Fristlauf
Der Lauf der Frist für den Widerruf beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem ich/wir die Annahme des vorgenannten Vertrages erklärt habe/n. Der vorgenannte Fristlauf setzt voraus, dass die Annahme des Vertragsangebotes binnen der jeweiligen Annahmeerklärungsfrist erfolgt. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs."
Diese Widerrufsbelehrung ist fehlerhaft, da Sie nicht deutlich genug über die Rechte des Verbrauchers aufklärt: Es wird nicht klar, wann die Widerrufsfrist nun
beginnt. Die Bank kann sich nicht auf den Schutz des "amtlichen" Musters berufen, da diese das "amtliche" Muster umformuliert und so einer eigener Überarbeitung unterzogen hat (siehe LG Frankfurt am Main, Urteil vom 11.12.2013 - 2-04 O 294/13).
Diese fehlerhafte Widerrufsbelehrung wurde unter anderem von nachfolgenden Banken benutzt: Pensionskasse Höchst, u.a.
Wie Sie diesen Vorteil der fehlerhaften Wiederrufsbelehrung ausnutzen können, um viel Geld zu sparen, erfahren Sie hier:
Klicken
Sie hier, um weitere Informationen zu erhalten.