✓✓✓Irrtümliche Sperren wegen den "Gemeinschaftsrichtlinien zu Kontointegrität und Authentizität" haben auf Instagram zugenommen. Wird ein Account gesperrt und reagiert der Support nicht, so droht die Löschung des Kontos. Unberechtigte Sperre auf Instagram lassen sich jedoch wirksam angreifen (siehe LG Bamberg, Einstweilige Verfügung vom 26.09.2024 - 44 O 842/24 eV).✓✓✓
✓✓✓Hackerangriffe auf Facebook nehmen zu! Eine Methode führt dazu, dass ein unbekanntes Instagram-Konto mit Facebook verknüpft wird, was gegen Richtlinien verstößt. Betroffene können sich nicht in dieses Instagram-Konto einwählen, um Einspruch zu erheben. Hilft der Support auch nicht weiter, dann ist der Rechtsweg oft die letzte Möglichkeit. Denn Facebook hat das gehackte Konto unverzüglich zurückzugeben (siehe LG Schwerin, Einstweilige Verfügung vom 04.10.2024 - 3 O 192/24).✓✓✓
✓✓✓Ist der Facebook-Account gehackt worden und kann deswegen nicht mehr die geschäftliche Facebookseite administriert werden, ist Meta zur unverzüglichen Hilfe verpflichtet. Stellt Meta den Zugriff zu Facebook aber nicht her, können Betroffene mittels einstweiliger Verfügung erfolgreich die Freischaltung des gesperrten Facebook-Kontos erwirken und so auch wieder den Zugang zur Geschäftsseite erhalten (siehe LG Essen, Einstweilige Verfügung vom 21.05.2024 - 3 O 123/24).✓✓✓
✓✓✓Beschränkt Instagram die Reichweite wegen eines angeblichen Verstoßes gegen die "Richtlinien für Empfehlungen auf Instagram" zu Unrecht, dann kann Meta hierfür nicht nur verurteilt werden. Urteile lassen sich auch durchsetzen. Da Instagram den "Shadowban" nicht unterlassen hat, ist Meta als Plattformbetreiberin nunmehr verpflichtet, ein Ordnungsgeld in Höhe von 7.500 € zu zahlen(siehe LG Magdeburg, Beschluss vom 28.02.2024 - 2 O 344/22 *072*)✓✓✓
✓✓✓Wird das Facebook-Konto gehackt, dann sind nicht nur wertvolle Erinnerungen weg. Auch Facebook-Gruppen und geschäftliche Facebook-Seiten lassen sich dann nicht mehr administrieren. Bei Hackerangriffen hat Facebook jedoch die Pflicht, dem Geschädigten das gehackte Konto wieder zurückzugeben. Wenn der Facebook-Support nicht reagiert, dann lässt sich die Rückführung mit einer einstweiligen Verfügung erzwingen (siehe AG Marburg, Einstweilige Verfügung vom 25.04.24 - 9 C 145/24)✓✓✓
✓✓✓LinkedIn darf ein Konto nicht mit der Behauptung, ein Beitrag verstoße gegen die Nutzungsbedingungen oder Community-Richtlinien sperren, wenn der Beitrag selbst von der Meinungsfreiheit gedeckt ist. Eine sofortige Sperre ist unzulässig. Unberechtigte Sperren und Kontodeaktivierungen lassen sich aufheben. Insoweit steht betroffenen Nutzern auf LinkedIn die Freischaltung des gesperrten Kontos zu (KG Berlin, Beschluss vom 20.02.2023- VIII 10 W 85/22 = "LinkedIn-Entscheidung")✓✓✓
✓✓✓Instagram behält sich das Recht vor, Konten zu löschen, die gegen ihre Nutzungsbedingungen oder Community-Richtlinien verstoßen. Derartige Konten werden in diesem Zuge zunächst gesperrt udn deaktiviert, so dass weder der Nutzer, noch andere den Account einsehen können. Liegt allerdings kein Verstoß gegen das Regelwerk vor, so darf Instagram den Account weder sperren, noch in der Folgezeit löschen (siehe LG Konstanz, Einstweilige Verfügung vom 07.06.2023 - C 2 O 135/23).✓✓✓
✓✓✓Instagram sieht in den sogenannten "Richtlinien für Empfehlungen auf Instagram" vor, dass die Reichweite eines Accounts gedrosselt werden kann. Allerdings darf Instagram die Reichweite nicht willkürlich "drosseln". Die bloße Möglichkeit eines Verstoßes gegen die Instagram-Gemeinschaftsrichtlinien stellt keinen sachlichen Grund dar. Instagram ist verpflichtet, die Reichweite unbeschränkt wiederherzustellen (siehe LG Magdeburg, Urteil vom 31.05.2023 - 2 O 344/22 *072*).✓✓✓
✓✓✓Wenn ein Instagram-Konto ohne Anhörung deaktiviert wird, verstößt dies gegen geltendes Recht. Meta, ist verpflichtet, entweder vor oder in manchen Fällen nach der Sperrung eine Anhörung durchzuführen. In der Praxis wird dies jedoch oft vernachlässigt. Betroffene können gegen solche unberechtigten Sperrungen rechtliche Schritte einleiten. Neben der Freischaltung des deaktivierten Accounts kann auch eine Unterlassung gefordert werden (siehe AG Bonn, Urteil vom 16.05.2023 - 116 C 115/22).✓✓✓
✓✓✓Das unerlaubte Veröffentlichen von Videos, auf denen eine Person erkennbar dargestellt ist, ist gesetzlich untersagt. Insbesondere ist es verboten, den Betroffenen während der Verbreitung der Bilder - z.B. durch beleidigende Kommentare wie "Dumm wie Brot" - zu diffamieren. Betroffene haben die Möglichkeit, sich mit einer einstweiligen Verfügung gegen diese Verstöße zur Wehr zu setzen (LG Köln, Einstweilige Verfügung vom 16.05.23 - 28 O 202/23).✓✓✓