Corona-News: Weniger Einkommen wegen COVID-19 - Was kann ich tun, wenn ich den Unterhalt nicht mehr zahlen kann oder auf mehr Unterhalt angewiesen bin?


COVID-19 führt bei vielen Betroffenen zu weniger Einkommen, was sich natürlich auch auf den Unterhalt auswirken kann. Sowohl Unterhaltsberechtigte, als auch Unterhaltsverpflichtete stellen sich folgende Fragen:

  • Wie wirkt sich die Corona-Krise auf meinen Unterhaltsanspruch oder auf meine Unterhaltspflicht aus? 
  • Was kann ich tun, wenn der festgesetzte Unterhalt nicht ausreicht oder ich diesen nicht mehr zahlen kann?
  • Ich möchte den Unterhalt für die Corona-Zeit neuregeln!  - Einen Leitfaden gibt es hier!

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Wie wirkt sich die Corona-Krise auf meinen Unterhaltsanspruch oder auf meine Unterhaltspflicht aus?

Sowohl der Kindesunterhalt als auch der Ehegattenunterhalt (Trennungs- und nachehelicher Ehegattenunterhalt) berechnet sich einerseits nach dem Bedarf des Unterhaltsberechtigten und anderseits nach der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen. In Zeiten von Corona verdienen sowohl Selbstständige, als auch Angestellte z.B. wegen Kurzzeitarbeit weniger Geld.

 

Das führt dazu, dass Unterhaltspflichtige ihrer Unterhaltspflicht nicht mehr nachkommen können. Auf der anderen Seite steigt aber auch der Bedarf der Unterhaltsberechtigten, da sie ihren Lebensunterhalt nicht mehr wie zuvor bestreiten können. Dieses Spannungsverhältnis lässt sich wie folgt auf den Punkt bringen:

 

Unterhaltspflichtiger


weniger Einkommen wegen Corona

=

Unterhalt kann nicht gezahlt werden

Unterhaltsberechtigter


weniger Einkommen wegen Corona

=

Unterhalt reicht nicht aus



Was kann ich tun, wenn der festgesetzte Unterhalt nicht ausreicht oder ich diesen nicht mehr zahlen kann?

Das Problem ist, dass trotz Corona der Unterhalt weiterhin und fortlaufend gezahlt werden muss, zumal Unterhaltsberechtigte auf diesen auch angewiesen sind. Wurde in der Vergangenheit ein Unterhaltstitel zum Beispiel beim Jugendamt oder vor dem Familiengericht geschaffen, so ändert die Corona-Krise erst einmal nichts an der bestehenden Unterhaltspflicht oder Unterhaltsberechtigung.

Sowohl Unterhaltsberechtigte, als auch Unterhaltspflichtige müssen sich selbst darum kümmern, wenn der Unterhalt nicht mehr ausreicht oder nicht mehr gezahlt werden kann.

Wenn zwischen den Beteiligten keine gütliche Einigung erzielt werden kann, so ist die sogenannte Abänderungsklage das Mittel der Wahl:

 

"Enthält ein Urteil eine Verpflichtung zu künftig fällig werdenden wiederkehrenden Leistungen, kann jeder Teil die Abänderung beantragen. Die Klage ist nur zulässig, wenn der Kläger Tatsachen vorträgt, aus denen sich eine wesentliche Veränderung der der Entscheidung zugrunde liegenden tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse ergibt." - zit. § 323 ZPO

 

Eine wesentliche Änderung im vorbezeichneten Sinne liegt regelmäßig dann vor, wenn wegen Corona Einkommenseinbußen von mehr als 10 % vorliegen. Da nicht absehbar ist, wie lange die Corona-Krise anhält, kann auch keine zielsichere Prognose für die Zukunft erstellt werden. So kann niemand sagen, ob und wann das volle Einkommen wieder erzielt werden kann.


Ich möchte den Unterhalt für die Corona-Zeit neuregeln! - Einen Leitfaden gibt es hier!

  1. Wenn Sie den Unterhalt wegen der Corona-Krise nicht zahlen können oder aber auf höheren Unterhalt angewiesen sind, sollten Sie in einem ersten Schritt mit ihrem Gegenüber sprechen. Erklären Sie ihm die Situation und versuchen Sie, eine gütliche Einigung herbeizuführen. Wenn ein Unterhaltstitel besteht, so sollte die gütliche Einigung notariell beurkundet werden.
  2. Sollte eine gütliche Einigung nicht gelingen, dann führt der Weg in einem zweiten Schritt zum Familiengericht. Dort können nicht nur bestehende Unterhaltstitel abgeändert, sondern solche überhaupt geschaffen werden.
  3. Wenn Sie rechtliche Hilfe benötigen, dann können Sie es uns gerne wissen lassen! - Unserer Meinung nach ist es für beide Seiten nur fair, wenn der Unterhalt für die Corona-Zeit neu geregelt wird. Gerne helfen wir Ihnen, um eine faire Unterhaltslösung herbeizuführen.


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Bitte beachten Sie, dass trotz sorgfältiger Recherche keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit oder Aktualität, etc. der Informationen übernommen werden kann. Ebenso wird jegliche Haftung ausgeschlossen. Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Die Informationen sind allgemein gehalten, während eine Rechtsberatung sich inhaltlich ganz konkret mit Ihrem persönlichen Anliegen auseinandersetzt. Es ist daher dringend zu empfehlen, dass Sie sich, soweit Sie konkret betroffen sind, unverzüglich mit einem Rechtsanwalt in Verbindung setzen.


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