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"Der Lauf der Frist beginnt erst, wenn Ihnen diese Belehrung ausgehändigt worden ist, jedoch nicht bevor uns
die von Ihnen unterschriebene Ausfertigung des Darlehensvertrages zugegangen ist. "
Diese Widerrufsbelehrung ist fehlerhaft, da Sie nicht deutlich genug über die Rechte des Verbrauchers aufklärt: Es wird nicht klar, wann die Widerrufsfrist nun
beginnt. Die Bank kann sich nicht auf den Schutz des "amtlichen" Musters berufen, da diese das "amtliche" Muster umformuliert und so einer eigener Überarbeitung unterzogen hat (siehe BGH, Urteil 24.3.2009 -
XI ZR 456/07).
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