Von Ihnen wurde ein gefälschtes Fake-Profil auf Instagram eröffnet, das Ihren Namen verwendet, Ihre Bilder postet und/oder gar andere anschreibt? Der
Instagram-Support hilft nicht weiter? - Erfahren Sie hier, welche rechtlichen Möglichkeiten Sie haben. Stöbern Sie für nützliche Tipps einfach durch die nachfolgende Seite!
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Sie wollen ein Fakekonto auf Instagram melden und löschen lassen, dann können Sie uns gerne kontaktieren. Unsere Ersteinschätzung ist unverbindlich und für Sie vollkommen kostenlos.
Alternativ können Sie mich auch gerne anrufen, um Ihre kostenlose Ersteinschätzung am Telefon zu erhalten. Gerne bin ich für Ihre kostenlose Ersteinschätzung auch über WhatsApp erreichbar:
Unter Fake-Accounts sind Instagram-Konten zu verstehen, durch die der wahre Inhaber vorspiegelt, eine andere Person zu sein. Dies kann durch
geschehen. Sofern ein Konto bei Instagram über keinen blauen Haken verfügt, ist es für außenstehende Dritte nahezu unmöglich, ein Fake-Profil auf Instagram zu entlarven. Oft geschieht dies meist zufällig.
Fake-Profile auf Instagram sind nicht erlaubt. Instagram ist nämlich kein rechtsfreier Raum und deswegen sind auch dort Gesetze einzuhalten. Instagram informiert hierüber wie folgt:
Je nachdem, welche Handlungen über den Fake-Account auf Instagram begangen werden, können unterschiedliche Rechtsverstöße festgestellt werden:
Verwendet das Fake-Profil auf Instagram einen falschen Namen, so liegt ein Verstoß gegen das Namensrecht (siehe § 12 BGB) dann vor, wenn es dadurch zu einer Verwechselung kommt. In einem solchen Fall redet man auch von einem "Identitätsdiebstahl". Das Namensrecht schützt im Übrigen nicht nur bürgerliche Namen, sondern auch Künstlernamen, etc. Das heisst, dass auch Profile, die einen ähnlichen Instagram-Namen wie bereits bestehende Profile wählen, unter Umständen auch gegen das Namensrecht verstoßen.
Bilder oder Fotos, auf denen andere Personen erkennbar dargestellt sind, nennt man Bildnisse. Bildnisse dürfen grundsätzlich nur mit Einwilligung der Abgelichteten (siehe § 22 KUG) auf Instagram hochgeladen werden. Werden fremde Bildnisse gepostet, so stellt dies zulasten der Abgelichteten eine Persönlichkeitsrechtsverletzung dar. Betroffene können von Instagram, aber auch von dem Täter die Löschung verlangen!
Oft werden Fake-Konten auch nur dafür benutzt, mit Bekannten und Freunden des Betroffenen in Kontakt zu treten. Gibt sich der Inhaber der Fake-Profils hierbei als der Betroffene aus, liegt ebenfalls eine Persönlichkeitsrechtsverletzung in Form des "Identitätsdiebstahl" vor.
Instagram bietet Betroffenen die Möglichkeit an, über ein Formular eine Beschwerde beim Instagram-Support einzureichen. Voraussetzung ist aber, dass das Fake-Konto den Beschwerdeführer nachahmt.
Dritte, die ein fremdes Profil auf Instagram melden wollen, ohne selbst betroffen zu sein, sollten laut Instagram den Betroffen anschreiben und ihn aufklären. Selbst melden können sie es nicht. Instagram informiert hierüber wie folgt:
Allein die Opfer des Identitätsdiebstahls, also diejenigen, die nachgeahmt werden, können das Fake-Konto beim Instagram-Support melden. Hierzu stellt instagram nachfolgendes Formular zur Verfügung. Wie man dieses Formular
"Ein Instagram-Konto melden, das jemanden nachahmt"
richtig ausfüllt, können Sie aus dem nachfolgenden Screenshot entnehmen.
Beachten Sie, dass Instagram von Ihnen verlangt, ein Ausweisdokument hochzuladen. Dies ist erforderlich, damit der Instagram-Support Ihre wahre Identität und damit den Identitätsdiebstahl feststellen kann.
Quelle und link zum Formular: https://help.instagram.com/contact/636276399721841
Beachte: Daneben sollten Sie unbedingt noch eine E-Mail an den Instagram-Support schreiben, denn viele Mandanten berichten über schlechte Erfahrungen mit dem Formular. In dieser E-Mail sollte der Sachverhalt kurz beschrieben, der link zum Profil übersendet und auch eine Kopie des Ausweises angefügt werden.
An dieser Stelle bietet es sich auch an, dem Instagram-Support eine Frist zur Löschung des Fake-Profils zu setzen. Diese sollte mindestens 3 Tage, besser 1 Woche betragen.
Die E-Mail-Adresse von Instagram lautet:
Gibt sich das Fake-Profil nicht nur für Sie aus, sondern werden Sie gar gezielt verunglimpft oder bloßgestellt, ist die besonders schlimm. In diesem Falle werden nämlich zu Ihren Lasten Straftaten begangen, die sich gegen Ihre Ehre richten und Ihren guten Ruf aufs Spiel setzten. In diesem Falle dürfen Sie von Instagram Auskunft verlangen, wer hinter dem Fake-Profil steckt (siehe § 14 Abs.3, 4 TMG, § 1 Abs.3 NetzDG). Hierfür ist aber ein gesondertes Verfahren erforderlich. In solchen können Sie im Übrigen auch eine besondere Beschwerde einreichen und Instagram ist dann verpflichtet, den Fake-Account bzw. die offensichtlich rechtswidrigen Inhalte binnen 24 Stunden zu löschen.
Häufig berichten uns Mandanten, dass Instagram auf Meldungen einfach nicht reagiert. In diesem Falle bleibt der Gang zu einem Anwalt Betroffenen oftmals leider nicht erspart. Der Anwalt wird den Instagram-Support dann nochmals auffordern. Befand sich dieser bereits in Verzug, dann wird er von Meta auch die Erstattung der Anwaltskosten verlangen. In der Regel veranlasst Instagram die Löschung dann auch relativ zeitig, sobald ein Anwalt im Spiel ist.
Sollte Meta auf das Anwaltsschreiben dann aber immer noch nicht reagieren, sind gerichtliche Schritte unausweichlich.
Ihnen ist der Täter, der hinter dem Fake-Profil auf Instagram steckt, bekannt? Sie wollen gegen diesen ebenfalls vorgehen? Hierbei haben Sie folgende Ansprüche:
Wenn der Täter rechtswidrige Inhalte über Sie oder von Ihnen über das Fake-Profil veröffentlichte, können Sie von ihm die Löschung des Fake-Accounts auf Instagram verlangen. Regelmäßig liegt nämlich ein Verstoß gegen Ihr Persönlichkeitsrecht vor.
Der Täter ist zudem verpflichtet, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und so zu versprechen, dass er in Zukunft nicht mehr derartige Fake-Profile über Sie auf Instagram, o.ä. veröffentlicht. Sollte er dies dennoch tun, können Sie von ihm sodann Vertragsstrafen einfordern.
Der Täter hat auf Ihr Verlangen hin Ihnen mitzuteilen, welche Fake-Profile er von Ihnen (ggf. auf anderen Plattformen) noch veröffentliche, bzw. wo er die rechtswidrigen Inhalte noch in Netz stellte. Der Auskunftsanspruch ist für Sie wichtig, da Sie hierdurch nicht nur prüfen können, ob und ggf. wieviel Schadensersatz Sie verlangen dürfen. Auch ermöglicht es Ihnen die Auskunft, sich gegen weitere Verbreitungen zu erwehren.
Liegt ein schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung zu Ihren Lasten vor, so hat der Täter Ihnen auch Schadensersatz in Form einer immateriellen Geldentschädigung zu zahlen. Dies wird auch oft als "Schmerzensgeld" bezeichnet. Je schwerwiegender und beschämender die Inhalte, je größer die Reichweite der Verbreitung war und je mehr Sie unter der Veröffentlichung der rechtswidrigen Inhalte gelitten haben, desto mehr "Schmerzensgeld" dürfen Sie von dem Täter verlangen.
Haben Sie sich eines Anwalts bedient, so haben Sie den Anspruch, dass der Täter die Anwaltskosten erstattet. Dies gilt auch für die Kosten des Anwalts, die entstanden sind, weil er sie wegen der Entfernung des Fake-Kontos gegen Instagram vertreten hat.
Sie wollen sich gegen ein Fakekonto wehren? - Bei uns befinden Sie sich in guten Händen. Wir verfügen bereits über Erfahrungen und konnten schon erfolgreich Ansprüche wegen diverser Fake-Profile geltend machen. Unsere Mandanten vertreten wir hierbei deutschlandweit!
Sprechen Sie uns einfach an, damit wir Ihnen weiterhelfen können!
Gewährleistungsauschluss:
Bitte beachten Sie, dass trotz sorgfältiger Recherche keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit oder Aktualität, etc. der
Informationen übernommen werden kann. Ebenso wird jegliche Haftung ausgeschlossen. Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Die Informationen sind allgemein gehalten, während eine
Rechtsberatung sich inhaltlich ganz konkret mit Ihrem persönlichen Anliegen auseinandersetzt. Es ist daher dringend zu empfehlen, dass Sie sich, soweit Sie konkret betroffen sind, unverzüglich
mit einem Rechtsanwalt in Verbindung setzten. Stand der Information: Dezember 2022.
Nach Prüfung werden wir Ihre Frage beantworten. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Beantwortung Ihrer Rechtsfrage grundsätzlich keine Rechtsberatung ersetzt. Auch hier gilt der Gewährleistungsausschluss. Natürlich freuen wir uns auch über Anmerkungen, Verbesserungsvorschläge und ein Feedback!
Kommentar schreiben
Wilke (Dienstag, 03 Oktober 2023 12:27)
Was kostet denn eine Beauftragung zur Löschung eines accounts?
k.i.y.a.deu (Freitag, 15 Dezember 2023 12:03)
Bitte löschen diese Fake Account Instagram er beleidigt mich und die Leute im Internet
Antworten zu #1 und #2 (Sonntag, 17 Dezember 2023 23:03)
Hallo zusammen,
wenn Sie Hilfe bei der Löschung von Fakeprofilen benötigen, unterstütze ich Sie gerne. Ich biete verschiedene Kostenmodelle an und berate Sie gerne hierüber. Schreiben Sie mir einfach eine E-Mail an info@rechtsanwalt-nelke.de und bitten Sie nach einem Kostenvoranschlag. Diesen werde ich Ihnen dann per E-Mail zukommen lassen.
Bitte senden Sie mir dabei auch den Link zu Ihrem echten und den zum Fakeprofil zu. Sollte ich feststellen, dass kein Löschungsanspruch besteht, würde ich Ihnen das mitteilen und raten, das Geld fr den Anwalt zu sparen. Anhand Ihrer Einreichung kann ich das überprüfen.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Nelke
Rechtsanwalt
Christian (Freitag, 26 April 2024 09:14)
Was ist mit Konten, die angeben eine Fan-Seite zu sein und Bilder von mir posten, obwohl ich das nicht möchte? Ist die Seite ein Fake Profil oder durch den Zusatz fanpage auch als eine Fanpage anzusehen.
Antwort zu #4 (Sonntag, 28 April 2024 18:52)
Hallo Christian,
wenn Sie es nicht möchten, dass Ihr Name und Ihre Bilder auf anderen Seiten gepostet werden, dann ist das grundsätzlich Ihr gutes Recht. Fanseiten sind in der Regel nicht unbedingt rechtmäßig. Ggf. könnten es sich sogar um Fakekonten handeln, wenn eine Verwechslungsgefahr besteht. Das ist aber im Einzelfall zu bewerten.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Nelke
Rechtsanwalt