oder auch
oder auch
oder auch
Diese Widerrufsbelehrungen sind fehlerhaft, da sie nicht deutlich genug über die Rechte des Verbrauchers aufklären: Es wird nämlich nicht klar, wann die Widerrufsfrist
nun beginnt. Das Wörtchen "frühestens" ist insoweit verwirrend. Die Bank kann sich oftmals nicht auf den Schutz des "amtlichen" Musters
berufen, da diese das "amtliche" Muster umformuliert und so einer eigener Überarbeitung unterzogen hat (siehe z.B. BGH, Urteil
vom 1.3.2012 - III ZR 83/11, OLG
Köln, Urteil vom 23.1.2013 - 13 U 217/11, LG Hamburg, Urt. v.
6.2.2014 - 313 O 191/13, LG Hamburg,Urt.v. 16.04.2014-302 O
159/13, LG Kassel, Urteil vom 29.11.2013 - 4 O 550/12 ,
OLG Brandenburg, Urteil vom 17.10.2012- 4 U 194/11).
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