✓✓
✓✓✓Instagram sieht in den sogenannten "Richtlinien für Empfehlungen auf Instagram" vor, dass die Reichweite eines Accounts gedrosselt werden kann. Allerdings darf Instagram die Reichweite nicht willkürlich "drosseln". Die bloße Möglichkeit eines Verstoßes gegen die Instagram-Gemeinschaftsrichtlinien stellt keinen sachlichen Grund dar. Instagram ist verpflichtet, die Reichweite unbeschränkt wiederherzustellen (siehe LG Magdeburg, Urteil vom 31.05.2023 - 2 O 344/22 *072*).✓✓✓
✓✓✓Wenn ein Instagram-Konto ohne Anhörung deaktiviert wird, verstößt dies gegen geltendes Recht. Meta, ist verpflichtet, entweder vor oder in manchen Fällen nach der Sperrung eine Anhörung durchzuführen. In der Praxis wird dies jedoch oft vernachlässigt. Betroffene können gegen solche unberechtigten Sperrungen rechtliche Schritte einleiten. Neben der Freischaltung des deaktivierten Accounts kann auch eine Unterlassung gefordert werden (siehe AG Bonn, Urteil vom 16.05.2023 - 116 C 115/22).✓✓✓
✓✓✓Drittanbieter-Apps für Instagram führen oft dazu, dass Konten gesperrt werden. Ob solche Apps erlaubt oder verboten sind, ist umstritten. Allerdings darf Meta Instagram-Accounts nicht ohne Grund und grundsätzlich auch nicht ohne Vorwarnung sperren. Wenn eine unberechtigte Sperre vorliegt, muss wieder freigeschaltet werden. Dieser Anspruch kann auch gerichtlich mit einer einstweilige Verfügung durchgesetzt werden (LG Ellwangen (Jagst), Einstweilige Verfügung vom 08.05.2023 - 1 O 24/23).✓✓✓
✓✓✓Plattformanbieter dürfen Social Media Accounts grundsätzlich nicht von jetzt auf gleich ohne vorherige Anhörung oder Mahnung sperren. Zu Unrecht gesperrte und deaktivierte Konten sind freizuschalten und zu entsperren, insbesondere wenn die Sperre grundlos bzw. ohne hinreichenden Grund erfogte - LG Dresden, Einstweilige Verfügung vom 13.03.2023 - EV 3 O 494/23✓✓✓
✓✓✓Fakeprofil sind in jedem sozialen Netzwerk verboten. Unter Umständen haben Betroffene von Fakeaccounts einen Anspruch, herauszufinden, wer hinter der Nachahmung steckt, um den Täter des Identitätsdiebstahls zu belangen! - LG Wuppertal, Beschluss vom 18.03.2022 - 16 AR 2/20✓✓✓
✓✓✓Wird das Instagram-Konto einfach enfernt, dann führt dies bei geschäftlichen Konten in der Regel zu hohen Umsatzeinbußen. Hilft der Meta-Support nicht weiter, kann bei Gericht eine einstweilige Verfügung erwirkt werden, um eine schnelle Aktivierung des gesperrten Kontos zu ermöglichen - LG München I, Einstweilige Verfügung vom 16.11.2022 - 21 O 11335/22✓✓✓
✓✓✓Selbst wenn gegen die Nutzungsbedingungen, Community-Richtlinien, Gemeinschaftsstandards, etc. verstoßen wird, darf ein Social-Media-Konto grundsätzlich nicht ohne vorherige Abmahnung gesperrt werden. Betroffene Nutzer können sich gegen unberechtigte Sperren erwehren! - LG Duisburg, Einstweilige Verfügung vom 16.09.22 - 10 O 214/22✓✓✓