Nichtamtlicher Leitsatz:
"Nachfolgende Widerrufsbelehrung ist unwirksam und kann jederzeit widerrufen werden. Der Satz - "Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung" - klärt nämlich nicht richtig über den Beginn des Widerrufsrechts auf."
"Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur
Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Ab-
sendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an ...
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben."
Quelle: BGH, siehe http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=59580&pos=0&anz=1