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Hierzu das Wichtigste in Kürze:
Bei eBay gibt der Verkäufer bereits mit Schaltung der Auktion ein rechtsverbindliches Kaufangebot ab, mit demjenigen, der am Ende der Auktion
als Höchstbieter feststeht, über den Artikel einen Kaufvertrag zu schließen. Der Bieter erklärt mit seinem Gebot hingegen rechtsverbindlich, dass
Kaufangebot des Verkäufers zum festgesetzten Höchstgebot zum Ende der Auktion anzunehmen. Damit wird dann ein wirksamer Kaufvertrag geschlossen.
Dies folgt auch aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung (siehe z.B. BGH, Urteil vom 7.11.2001 – VIII ZR 13/01).
Auch die eBay-AGB, die jeder Teilnehmer bei Anmeldung akzeptiert, sehen in § 6 diese Art des Vertragsschlusses vor. Den maßgeblichen Auszug der
eBay-AGB finden links. Die kompletten eBay-AGB sind hier abrufbar.
Nach § 3 Nr.3 der eBay-AGB ist es Verkäufern verboten, die Gebote ihrer Auktionen durch eigenes Mitbieten oder durch Mitbietenlassen Dritter in die Höhe zu treiben. EBay kann gegen Preistreiber wie folgt vorgehen:
Alle manipulierten Gebote des Verkäufers sind unwirksam, was dazu führt, dass lediglich das höchste, reguläre Gebot als wirksam stehen bleibt (siehe BGH, Urteil vom 24.8.2016 - VIII ZR 100/15). Derjenige, der vor der Manipulation also das Höchstgebot setzte, hat somit einen Anspruch auf Übereignung des Artikels zu dem Höchstgebot. Da gerade am Anfang einer Auktion mit einem Startpreis von 1 € die Gebote doch recht niedrig sind, kann dies dazu führen, dass der Artikel für ein Minimalpreis übereignet werden muss. Dabei ist unerheblich, wie wertvoll der Artikel eigentlich ist.
Nicht selten werden bei eBay Auktionsverläufe manipuliert. Geprellte Käufer sollten sich das nicht gefallen lassen. Folgendes sollte unternommen werden:
Ein Indiz für ein Mitbieten des Verkäufers ist ganz gewiss, dass über einen Zweitaccount, der oftmals nicht viele Bewertungen hat, in kleinen Schritten mitgeboten wird, so dass der Auktionspreis so letztendlich in die Höhe getrieben wird. Unter der Gebotsübersicht können Käufer derartige Auffälligkeiten erkennen. Sollte hierhinter tatsächlich eine verbotene Manipulation vermutet werden, so empfiehlt es sich, eBay um Hilfe anzuschreiben. EBay speichert die IP-Adressen. Sollte die IP-Adresse des mitbietenden Accounts mit derjenigen des Verkäufers identisch sein, spricht einiges dafür, dass es sich um eine manipulierte Auktion handelt.
Stellt sich sodann heraus, dass die Auktion in der Tat manipuliert wurde, so sollte der geprellte Käufer zunächst unbedingt das Angebot, die Gebotsübersicht und die Antwort von eBay ausdrucken und sichern. Im Zweifel sind dies wertvolle Beweise.
Der Käufer hat dann den Verkäufer anzuschreiben. Unter Fristsetzung von maximal 2 Wochen ist er aufzufordern, den Artikel gegen das Höchstgebots, dass vor der Manipulation vorlag, zu übereignen.
Sollte der Verkäufer sich uneinsichtig zeigen oder gar nicht antworten, so ist der Weg zum Rechtsanwalt oftmals unvermeidlich. Der Rechtsanwalt wird den Verkäufer sodann nochmals außergerichtlich auffordern und -wenn er nicht spätestens hier einlenkt- Klage erheben.
Die Kosten des Rechtsanwalts und des Gerichts hat der Verkäufer im Unterliegensfall dem Käufer zu erstatten. Ist der Käufer rechtsschutzversichert, so trägt die Rechtsschutzversicherung das Kostenrisiko. Bei Bedürftigkeit kann der Käufer Beratungshilfe und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
Sie wollen Ihre Rechte geltend machen und den Artikel zum Schnäppchenpreis erhalten? Sie sind Opfer einer manipulierten Auktion oder Ihnen wird vorgeworfen, bei Ihrer Auktion mit geboten zu haben? - Wir helfen Ihnen gerne und vertreten Sie deutschlandweit.
Bitte beachten Sie, dass trotz sorgfältiger Recherche keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit oder Aktualität, etc. der Informationen übernommen werden kann. Ebenso wird jegliche Haftung ausgeschlossen. Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Die Informationen sind allgemein gehalten, während eine Rechtsberatung sich inhaltlich ganz konkret mit Ihrem persönlichen Anliegen auseinandersetzt. Es ist daher dringend zu empfehlen, dass Sie sich, soweit Sie konkret betroffen sind, unverzüglich mit einem Rechtsanwalt in Verbindung setzten. Stand der Informationen: September 2016.
Nach Prüfung werden wir Ihre Frage beantworten. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Beantwortung Ihrer Rechtsfrage grundsätzlich keine Rechtsberatung ersetzt. Auch hier gilt der Gewährleistungsausschluss. Natürlich freuen wir uns auch über Anmerkungen, Verbesserungsvorschläge und ein Feedback!
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Robert.o (Donnerstag, 19 Juli 2018 05:23)
Der Verkäufer bittet mich um einen Zuschlag bei der Auktion beendet ... dh $ 130 mehr als die $ 200 von e_bay auferlegt .. können Sie es tun?
Antwort zu #1 (Donnerstag, 19 Juli 2018 12:08)
Guten Tag,
Ihre Frage verstehe ich nicht. Ich denke aber nicht, dass es zulässig ist. Die Rechtslage kann ich aber nicht zielsicher beurteilen, da ich eigentlich nur eine Ahnung habe, woraum es gehen könnte. Ich bitte um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Nelke
Rechtsanwalt
Marion (Freitag, 03 August 2018 16:53)
Ich habe auf ein Motorrad geboten und nach dem Gebotsverlauf síeht es sehr nah Manipulation aus. Nun drängt der Verkäufer den Kauf über die Bühne zu bekommen. Ich möchte aber erst meinem Verdacht nachgehen. Ebay ist schon in Kenntnis gesetzt und verwies mich an einen Rechtsanwalt. Was kann ich tun das ich nicht gleich bezahlen muß. Der Verkäufer ist wenig einsichtig, da das Motorrad natürlich durch die Manipulation über 2000 Euro über dem Wert versteigert wurde.
Antwort zu #3 (Montag, 06 August 2018 09:52)
Guten Tag,
den Nachweis der Manipulation zu führen ist schwierig. Sie sollten -unter Vorbhalt- zahlen und wenn sich Ihr Verdacht als begründet erweist, einen Teil des Geldes zurückfordern.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Nelke
Rechtsanwalt