Diese Widerrufsbelehrung ist fehlerhaft, da Sie nicht deutlich genug über die Rechte des Verbrauchers aufklärt: Es wird nicht klar, wann die Widerrufsfrist nun
beginnt. Die Bank kann sich nicht auf den Schutz des "amtlichen" Musters berufen, da diese das "amtliche" Muster umformuliert und so einer eigener Überarbeitung unterzogen hat. Siehe:
LG Frankfurt (Oder) · Urteil vom 13. August 2013
· Az. 16 S 238/12
Diese fehlerhafte Widerrufsbelehrung wurde unter anderem von nachfolgenden Banken benutzt: diversen Volksbanken wie Volksbank Göppingen, Volksbank Brühl, Volksbanken, Raiffeisenbanken, Sparda-Banken, Genossenschaftsbanken, DSL-Bank, sowie diversen Sparkassen, etc.
Wie Sie diesen Vorteil der fehlerhaften Wiederrufsbelehrung ausnutzen können, um viel Geld zu sparen, erfahren Sie hier: