Was kann ich tun, um den teuren "Coaching"-Vertrag zu widerrufen, kündigen oder zu stornieren sowie bezahlte Gebühren zurückzuerhalten? - Diese Möglichkeiten haben Sie, um aus dem "Coaching" auszusteigen!


Rechtsanwalt Sven Nelke hilft - Recht.Help - Coaching widerrufen kündigen und Geld zurück verlangen

Erfahren Sie hier, welche Möglichkeiten Sie haben, um aus kostspieligen Coachings und Mentorings vollkommen legal auszusteigen und bezahlte Kursgebühren zurückzuerhalten!

 



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Sie sind auf einen "Coach" reingefallen und haben ein teures "Coaching" gebucht? Entspricht das "Mentoring" nicht den Versprechungen?  - Wenn Sie  eine rechtliche Ersteinschätzung benötigen, dann können Sie uns gerne kontaktieren. Unsere Ersteinschätzung ist unverbindlich und für Sie vollkommen kostenlos!

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Das Wichtigste in Kürze:
  • Je nach Anbieter und "Coaching" stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zu, den Vertrag zu stornieren.
  • Neben einer fehlenden Zulassung nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz, können Sie ggf. den Vertrag widerrufen, kündigen oder anfechten.
  • Bei besonders teuren "Coachings" könnte es sich um Wucher handeln, so dass der Vertrag sittenwidrig ist.
  • Nichtige Verträge sind nicht zu bedienen. Das bedeutet, dass im Falle einer erfolgreichen Stornierung keine Kosten zu zahlen sind und bereits gezahlte Gebühren zurückerstattet werden müssen.
  • Geht der Anbieter auf Ihren Stornierungswunsch nicht ein, dann steht Ihnen nur noch der Rechtsweg offen, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.
  • Rechtsschutzversicherungen tragen in der Regel die Kosten; bei privaten Rechtsschutzversicherungen aber nur, wenn das "Coaching" als Privatperson bzw. Verbraucher/in gebucht wurde.


Wie kann ich aus einem teueren "Coachingvertrag" aussteigen? - Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen regelmäßig zur Verfügung!

Die "Coaching"-Szene boomt. Gerade auf Social Media werden unzählige "Businesscoaching", "Mentorings", usw. beworben. Oft sind die Werbeversprechen aber völlig überzogen und die "Coachings" halten nicht das, was Ihnen versprochen wurde. Natürlich suchen Betroffene dann nach rechtlichen Möglichkeiten, um aus den teueren Verträgen auszusteigen.

 

Je nach "Coach", Anbieter und "Coaching" Produkt lassen sich regelmäßig folgende Gründe finden:

• Unwirksamkeit von"Coachingverträgen" wegen fehlender Zulassung nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG)!

De Gesetzgeber hat sogenannten Fernunterricht schon in den 1970-gern Jahren geregelt und bestimmt, dass Fernunterrichtslehrgänge der Zulassung durch die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZfU) bedürfen. Sinn und Zweck dieser Regelungen ist es, ein Mindestmaß an Qualität zu sichern und "schwarzen Schafen" Einhalt zu gebieten. Hierfür wurden mit dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) verbindliche Regeln geschaffen, die jeder "Coach" und "Coachingsveranstalter" in Deutschland einhalten muss.

 

In dem Gesetz (siehe § 7 FernUSG) heißt es unmissverständlich:

"Ein Fernunterrichtsvertrag, der von einem Veranstalter ohne die nach § 12 Abs. 1 erforderliche Zulassung des Fernlehrgangs geschlossen wird, ist nichtig."

Handelt es sich bei dem "Coaching" oder "Mentoring" tatsächlich um Fernunterricht und hat der "Coach" oder der Veranstalter -wie CopeCart, Digistore24, usw.- keine staatliche Zulassung für das "Coaching", dann sind die entsprechenden Verträge nichtig. Unwirksame Verträge müssen nicht erfüllt werden. Betroffene Teilnehmerinnen und Teilnehmer dürfen demnach die Auflösung des Vertrages verlangen und sie müssen keine Kursgebühren entrichten. Schon gezahlte Kosten können innerhalb von 3 Jahren zurückgefordert werden.

• Widerruf: Online-"Coaching"-Vertrag widerrufen!

Vebraucherinnen und Verbrauchern steht in Deutschland das Recht zu, fernmündlich oder im Internet geschlossene Verträge zu widerrufen.

 

Das Widerrufsrecht kann grundsätzlich binnen 14 Tagen nach Vertragsschluss ausgeübt werden. Erfolgt bei Vertragsschluss aber keine Belehrung über das Widerrufsrecht oder ist diese Widerrufsbelehrung ungenügend, dann verlängert sich Widerrufsfrist um ein ganzes Jahr. In diesem Fall können Verträge nach 1 Jahren und 14 Tagen noch widerrufen werden.

• Anfechtung der "Coachingverträge" bei falschen Versprechungen und Irrtümern möglich!

Bei Irrtümern oder sogar im Falle von Täuschungen können Verträge angefochten werden. In diesem Zusammenhang werden mir als Rechtsanwalt von Betroffenen oft folgende Irrtümer berichtet:

  • Irrtum/Täuschung über den Vertragspartner = Viele Betroffene berichten, dass Sie mit dem "Coach" einen Vertrag abschließen wollten und dann überrascht sind, dass der Vertrag mit einem Drittanbieter wie Copecart oder Digistore24 zustandegekommen ist.
  • Finanzierung über PayPal oder Klarna anstatt Ratenzahlung = Viele Betroffene berichten auch, dass Ihnen im Bestellprozess gesagt wurde, dass sie das "Coaching" in kleinen Raten bezahlen dürfen. Tatsächlich wurde dann aber keine Ratenzahlung, sondern eine Finanzierung über PayPal oder Klarna eingerichtet, was bedeutet, dass das Geld vollständig ausgezahlt wurde und die Teilnehmer den finanzierten Betrag "abstottern" müssen. Derartige Finanzierungen führen zu Mehrkosten, die viele nicht akzeptieren wollen.
  • Versprochene Leistungen werden nicht erbracht = Werden Leistungen, die versprochen und somit geschuldet sind, nicht erbracht, dann handelt es sich schlicht um Betrug. Als Beispiel sei hier eine versprochene "1:1"-Beratung genannt: Oft wird mit individuellen "Livecalls" oder einer intensiven Einzelbetreuung geworben. Wird dies aber nicht geleistet, kann man durchaus von Betrug sprechen.  Betrügerische "Coachings" können natürlich angefochten werden.

Die vorbezeichnete Aufzählung ist nicht abschließend. Im Einzelfall finden sich weitere oder auch andere Argumente, die hier nicht aufgeführt sind. Wird ein Vertrag aber wirksam angefochten, dann ist der Teilnehmer jedoch nicht mehr verpflichtet und darf sogar die Erstattung bezahlter Kosten verlangen.

• Schlechtleistung: Kündigung schlechter "Coachings" möglich!

Ist das "Coaching" mangelhaft und ist der "Coach" nach Aufforderung auch nicht bereit, seine Leistungen zu verbessern, dann kann der Vertrag gekündigt werden. Betroffene sollten daher bei dem "Coach" eine Beschwerde einreichen und dazu auffordern, die Leistungen unverzüglich zu verbessern. Erfolgt keine Besserung, dann kann gekündigt werden.

• Sittenwidrigkeit bei wucherischen "Coachings" zu überzogenen Preisen!

In Deutschland sind wucherische Verträge nichtig. Wenn das besagte "Coaching" mehr als das Doppelte von dem kostet, was andere Anbieter für vergleichbare "Coachings" aufrufen, dann ist die Sittenwidrigkeit zu vermuten. Sittenwidrige Verträge müssen nicht erfüllt werden. Teilnehmern steht dann die Rückabwicklung zu!

• Weitere Argumente, die gegen die Wirksamkeit des "Coachingvertrages" sprechen!

Je nach Einzelfall stehen Betroffenen weitere Argumente zur Verfügung, um die Nichtigkeit eines "Coachingvertrages" herbeizuführen.

 

Bei "Finanzcoachings" beispielweise könnte es den "Coaches" in der Regel an der staatlichen Zulassung fehlend, die jeder Finanzanlagenvermittler, o.ä. in Deutschland benötigt (siehe § 34 f GewO).


Wie kann ich mich aus dem "Coaching"-Vertrag lösen? Ein Musterschreiben mit den notwendigen Erklärungen -Stornierung, Widerruf, Kündigung- finden Sie hier!

Anliegendes Muster können Sie auf Ihre Belange hin anpassen und es Ihrem Vertragspartner zukommen lassen. Beachten Sie bitte, dass nicht unbedingt der "Coach" Ihr Vertragspartner sein muss, sondern dass es auch Drittfirmen wie Copecart oder Digistore24 sein können.

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

ich habe bei Ihnen das Coaching mit Namen XXX zur Rechnungsnummer XXX bestellt.

 

Ich möchte mich hiermit von dem Coachingvertrag lösen und fordere Sie auf,

 

mir schriftlich zu bestätigen, dass der zwischen uns geschlossene Coachingvertrag nichtig ist, von Ihnen storniert wird und Sie keine Ansprüche gegen mich mehr geltend machen.

 

Vorsorglich widerrufe und kündige ich den Vertrag bereits an dieser Stelle. Zudem fechte ich den Vertrag an.

 

Die von mir bezahlten Gebühren erstatten Sie bitte durch Anweisung auf mein Konto mit IBAN XXXX.

 

Im Übrigen widerrufe ich hiermit meine Ihnen erteilte Lastschrifteinzugsermächtigungen und fordere Sie auf, es zu unterlassen, zukünftig Geld von meinem Konto abzubuchen.

 

Ich bitte um Beantwortung meines Anliegens binnen einer Woche ab Erhalt dieses Schreibens. Sollten Sie mein Anliegen nicht beachten oder anlehnen, werde ich mich anwaltlich beraten lassen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

XX IHR NAME XX

HINWEIS: Bitte beachten Sie, dass vorbezeichnete Einbgabe lediglich als Musterbeispiel dient. Sollten Sie dieses Muster für sich verwenden wollen, so haben Sie es vorher auf Ihre Umstände hin anzupassen. Je nachdem wie eilbedürftig Ihre Angelegenheit ist, können Sie unter Umständen auch eine kürzere Frist setzen. Die Frist sollte 7 Tage nur im Eilfall unterschreiten. In jedem Falle beachten Sie bitte, dass wir für die Verwendung dieses Musters keine Gewähr bieten. Eine Gewähr können wir Ihnen erst bieten, wenn Sie uns das Mandat erteilen und wir -insbesondere- Ihren Sachverhalt näher kennen. Wenn der Anbieter die Stornierung ablehnen sollte, dann stehen Ihnen nur noch die nachbezeichneten Möglichkeiten zur Verfügung, denn mehr als es selbst zu versuchen, können Sie nicht leisten.


Was kann ich tun, wenn die Stornierung des "Coachingvertrages" abgelehnt wird und der Widerruf, die Kündigung, etc. nicht akzeptiert werden?

Nach hiesiger Erfahrung werden deratige Stornierungswünsche von den Anbietern oftmals abgelehnt. Vielleicht mag dahinter der Gedanke stecken, die Sache aussitzen zu wollen.

 

Wenn auch Ihr Stornierungswunsch abgelehnt wurde, dann verbleibt eigentlich nur noch der Rechtsweg, um Ihre Ansprüche zu prüfen und geltend zu machen. Sie sollten sich daher an einen erfahrenen Rechtsanwalt wenden und Ihre Ansprüche vorab prüfen lassen. Dieser wird Sie nach Sichtung Ihrer Unterlagen über die Möglichkeiten und Risiken aufklären und Sie bei der Geltendmachung Ihrer Rechte unterstützen.


Kann ich die Kosten erstattet verlangen, wenn ich mir einen Anwalt nehme, der sich für die Rückabwicklung meines "Coachingvertrages" einsetzt?

Wenn die Gegenseite auf Ihr berechtigtes Anliegen nicht eingeht und in Verzug (siehe § 286 BGB)  ist, dann haben Sie den Anspruch, dass Ihre Rechtsanwaltskosten erstattet werden. Dafür sollten Sie sich im ersten Schritt selbst um die Auflösung des Vertrages kümmern und den Anbieter unter Fristsetzung auffordern, den Vertrag zu stornieren. Hierfür können Sie zum Beispiel das oben dargestellte Musterschreiben verwenden.

 

Lehnt die Gegenseite die Stornierung unberechtigter Weise ab oder wird auf Ihre Fristsetzung nicht reagiert, so befindet sich die Gegenseite in Verzug.

TIPP: Rechtsschutzversicherung anfragen!

 

Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, dann wird Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten in der Regel tragen, egal ob Sie am Ende des Tages gewinnen oder mit Ihrem Anliegen scheitern werden. Oftmals besteht aber nur eine private Rechtsschutzversicherung. Die Kosten können dann grundsätzlich nur gedeckt werden, wenn Sie das "Coaching" als Verbraucherin oder Verbraucher bzw. als Privatperson gebucht haben. Sie sind nicht selbstständig und haben das "Coaching" lediglich aus Neugier gebucht, dann dürfte bei Ihnen die Verbrauchereigenschaft anzunehmen sein (siehe LG Landshut, Urteil vom 10.05.2024 – 54 O 305/24). Die Rechtsschutzversicherung darf die Kostendeckung dann nicht mit dem Argument ablehnen, dass es sich um eine selbstständige Tätigkeit gehandelt habe.


Sie sind auf ein teures "Coaching" oder "Mentoring" reingefallen und wollen sich vom Vertrag lösen? Hier wird Ihnen geholfen!

Bei uns befinden Sie sich in guten Händen. Wir verfügen bereits über Erfahrungen und konnten schon erfolgreich geltend machen. Egal wo Sie wohnen und gegen welchen Schuldner es geht: Wir vertreten Sie deutschlandweit.

 

Sprechen Sie uns einfach an, damit wir Ihnen weiterhelfen können!


Gewährleistungsausschluss:

 

Bitte beachten Sie, dass trotz sorgfältiger Recherche keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit oder Aktualität, etc. der Informationen übernommen werden kann. Ebenso wird jegliche Haftung ausgeschlossen. Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Die Informationen sind allgemein gehalten, während eine Rechtsberatung sich inhaltlich ganz konkret mit Ihrem persönlichen Anliegen auseinandersetzt. Es ist daher dringend zu empfehlen, dass Sie sich, soweit Sie konkret betroffen sind, unverzüglich mit einem Rechtsanwalt in Verbindung setzen. Stand der Information: Dezember 2024


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