BGH, Urteil vom 24.4.2013 - IV ZR 23/12


Nichtamtlicher Leitsatz des BGH:

 

"Wird ein Vertrag widerrufen und der Widerruf von der Gegenseite nicht akzeptiert, liegt ein Rechtsstreit vor. Die Rechtsschutzversicherungen ist verpflichtet, die Kostendeckung zu erteilen, selbst wenn die Rechtsschutzversicherung erst nach dem widerrufenen Vertrag abgeschlossen wurde."