KOSTENLOSE ERSTEINSCHÄTZUNG DIREKT VOM ANWALT ANFORDERN!
Sie befinden sich in Trennung oder gar in der Scheidung? Es besteht Streit um die gemeinsame Ehewohnung und insbesondere darüber, wer dort weiter wohnen soll? - Wenn Sie eine rechtliche Ersteinschätzung benötigen, dann können Sie uns gerne kontaktieren. Unsere Ersteinschätzung ist unverbindlich und für Sie vollkommen kostenlos.
Alternativ können Sie uns auch gerne anrufen, um Ihre kostenlose Ersteinschätzung direkt vom Rechtsanwalt am Telefon zu erhalten. Gerne sind wir für Ihre kostenlose Ersteinschätzung auch über WhatsApp erreichbar:
Nach einer Trennung der Ehegatten stellt sich schnell die Frage, wer die ehemals gemeinsame Wohnung nutzen darf. In der Trennungsphase kann keine endgültige, sondern nur eine vorübergehende Lösung getroffen werden. Für eine endgültige Lösung müssen die Ehegatten eine Vereinbarung schaffen oder aber geschieden sein.
Beachten Sie: Eine Wohnungszuweisung kommt nur zwischen Ehegatten in Betracht. Bei Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft greifen diese Regelungen nicht, selbst wenn Kinder vorhanden sind. Ausnahme: Ausgenommen hiervon ist die sofortige Zuweisung nach dem Gewaltschutzgesetz; diese gilt für und gegen jedermann, wenn die jeweiligen Voraussetzungen vor.
"Leben die Ehegatten voneinander getrennt oder will einer von ihnen getrennt leben, so kann ein Ehegatte verlangen, dass ihm der andere die Ehewohnung oder einen Teil zur alleinigen Benutzung
überlässt, soweit dies auch unter Berücksichtigung der Belange des anderen Ehegatten notwendig ist, um eine unbillige Härte zu vermeiden" (§ 1361b BGB).
Für eine Trennung ist es entscheidend, dass die Ehegatten die häusliche Gemeinschaft aufgeben. Dies kann durch Auszug eines Ehepartners oder unter engen Voraussetzungen auch innerhalb der gemeinsamen Ehewohnung vollzogen werden.
Grundsätzlich hat ein Ehepartner es im Trennungsjahr zu dulden, wenn der andere Teil trotz Trennung nicht aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen will: er kann lediglich verlangen, dass ihm ein Teil zur alleinigen Benutzung überlassen wird, wenn die Wohnung entsprechend groß ist.
Nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes kann ausnahmsweise der Auszug, beziehungsweise die komplette Wohnungsüberlassung verlangt werden.
Ein triftiger Grund liegt vor, wenn das weitere Zusammenleben für einen der Ehegatten eine unbillige Härte darstellen würde.
Entscheidend ist hierfür, dass nach einer Abwägung der widerstreitenden Interessen feststeht, dass dem Ehegatten aufgrund des Verhaltens des anderen nicht mehr zugemutet werden kann, weiter mit ihm zusammen zu leben.
Natürlich sind hierbei auch die anderen Interessen des anderen Ehepartners zu berücksichtigen. Gründe, die gegen ein Auszug sprechen können, sind zum Beispiel,
dass er sich eine eigene Wohnung nicht leisten kann oder dass er Eigentümer oder auch nur Miteigentümer der
Wohnung ist. Vor allem spielt auch die Größe des Wohnraums eine besondere Bedeutung: Je größer der Wohnraum, desto eher kann beiden Eheleuten zugemutet werden, zusammen zu
wohnen!
Beschränkt ist diese Vorschrift vor allem auf nachfolgende Konstellationen:
Soweit ein Ehegatte nach der Trennung ausgezogen ist und nicht innerhalb eines halben Jahres die ernsthafte Absicht erkennen lässt, dass er jemals wieder in die Wohnung zurück will, so wird unwiderleglich vermutet, dass er dem anderen Teil die Wohnung zur alleinigen Nutzung überlassen hat.
"Ein Ehegatte kann verlangen, dass ihm der andere Ehegatte anlässlich der Scheidung die Ehewohnung überlässt, wenn er auf deren Nutzung unter Berücksichtigung des Wohls der im Haushalt lebenden Kinder und der Lebensverhältnisse der Ehegatten in stärkerem Maße angewiesen ist als der andere Ehegatte oder die Überlassung aus anderen Gründen der Billigkeit entspricht" (§ 1568a BGB).
Die Ehewohnung wird nach der Scheidung demjenigen Ehegatten zugewiesen, der auf die Wohnung stärker angewiesen ist. Eine Zuweisung findet nur statt, wenn es der Billigkeit entspricht.
Die widerstreitenden Interessen der Eheleute sind gegenüberzustellen und abzuwägen. Folgende Überlegungen sind anzustellen:
Bitte beachten Sie: Die Gründe, weshalb der eine Ehepartner im stärkeren Maße auf die Wohnung angewiesen sein könnte als der andere, sind äußerst vielfältig: Jeder Sachverhalt ist anders und wird anders beurteilt!
Besteht die konkrete Gefährdung, dass der Ehegatte gewaltbereit ist, so kann die Wohnung dem anderen Ehepartner einstweilen für die Dauer von bis zu 6 Monaten zugewiesen werden. Der Antrag ist bei dem Familiengericht zu stellen und durch die Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung glaubhaft zu machen. Voraussetzung ist, dass der im Haushalt lebende Partner gewältig wurde oder mit Gewalt gedroht hat.
vor der Scheidung
Der Vermieter darf die Miete von dem Mieter verlangen. Sind beide Ehegatten im Mietvertrag aufgenommen, dann müssen beide die Miete zahlen. Im Extremfall kann dies auch dazu führen, dass derjenige Ehegatte, der ausgezogen ist, aber dennoch Alleinmieter ist, die Miete zahlen muss, obwohl er die Wohnung nicht nutzt.
Zwischen den Ehegatten selbst gilt, dass grundsätzlich derjenige die Miete zu zahlen hat, der in der Wohnung verbleibt. Zwingend ist diese Regel jedoch nicht. Angenommen die Ehefrau bleibt weiterhin in der Wohnung und kümmert sich dort um gemeinsame Kinder, so dass kein Geld für die Miete verbleibt, so muss der Ehemann die Miete zahlen.
nach der Scheidung
Nach der Scheidung scheidet derjenige Ehegatte, der ausgezogen ist, auch aus dem Mietvertrag aus. Das führt dazu, dass nur noch der in der Wohnung lebende Ehegatte Mieter ist. Dies gilt selbst dann, wenn der scheidende Ehegatte ursprünglich als Alleinmieter im Mietvertrag aufgenommen wurde. Voraussetzung ist, dass der Auszug dem Vermieter durch beide Eheleute (!) aber schnellstmöglich angezeigt wird.
gegenüber der Bank gilt:
Grundsätzlich hat der Kreditnehmer das Darlehen zu bedienen. Wurde beispielsweise ein Darlehen zur Finanzierung der Ehewohnung aufgenommen und stehen beide Eheleute im
Vertrag, so sind sie auch nach der Trennung und sogar nach der Scheidung beide gemeinsam verpflichtet.
Steht allerdings nur ein Ehepartner im Kreditvertrag, so ist nur dieser gegenüber der Bank verpflichtet.
zwischen den Eheleuten gilt:
Im Innenverhältnis gilt zwischen den Eheleuten, dass jeder zur Hälfte für ehebedingte Schulden haftet. Ehebedingt sind die Schulden, wenn diese in der Ehezeit aufgenommen wurden und die Kreditsumme beiden zugute kam.
In der Praxis bedient klassischer Weise der Ehemann die Raten für den gemeinsamen Kredit. Ist Unterhalt zu zahlen, so wirkt sich dies gegenüber der Ehefrau anspruchsmindernd aus: Die Kreditraten sind vom Einkommen abzuziehen, so dass der Unterhaltsanspruch entsprechend gekürzt wird.
Besteht keine Unterhaltsregelung, so hat der Mann gegenüber der Frau einen Anspruch, dass diese ihm die Hälfte der jeweils gezahlten Rate ausgleicht.
Grundsätzlich hat der andere Ehepartner das Recht, die Wohnung jederzeit zu betreten. Dies gilt umso mehr, wenn er entweder Eigentümer oder
Mieter ist.
Die Schlösser dürfen daher nur ausgetauscht werden, wenn das Gericht die Wohnung zur alleinigen Nutzung zugewiesen hat oder aber ein berechtigter Grund - wie etwa Gewalt des anderen Ehepartners - vorliegt.
Wechselt der Ehepartner ohne Befugnis die Schlösser, so kann der andere Eheteil verlangen und auch im Wege der einstweiligen Anordnung bei Gericht durchsetzen, dass ihm der Besitz an der gemeinsamen Wohnung wieder eingeräumt wird.
Ein gemeinsames Haus oder eine gemeinsame Eigentumswohnung darf nicht gegen den Willen des anderen Ehepartners veräußert werden.
Lebten die Ehegatten als Mieter in der Wohnung, darf die in dem Trennungsjahr, also vor der Scheidung Wohnung nicht gekündigt werden. Dies folgt aus dem Gedanken, dass während der Trennung die Eheleute vielleicht noch einmal zueinander finden. Veräußerung und Kündigung ohne oder gegen den Willen des anderen Ehepartners schaffen aber schon endgültige Voraussetzung und sind daher unzulässig.
Sollten konkrete Umstände vorliegen, dass der Ehegatte die Wohnung veräußern oder im Trennungsjahr kündigen will, so kann bei Gericht ein Kündigungsverbot, bzw. ein Veräußerungsverbot erreicht werden.
vor der Scheidung
Derjenige Ehegatte, der dem anderen die Wohnung zur alleinigen Nutzung überlässt, kann von diesem eine Vergütung verlangen. Unerheblich ist, wem die Wohnung gehört oder wer die Wohnung angemietet hat.
Nicht entscheidend ist, ob der Ehegatte dem anderen Teil die Wohnung freiwillig überlassen oder ob das Gericht ihn aus der Wohnung ausgewiesen hat (siehe BGH, Beschluss vom 18.12.2013 - XII ZB 268/13).
Der Anspruch entfällt nur, wenn eine Vergütung unbillig wäre, z.B. der Ehegatte leistungsunfähig ist und eine Vergütung nicht zahlen kann, oder aber wenn ihm die alleinige Nutzung durch den Auszug des Ehepartners gegen seinen Willen aufgedrängt worden ist. Die Nutzungsentschädigung kann ebenfalls dadurch abgewendet werden, dass der in der Wohnung verbliebene Teil dem anderen anbietet, wieder in die Wohnung einzuziehen.
Die Höhe des Vergütungsanspruches richtet sich nach folgenden Überlegung: da der in der Wohnung verbliebene Ehegatte nicht die komplette Wohnung nutzen muss, muss er auch nur eine fiktive, ersparte Miete für eine kleinere Wohnung entrichten.
nach der Scheidung
Eine Nutzungentschädigung kann dann verlangt werden, wenn der Ehegatte, der ausgezogen, Alleineigentümer oder zumindest Miteigentümer der Wohnung ist.
In der Regel wird die Wohnung nach der Scheidung demjenigen zugewiesen, der Eigentümer ist. Nur unter ganz engen Voraussetzungen kann es dazu kommen, dass der Alleineigentümer dem anderen Ehepartner die Wohnung nach der Scheidung zu überlassen hat. In diesem Falle kann er die ortsübliche Miete verlangen. In der Praxis ist diese Konstellation äußert selten!
Gehört die Ehewohnung beiden Eheleuten, so hat derjenige, der in der Wohnung verbleibt, dem anderen eine Nutzungsentschädigung in Höhe der Hälfte der ortsüblichen Miete zu zahlen. Zur Bestimmung der ortsüblichen Miete wird in aller Regel der Mietspiegel hinzugezogen.
Ist die Zahlung einer Miete unbillig, weil sie dem in der Wohnung verbliebenden Ehegatten unzumutbar ist, kann unter Umständen der andere Teil den Auszug innerhalb einer angemessen Frist verlangen.
Beachten Sie: Eine Nutzungsvergütung ist in jedem Falle dann ausgeschlossen, wenn es sich um eine einstweilige Zuweisung nach dem Gewaltschutzgesetz handelt.
Unabhängig von der Nutzung der Ehewohnung stellt sich die Frage, was mit dem Mietvertrag passiert. Grundsätzlich können die Eheleute gegen den Vermieter erwirken, dass der Vertrag mit dem Ehegatten, der die Wohnung fortan alleine bewohnt, fortgeführt wird.
Sie wünschen, dass Ihr Ehegatte aus der Wohnung auszieht oder Sie werden zum Auszug aufgefordert und sträuben sich hiergegen? - Wir helfen Ihnen!
Sprechen Sie uns einfach an, damit wir Ihnen weiterhelfen können!
Bitte beachten Sie, dass trotz sorgfältiger Recherche keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit oder Aktualität, etc. der Informationen übernommen werden kann. Ebenso wird jegliche Haftung ausgeschlossen. Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Die Informationen sind allgemein gehalten, während eine Rechtsberatung sich inhaltlich ganz konkret mit Ihrem persönlichen Anliegen auseinandersetzt. Es ist daher dringend zu empfehlen, dass Sie sich, soweit Sie konkret betroffen sind, unverzüglich mit einem Rechtsanwalt in Verbindung setzten. Stand der Informationen: Juni 2016.
Bitte beachten Sie, dass wir diese Kommentarfunktion leider wegen zu hoher Nachfrage vorübergehend schließen müssen. Gleichwohl wollen wir Sie nicht alleine lassen und Ihnen gerne eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung anbieten. Gerne können Sie auf diese Möglichkeit ausweichen. Wie Sie Ihre kostenlose Ersteinschätzung erhalten, erfahren Sie am Anfang dieser Seite oben!
Muller (Mittwoch, 08 Februar 2017 10:10)
Wenn beide Ehepartner den Mietvertrag unterschrieben haben, und die Frau auszieht, darf der Mann dem Frau den Ausgleich der Mietzahlungen fordern?
Antwort zu '1 (Mittwoch, 08 Februar 2017 13:45)
Guten Tag,
wenn beide Ehepartner das Mietverhältnis eingegangen sind, dann haften beide im Außenverhältnis gegenüber dem Vermieter als Gesamtschuldner. Zahlt nur ein Ehegatte die Miete, so kann er die Hälfte im Innenverhältnis von dem anderen zurückverlangen.
"Sind die Eheleute Mitmieter und zieht ein Ehegatte aus der Mietwohnung zum Zwecke der Trennung aus, so besteht die gesamtschuldnerische Mietzinszahlungspflicht bis zur frühestmöglichen Beendigung des Mietvertrags gleichwohl fort. Ohne abweichende Vereinbarung gilt auch eine zwischen den Eheleuten bestehende Ausgleichspflicht fort."
(LG Mönchengladbach, Urteil vom 13. Dezember 2002 – 2 S 401/01)
Die gilt jedoch nur, wenn im Innenverhältnis nichts anderes vereinbart wurde. Zu beachten ist auch, dass sich die Mietzahlung des ausgezogenen Eheteils auf die Unterhaltsansprüche auswirken kann. Zudem steht diesem gegenbenfalls eine Nutzungsvergütung zu (siehe oben).
Etwas anderes gilt natürlich auch, wenn das Mietverhältnis endet. In diesem Falle ist nämlich keine Miete mehr zu zahlen. Nach der Scheidung kann der andere Eheteil unter Umständen erzwingen, dass die Wohnung gekündigt wird und er dadurch von seiner Pflicht zur hälftigen Zahlung der Miete frei wird.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Nelke
Rechtsanwalt
Melanie (Freitag, 29 September 2017 22:02)
Hallo meine Eltern wollen sich scheiden lassen haben aber eine Wohnung gekauft die auf Eheleute ist und ich möchte gerne wissen ob mein Vater die Wohnung einfach verkaufen kann da die Wohnung noch nicht abbezahlt ist
Antwort zu #3 (Freitag, 06 Oktober 2017 13:07)
Guten Tag,
Ihr Vater darf die Wohnung alleine verkaufen, wenn ihm die Wohnung alleine gehört. Haben beide Ehegatten die Wohnung erworben, so sind beide Eigentümer und Ihr Vater benötigt die Zustimmung der Mutter.
Ob der "Kreditvertrag" dem Wohnungsverkauf entgegensteht, kann ich nicht beurteilen. In jedem Falle sollten Sie die Bank aber involvieren, da diese mit Sicherheit sich an der Wohnung eine Sicherung eingerichtet hat.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Nelke
Rechtsanwalt
Katrin (Donnerstag, 14 Dezember 2017 15:49)
Hallo,
mein Mann und leben gerade schon getrennt. Nun lebt er in unserem gemeinsamen Haus.
Er zahlt mir Unterhalt und den Kredit des Hauses. Kann ich trotzdem noch eine Nutzungsvergütung von ihm verlangen?
Michaela (Freitag, 12 Januar 2018 15:43)
Wir haben ein gemeinsames Mietverhältnis. Er ein Einkommen, ich habe Übergangsgeld. Häusliche Gewalt und unzumutbare (hygienische) Zustände. Darf ich ausziehen um Ruhe zu bekommen und nach Scheidung eine Kündigung erzwingen, damit ich aus der Haftung des Mietvertrages falle? Der Vermieter dürfte die komplette Miete vom Mann verlangen?
Honey (Montag, 15 Januar 2018 19:59)
Ich bin vorübergehend, auch aufgrund der Arbeit in eine andere Stadt gezogen. Nach meinem Zurückkommen innerhalb von 6 Monaten soll ich das gemeinsame Haus übernehmen. Darüber haben wir eine schriftliche Einigung getroffen. Darf sich die Freundin meines Nochehemann so oft die beiden möchten in unserem gemeinsamen Haus aufhalten?
Antwort zu #5 (Montag, 22 Januar 2018 13:07)
Guten Tag,
Ihre Frage kann ich nicht beantworten. Wurden der Wohnwert aber bereits in dem Unterhaltsbetrag berücksichtigt, dann führt dies ggf. zum Ausschluss des Anspruch auf Zahlung von Nutzungsentschädigung (siehe: BGH FamRZ 86, 881; 93, 676 ff.). Sie sollten sich vor Ort anwaltlich beraten lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Nelke
Rechtsanwalt
Antwort zu #6 (Montag, 22 Januar 2018 13:12)
Guten Tag,
aus der Wohnung dürfen Sie immer ausziehen, die Frage ist nur, ob Sie dann schon einen Asnpruch auf Ausscheiden aus dem Mietvertrag haben. Dies ist in der Regel erst ab dem Zeitpunkt der Scheidung der Fall und solange haften Sie gegenüber dem Vermieter auch für die Mieten. Der Vermieter darf sich solange aussuchen, bei wem er ggf. Mietrückstände "eintreibt".
Sollte die Wohnung wegen Mietmängeln unbewohnbar sein, so können Sie ggf. nach Abmahung kündigen. Allerdings ist die Kündigung eines gemeinsamen Mietvertrages auch nur gemeinsam möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Nelke
Rechtsanwalt
Antwort zu #7 (Montag, 22 Januar 2018 13:19)
Guten Tag,
ich sehe nicht, wieso die Freundin Ihres Nochehemanns das eben nicht dürfte.
Als Eigentümerin können Sie grundsätzlich Hausverbote aussprechen und ihr sodann den Zutritt zur Wohnung/zum Haus quasi verbieten. Sollte dies aber für Ihren Nochehemann unzumutbar sein, dann ist das Hausverbot widerrum unzulässig.
Solange Ihr Mann dort befugt wohnt, sehe ich eher keine Möglichkeit, seiner Freundin den Zutritt zu verbieten. Dies lässt sich im Einzelfall durchaus anders beurteilen. Insoweit ist die Informationslage doch recht dünn.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Nelke
Rechtsanwalt
Fischer (Dienstag, 30 Januar 2018 08:37)
Guten Tag,
Ich bin vor 3 Monaten ausgezogen, weil mein Mann mir von einem Tag auf dem anderen vor der Tatsache gestellt hat, dass er eine neue Frau in seinem Leben hat und die Trennung will.
Ich war unter Schock.
Heute weigert er sich, die Obhut der Kinder zu mit mir teilen.
Kann ich im Haus zurückziehen, auch wenn er nicht einverstanden ist?
Wir sind beide Miteigentümer des Hauses.
Sabrina (Sonntag, 04 Februar 2018 01:48)
Hallo
Ich befinde mich mit meinen ex Mann im Scheidungsjahr. Wir haben ein gemeinsames Haus wo der Kredit auf uns beide läuft und mein Vater als Bürge drin steht. Allerdings steht mein ex Mann nur im Grundbuch des Hauses.
Er will das Haus aber nicht behalten, aber ich möchte es behalten wegen unsere gemeinsamen Tochter das sie weiter da zu Schule ect.. gehen kann.
Er möchte es mir aber nicht überschreiben und will es verkaufen.
Was sind jetzt meine Rechte und die was kann ich machen?
Kann er es einfach so verkaufen?
Mfg
Antwort zu #11 (Montag, 05 Februar 2018 12:07)
Guten Tag,
natürlich können Sie wieder zurück in Ihr Haus ziehen und verlangen. Es ist kein Grund ersichtlich, weshalb Ihr Mann Ihren Auszug verlangen darf. Notfalls können Sie diesen Anspruch gerichtlich durchsetzen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Nelke
Rechtsanwalt
Antwort zu #12 (Montag, 05 Februar 2018 12:16)
Guten Tag,
nach Ihrer Darstellung haben Sie wohl kein gemeinsames Haus, da nur er alleine im Grundbuch steht.
Falls das Grundbuch unrichtig sein sollte, dann können Sie Berichtigung verlangen. Fehlerhaft ist das Grundbuch jedenfalls dann, wenn die formelle Istlage nicht mit der tatsächlichen Solllage übereinstimmt. Wenn Sie also auch das Haus gekauft haben, dann haben Sie einen Anspruch, im Grundbuch als Eigentümerin gelistet zu werden.
Wenn auch Ihr Mann davon ausgeht, dass es sich um ein gemeinsames Haus handelt, dann können Sie seine Haushälfte abkaufen. Einen Anspruch auf Übertragung ist jedenfalls nicht ersichtlich. Werden sich die Eheleute -in der Regel nach der Scheidung- nicht über das gemeinsame Haus einig, so endet dies meist mit der Teilungsversteigerung. Das Haus kommt dann "unter dem Hammer" und der Erlös -abzüglich Kreditkosten- wird geteilt. Im Auktionstermin steht es Ihnen natürlich frei, auf das Haus zu bieten. Bitte beachten Sie aber, dass Sie hierfür erst einmal im Grundbuch aufgenommen werden müssen.
Ob Sie im Wege des Zugewinns an dem Haus/Grundstück Ansprüche stellen können, kann ich aufgrund des Sachverhalts nicht weiter prüfen.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Nelke
Rechtsanwalt
Tamara (Mittwoch, 14 Februar 2018 15:27)
Ich bin seit 3 Monaten geschieden und bin aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen nur unterschreibt mein ex mann nicht dafür das ich aus dem gemeinsamen Mietvertrag raus kann.
Was kann ich tun??
Isabell (Donnerstag, 22 Februar 2018 17:47)
nach 40jähriger Ehe zog ich aus unserem gemeinsamen Haus aus , da mein Mann, der schon lange nicht mehr arbeitet nach vielen Jahren seine Affäre von damals wieder hat aufleben lassen. Bis heute behauptet er, dass er nur eine Liebhaberin hat, die nachweislich einmal die Woche ins Haus kommt. Ich habe noch keine Nutzungsentschädigung erhalten, obwohl ich dies schon vor 4 Monaten angemeldet habe, ich soll aber meinen Schlüssel abgeben. Was kann ich tun ?
Antwort zu #15 (Dienstag, 27 Februar 2018 13:30)
Guten Tag,
sofern Ihr Exmann sich weigert oder Aufforderungen diesbezüglich nicht nachkommt, sollten Sie beim Familiengericht einen entsprechend Antrag stellen und ihn quasi diesbezüglich verurteilen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Nelke
Rechtsanwalt
Antwort zu #17 (Dienstag, 27 Februar 2018 13:34)
Guten Tag,
Sie sollten Ihren Mann auffordern, eine Neuregelung nach § 745 Abs.2 BGB zu veranlassen. Erst entsteht überhaupt eine Zahlungspflicht. Im Zuge dessen sollte auch eine Einigung bezüglich des Schlüssels getroffen werden. Vorher müssen Sie diesen nicht abgeben, da hierzu kein Grund besteht. Gleichwohl würde ich Ihnen raten, einen Rechtsanwalt aufzusuchen.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Nelke
Rechtsanwalt
Cornelia Hundertmark (Dienstag, 27 Februar 2018 20:52)
Guten Tag,
Mein Mann und ich sind Mieter einer Doppelhaus Hälfte und ich habe ein halbes Jahr alles geregelt das wir dieses Haus kaufen können. Der Kaufvertrag ist unterschrieben alleine von meinem Mann und zur Zeit warte ich auf die Fälligkeit sbestätigung ! Letzte Woche hat er mir eröffnet das er eine neue Beziehung hat und möchte sich von mir trennen. Kann er jetzt verlangen daß ich ausziehe? Ich bin seit letzten Jahr Hausfrau und habe keine Einkünfte. Mein Mann macht mir viel Angst. LG
Cornelia Hundertmark
Ruffy (Dienstag, 13 März 2018 14:05)
Ich habe 6 Tage frist meine Ehewohnung zu verlassen ohne Hàusliche Gewalt, ist so eine kurze Frist möglich?
Antwort zu #19 (Montag, 19 März 2018 12:14)
Guten Tag,
wenn Ihr Mann das Haus alleine gekauft hat, dann ist er Alleineigentümer geworden. Auf früh oder lang wird er deswegen wohl Ihren Auszug durchsetzen können.
Sie sollten sich anwaltlich zumindest einmal beraten lassen, um Ihrem Mann nicht hilflos ausgeliefert zu sein. Für Sie ist es zunächst einmal wichtig, Ihre Rechte zu kennen und dann ggf. durchzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Nelke
Rechtsanwalt
Antwort zu #20 (Montag, 19 März 2018 12:16)
Guten Tag,
mir ist nicht klar, wer Ihnen diese Frist warum setzte. Sollte es sich um eine Anordnung des Gerichts handeln, sollten Sie diesem Folge leisten.
Auch Ihnen kann ich nur die Hinzuziehung eines Anwalts anraten. Im Zweifel wir er für Sie mehr leisten können, als ich an dieser Stelle.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Nelke
Rechtsanwalt
Vroni (Mittwoch, 09 Mai 2018 20:30)
Hallo! Ich lebe seit einem Monat getrennt. Während der Ehe wonten wir in einer Mietwohnung. Den Mietvertrag hatte ich allein unterschrieben u. mein Partner hatte beim Mietbeginn sogar einen Zettel unterschrieben, dass er z.B. bei meinem Tod, vom Vermieter aus keinen Anspruch auf die Wohnung hat. Die Miete zahle ich zurzeit auch alleine.
Könnte ich die Wohnung kündigen, wenn mein Ex zurück in die Wohnung ziehen möchte (er wohnt seit ca. einer Woche nach der Trennung nicht mehr in der Wohnung, will aber ggf. zurück in die Wohnung, weil er keine neue Wohnung findet? Danke.
Sisawa (Dienstag, 22 Mai 2018 21:28)
Guten Abend,
ich bin seit 2010 geschieden, habe aber noch bis 2014 in dem angemieteten Reihenhaus ausgehalten, bis auch meine jüngste Tochter zum Studieren ausgezogen ist. Durch Glück habe ich 2014 eine kleine 1 ZW gefunden. Ich bekomme EM-Rente und aufstockend ein paar Euro Hartz 4.
So, jetzt hat mein Ex-Mann (der ist in dem Reihenhaus wohnen geblieben) anscheinend am 17.5.2018 noch keine Miete für den Mai bezahlt.
Der Vermieter hat mir einen Brief mit einer Fristsetzung bis 23.5. zur Zahlung geschickt.
Aber Hilfe, vor zwei Jahren habe ich ihm telefonisch erzählt, dass ich ausgezogen bin und er hat daraufhin erklärt, dass er damit einverstanden wäre. Blauäugig dachte ich, dass damit dann dieses Mietverhältnis für mich erledigt wäre.
Also stecke ich noch in dem Mietvertrag drin - wie komme ich da raus - was habe ich für Möglichkeiten??
Bitte um Hilfe.
Antwort zu #23 (Sonntag, 10 Juni 2018 23:11)
Guten Tag,
mietrechtlich ist es allein Ihre Wohnung und Sie können die Wohnung alleine kündigen. Aber ich sehe auch keinen Anspruch, dass Ihr Ehegatte wieder dort einziehen darf. Wie gesagt: es ist letztendlich Ihre Wohnung. Eventuell kann sich Ihre Ehemann auf ein Untermietverhältnis berufen. Dies sollten Sie dann vorsorglich kündigen.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Nelke
Rechtsanwalt
Antwort zu #25 (Sonntag, 10 Juni 2018 23:17)
Guten Tag,
hier wird Ihnen geholfen: https://www.recht.help/ehewohnung-mietvertrag-trennung-scheidung/
Mit freundlichen Grüßen
Sven Nelke
Rechtsanwalt
betti buch (Dienstag, 19 Juni 2018 08:42)
was ist psychische gewalt?
wir wihnen zu fünft (3kinder) in der gemeinsamen 79qm mietwohnung. er macht jeden morgen psychoterror. trennungsjajr läuft. er will nicht ausziehen. ich halte es nicht mehr aus, wie kann ich ihn aus der whg bekommen
danke.
Brigitte (Dienstag, 19 Juni 2018 13:08)
Guten Tag,
seit 10 Monaten sind wir getrennt, wohnen aber noch mit unserem Kind zusammen. Wir haben eine Eigentumswohnung gekauft. Jeder hat 50-50 Anteil im Grundbuch und im Darlehensvertrag. Ich möchte die Wh verkaufen. Er ist dagegen aber will mich nicht auszahlen, wenn er die Wh allein übernimmt.
Er hat seit jahrelang andere Frau und mich betrogen. Er zieht aber nie aus und versucht, mich raus zu kriegen. Ich kann die Schulden allein übernehmen aber ihm nicht auszahlen. Was soll ich es tun? Ausziehen möchte ich nicht, wenn er uneinbar ist.
Vielen Dank & Grüße,
Er zieht nie aus und hat muss ich meinen Anteil der Wh versteigern. Es wird aber sicher viel Verlust, da keine meinen Teil kaufen möchtet. Um dies endgültig abzuschließen dauert es nach der Scheidung noch ewig.
Nun möchte ich wissen, ob das Gericht bei der Scheidung entscheiden kann, wer die Wh übernimmt oder die Wh zu verkaufen muss?
Kann mein Mann nach der Scheidung noch mit uns in der Wh wohnen? Die Wh ist aber klein, 3-Z Wohnung.
Er hat seit jahrelang andere Frau und mich betrogen. Er zieht aber nie aus und versucht, mich und meinem Kind auszuziehen.
Wie genau das Trennungsdatum gerechnet wird? Ob es ab der Scheidungsantrag gereicht ist, oder jeder von uns das Datum unterschiedlich rückdatieren kann?
Antwort zu #27 (Donnerstag, 21 Juni 2018 12:36)
Guten Tag,
was psychische Gewalt ist, kann ich nur beurteilen, wenn ich die konkreten Umstände könne. "Psychoterror", wie auch immer dieser aussiieht, gehört bestimmt dazu.
Nach § 1361b BGB können Sie aber verlangen, dass Ihnen der Ehemann die Wohnung ganz oder zum Teil zur alleinigen Benutzung überlässt. Dies ist dann der Fall, wenn eine unbillige Härte soi vermieden wird. Hier vermute ich starke Gründe, die für Sie einen derartigen Anspruch begründen. Sie sollten eine Anwältin oder einen Anwalt einschalten.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Nelke
Rechtsanwalt
Antwort zu #28 (Donnerstag, 21 Juni 2018 12:42)
Guten Tag,
ggf. steht Ihnen die Wohnungszuweisung ebenfalls nach § 1361b BGB zu. Hierzu verweise ich auf die vorherige Antwort.
Sie haben keinen Anspruch darauf, dass Ihr Mann die Wohnung Ihnen schenkt oder aber Ihren Anteil auszahlt. Vielmehr müssen Sie im Streitfalle, also wenn keine gütliche Einigung erzielt werden kann, im Wege der Teilungsversteigerung die Wohnung versteigern. Dies mag mit Verlusten einhergehen.
Ab dem Zeitpunkt, an dem Sie sich getrennt haben, beginnt das Trennungsjahr. Nähere Infors finden Sie hier: https://www.recht.help/informationen/ehegattenrecht/scheidung-voraussetzungen-trennungsjahr-kosten-versorgungsausgleich-sofortige-scheidung/#Anker6
Wenn beide Ehegatten einen anderen Trennungszeitpunkt bei Gericht angeben, dann wird das Gericht dies nicht nachprüfen. Allerdings besteht bei Gericht Wahrheitspflicht und als Anwalt kann ich Ihnen auch nur anraten, die Wahrheit zu sagen.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Nelke
Rechtsanwalt
Stefanie (Dienstag, 26 Juni 2018 08:14)
Meine Eltern leben seit drei Monaten getrennt. Sie haben ein Haus zusammen, wo beide den Kredit bezahlen. Nun hat meine Mutter eine eigene, kleine Wohnung angemietet. ( Wegen psychischer Gewalt will sie das Trennungsjahr nicht im gemeinsamen Haus verbringen). Sie ist seit drei Monaten in einer Klinik, er hat gleich am ersten Tag die Schlösser ausgetauscht und gewährt ihr keinen Zugang zum Haus, weder auf ein paar Möbel, noch auf persönliche Sachen. Was kann man tun?
Antwort zu #31 (Dienstag, 26 Juni 2018 11:49)
Guten Tag,
Ihre Mutter kann den Zutritt, ggf. gerichtlich durch Erlaß einer einstweiligen Verfügung erwirken. Auch wäre es denkbar, den Schlüsseldienst zu rufen oder dass SIe Ihrer Mutter Zutritt gewähren.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Nelke
Rechtsanwalt
Paul (Donnerstag, 05 Juli 2018 00:29)
Hallo.
Wenn sich zwei Ehepartner im Rahmen einer Trennung darauf einigen dass der Ehemann ausziehen soll und der Ehemann das auch macht, wenn auch etwas widerwillig (Und deswegen besonders langsam)... Ab wann gilt der Auszug als vollzogen?
Wenn der Ehemann eine neue Wohnung hat und in dieser auch regelmäßig schläft? (Hinweis: der Mann hat noch eigene Sachen in der Ehemietswohnung)
Und, für den Fall dass der Mann offiziell ausgezogen ist: muss er nun seine Schlüssel abgeben wenn die Frau das verlangt? Oder darf er unangemeldet jederzeit Seine Sachen abholen?
Darf die Frau, sobald der Mann ausgezogen ist, dann auch ihren neuen Freund in der Wohnung übernachten lassen?
Danke schonmal für die Antworten.
Paul
Antwort zu #33 (Donnerstag, 05 Juli 2018 12:13)
Guten Tag,
ich kann Ihre Frage nicht beantworten, denn ich weiß nicht, auf was sich geeinigt wurde und ob der Mietvertrag nur auf einen oder beide läuft. Es kommt maßgeblich auf die Einigung an.
Die Trennung ist dann vollzogen, wenn beide Ehepartner einen Schlussstrich ziehen und jeder fortan sich alleine um sich kümmert.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Nelke
Rechtsanwalt
Paul (Donnerstag, 05 Juli 2018 13:40)
Danke Herr Nelke.
Es geht um eine Mietswohnung, die den Eltern des Ehegatten gehört und die der Ehegatte verlassen soll, weil es wichtig ist, dass die drei kleinen Kinder (bei der Mama lebend) dort wohnen bleiben können. Ein offizieller Mietvertrag existiert nicht. Soweit, so gut.
Beide Ehegatten haben bereits neue Partnerschaften und der Ehemann zieht nur sehr langsam aus, vermutlich auch deshalb weil er den neuen Partner seiner Frau nur ungern im Haus sieht. Daher die Frage, wann ein Auszug als vollzogen gilt.
Vielen Dank für Antwort
Paul
Antwort zu #35 (Donnerstag, 05 Juli 2018 14:16)
Guten Tag,
ein Auszug ist dann vollzogen, wenn der ausziehende Teil nicht mehr in der Wohnung lebt. Hilfreich wäre sicherlich, sich ummelden zu lassen, was nach dem Meldegesetz ohnehin notwendig ist. Ich würde sagen, dass es auf den Lebensmittelpunkt abzustellen ist.
Bitte beachten Sie, dass dies absolut keine juristische Frage ist. "Wann ein Auszug vollzogen ist", ist insoweit ohne Rechtsbezug.
Im Übrigen existiert ein offizieller Mietvertrag, denn dieser kann auch mündlich geschlossen werden und wurde sicherlich mit beiden Ehegatten vereinbart. Vor diesem Hintergrund ist maßgeblich, was zwischen den Ehegatten, die alleine sich ja geeinigt haben, vereinbart wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Nelke
Rechtsanwalt
Paul (Freitag, 06 Juli 2018 13:00)
Danke für die freundliche Hilfe.
Wie verhält es sich wenn der Ehemann nun ausgezogen ist?
Kann die Ehefrau verlangen dass der Ehemann den Schlüssel zur Wohnung abgibt? Oder darf der Ehemann nach seinem Auszug weiter ein- und ausgehen wie es ihm beliebt?
Antwort zu #37 (Freitag, 06 Juli 2018 14:52)
Guten Tag,
da Sie einige Fragen haben, empfehle ich Ihnen dringend, sich anwaltlich beraten zu leisten. Über diese Rubrik kann ich das leider nicht leisten. Teilweise zeugen Ihre Fragen von falschem juristischem Verständnis. Das meine ich jetzt nicht böse. Vielmehr will ich damit die Notwendigkeit einer anwaltlichen Beratung unterstreichen.
In Beantwortung auf Ihre Nachfrage verweise ich auf die Antworten zu #34 und #36. Ich kenne die Unterredung eben nicht. Sie fragen zu theoretisch in einem Bereich, der sich schwer bis gar pauschalisieren lässt, vor.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Nelke
Rechtsanwalt
Antwort zu #37 (Freitag, 06 Juli 2018 14:57)
Guten Tag,
da Sie einige Fragen haben, empfehle ich Ihnen dringend, sich anwaltlich beraten zu lassen. Über diese Rubrik kann ich das leider nicht leisten. Teilweise zeugen Ihre Fragen von einem falschem juristischen Verständnis. Das meine ich jetzt nicht böse. Vielmehr will ich damit die Notwendigkeit einer anwaltlichen Beratung unterstreichen.
In Beantwortung auf Ihre Nachfrage verweise ich auf die Antworten zu #34 und #36. Ich kenne die Unterredung eben nicht.
(Sie stellen konrete Fragen zu theoretisch in einem Bereich, der sich schwer bis gar pauschalisieren lässt. Mein Antwort müsste ich nach dem Schema "wenn das vorliegt, dann ist der Anspruch gegeben und wenn jenes vorliegt, ist jener Anspruch gegeben, etc." formulieren. Eine solche Abhandlung kann ich hier nicht leisten.)
Mit freundlichen Grüßen
Sven Nelke
Rechtsanwalt
Andy (Samstag, 28 Juli 2018 08:41)
Hallo
Ich bin in der Trennung und bin mitte des Monat ausgezogen meine ex frau bleibt in der Mietwohnung und wird nun vom Sozialamt finanziell unterstüzt meine frage ist ob ich ansbruch habe auf die hälfte der miete da ich ja nur noch der halbe Monat in der Wohnung war?. Ich habe immer die volle miete Bezahlt
was ich noch erwähnen sollte ich bin Schweizer und lebe auch in der schweiz
danke für eine mögliche antwort.
Antwort zu #40 (Montag, 30 Juli 2018 12:33)
Guten Tag,
es kommt drauf an, was Sie vereinbart haben und wie der Mietvertrag ausgestaltet war. "Automatisch" erwerben Sie einen solchen Anspruch nicht. Wie gesagt, die Vereinbarung dürfte maßgeblich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Nelke
Rechtsanwalt
Kurt (Mittwoch, 19 September 2018 09:41)
Guten Tag,
Ich hätte eine eine Fage bezüglich Wohnungsüberlassung an meine Frau.
Wir leben seit April getrennt von Tisch und Bett in einer Wohnung die mir alleine gehört und schon vor der Ehe mein Eigentum war.
Da Sie anscheinend keine Wohnung findet möchte ich wegen laufenden Provokationen und Verletzung der Privatsphäre (mein Büro mit Dietrich geöffnet)ausziehen.
Ist es richtig, das ich eine angemessene Miete für die Wohnung verlangen kann?
Mit freundlichen Grüßen und Danke im Voraus
Kurt
Jennifer (Samstag, 29 September 2018 12:45)
Schönen guten Morgen... ich bin total verzweifelt... ich habe eine Mietwohnung auf meinen Namen..und mein Mann und ich leben in Scheidung. Leider lebe ich seit drei Monaten auf einer Couch meiner Freundin da es unzumutbare zustände sind mit ihm zu leben. Und mein Problem ist das er einfach seine Tiere ( Katzen) allein lässt und diese meine Wohnung verdrecken und zerstören . Er selbst schläft bei seiner neuen Freundin aber ist weder gewillt seine Sachen zu packen noch mir etwas Miete zu zahlen . Was kann ich tun damit er endlich aus zieht... vielen Dank für eine Antwort.
Antwort zu #43 (Montag, 01 Oktober 2018 13:57)
Hallo Jennifer,
eigentlich kann ich Ihnen nur empfehlen, bei Gericht diesen Wohnungszuweisungsantrag zu stellen. Eine andere Möglichkeit sehe ich nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Nelke
Rechtsanwalt
Nina (Montag, 22 Oktober 2018 12:06)
Ein Freund, er ist schon über 70Jahre, lebt seit fast 50 Jahren Ehe, gemeinsam in einer Wohnung. Er ist hin und wieder fremd gegangen, sie aber auch. Sie hat es mehr oder weniger schweigend in kauf genommen.
Sie hat nun die gemeinsamen Konten sperren lassen, jeder hatte freien Zugriff, und will nun das er Auszieht aus der Ehewohnung, binnen 3 Wochen, ohne Vorankündigung, durch einen Brief von Ihrem Anwalt.
In einer Woche soll er angeben, ob er ausziehen wird oder nicht, ansonsten würde Klage eingereicht.
Die Wohnung in dem Er mit seiner Frau wohnt, gehört alleine seiner Frau.
Er ist völlig niedergeschlagen, seine kränkliche Frau ist vorübergehend zur gemeinsamen Tochter gezogen, die diese ganze Sache angezettelt hat, wegen Angst vor Testamentänderungen.
Hat er ein Gewohnheitsrecht? Kann Sie ihn rausklagen?
Wie lange darf er mindestens bleiben?
Ich würde ihm gerne etwas helfen und Ihm Hoffnung machen, das er sich wehren kann, er weigert sich im Augenblick zum Anwalt zu gehen.
Mit freundlichen Grüßen
Nina
Antwort zu #45 (Montag, 05 November 2018 11:27)
Guten Tag,
auch wenn der Ehefrau die Wohnung alleine gehört, kann sie ihn nicht soeinfach rauswerfen lassen. Auch in diesem Falle wäre ein Titel erforderlich. Die Frau müsste dafür bei Gericht die Wohnungszuweisung beantragen.
Er sollte in jedem Falle einen Anwalt aufsuchen.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Nelke
Rechtsanwalt
Seestern52 (Montag, 26 November 2018 01:05)
Hallo, meine Frau hat sich nach fast 20 Jahren entschieden, ihren restlichen Weg alleine zu gehen. Das gemeinsam bewohnte Haus gehört ihr Lt Grundbuch alleine. Ich bin fast 67 Jahre alt, schwerbehindert und erhalte eine rente von 680 euro monatlich. Es gab nie Drogen oder Gewalt in der Ehe. Es hat mir unerwartet den Boden unter den Füssen weg gezogen, zumal ich die Hypothek mit unterschrieben habe und nun auch noch Schuldner bin. Sie verlangt von mir das Haus bis zum Ablauf des trennungsjahres zu verlassen. Ich finde mit meiner gehbehinderung und der minrente keine Wohnung. Bleibt mir jetzt nur noch das eisenbahngleis, welches hier durchs Dorf geht? Obwohl ich Haus und Garten mit gebaut habe, sitze ich jetzt demnächst im Alter auf der Strasse. Ich bitte um Hilfe!
Maria (Mittwoch, 28 November 2018 13:35)
Mein Mann und ich haben im April 18 die Trennung beschlossen. Die Ehewohnung gehört ihm alleine. Im September habe ich Anzeige gegen ihn erstattet, weil er mich in meinem Büro mit einem Mikrofon abgehört hat, einen Key-Logger installiert und (vorher provozierte) Streitgespräche mit dem Handy aufgenommen hat. Unsere Computer und sein Handy wurden beschlagnahmt, die Ermittlungen laufen noch. Ich bin gezwungener Maßen in eine Ferienwohnung gezogen und bezahle Miete 650 Euro warm. Unter normalen Umständen wäre ich in der Ehewohnung verblieben, bis ich eine geeignete Wohnung gefunden hätte - längstens bis zur Scheidung. Ich habe die Ehewohnung geräumt, die Sachen lagern bis zum nächsten Umzug in einer Halle. Gibt es eine Möglichkeit, eine Art Nutzungsentschädigung zu bekommen (Psychoterror)? Danke vorab!
Ernst (Donnerstag, 29 November 2018 21:17)
Sehr geehrte Anwälte,
Ich befinde mich zur Zeit mit meiner Nocheehefrau im Trennungsjahr, das im Dezember 2018 ausläuft. Wir bewohnen bis dato meine alleinige Eigentumswohnung (stehe als alleiniger Eigentümer im Grundbuch). Wir haben zwei gemeinsame eheliche Kinder.
Nach Rüchsprache mit dem zuständigen Amtsgericht (Beratungsgespräch) wurde mir mitgeteilt, dass ich jederzeit die Möglichkeit hätte, meine Nochehefrau aus der Eigentumswohnung zu verweisen. Hierfür sollte ich ihr eine angemessene zeitliche Frist setzen. Falls sie sich bis zum Ablauf dieser Frist weigern sollte auszuziehen, hätte ich weiterhin die Möglichkeit, einen Antrag auf Räumung zu stellen.
Nun meine Fragen:
1. Ist die Aussage der Mitarbeiterin des Amtsgerichts soweit korrekt? und
2. Was ist, laut Gesetz, eine angemessene Frist zum Auszug?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen hinsichtlich meiner Anfrage.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort zu #47 (Freitag, 30 November 2018 13:41)
Guten Tag,
Sie sollten eine Rechtsanwalt vor Ort aufsuchen und sich von ihm helfen lassen. Grundsätzlich ist es so, dass zumindest bis zur Scheidung Ihre Frau Sie nicht einfach so, d.h. ohne Titel auf die Straße setzten darf.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Nelke
Rechtsanwalt
Antwort zu #48 (Freitag, 30 November 2018 13:43)
Guten Tag,
Sie können ggf. Trennungsunterhalt verlangen.
Wegen dieser Attacken gegen Ihr Persönlichkeitsrecht stehen Ihnen Unterlassungs- und Löschungsansprüche zur Seite. Ggf. können Sie deswegen auch Schadensersatz verlangen, wenn die Persönlichkeitsrechtsverletzungen schwer waren oder sind.
Wenn es sich beispielsweise schon um psychische Gewalt oder Stalking, o.ä. handelt, dann wäre ein Schmerzengeld denkbar, wenn dadurch eine Verletzung oder Krankheit bei Ihnen hervorgerufen wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Nelke
Rechtsanwalt
Antwort zu #49 (Freitag, 30 November 2018 13:47)
Guten Tag,
Sie können Ihre Frau natürlich auffordern, doch ohne Räumungstitel oder Wohnungszuweisung dürfen Sie sie nicht auf die Straße setzen. Die Aussage des AG ist falsch.
Das Gesetz verhält sich nicht zur Angemessenheit von Fristen. Sie sollten sich in die Lage Ihrer Frau versetzen und überlegen, wie lange Sie dann bräuchten, eine neue Wohnung zu finden. Die ermittelte Zeit nehmen Sie dann als angemessen. Ich würde "aus dem Bauch heraus" 1 bis 2 Monate (mindestens) sagen.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Nelke
Rechtsanwalt
Sabine (Mittwoch, 05 Dezember 2018 13:21)
Hallo,
ich bin Eigentümerin eines Hauses, seit 13 Jahren mit einem Mann liiert, 2 Kinder (3 & 11), nun die Trennung. Das Haus soll verkauft werden, Makler ist schon dran. Ich habe ihm gesagt, dass ich mit beiden Kindern in den Winterferien zu meinem Freund ziehe. Der Kindsvater ist nicht bei mir gemeldet, hat seit 11 Jahren weder Einkommen noch Versicherungen, ist für "das System" nicht existent. Ich habe immer alles bezahlt. Nun hat er mir gesagt, dass er wohnen bleibt - mit oder ohne meinem Einverständnis! Er hat sehr narzisstische Züge und ist ein extrem guter Schauspieler. Wie bekomme ich ihn raus?
Antwort zu #53 (Donnerstag, 06 Dezember 2018 10:22)
Hallo Silke,
ich gehe davon aus, dass Sie zunächst einen Räumungstitel erwirken müssen. Lassen Sie sich vor Ort bei einem Anwalt beraten. Schildern Sie ihm die Situation genau und belegen Sie diese, falls möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Nelke
Rechtsanwalt
Manuela Kirchner (Samstag, 08 Dezember 2018 09:47)
Ich bewohne mit meinem noch Ehemann und meiner Tochter 18 gemeinsam eine Mietwohnung. Mietvertrag läuft nur auf meinem Mann. Er hat mich mehrfach betrogen ,so habe ich beschlossen mich zu trennen. Darf er mich und meine Tochter nun aus der Wohnung werfen? Und darf er meiner Tochter verbieten das ihr Freund sie in der Wohnung besucht?
Antwort zu #55 (Dienstag, 11 Dezember 2018 10:29)
Sehr geehrte Frau Kirchner,
aus der Wohnung dürfen Sie nicht einfach so geworfen werden. Wenn ein Zusammenleben nicht zumutbar ist, dann können Sie die Wohnungszuweisung beantragen.
Solange Ihr Mann in der Wohnung mitwohnt, genießt er das Hausrecht und ich denke, dass er dann der Tochter den Besuch verbieten darf. Dies mag aber auch anders beurteilt werden, da dies eher eine Frage des Mietrechts ist.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Nelke
Rechtsanwalt
Emily (Freitag, 11 Januar 2019 13:22)
Guten tag. Im juni 2018 musste mein mann aufgrund häuslicher gewalt, für das trennungsjahr, aus unserem gemeinsamen Haus ausziehen. Wurde gerichtlich vom oberlandesgericht festgelegt . Ich wohne seitdem mit unseren 2 volljährigen kindern dort alleine und bezahl alle fürs haus anfallenden kosten. Jetzt will mein mann ins haus zurück und das gerichtlich einklagen.ist das möglich? Und was passiert mit dem haus wenn das jahr um ist? Mein mann will mit aller gewalt zurück ins haus muss ich dann mit meinen kindern ausziehen? Die möchten bei ihrem vater auf keinen fall wohnen.zudem könnte mein mann das haus nicht finanzieren da er arbeitslos ist.ich bin vollverdienein
Antwort zu #57 (Dienstag, 15 Januar 2019 14:02)
Guten Tag,
grundsätzlich ist dies möglich, aber ob er den Einzug bei Gericht erwirken kann, ist eine andere Frage. Da ich die genauen Hintergründe nicht kenne, kann ich Ihnen da nicht helfen. Sie sollten sich an Ihren Rechtsawnalt wenden, der Sie bereits in jenem Verfahren vertreten hat. Er kennt Ihren Sachverhalt bereits und wird Ihre Fragen besser beantworten können als ich.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Nelke
Rechtsanwalt
Antje (Mittwoch, 23 Januar 2019 18:12)
Muss meine Freund seine ehefrau wieder aufnehmen, sie ist freiwillig aus der Wohnung gegangen, er steht alleine in Mietvertrag sie ist nur da gemeldt, sie ist seit 14 Tage weg.
Emily (Mittwoch, 23 Januar 2019 20:25)
Guten tag ich bin's nochmal. Habe noch eine Frage. Wenn das gemeinsame Haus verkauft werden sollte,hätte ich das vorkauf Recht ?
Angelo T (Mittwoch, 30 Januar 2019 14:15)
Guten Tag
Meine noch Ehefrau hat über mehrere Jahre eine Affäre mit dem Vermieter gehabt. Ich bin daraufhin ausgezogen. Wir leben jetzt in Trennung und sie zahlt keine Miete, was ich momentan für sie tue. Wir stehen beide im Mietvertrag und der Vermieter akzeptiert die Kündigung von mir nicht. Zudem hat sich die Lage jetzt so entwickelt, dass meine noch Ehefrau einen neuen Freund hat der in dieses Haus gezogen ist. Leider komme ich anscheinend nicht aus dem Mietvertrag, denn meine Kündigung wird weiter abgelehnt, weil sie nicht einwilligt in die Kündigung. Also ist es momentan so, dass ich das eheliche Haus bezahle, damit sie dort mit ihrem Partner wohnt. Ich habe auch schon versucht nicht zu zahlen, was dann ein Anwaltschreiben des Vermieters zur Folge hatte. Ich habe auch einen Rechtsbeistand aber auch der weiß nicht, wie ich da raus komme. Aufgrund meines Berufs kann ich es mir nicht leisten Mietschulden Inkasso oder sonstiges zu riskieren. Was kann ich tun?
Antwort zu #59 (Mittwoch, 30 Januar 2019 17:08)
Hallo,
das kann ich Ihnen nicht sagen, da ich nicht weiß, was die Eheleute vereinbart haben oder wie und warum es zum Auszug kam.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Nelke
Rechtsanwalt
Antwort zu #60 (Mittwoch, 30 Januar 2019 17:09)
Guten Tag,
ich weiß nicht, ob Sie ein Vorkaufrecht haben. Dies sollte im Grundbuch stehen.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Nelke
Rechtsanwalt
Antwort zu #63 (Mittwoch, 30 Januar 2019 17:15)
Guten Tag,
aus dem Mietvertrag können Sie sich vor der Scheidung nicht lösen. Allerdings sollten Sie Ihren Rechtsbesitand vielleicht einmal den Link zu dieser Seite schicken. Zumindest können gegen die Ehefrau finanzielle Ansprüche tituliert werden. Ihr Anwalt wird nach Durchsicht dieser Seite u.a. auf § 1361 b Abs.3 BGB stoßen. Es besteht auch eine Gesamtschuldnerschaft und wenn Sie alleine zahlen, können Sie sich ggf. die Hälfte im Innenverhältnis erstatten lassen.
P.S.: Ziehen Sie doch einfach vielleicht wieder ins Haus ein. Ich könnte mir vorstellen, dass Ihre Ehefrau dann sicher eher geneigt wäre, sich gütlich zu einigen ;-)
Mit freundlichen Grüßen
Sven Nelke
Rechtsanwalt
Achim K (Freitag, 12 April 2019 14:18)
Guten Tag,
ich befinde mich gerade im Trennungsjahr mit meiner Noch-Ehefrau in der beiden zu gleichen Teilen gehörenden Ehewohnung (Haus). Wir sind von Tisch u. Bett getrennt wie man so schön sagt und eigentlich klappt das (den Umständen entsprechend auch recht gut). Jetzt will sie in den Urlaub fahren und für die Zeit ihrer Abwesenheit einen ihrer Söhne bei uns einquartieren. (der ansonsten eine eigene Wohnung hat)
Angeblich um die Hunde zu füttern, Gassi zu gehen u. den Garten zu wässern, was sich natürlich genauso gut könnte u. auch tun würde, weil ich in der Zeit auch Urlaub habe.
Ich verstehe mich überhaupt nicht (mehr) mit ihren Kindern und unsere Trennung beruht im Wesentlichen sogar darauf dass ich mir von 2 ihrer 3 erwachsenen Kindern keine Frechheiten und Demütigungen mehr bieten lassen wollte. Einer hatte mich schon vor einem Jahr mehrfach beleidigt und sich bis heute geweigert dafür zu entschuldigen.
Ich hatte daraufhin zu meiner Frau gesagt dass er dann bei mir nicht mehr willkommen ist wenn er sich nicht entschuldigt und ich ihn im Haus nicht tolerieren würde.
Dieses hat u.a. mittlerweile einen so tiefen Graben zwischen uns erzeugt dass sie sich trennen will ( Ich mittlerweile auch)
Frage: Muss ich Gäste meiner Frau im Haus akzeptieren wenn sie selbst gar nicht da ist ??? Ich wäre mega genervt wenn meinen ganzen Urlaub jemand den ich nicht mag das Haus mit bewohnt, in unserem Schwimmteich badet und im Garten rumgammelt während ich auch da bin!!
Vielen Dank vorab und freundliche Grüße, Achim K.
Antwort zu #65 (Montag, 15 April 2019 19:30)
Guten Abend,
nach meinem Dafürhalten darf Ihre Ehefrau nicht ohne Ihre Zustimmung den besagten Sohn einquatieren. Dies kann ich nicht verbindlich sagen, da ich die Wohnsituation nicht kenne. Aber Sie beide sind Eigentümer, weswegen auch Sie beide zusammen entscheiden müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Nelke
Rechtsanwalt
Birgit Blehe (Donnerstag, 23 Mai 2019 09:09)
Guten Morgen , unsere Ehe wurde am 3. Mai geschieden. Bis dahin hat mein Mann im Haus gewohnt und ich habe mir eine Wohnung genommen. Bis zum heutigen Zeitpunkt durfte ich das Haus nicht betreten. Mit der Scheidung hat er sein Wohnrecht aufgegeben. Habe ich jetzt wieder Zutritt zum Haus, bzw. Habe ich jetzt wieder die gleichen Rechte wie mein Ex-Mann. Mit freundlichen Grüßen Birgit Blehe
Antwort zu #67 (Donnerstag, 23 Mai 2019 19:01)
Guten Abend,
Ihre Frage kann ich leider nicht beantworten, da ich weder die Eigentumsverhältnisse kenne, noch einschätzen kann, wieso Sie bis zur Scheidung das Haus nicht betreten durften. Sie sollten das Beratungsgespräch mit einem Anwalt suchen und ggf. die maßgeblichen Unterlagen vorlegen.
Grundsätzlich sollte eine Übernahme des Hauses nichts entgegenstehen. Ich schreibe "grundsätzlich", weil der "Teufel im Detail steckt".
Mit freundlichen Grüßen
Sven Nelke
Rechtsanwalt
Lisa Rose (Mittwoch, 05 Juni 2019 22:52)
Hallo,
ich möchte mich von meinem Mann trennen und dass er aus meiner Wohnung auszieht. Da wir einen kleinen Sohn haben, bin ich natürlich viel zu Hause und kann nicht einfach solange zu einer Freundin ziehen. Da er absolut der Typ ist, der das Ganze aussitzen wird, möchte ich gerne wissen, wie ich vorgehen kann. Da er nicht sehr viel verdient und leider als Ausländer nicht die erste Wahl bei Vermietern sein wird, wird es für ihn auch nicht sehr einfach etwas zu finden. Ich würde ihm gerne ein Kündigungsschreiben geben, dass er unterschreiben soll, mit einer maximal 4 Monatsfrist. Falls er überhaupt unterachreibt, würde das etwas bringen. Ich fürchte, dass er sonst einfach behaupten würde, ich hätte so etwas nie gesagt und dann zieht sich alles noch mehr in die Länge und die angemessene Frist geht von vorne los. Oder kann ich eine Freunden als "Zeugin" mitnehmen und es ihm dann nochmal sagen? Im Voraus schonmal vielen herzlichen Dank. Sie haben die vorigen Fragen so freundlich beantwortet, da versuche ich jetzt auch mal mein Glück und werde dann demnächst auch zu einem Anwalt gehen.
Chris Bürkner (Montag, 10 Juni 2019 22:31)
Hallo!
Ich habe seit ein paar Wochen eine neue Freundin, die aktuell aber noch in Scheidung lebt. Sie und Ihr Ex haben den Mietvertrag der Wohnung beide unterschrieben, so, dass jeder das Recht hat weiterhin noch in der Wohnung zu bleiben. Darf mich ihr Ex gesetzlich aus der Wohnung schmeißen obwohl meine Freundin möchte, dass ich in der Wohnung bin? Also um es zu vereinfachen: Sie möchte, dass ich zu Besuch bleibe, er allerdings nicht. Ich wohne wie gesagt NICHT in der Wohnung, ich komme sie nur ab und an besuchen.
Mit freundlichen Grüßen
C. Bürkner
Antwort zu #69 (Montag, 17 Juni 2019 14:58)
Hallo,
pauschal kann ich Ihnen das leider nicht beantworten. Ist die Wohnung aber zu klein, um sich dort räumlich zu trennen oder gibt es sonst gute Gründe, sich aus dem Weg zu gehen, dann können Sie die Wohnungszuweisung beim Familiengericht beantragen. Ob das in Ihrem Fall möglich ist, wird Ihr Anwalt Ihnen sicherlich konkreter sagen können als ich.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Nelke
Rechtsanwalt
Antwort zu #70 (Montag, 17 Juni 2019 15:00)
Hallo,
Ihre Freundin darf Sie grundsätzlich als Besuch empfangen. Ich vermute jedoch stark, dass das "Klima" mit Ihrer Anwesenheit vor Ort sehr leidet, weswegen ich Ihnen grundsätzlich vom Besuch abraten würde. Dies ist aber kein juritischer Rat.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Nelke
Rechtsanwalt
Malanie (Mittwoch, 03 Juli 2019 19:39)
Hallo.
Seit 20 Jahren bin ich mit meinen Mann verheiratet. Nun möchte ich die Scheidung. Wir haben eine gemeinsame Wohnung gekauft. Noch eine Ferienwohnung. Bei der erste sind wir beide Eigentümer. Bei der zweite nur ich. Kann er für die 2 auch etwas verlangen?
Vielen Dank
Ivonne (Mittwoch, 10 Juli 2019 10:14)
Guten Morgen,
mein Mann und ich leben getrennt. Ich habe mir von Ihm unterschreiben lassen, dass ich die alleinigen Rechte und Pflichten der Mietwohnung übernehme. Das Schreiben wurde bereits vom Vermieter anerkannt d.h. ich habe vom Vermieter ein Schreiben zur Änderung des Mietvertrages (ich als alleinige Mieterin) erhalten.
Mein Mann möchte allerdings für ca. 2 Wochen Möbel etc. in meine gemietete Garage (ist auch okay von mir aus) und aber eben auch in die Wohnung stellen - und zwar an einem Wochenende wo ich nicht zu Hause bin. Ist das Rechtens? Ich habe doch seine Unterschrift zur alleinigen Mietnutzung. Er droht mir jetzt, die Wohnung von der Polizei öffnen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Ivonne B.
Carmen (Donnerstag, 11 Juli 2019 13:26)
Hallo,
Mein Ehemann ist Ende 2018 aus meinem Haus ausgezogen, er nahm nur seine persönlichen Sachen mit.
Ich bin auch vor unserer Ehe alleiniger Eigentümer gewesen und bin es jetzt auch noch.
Meine Frage ist, welche Fristen ich einhalten muss, damit er nun endlich seine restlichen Dinge vom gesamten Grundstück entfernt?
Er hatte ja bereits über ein halbes Jahr lang Zeit m alles zu beräumen....!?
Frau Kurz (Montag, 15 Juli 2019 11:05)
Wir sind in einer verzwickte Lage: ich habe meinen jetzigen Lebensgefährten vor 7 Monaten kennengelernt. Er wohnt in einem Haus,was er sein Sohn,auf Anraten seine Exfrau,zur Lebzeiten geschenkt hat.
Die Wohn-und Genussrechte haben sei beide Die Exfrau ist schon vor 3 Jahren aus dem Haus gezogen und wohnt in eine Wohnung.Siesind nun nach 3 Jahren Getrenntleben vor einem Monat offiziell geschieden.. Ich habe selbst eine Mietwohnung,doch wir wohnen praktisch zusammen im Haus.Es entrümpelt (die Ex ist eine Messi), eingerichtet,wir sind aber praktisch fast nur in unserem schönen neu eingerichtete Schlafzimmer,das wir mit einem extra Schloss regelmäßig abschließen...Die Ex hat plötzlich bei ums ein Psychoterror angefangen.Sie kommt und geht,wie sie möchte,Tag und Nacht,terrorisiert uns,schreit mich an, ich soll Miete zahlen,was suche ich dort überhaupt, ich habe keine Rechte mich dort aufzuhalten, nicht mal,wenn wir verheiratet wären...mein Lebensgefährter hat daraufhin die Polizei gerufen...die sagten aber,dass sie alle Rechte hat,weil sie gemeinsame W.u.G.rechte haben...Wir wollten mit ihr in Ruhe reden,aber es artete sich aus,sie erpresste uns und wollte .dass ich sofort gehe,wenn sie will,kann sie sofort wieder zurück ziehen und noch jemanden die Zimmer vermieten und sie nimmt dabei irgendwelche Sachen immer wieder mit.Und heute (das ist heute passiert)ist einfach durch unsere Schlafzimmer marschiert umd 2 Kissen mitgenommen...
Haben überhaupt keine Rechte???
Mein Lebensgefährter hat sein Job 1 Minute vom Haus entfernt.Sie ist Pensionistin und hat eine Wohnung in Wien....
Ist das sowas,wie Stalking??
Was könnten wir machen?
Hat mein LG wirklich kein Recht darauf mit seiner neue Liebe glücklich zu sein?Habe kein Recht mich dort aufzuhalten,kochen,schlafen???
Vielen Dank im Voraus für eine erste Einschätzung!!!!
Antwort zu #73 (Dienstag, 16 Juli 2019 11:13)
Hallo,
ggf. ist die zweite Wohnung im Wege des Zugewinnausgleichs "ausgleichspflichtig". Bei Ihnen müsste also einmal der Zugewinn berechnet werden. Das selbe sollte für Ihren Mann veranlasst werden. Erst dann kann geschaut werden, wer wem wieviel auszugleichen hat. Bzgl. der zweiten Wohnung könnte er also nur mittelbar Ansprüche stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Nelke
Rechtsanwalt
Antwort zu #74 (Dienstag, 16 Juli 2019 11:28)
Hallo,
nein, das ist nicht rechtens. Es ist Ihre Wohnung und Ihr Ehemann hat auf etwaige Ansprüche ja freiwillig verzichtet. Aus diesem Grunde kann er solche auch nicht mehr an Sie stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Nelke
Rechtsanwalt
Antwort zu #75 (Dienstag, 16 Juli 2019 11:33)
Hallo,
starre Fristen gibt es nicht. Vielmehr müssen Sie ihn auffordern, die Sachen in einer angemessenen Frist zu holen. Da ich den Umfang nicht kenne, weiß ich nicht, was angemessen ist. Ohnehin empfiehlt es sich, danach eine Klage zu erheben. Mit der Entsorgung "auf eigene Faust" setzten Sie sich immer potenziell einem Haftungsrisiko aus.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Nelke
Rechtsanwalt
Antwort zu #76 (Dienstag, 16 Juli 2019 11:38)
Hallo,
die Lage ist sehr verzwickt und eignet sich deswegen leider auch nicht, hier ersteinzuschätzen. Ob Sie Miete zahlen müssen oder nicht, kann ich nicht beurteilen. Es ist aber nicht richtig, wenn die Ex einfach in Ihre privaten Räume geht ohne zu fragen. Hier haben Sie wohl einen Anspruch auf Unterlassung. Das gleiche gilt für die Erpressungen, denen Sie ausgesetzt sind.
Sie sollten einen Anwalt aufsuchen und ihm die Angelegenheit(en) schildern.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Nelke
Rechtsanwalt
Frau Mild (Dienstag, 30 Juli 2019 11:53)
Guten Morgen. Mein Ex-Mann und ich sind nun seit 8 Monaten getrennt. Er weigert sich aus der gemeinsam unterschriebene Mietwohnung auszuziehen. Es kam bisher zu psychischer wie physischer Gewalt /Drohungen. Ich habe jetzt eine Wohnung gefunden und meine Vermieter würden mich mit einem Auflösungsvertrag zum nächsten Monat entlassen. Was müssen wir beachten und muss er dabei anwesend sein?
Vielen Dank im Voraus für ihre Mühe und Hilfe
LG Mild
Antwort zu #81 (Dienstag, 06 August 2019 17:04)
Guten Tag,
ich kann Ihnen leider nicht sagen, was Sie zu beachten haben. Einen entsprechenden Vertrag müsste Ihr Ex-Mann aber auch unterzeichnen, da er ja grundsätzlich auch Partei des aktuellen Mietverhältnisses ist.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Nelke
Rechtsanwalt
Plt (Montag, 09 September 2019 23:54)
Hallo,
Ich und meine Frau lassen wir uns scheiden. Ich habe ein paar fragen:
1.
Obwohl wir im Trennungsjahr sind leben wir immer noch zusammen in unserer eigenen Wohnung, da ich immer noch Kredit für die Wohnung zahle und sie zahlt nichts, kann ich die Hälfte zurück verlangen?
2.
Meine Frau hat ein Haus gehabt die sie noch bei der Ehe gekauft hat, weil wir jetzt im Trennungsjahr sind hat sie verkauft mit Gewinn, kann ich die Hälfte von der verkaufssumme verlangen?
3.
Wenn ich die Hälfte verlangen kann und sie sagt sie kein Geld mehr, schuldet sie mir dann die Hälfte?
Mfg
Plt
I. KRAT (Sonntag, 15 September 2019 22:11)
Mein Ehemann hat mir von einem Tag auf den anderen erklärt er will die räumliche Trennung von mir, sieht die Ehe gescheitert, er hat schon eine Neue. Ich lebe seit 6 Jahren in seinen Haus, das noch mit hohen Schulden, vor meiner Zeit, belastet ist. Mein Mann lebt derzeit bei seiner Geliebten und wartet nur darauf das ich ausziehe. Meine Frage, welche Rechte habe ich als Ehefrau, darf ich im Hause wohnen bleiben? Ich bin 52 Jahre alt, derzeit arbeitslos und diese prekäre Lebenssituation macht sich psychisch schon bemerkbar. Wer zahlt die Laufenden kosten?
Habe ich ein Wohnrecht als Ehefrau ? Wenn ja wie lange?
Ich danke Ihnen jetzt schon für ihre Antwort!
Mit freundlichen Grüßen I. Krat.
I. KRAT. (Sonntag, 15 September 2019 22:23)
Zusatz zum vorherigen Post.
Wir leben in Kärnten.
Vielleicht gibt es zwischen Deutschland und Österreich Rechtsunterschiede?
Antwort zu #83 (Montag, 16 September 2019 10:54)
Guten Tag,
ich würde Sie bitten, Fragen zum Thema zu stellen. Wenn Sie mehrere Fragen haben, die nicht zum Thema passen oder zu deren Beantwortung gar ein Gespräch erforderlich wäre (beides trifft auf Ihre Fragen zu), dann kann ich Ihnen nur eine anwaltliche Beratung anraten.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Nelke
Rechtsanwalt
Antwort zu #84 und #85 (Montag, 16 September 2019 10:55)
Guten Tag,
ob und ggf. welche Unterschiede bestehen, weiß ich leider nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Nelke
Rechtsanwalt
Stilla (Dienstag, 17 September 2019 19:32)
Guten Tag,
Meine Situation ist wie folgt:
Mein Mann und ich sind seid knapp zwei Jahren getrennt,nicht geschieden und leben in seinem Haus aber in zwei getrennten Wohnungen. Er zahlt nur Unterhalt für unser 4 jähriges Kind aber nicht für mich, dafür zahle ich keine Miete.
Bei jeder Streitigkeiten droht er mir, uns rauszuwerfen und WLAN, Strom etc abzuschallten da es ja sein Haus ist und er alleine im Grundbuch steht.
Ist er damit im Recht und muss ich wirklich ausziehen?
Danke und Gruß
Stilla
Jessica Schmidt (Mittwoch, 18 September 2019 13:13)
Mein Papa und meine Stiefmutter wollen sich scheiden lassen, darf mein Papa meine Stiefmutter dann aus der Wohnung werfen, wenn sie ihren alten Nachname annimmt, da beide den Mietvertrag unterschrieben haben und beide mit dem gleichen Nachnamen drin stehen.
Ich bedanke mich im voraus schon mal.
Mit freundlichen Grüßen
Schmidt
Antwort zu #88 (Freitag, 20 September 2019 11:16)
Guten Tag Stilla,
nein, ich denke nicht, dass er damit um Recht ist. Sie sind noch verheiratet, weswegen ihm sogar noch aus der Ehe die Pflicht erwächst, sich um Sie zu kümmern. Gleiches gilt natürlich für das Kind.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Nelke
Rechtsanwalt
Antwort zu #89 (Freitag, 20 September 2019 11:20)
Hallo Jessica,
du scheinst noch sehr jung zu sein. Ich mag dich deswegen dutzen. Einfach so darf dein Papa Deine Stiefmama und/oder Dich nicht aus der Wohnung werfen.
Ich würde die aber auch raten, von den Problemen der Erwachsenen Abstand zu nehmen und zu versuchen, dich möglichst wenig mit Ihnen zu beschäftigen. Wenn Du zwischen den Stühlen stehst, ist dies nicht gut für Deine Entwicklung. Das sollte bei Dir erst einmal im Vordergrund stehen. Wenn deine Eltern Dich da nicht raushalten können, dann suche bitte professionelle Hilfe auf. Ein Vertrauenslehrer, weitere Familienmitglieder (z.B.) könnten zumindest für den ersten Schritt der richtige sein. Auch das Jugendamt hilft gerne weiter.
Drücke Dir die Daumen.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Nelke
Rechtsanwalt
Sabrina Möller (Montag, 23 September 2019 21:53)
Hallo,
Meine Eltern stehen beide in Mietvertrag. Mein Vater bezahlte bisher alleine die Miete. Nach einem Streit und wahrscheinlich einer baldigen Scheidung will er nicht mehr die Miete bezahlen und weigert sich gleichzeitig die Wohnung zu verlassen. Hierbei ist auch zu sagen, dass uns (3 Kinder) das Leben unerträglich. Er droht und beleidigt uns ständig, um eine Reaktion zu provozieren. Er kann auch schnell gewalttätig werden.
Nun meine Frage: Ist es möglich ihn aus dem Mietvertrag zu kündigen? Meine Mutter wäre fähig die Miete alleine ohne ihn zu bezahlen.
Mit freundlichen Grüßen
Sabrina Möller
Antwort zu #92 (Dienstag, 24 September 2019 09:35)
Hallo Frau Möller,
das ist grundsätzlich möglich. Viel wichtiger ist es jedoch, dass die Wohnungszuweisung veranlasst wird. Hierzu ist ein Antrag bei dem Familiengericht zu stellen. Es macht Sinn, sich anwaltlich beraten zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Nelke
Rechtsanwalt
Catherine (Mittwoch, 25 September 2019 18:44)
Mein Mann und ich haben uns für 6 Monate getrennt. Er wollte die Trennung, habe ich nicht. Wir sind seit 20 Jahren zusammen und seit 17 Jahren verheiratet. Wir haben 4 Kinder zusammen. Er erzählte mir kürzlich, dass er seit November 2017 mit einer anderen Frau zusammen war. Er sagt, dass er sich in sie verliebt und mich nicht mehr liebt. Aber diese Beziehung ist jetzt in der Schwebe. Er hat angefangen, jemanden zu sehen, ist sich aber auch nicht sicher. Wir sind gute Freunde
Katja (Sonntag, 29 September 2019 14:41)
Guten Tag,
mein Lebensgefährte und seine Noch-Ehefrau haben während der Ehezeit ein Reihenendhaus gekauft. Dieses Haus ist noch nicht vollständig abbezahlt. Nachdem eine Einigung mit der Noch-Ehefrau hinsichtlich Wert, verbleibender Rest-Wert/ Rest-Schuld nicht möglich ist geht das Ganze jetzt in eine Zwangsversteigerung.
- Muss mein Lebensgefährte seiner Noch-Ehefrau Zutritt zum Haus gewähren? Sie will Fotos machen um das Haus attraktiv zu bewerben. Inwieweit ist ein bewerben durch die Noch-Ehefrau gestattet - wenn mein Lebensgefährte hiermit nicht einverstanden ist?
- Ist es sinnvoll dem Gutachten kein Zutritt zum inneren des Hauses zu gewähren um einen niedrigeren Wert als Verkehrswert zu erzielen?
Danke und viele Grüße Katja
Antwort zu #95 (Montag, 30 September 2019 09:48)
Hallo Katja,
zunächst einmal sollte Ihr Lebensgefährte sich einmal fragen, wieso seine Ehefrau die Fotos machen will - offensichtlich, um es zu bewerben und einen guten Preis zu erzielen. Davon profitiert Ihr Freund auch.
Wenn die Ehefrau Miteigentümerin ist, kann Ihr der Zutritt zu Ihrem Eigentum nicht ohne weiteres verweigert werden. Sie scheint zudem auch ein berechtigtes Interesse zu haben.
In meinen Augen tut Ihr Freund gut daran, seine Ehefrau ins Haus zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Nelke
Rechtsanwalt
Katja (Montag, 30 September 2019 11:45)
Hallo,
aber ein höherer Hauswert bedeutet doch im Kehrtschluss, dass er ihr mehr auszahlen muss. Er wird auf jeden Fall im Haus wohnen bleiben - von daher kann ich den Vorteil nicht erkennen?
Danke + Viele Grüße
Katja
Antwort zu #97 (Montag, 30 September 2019 12:05)
Hallo Katja,
der Wert wird im Streitfall ohnehin von einem Sachverständigen ermittelt und dieser wird das Haus dann betreten. Da im Streitfall die Fotos vom Sachverständigen wahrscheinlich ohnehin nicht verwertet werden, kann ich keinen Nachteil erkennen. Der Vorteil ist jedoch, dass Ihr Lebensgefährte von seiner ggf. bestehenden Pflicht, seine Ehefrau das Haus betreten lassen zu müssen, frei wird (durch Erfüllung).
Ihr Lebensgefährte sollte sich mit seiner Ehefrau zusammensetzen und eine gütliche Lösung finden. Ggf. macht es ja auch für ihn Sinn, dass Haus zu einem bestmöglichen Preis zu veräußern. Durch eine Zwangsversteigerung wird in der Regel aber nicht der bestmögliche Preis erzielt werden können.
Wenn ich das Problem verkannt habe, macht es für Ihren Freund durchaus Sinn, sich einmal anwaltlich beraten zu lassen. Da es um sehr viel Geld geht, sollten Sie ohnehin nicht auf meinen Ratschlag hier hören, da ich den genauen Sachverhalt und insbesondere das Begehren Ihres Freundes eben nicht kenne.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Nelke
Rechtsanwalt
Asmae (Samstag, 19 Oktober 2019 20:35)
Guten Tag . Ich bin Mutter von fünf Kindern. Ich möchte die Trennung von meinem Mann. Wegen Gewalt, Ursache und Fluchen. Ich möchte das Haus verlassen, sobald er in seinem Familienhaus wohnt und ich will es nicht. Meine frage ist Was soll ich tun, um so schnell wie möglich eine Wohnung zu bekommen? Ich arbeite nicht, aber mein Mann arbeitet. Ich warte auf die Antwort und danke Ihnen
Antwort zu #99 (Donnerstag, 24 Oktober 2019 13:11)
Guten Tag,
suchen Sie bitte einen Anwalt auf und lassen sich dort ordentlich beraten.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Nelke
Rechtsanwalt
Anna (Donnerstag, 24 Oktober 2019 15:03)
Ich und mein noch Ehemann sind Eigentümer von 4 Wohnungen. Wir leben derzeit in Trennung, der Scheidungsantrag ist gestellt. Zwei der Wohnungen dienen der Eigennutzung, eine ist vermietet und eine steht leer. Ich bin berufstätig, mein Mann bezieht eine Erwerbsminderungsrente. Seit Juli 2019 wird für drei von den Wohnungen kein Wohngeld/Rücklage mehr bezahlt (ich bezahle nur für die Wohnung, die ich selbst nutze). Mein Mann sieht sich nicht in der Pflicht für diese Wohnungen aufzukommen. Ich habe ebenfalls aufgehört zu zahlen, weil ich es nicht einsehe, dass ich alleine für die ganzen Zahlungen aufkommen muss. Die Mieteinnahmen aus der vermieteten Wohnung behält er im Ganzen. Er hat den Mietvertrag alleine unterschrieben und angeblich habe ich kein Recht auf das Geld obwohl ich Miteigentümerin bin.
Zu zwei der Wohnungen habe ich keinen Zugang weil er die Schlüsselübergabe verweigert. Kann ich ihn zwingen mir den Zugang zu den Wohnungen zu ermöglichen? Gibt es rechtliche Mittel ihn zu zwingen seinen Anteil des Wohngeldes zu zahlen? Er ist Miteigentümer und darf alles bestimmen, darf mir den Zugang verweigern, die Miete einbehalten und doch kein Wohngeld/Rücklage zahlen?
Wie kann ich dagegen vorgehen?
Andreas (Freitag, 25 Oktober 2019 01:26)
Hallo,
meine Frau will sich von mir scheiden lassen, ich bin dagegen.
Von ihrem Scheidungswunsch habe ich aus dem Brief erfahren, das ihr Anwalt mir zugeschickt hat. In dem Brief verlangt der Anwalt das ich unsere gemeinsame Mietwohnung in einem Monat verlasse und ausziehe. Damit das Trennungsjahr beginnen kann.
Die Begründung ist, das wir 3 Kinder haben, und die die "Trennung vom Bett und Tisch" ihren Eltern in eine Wohnung nicht verstehen werden.
-Darf ihr Anwalt mich so aus der Wohnung "rausschmeißen ?
- Oder habe ich recht zu bleiben, und wen sie sich unbedingt von mir trennen will das soll sie ausziehen?
-Ist für den Trennungsjahr Auszug einen der Ehepartner notwendig, nur weil die 3 Kinder haben? (das jungste Kind ist 2 Jahre alt)
Vielen Dank, Andreas
TIETZE (Sonntag, 27 Oktober 2019 14:29)
Ich hätte da mal eine rechtliche Frage.
Im Februar nahm Herr T, Frau L in seiner Wohnung auf da sie von ihrem Vorvermieter gekündigt wurde.
Frau L meldete sich beim örtlichen Einwohnermeldeamt an bzw. um.
Auch der Vermieter von Herrn T nahm Frau L mit in den Mietvertrag als Untermieterin auf.
Im Juli fragte Herr T, Frau L wo die 50% Beteiligung an Miete und Nebenkosten ( Wasser, Strom und Internet ) seid Februar sind.
Wodrauf hin Frau L die Wohnung verlies.
Da Herr T Soldat ist und nur am Wochenende zu Hause sein kann bat er Frau L mehrfach schriftlich entweder ihr mit in die Wohnung gebrachtes Mobiliar zu entfernen, den Wohnungsschlüssel abzugeben und die ausstehenden Rechnungen zu begleichen.
Frau L weigerte sich schriftlich dieses zu tun.
Mitte Oktober entfernte Frau L in Abwesenheit und ohne seines Wissens ihr Mobiliar da sie in der Zwischenzeit eine eigene Wohnung anmietete.
Als Herr T am Wochenende in seine Wohnung kam lag zwar der Wohnungsschlüssel auf dem Wohnzimmertisch aber von dem Geld für Miete und Nebenkosten für die Monate Februar - Oktober fehlt jede Spur.
Nach gründlicher Inspizierung der Wohnung ist Herrn T aufgefallen das einige Kleinigkeiten seines Eigentums fehlen.
Was kann Herr T nun tun um an sein Geld zu kommen?
Wie ist die Rechtslage?
Kann er Strafanzeige gegen Frau L einreichen und wenn ja auf welcher rechtlichen Grundlage?
Ali (Montag, 11 November 2019 12:37)
Ich lebe seit 6 Jahren getrent in einer mietwohnung.Mein Noch mann hatt haus und firma in Polen.mit 4 frau und.sein sohn von 1 frau der jetz 18 jahre ist wohnt noch mit drinne.da aber keiner mehr miete zahlt seit 7 monaten,ich die schulden bezahlt habe wo ich nichts von wuste.wollte ich fragen ob ich den sohn einfach rausschmeisen kann???nur mein noch mann und ich stehen im Mietsvertrag.
Klaus (Montag, 11 November 2019 14:47)
Hallo,meine Frau und ich sind seit 15 Jahren zusammen und haben einen 12 Jährigen Sohn.
Ich habe vor 14 Jahren ein Haus gemietet aus dem sie nach drei Wochen das erste mal ausgezogen ist für kurze Zeit.
Vor zehn Jahren ist sie wegen einem anderen für ein Jahr ausgezogen und wir wollten uns scheiden lassen.Ich habe ihr damals eine Abfindung von 17000€ gezahlt.Nach knapp einem Jahr kam sie wieder zurück.
Gestern sehe ich eine SMS von einem anderen Mann auf ihrem Handy und auf Nachfragen sagte sie mir das sie mich nicht mehr liebt und ich ausziehen soll.
Ich stehe alleine im Mietvertrag und will sie nicht verlieren.Sie pocht darauf das ich gehen muss wegen dem Sohn.
Kann sie es durch setzen das ich das Haus verlassen muss weil sie das will?
Michael (Mittwoch, 20 November 2019 18:41)
Ich bin seit 25 Jahren Verheiratet und Besitze mit meiner Frau ein Haus. Sie Erbte von Ihrer Mutter Ihr Elternhaus zwar Renovierungsbedürftig aber Schuldenfrei dazu Barvermögen im 5stelligem Bereich Ca.75000 Euro. Da meine Frau die letzten 10 Jahre nicht Gearbeitet hat Aufgrund der Pflege Ihrer sehr Bestimmenden Mutter habe ich die Gesamten kosten alleine tragen müssen.Die Gesamtsituation gestaltete sich zum Ende hin bis zum Terror ,Druck, Unverständis dahingegen weil ich nach meiner Arbeit kaum in der Lage war beide Häuser zu Betreuen.Mein Einkommen Reichte gerade so aus um die Kosten zu decken.Egal was ich tat, es war nicht ausreichend genug, dementsprechend war die Reaktion.Meine Frau zeigt nun mehr und mehr die Züge Ihrer Verstorbenen Mutter und Terrorisiert mich Tag für Tag. Zudem hat sie den Finanziellen Überblick weil ich Aufgrund meiner Arbeit Montagebedingt viel Auswärts war.Ich lernte eine andere Frau Kennen und versuchte die Trennung.Nun meine Frage : Was kann mit dem Haus Passieren,muss ich Unterhalt entrichten obwohl sie Vermögen hat , muss ich die Vorwürfe ertragen, kann ich sie Verweisen in Ihr Eigentum zu gehen,oder soll ich das gemeinsame Haus verlassen und die laufenden kosten weiter tragen.....Wohnung kommt Finanziel nicht in frage.....
Svenja (Mittwoch, 20 November 2019 19:57)
Hallo.
Mein (Noch-) Mann und ich haben einen Mietvertrag unterschrieben, der 1 Jahr lang nicht gekündigt werden darf (laut Mietvertrag). Leider haben wir uns vor Einzug getrennt. Jeder alleine kann sich die Wohnung nicht leisten, und auch wenn beide die Miete zahlen, kann der andere sich keine eigene Wohnung leisten. Jedoch möchten wir nicht mehr zusammen leben. Haben auch schon einen Termin wegen Scheidung.
Kommen wir irgendwie aus dem Mietvertrag raus? Oder geht es nur mit einem Aufhebungsvertrag auf Kulanz des Vermieters?
Danke
mark (Dienstag, 26 November 2019 14:07)
Frau muss laut Gerichtsbeschluss mit Datum xxxxxx das Haus räumen und ihre persönlichen Fahrnisse mitnehmen.
Sie will aber nicht. Was kann ich tun ?
Anna (Dienstag, 03 Dezember 2019 15:44)
Mein Mann verlangt die Scheidung. Will aber Geld von mir, welches ich meinen Kindern geschenkt habe. Ich bin schon alt. Muss ich mir das wieder von den Kindern zurück holen und ihm geben?
Ralf (Mittwoch, 04 Dezember 2019 10:50)
hallo
habe da eine Frage benötige Hilfe
mein Frau will sich von mir trennen. Ich besitze ein Haus das mir alleine gehört und in dem wir gemeinsam mit unserer Tochter (8) leben. Meine Frau hat einen mini Job(365€) Muß ich aus meinem Haus ausziehen ?monatliche kosten zwischen 800-1000€, oder kann sich meine Frau über das Wohnungsamt Mietvorschuß und Kaution bekommen und eine eigene Wohnung suchen?
danke im Vorraus
Anne (Montag, 23 Dezember 2019 11:02)
Guten Tag, mein Mann möchte sich scheiden lassen. Wir haben zwei gemeinsame Kinder und leben in einem Haus, welches meinem Mann gehört. Die Kinder bleiben bei mir, ich bin Hausfrau und habe kein Einkommen und werde mir auch keine Wohnung leisten können bei der derzeitigen Wohnungssituation. Kann mir das Haus auch nach der Scheidung zugeteilt werden?
Katrin (Freitag, 27 Dezember 2019 09:36)
Bin aus Ehewohnung ausgezogen. Partner kann sich Wohnung alleine nicht leisten. Muss ich bis zur Scheidung Strom und Miete weiterzahlen? Lg
Antwort zu #101 (Donnerstag, 02 Januar 2020 13:33)
Hallo Anna,
als gemeinschaftliche Eigentümer sind zu gleichen Teilen berechtigt und verpflichtet und können Ihre Ansprüche beim zuständigen Familiengericht geltend machen. Hierbei gehe ich davon aus, dass Ihnen Ihr Nochehemann nicht nur die Hälfte der Mieteinnahmen auszahlen muss, auch muss er sich an den auflaufenden Kosten zur Hälfte beteiligen.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Nelke
Rechtsanwalt
Antwort zu #102 (Donnerstag, 02 Januar 2020 13:37)
Hallo,
solange keine gerichtliche vollstreckbare Entscheidung besteht, in der ihr die Wohnung zur alleinigen Nutzung zugewiesen ist, müssen Sie der Aufforderung nicht Folge leisten. Ich befürchte, dass der Anwalt sodann zu Gericht ziehen wird. Bei Gericht sollten Sie zusammen mit einem Anwalt eine vernünftige Strategie verfolgen, um Ihre Interessen durchzuringen.
Allerdings ist es üblicher Weise schon so, dass die Gerichte der Mutter mit Kindern die Wohnung zusprechen, wenn eine anderweitige Trennung in der Ehewohnung nicht möglich ist oder weitere Gründe wie Streit vor den Kindern hinzutreten.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Nelke
Rechtsanwalt
Antwort zu #103 (Donnerstag, 02 Januar 2020 13:39)
Hallo,
Herr L sollte sich einen Anwalt nehmen und die Frau L entsprechend anwaltlich auffordern. Sofern dies keine Früchte trägt, ist der Gang zu Gericht unausweislich.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Nelke
Rechtsanwalt
Antwort zu #104 (Donnerstag, 02 Januar 2020 13:40)
Hallo,
ich kenne mich mit dem polnischen Recht leider nicht aus.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Nelke
Rechtsanwalt
Antwort zu #105 (Donnerstag, 02 Januar 2020 13:42)
Hallo Klaus,
solange keine gerichtliche vollstreckbare Entscheidung besteht, in der ihr die Wohnung zur alleinigen Nutzung zugewiesen ist, müssen Sie der Aufforderung nicht Folge leisten. Ich gehe auch davon aus, dass eine Trennung in dem Haus möglich ist, weil genügend Platz für getrennte Lebensbereiche besteht.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Nelke
Rechtsanwalt
Antwort zu #106 (Donnerstag, 02 Januar 2020 13:45)
Hallo Michael,
Sie stellen Fragen zum Zugewinnausgleich. Hierüber informiere ich hier: https://www.recht.help/informationen/ehegattenrecht/zugewinn-guetertrennung-zugewinngemeinschaft-berechnung-hoehe-wie/
Bitte lesen Sie die dortigen Informationen durch. Ihre Fragen sollten dann beantwortet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Nelke
Rechtsanwalt
Antwort zu #107 (Donnerstag, 02 Januar 2020 13:50)
Hallo Svenja,
um Ihren Fall richtig einschätzen zu können, muss der Mietvertrag bzw. die dortige Klausel geprüft werden. Grundsätzlich ist es richtig, dass ein Kündigungsverzicht bis zu 4 Jahren vereinbart werden kann, doch wird dies oft nicht richtig in den Verträgen verankert. Sie sollten einen Mietrechtler aufsuchen, um diese Frage klären zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Nelke
Rechtsanwalt
Antwort zu #108 (Donnerstag, 02 Januar 2020 13:51)
Hallo,
sofern die Frau nicht freiwillig auszieht, können Sie die gerichtliche Entscheidung vollstrecken lassen und so eine Räumung gegen ihren Willen bewirken.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Nelke
Rechtsanwalt
Antwort zu #109 (Donnerstag, 02 Januar 2020 13:53)
Hallo Anna,
ich sehe keinen Anspruch, weswegen Ihr Mann Sie zur Zahlung bewegen darf. In Ihrem Fall wären die näheren Hintergründe zu beleuchten, um eine Abschätzung abgeben zu können. Ggf. sollten Sie einen Anwalt aufsuchen.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Nelke
Rechtsanwalt
Antwort zu #110 (Donnerstag, 02 Januar 2020 13:55)
Hallo,
im Falle der Trennung ist diese wohl auch innerhalb des Hauses regelmäßig möglich. Bitte stöbern Sie in den Kommentaren, da ich auf diese Frage schon mehrmals eingegangen bin.
Wenn Ihre Frau auszieht, dann wird Sie Wohl ALG II als Aufstockung erhalten. Das Jobcenter wird dann aber wohl darauf drängen, von Ihnen Ehegattenunterhalt einzufordern, da mit Zahlung von HARTZ IV die Ansprüche auf die Behörde übergehen.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Nelke
Rechtsanwalt
Antwort zu #111 (Donnerstag, 02 Januar 2020 13:59)
Hallo,
ich gehe nicht davon aus, dass Ihnen das Haus zugesprochen wird, da Sie wohl nicht in der Lage sind, es finanziell zu unterhalten. Auch wenn das Haus nicht Ihnen gehört, können Sie aber im Wege des Zugewinnsausgleichs an der Wertsteigerung des Hauses in der Ehezeit beteiligt werden. Hierzu verweise ich auf meine Informationsseite: https://www.recht.help/informationen/ehegattenrecht/zugewinn-guetertrennung-zugewinngemeinschaft-berechnung-hoehe-wie/
Mit freundlichen Grüßen
Sven Nelke
Rechtsanwalt
Antwort zu #112 (Donnerstag, 02 Januar 2020 14:01)
Hallo Katrin,
wenn Sie auch im Mietvertrag geführt sind, dann sind und bleiben Sie bis zur Scheidung gegenüber dem Vermieter verpflichtet. Sind Sie und Ihr Nochehemann gemeinsam Mieter, dann müssen bei alles zahlen. Wenn Sie die kompletten Kosten alleine übernehmen, können Sie sich ggf. die Hälfte von Ihrem Nochehemann zurückholen.
Manuela (Montag, 10 Februar 2020 09:09)
Guten Tag, mein sagte mir vor 14 Tagen er möchte die Scheidung, da wir gemeinsam in einer Wohnung wohnen auch im Mietvertrag stehen, will er jetzt das ich die Kündigung unterschreibe, aber wenn ich das mache, sagte mir die Mieterin sie möchte nicht das ich da alleine wohne. Was tue ich jetzt ich möchte nicht kündigen.,
Nika (Montag, 10 Februar 2020 23:01)
Sehr geehrter Herr Nelke, mein Lebensgefährte hat eine Freundin und möchte nicht aus dem gemeinsamen Haus ausziehen. Wir haben auch drei Kinder. Wie bekomme ich ihn dazu, nach einer angemessenen Frist auszuziehen? Ist die Androhung einer Teilungsversteigerung die einzige Möglichkeit?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Antwort zu #125 (Mittwoch, 12 Februar 2020 10:47)
Hallo Manuela,
wenn Sie nicht kündigen möchten, dann müssen Sie auch nicht unterschreiben. Es ist ganz einfach: weder Ihr Ehemann, noch Ihr Vermieter können Sie nicht zur Kündigung zwingen. Sollte Ihr Ehemann einseitig kündigen, dann geht von der Kündigung keinerlei rechtlich Wirkung aus, da Sie laut Mietvertrag beide Mieter sind. Der Vermieter kann Ihnen nur bei vorliegen von besonderen Gründen kündigen. Hierzu zählt jedoch nicht, dass der Vermieter möchte, dass Sie nicht alleine wohnen.
Nach der Scheidung haben Sie im Übrigen gegen den Vermieter den Anspruch, den Mietvertrag auf eigenem Namen fortzusetzen. Der Vermieter darf dies nicht verweigern.
Lange Rede, kurzer Sinn: Sie sollten nichts tun, was Sie nicht möchten. Lassen Sich sich nicht unter Druck setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Nelke
Rechtsanwalt
Antwort zu #126 (Mittwoch, 12 Februar 2020 11:04)
Hallo Nika,
da Sie nicht verheiratet sind, können Sie sich nicht auf § 1361b BGB berufen. Dieser § gilt nur für Ehegatten. Ich fürchte, dass Ihnen letztendlich kein anderer Weg bleiben wird, als die Teilungsversteigerung und damit die Aufhebung der Eigentumsgemeinschaft herbeizuführen.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Nelke
Rechtsanwalt
Anonym (Sonntag, 08 März 2020 21:11)
Hallo
Ich wohne mit mein Freund in Wohnung Das Mietvertrag leutet auf meine Name nur ich habe unterschrieben. Leider haben wir schon länger beziungskrize und ich will das er schon aus Wohnung auszieht habe ich das recht ihm einfach wegzigen? Wir haben zusammen ein Kind. Danke für Info uns sorry für die schlechte deutsch
silvia (Mittwoch, 18 März 2020 23:12)
Ich habe mich von meinem Mann getrennt. Weil ich es nicht mehr nervlich schaffe wegen seinem Alkoholproblem da er ab und zu auch handgreiflich wird.ich habe drei Kinder im Alter von 7,15 und 18 Jahren.er steht im Mietvertrag obwohl wir zu diesem Zeitpunkt verheiratet waren.meine Frage muss ich ausziehen oder kann ich was machen das er auszieht.vielen Dank für die Hilfe im vorraus.
Antwort zu #129 (Montag, 23 März 2020 10:00)
Hallo,
da Sie nicht verheiratet sind, können Sie ein etwaiges Untermietverhältnis zu Ihrem Freund kündigen und von ihm verlangen, dass er die Wohnung verletzt.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Nelke
Rechtsanwalt
Antwort zu #130 (Montag, 23 März 2020 10:03)
Guten Tag Silvia,
Sie können beim Familiengericht einen Antrag auf Wohnungszuweisung stellen. Ich bin guter Dinge, dass Sie als Mutter und vor dem Hintergrund, dass er handgreiflich war, die Wohnung auch zugewiesen bekommen. Wenn es sich um eine Handgreiflichkeiten handelt, die im letzten Monat passiert ist, dann können Sie auch die Wohnungszuweisung nach dem Gewaltschutzgesetz verlangen. Nähere Informationen hier:https://www.recht.help/informationen/opferschutz/opferrecht-einstweilige-anordnung-nach-dem-gewaltschutzgesetz/
Mit freundlichen Grüßen
Sven Nelke
Rechtsanwalt
Iris (Donnerstag, 26 März 2020 11:05)
Sehr geehrte Damen und Herren,
Mein Mann möchte nach über 5 Jahren glücklicher Ehe plötzlich die Trennung, da es jetzt (er wird 30J) um seine Zukunft geht und auch wenn ich das nicht verstehen kann, muss ich das akzeptieren.... Und ja, er weiß, dass ich ihn noch liebe...
Als ich vor ein paar Woche nicht zh war, hat er einen Großteil seiner (bzw auch gemeinsamer) Sachen gepackt und hat die gemeinsame Ehewohnung verlassen und mir in einem Brief mitgeteilt, dass er zu einem Arbeitskollegen zieht, weil er Abstand und Ruhe braucht. Das ist jetzt knappe 3 Wochen her und er will nicht mehr nh kommen.
Der MV läuft auf meinen Namen, aber ich kann mir die Wohnung samt BK auf Dauer nicht leisten. Ich bin jetzt auf Kurzarbeit und weiß nicht, ob ich aus der Corona Krise mit oder ohne Job rauskomme.
Darf er einfach so ausziehen wegen seinem egotrip und mich hängen lassen?
Darf er überhaupt einfach so bei seinem Kollegen wohnen, ohne es dem Vermieter zu melden?
Müsste mein Ehemann nicht sowieso in unserem Zuhause sein, angesichts der gesetzlichen Bestimmungen zu Corona?
Inwieweit muss er auch fürn die Deckung der Wohnungskosten weiter sorgen?
Dazu kommt, dass er nach seinen eigenen Worten seinem Kollegen noch nichts bezahlt hat, also dieser ihn vorerst gratis wohnen lässt.
Ich selbst würde mir nur wünschen, dass er sich wieder besinnt und zu mir und den 2 Katzen zurückkehrt. MfG
Jenni (Sonntag, 29 März 2020 03:44)
Hallo ich möchte mein ehemann verlassen weil er mich betrogen hat. Wir haben eine gemeinsame 6 Monate alte Tochter, ist berufstätig und steht alleine im Mietvertrag drinne. Was muss ich tun um so schnellst möglich eine eigene Wohnung für mich und meine Tochter zu bekommen? Und wie es aus mit der Aufteilung von Möbel undso.
Kann ich mir erst eine Wohnung nehmen wenn das Trennungsjahr vorbei ist ?
Mit freundlichen Grüßen.
Herbert (Montag, 30 März 2020 17:01)
Hallo, habe seit 15 Jahren eine Lebensgefährtin, die in meinem Haus wohnt. Sie hat nie Miete gezahlt, aber viel zum täglichen Leben, wie Lebensmittel beigetragen. Jetzt habe ich eine neue Freundin (meine Lebensgefährtin weiß dies auch), will zu ihr ziehen und das Haus verkaufen, einen Käufer gibt es schon. Dafür muss meine ehem. Lebensgefährtin aber ausziehen. Muss ich ihr kündigen (haben keinen Mietvertrag) und dabei besondere Fristen einhalten. Muss ich ihr irgendwelche Ausgleichszahlungen leisten, weil sie das Haus sauber gehalten und wie o. e. einen großen Teil des Lebensunterhalts gezahlt hat? Vielen Dank
Mandy (Montag, 30 März 2020 19:03)
Hallo,
ich möchte dass mein Partner aus unserer Wohnung auszieht. Ich bin Hauptmieterin, er ist lediglich bei der Vermietung gemeldet. (Da ich schon länger in der Wohnung lebe)
Er möchte nun die Wohnung nur mittels gerichtlichen Beschluss verlassen und behauptet, dass ich ihn anders aus rechtlichen Gründen nicht aus der Wohnung bekomme. Stimmt diese Aussage?
Da ich allein im Mietvertrag stehe, denke ich ist seine Annahme falsch. Zudem ist er 80% Schwerbehindert. Gelten hier für ihn Sonderrechte?
Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Viele Grüße
Minka (Dienstag, 31 März 2020 09:13)
Guten Tag,
mein (Ex-)Lebensgefährte und ich leben seit 8 Jahren unter einem Dach bzw. ich lebe seit ca. 8 Jahren in diesem Haus. Er ist vor ca. 5 Jahren dazu gezogen. Es ist sein Haus.
Jetzt habe ich eine Kündigung bekommen.
Kurzfassung:
- wir haben KEINEN Mietvertrag (mündlich).
- in der Kündigung sind keine Angaben von Gründen genannt worden.
- er wohnt seit 4 Wochen nicht mehr hier bzw. ist einfach abgehauen (keine neue Adresse bekannt)?!
- in Zeiten von Corona, ist eine Wohnungssuche fast unmöglich und/oder die Wohnungen sind zu teuer.
Meine Fragen:
- wie sind meine Kündigungsfristen (über 8 Jahre = 9 Monate)?
- durch Corona - bin ich jetzt anders geschützt?
- ist eine Kündigung ohne Grund möglich?
- wie soll ich jetzt vorgehen?
Vielen lieben Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Minka
Antwort zu #133 (Mittwoch, 15 April 2020 08:12)
Sehr geehrte Iris,
Sie haben keinen Anspruch darauf, dass Ihr Ehemann zu Ihnen zurückkehrt. Wenn er sich von Ihnen trennen will, dann darf er dies auch tun. Sofern Sie sich die Wohnung nicht leisten können, besteht ggf. die Möglichkeit, von Ihrem Mann sogenannten Trennungsunterhalt einzufordern. Nähere Informationen finden Sie hier: https://www.recht.help/informationen/ehegattenrecht/trennungsunterhalt-unterhalt-trennung-ehefrau-ehemann-berechnung-hoehe/
Mit freundlichen Grüßen
Sven Nelke
Rechtsanwalt
Antwort zu #134 (Mittwoch, 15 April 2020 08:13)
Sehr geehrte Jenni,
Sie können sich jederzeit von Ihrem Ehemann trennen. Obwohl er im Mietvertrag als alleiniger Mieter vermerkt ist, können Sie beim Familiengericht für sich die Wohnungszuweisung beantragen. Ich gehe davon aus, dass das Familiengericht Ihnen nämlich die Wohnung zuweisen wird, da Sie und Ihr Kind dringender auf die Wohnung angewiesen sind als Ihr Ehemann.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Nelke
Rechtsanwalt
Antwort zu #135 (Mittwoch, 15 April 2020 08:19)
Sehr geehrter Herbert,
gegebenenfalls könnte zwischen Ihnen und Ihrer Exfreundin ein Mietverhältnis entstanden sein. Zwar setzt dies nicht nur voraus, dass Sie Ihrer Exfreundin Wohnraum zur Verfügung gestellt haben. Vielmehr müssen Sie im Gegenzug auch Mietzahlungen verlangt haben. Da dies offensichtlich nicht der Fall war, gehe ich von einem Gefälligkeitsverhältnis aus, dass Sie jederzeit beenden können. Beachten Sie jedoch, dass ich kein Mietrechtler bin und Ihre Frage leider nicht zielsicher beantworten kann.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Nelke
Rechtsanwalt
Antwort zu #136 (Mittwoch, 15 April 2020 08:23)
Sehr geehrte Mandy,
Sonderrechte aufgrund seiner Behinderung gelten für ihn nicht per se. Ich gehe davon aus, dass zwischen Ihnen in der Tat kein Mietverhältnis besteht und -sofern Sie nicht verheiratet sind- ihn jederzeit der Wohnung verweisen dürfen. Bitte beachten auch Sie, dass ich kein Mietrechtler bin und Ihre Frage nicht zielsicher beantworten kann.
Da jedoch Selbstjustiz grundsätzlich untersagt ist, bleibt ihnen wohl keine andere Möglichkeit, als den Gerichtsweg zu beschreiten. Alternativ könnten Sie auch in seiner Abwesenheit die Schlösser austauschen lassen, müssen sich dann aber darauf einstellen, dass er gegebenenfalls selbst gerichtliche Maßnahmen ergreifen wird.
Ich werde Ihre Frage -sowie die weiteren- zum Anlass nehmen, die Rechtslage einmal eingehend zu recherchieren.Momentan fehlt mir dazu leider die Zeit.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Nelke
Rechtsanwalt
Antwort zu #137 (Mittwoch, 15 April 2020 08:32)
Sehr geehrte Minka,
sofern zwischen Ihnen ein Mietvertrag besteht, darf man Ihnen diesen Mietvertrag nicht ohne triftige Gründe kündigen. Im Übrigen kann ein Mietvertrag auch mündlich abgeschlossen werden. In der Tat gehe ich davon aus, dass zwischen Ihnen ein solcher auch besteht, da Sie ja vorher bereits in die Wohnung eingezogen sind.
Die Kündigungsfrist dürfte in Ihrem Fall insgesamt 9 volle Monate betragen.
Den Umstand, dass Sie sich wegen Corona keinen geeigneten Ersatzwohnraum beschaffen können, sollten Sie im Rahmen eines Widerspruch gegen Ihre Kündigung thematisieren. Verfassen Sie ein Widerspruchsschreiben und teilen Sie Ihrem Ex-Lebensgefährten mit, dass Sie der kündigung Widersprechen und wegen vorbezeichneter Gründe auf die Wohnung angewiesen sind.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Nelke
Rechtsanwalt
Assunta (Montag, 27 April 2020 18:48)
Mein Mann ist gewalttätig, ein Dialyse Patient und ist 14 Jahre alter als ich, ich bin 40. Ich bin Kindgerpfleherin von Beruf,und verdiene 2000€netto. Er bekommt pflegegeld ca. 500€.Ich bezahle die Wohnung 760€, Festnetz jeden Monat. Mein Mann droht mich immer, dass wenn wir uns scheidung lassen und er z. B in Altenheim hingeht, dass ich für seiner Unterkunft bezahle? Er hat noch Familie, ich komme aus den Philippinen aber schon in Deutschland Eingebürgert, umsonst allein gemacht und selbst Arbeit geleistet. Was soll ich machen? Soll ich auch von seiner Unterkunft bezahlen wenn er in Altenheim hingeht? Was ist mit Sein Familie? Sein Bruder ist ein Evangelische Pastor wohnt in ein Haus mit seiner 87 Jahre Mutter. Bitte hilfen Sie mir..
Assunta
Antwort zu #143 (Dienstag, 05 Mai 2020 08:26)
Hallo Assunta,
Sie sollten sich scheiden lassen, wenn Sie mit Ihrem Ehemann nicht mehr verheiratet sein wollen.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Nelke
Rechtsanwalt
Brigitte Sommer (Samstag, 09 Mai 2020 07:37)
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
Mein Mann ist vor 5 Wochen aus unserem gemeinsamen schuldenfreien Haus , zu seiner neuen Freundin, ausgezogen. Sein Anwalt verlangt jetzt, ohne Angabe von Gründen, dass ich schnellstmöglich aus dem Haus ausziehe und mir eine Wohnung suche. Ich möchte aber im Haus wohnten bleiben. Mein Mann könnte trotzdem auch weiterhin unter räumlicher Trennung im Haus wohnen. Kann er jetzt von mir eine Miete verlangen? Bzw. wie sind meine Rechte und Pflichten bis zur Scheidung bezüglich des Hauses.
Antwort zu #145 (Montag, 11 Mai 2020 07:06)
Sehr geehrte Frau Sommer,
pauschal kann ich Ihre Frag enicht beantworten. Grundsätzlich ist bei einer einvernehmlichen Lösung oder Wohnungszuweisung eine Nutzungsentschädigung in Form eine Miete zu zahlen. Hier ist Ihr Mann aber einfach ausgezogen.
Hinzukommt, dass Sie ggf. unterhaltsberechtigt sind und deswegen Unterhaltsansprüche entgegenhalten könnten.
Wie gesagt, kann ich Ihre Frage leider nicht abschließend beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Nelke
Rechtsanwalt
Mila (Donnerstag, 04 Juni 2020 20:18)
Guten Abend. Im Jahr 2006 bin ich und mein Ehemann in neuer Wohnung umgezugen. Mietvertrag läuft nur auf seine Name. 2007 habe ich für mich andere Whg genommen und dort als getrenntlebende Ehefrau gelebt. 2014 bin ich zurück in seine Wohnunhg, da wegen Krankheit und anderen Umständen meine Whg vrlören habe. Nun lebe ich wieder in seine Whg, aber wieder getrennt. Halbe Miete bekomme ich unterstützung von Grunsicherung. Wir sind beide krank und pflegebedurftig, leben zuzweit ist in unsere Situation wiel leichter. Frage: ich bin Ehefrau und habe Recht mich in Mietvertrag eintragen lassen, gleichzeitig bin ich getrenntlebend, dann vermutlich habe ich kein Recht. ODER? Wir zahlen beide Miete und haben getrennter Haushalt
PiA (Mittwoch, 10 Juni 2020 07:02)
Mein Ehemann zahlt keine Miete ,darf ich ihn raus werfen ?
Dan Maze (Dienstag, 23 Juni 2020 23:44)
Ehemann ist alleiniger Mieter im Mietvertrag, zieht bei Trennung aus und Frau und Kind verbleiben. Kann er nach vollzogener Scheidung den Auszug der Frau verlangen und selbst wieder einziehen?
Vielen Dank!
Nicole R (Donnerstag, 25 Juni 2020 14:38)
Guten Tag,vielleicht können Sie mir etwas weiter helfen. Mein Mann und ich sind seid Oktober 2017 verheiratet gewesen und haben gemeinsam eine Mietwohnung angemietet mit unseren Katzen. Nun hatten um Pfingsten rum merkwürdige Verhaltensänderung stattgefunden, provozierte Streitsituationen, nicht zutreffende Beschuldigungen, Nächte die er nicht nach Hause kam, er nahm Geld vom gemeinsamen Konto obwohl er wusste das noch Abbuchungen statt finden, so daß kein Geld mehr auf dem Konto war. Sprach dann aber immer davon er wolle für unsere Beziehung kämpfen, tat aber das Gegenteil provozierte weiter Auseinandersetzungen. Ich war psychisch nachher so am Boden weil ich nicht verstand was das ganze soll, so kannte ich ihn nicht. Letzte Woche musste ich dann schmerzlich erkennen was es zu bedeuten hatte, er verließ morgens das Haus um sich mit seinem Vater zu treffen, und kam nicht mehr wieder. Er war nur noch über WhatsApp erreichbar so wies ihm passte, und spielte erst noch ein gemeines spiel,ihm ginge es nicht gut und müsse nun erstmal nachdenken wie er wieder zu sich kommt, diesen Eindruck machte er aber nicht wie rauskam machte er sich schöne Stunden mit Freunden und hielt mich für dumm, ich wurde blockiert, aus Facebook als Ehefrau entfernt, und die Katzen und ich saßen seid dem verlassen ohne geld in der Wohnung, es ist so verletzend, kein Gespräch seid dem, er erzählt nun auch noch eine falsche geschichte überall, ich erkenne diesen Menschen nicht wieder. Ich habe ihn per SMS gebeten doch wenigstens zu besprechen, wie nun die zu klärenden Angelegenheiten, gemeinsames Konto, seine Kleidung usw, mietzahlung etc nun ablaufen? Er reagiert nicht. Ich bin verzweifelt, mit meinem Lohn kann ich nicht die komplette Miete zahlen, dann haben die Katzen und ich nichts mehr zu essen. Zudem habe ich Angst das er wenn ich meinen Urlaub beendet habe, er in die Wohnung kommt und mir alles leer räumt, er ist für mich nicht mehr einschätzbar. Darf er nach all dem einfach in die Wohnung wenn ich nicht da bin? Es ist alles so erniedrigend. Ich hoffe auf eine zeitnahe Antwort. Mfg
Antwort zu #147 (Freitag, 26 Juni 2020 09:56)
Hallo Mila,
solange Sie noch verheirtatet sind, dürfen Sie sich auf die Rechte, die für verheiratete Ehegatten gelten, berufen. Insoweit ist es unerheblich, ob Sie in Trennung leben.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Nelke
Rechtsanwalt
Antwort zu #148 und #149 (Freitag, 26 Juni 2020 09:58)
Hallo,
um einen Ehegatten der Wohnung zu verweisen ist ein gerichtlicher Titel erforderlich. In diesem Sinne wäre z.B. bei Familiengericht der Antrag auf Zuweisung der Ehewohnung einzubringen.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Nelke
Rechtsanwalt
Antwort zu #149 (Freitag, 26 Juni 2020 10:02)
Hallo,
auch in Ihrem Fall gilt: einfach so rausschmeißen geht nicht. Vielmehr kann der Antrag auf Wohnungszuweisung auch für den Fall nach der Scheidung gestellt werden. Das Familiengericht wird dann entscheiden, wemm die Wohnung nach der Scheidung zusteht.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Nelke
Rechtsanwalt
Antwort zu #150 (Freitag, 26 Juni 2020 10:04)
Guten Tag Nicole,
Sie leben scheinbar in Trennung. Sofern Ihr Ehegatte wirtschaftlicher besser gestellt ist, haben Sie Anspruch auf sogenannten Trennungsunterhalt. Siehe hier: https://www.recht.help/informationen/ehegattenrecht/trennungsunterhalt-unterhalt-trennung-ehefrau-ehemann-berechnung-hoehe/
Mit freundlichen Grüßen
Sven Nelke
Rechtsanwalt
Fernando (Samstag, 27 Juni 2020 11:50)
Hallo,
gibt es eine "einfache" Möglichkeit, eine schriftliche und verbindliche Vereinbarung noch vor Unterzeichnung des Mietvertrags zu treffen, wer im Falle einer Trennung bzw. Scheidung möglichst schnell aus der Wohnung auszuziehen hat?
Antwort zu #155 (Montag, 29 Juni 2020 13:08)
Sehr geehrter Fernando,
leider bin ich kein Mietrechtler und kann Ihnen dies nicht sagen. Ich denke aber, dass dies mit Notarurkunde ggf. grundsätzlich möglich sein dürfte.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Nelke
Rechtsanwalt
Stefan (Mittwoch, 01 Juli 2020 14:18)
Hallo,
zwischen meiner Frau und mir läuft es nicht gut und ich denke, wir stehen kurz vor der Trennung. Wir haben aktuell keine gemeinsame oder eigene Wohnung.
Meine Frau ist derzeit bei ihrer Familie. Kann ich ohne ihr Einverständnis eine eigene Wohnung mieten oder benötige ich ihre Zustimmung/Erlaubnis? Kann sie sich in die von mir angemietete Wohnung einklagen?
Antwort zu #157 (Donnerstag, 02 Juli 2020 06:42)
Hallo Stefan,
Ansprüche kann Ihre Frau -wenn überhaupt- nur an der Ehewohnung erheben. Wenn Sie eine eigene Wohnung anmieten wollen, dann denke ich nicht, dass Ihre Frau Ihnen diese wegnehmen kann. Ggf. könnte im Einzelfall etwas anderes gelten.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Nelke
Rechtsanwalt
Mike (Sonntag, 05 Juli 2020 08:10)
Hallo,
meine Frau hatte angekündigt mich nach 21 Ehejahren zu verlassen.
Sie hat seit über einem Jahr einen Job mit einem Nettoeinkommen von ca. 2500
Ich dagegen einen Nettolohn von ca. 1800.
Kann ich, wenn Sie ausgezogen ist, Trennungsunterhalt verlangen ?
Ich muss alleine die Miete stemmen, haben auch noch einige Kredite am laufen.
Antwort zu #159 (Montag, 06 Juli 2020 15:06)
Hallo Mike,
die Zahlung von Trennungsunterhalt an Sie ist möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Nelke
Rechtsanwalt
B. Dachs (Freitag, 21 August 2020 12:07)
Die Ehefrau ist wegen psychischer Gewalt aus der Ehewohnung vorübergehend ausgezogen und beantragt die Zuweisung der Wohnung. Sie zahlt weiterhin die Hälfte der Wohnungsmiete und sperrt dafür ihr Zimmer ab.
Wer hat in der Zeit bis zur Wohnungszuweisung das Hausrecht und darf die Frau auch ohne Erlaubnis des Mannes ihr Zimmer betreten um sachen von sich zu holen?
Katja (Freitag, 21 August 2020 13:43)
Hallo,
mein Mann und ich leben in Scheidung und haben eine gemeinsame 50/50 Immobilie.
Ende 2018 hat es mein Mann geschafft mich dem gemeinsamen Haus raus zu ekeln. Danach ist er zu gleich seiner neuen Partnerin gezogen.Ich bin zu meiner Mutter zurück und später zu meinem neuen Partner . Jetzt ist meine jetzige Bez. zerbrochen und nun steh ich ohne Wohnung da. Kann ich in die gemeinsame Immobilie zurück? Die damalige Trennung ist ja nicht von mir ausgegangen.
Christoph (Donnerstag, 27 August 2020 21:33)
Nun ja, meine Ehefrau ist hals über Kopf freiwillig aus der gemeinsamen Wohnung die ihr gehöert und wir beide aber den Darlehnsvertrag bezahlen mit ihrem Freund ausgezogen in eine Ferienwohnung. Jetzt nach 5 Wochen möchte sie unbedingt wieder zurück in die Wohnung und das ich sofort ausziehe. Sie bedrängt mich Tag und Nacht. Jetzt war sie bei der Bank und hat gefragt ob ich aus den Darlehensverträgen rauskomme, angeblich kein problem. Ihr alleiniges Ziel ist es sofort mit ihrem Freund einzuziehen und das ich sofort ausziehe. Die Wohnung ist 160m2 gross hat 2 getrennte , Badezimmer, 3 Schlafräume etc., also gross genug meiner Meinung nach, kann sie mich also einfach rauswerfen....
Antwort zu #161 (Dienstag, 08 September 2020 07:56)
Sehr geehrter B.Dachs,
ich gehe davon aus, dass beiden das Hausrecht zusteht. Jedenfalls spricht nichts dagegen, dass die Ehefrau ihr Zimmer abgesperrt hat, wenn es denn tatsächlich ihr Zimmer ist. Sie darf natürlich ihr Zimmer auch ohne Erlaubnis des Ehemanns betreten, schließlich zahlt sie ja die Hälfte der Miete.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Nelke
Rechtsanwalt
Antwort zu #162 (Dienstag, 08 September 2020 07:57)
Hallo Katja,
es ist ja Ihr Haus und deswegen spricht nichts dagegen, wenn Sie dort wieder einziehen. Etwas anderes könnte sich ergeben, wenn eine Regelung getroffen worden ist. Wobei es aber auch möglich ist, von derartigen Regelungen Abstand zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Nelke
Rechtsanwalt
Antwort zu #163 (Dienstag, 08 September 2020 07:59)
Sehr geehrter Cristoph,
Ihre Frau kann Sie in der Tat nicht einfach so aus der Wohnung rauswerfen und schon gar nicht, wenn sie Ihnen beiden gehört.
Nach Ihren Schilderungen wäre auch eine Trennung in der Wohnung wohl möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Nelke
Rechtsanwalt