Widerrufsjoker = Teuren Kredit der DSL-Bank (=Deutsche Postbank AG) widerrufen und viel Geld sparen!


Der EuGH hat jüngst entschieden, dass viele Kreditverträge falsche Widerrufsbelehrungen beinhalten (Urteil vom 26.3.20 - C-66/19). Dies führt dazu, dass die betroffenen Darlehensnehmer ihre teuren Kredite widerrufen und so viel Geld sparen können. - Wir zeigen Ihnen wie!

 

Das Wichtigste in Kürze:

  • Der EuGH hat entschieden, dass Verbraucher, wenn Sie ein Darlehen abschließen, hinreichend über Ihr Widerrufsrecht belehrt werden müssen. Dazu gehört, dass Verbraucher die gesetzlich notwendigen Pflichtangaben erhalten.
  • Die DSL-Bank hat dies nicht getan, sondern lediglich hierbei auf § 492 BGB verwiesen, der wiederum auf weitere Regelungen verweisen. Die "Verweisung auf eine Verweisung auf eine Verweisung" (sog. Kaskadenverweisung) ist sehr kompliziert und verwirrend. Der EuGH stellte fest, dass also keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung vorliegt.
  • Liegt keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung vor, so können Darlehensnehmer Ihre teuren Kredite noch widerrufen und eine Menge Geld sparen.


EuGH, Urteil vom 26.3.20 - C-66/19 = Kredite der DSL-Bank enthalten fehlerhafte Widerrufsbelehrungen und können widerrufen werden!

Der EuGH stellte klar, dass eine Widerrufsbelehrung klar und verständlich ausgestaltet sein muss, damit der Verbraucher auch hinreichend über sein Widerrufsrecht aufgeklärt ist. Dazu gehört, dass Verbraucher über die gesetzlichen Pflichtangaben aufgeklärt werden müssen. Wird anstatt der Pflichtangaben nur auf die gesetzlichen Vorschrifen (z.B. auf § 492 BGB oder Art. 247 EGBGB) verwiesen, so genügt dies den Anforderungen eben nicht.

 

Vielmehr muss die DSL-Bank (=Deutsche Postbank AG) die Pflichtangaben ganz konkret erteilen, was sie jedoch nicht tat. Deswegen ist die Widerrufsbelehrung der DSL-Bank im Ergebnis fehlerhaft und kann auch nach Ablauf von 14 Tagen noch widerrufen werden (siehe § 494 BGB). Hinter der DSL-Bank steht die Deutsche Postbank AG.


Welche Widerrufsbelehrung der DSL-Bank (=Deutsche Postbank AG) ist konkret betroffen?

Folgende Widerrufsbelehrung ist nach dem Urteil des EuGH falsch und kann widerrufen werden:

FEHLERHAFTE WIDERRUFSBELEHRUNG DER DSL-Bank:

 

„Widerrufsrecht

 

Der Darlehnsnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E‑Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehnsnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB (z. B. Angaben zur Art des Darlehens, Angabe zum Nettodarlehensbetrag, Angabe zur Vertragslaufzeit) erhalten hat.“

In den Darlehensverträgen der DSL-Bank sieht der Passus wie folgt aus:

DSL-Bank Deutsche Postbank AG  Kredit Darlehen wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung widerrufen - Rechtsanwalt Sven Nelke

Was kann bei dem Widerruf aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrung denn alles erspart werden?

Wird das Darlehen wirksam widerrufen, so entfällt der Rechtsgrund für die gegenseitig geleisteten Zahlungen und der Vertrag ist rückabzuwickeln. Hier können Sie selbst eine Rechnung vornehmen!

  • Ersparnis Nr.1 = Die Bank kriegt die Kreditsumme nur noch mit dem marktüblichen Zins zurück.

Bei einem wirksamen Widerruf haben Sie der Bank einerseits die Darlehenssumme und anderseits auch den damaligen, marktüblichen Zins als "Entschädigung" innerhalb von 30 Tagen nach erfolgtem Widerruf zurückzuzahlen. Wie hoch der damalige, marktübliche Zins war, hängt natürlich auch von der Art des Kredites ab: dies können Sie auf der Internetseite des Deutschen Bundesbank (=www.bundesbank.de) in Erfahrung bringen.

 

Eine Übersicht über der Zinsstatistik der Deutsche Bundesbank zu Wohnungsbaukrediten für private Haushalte erhalten Sie auch hier.

 

Da die Zinsen heute in der Regel sogar günstiger als die damaligen, marktüblichen Zinsen sind, empfiehlt es sich, möglichst schnell zu handeln: Je schneller Sie den Widerruf erklären, desto eher kommen Sie in den Genuss niedriger Zinsen.

Rechenbeispiel: Rechtsanwalt Nelke kaufte im September 2014 ein Haus. Hierfür nahm er bei der Bank einen Kredit in Höhe von 300.000 €. Die Laufzeit beträgt 20 Jahre. Die Zinsen betrugen 6 % pro Jahr. Bis zum Laufzeitende hat er also insgesamt 660.000 € zurückzuzahlen [= 300.000 € (Kreditsumme) + 360.000 € (Zinsen)]. 9 Jahre später, im September 2020 widerruft er den teuren Kredit.

Bis dahin hat er schon 162.000 €  an Zinsen an seine Bank bezahlt. Der Widerruf führt dazu, dass Rechtsanwalt Nelke die Kreditsumme nachträglich nur noch in Höhe des marktüblichen Zinses in Höhe von damals rund 5,08 % zu verzinsen hat. Die Bank kriegt also bei erfolgtem Widerruf nach 9 Jahren den Betrag in Höhe von 437.160 € wieder [= 300.000 € (Kreditsumme) + 137.160 € (=marktüblicher Zins in Höhe von 5,08 % aus 300.000 € für 9 Jahre].

Da Rechtsanwalt Nelke schon insgesamt 162.000 € an Zinsen und damit 24.840 € zuviel bezahlt hat, schuldet er der alten Bank noch 412.320 €. Vorher hat er sich über diese Summe bereits einen Kredit bei einer anderen Bank geholt. Das Geld benutzt er nun, um den teuren Kredit auszulösen. Die Zinsen für den neuen Kredit betragen jetzt 1,50 % pro Jahr. Die alte Bank mag Rechtsanwalt Nelke zwar nicht mehr, aber das Ersparnis von rund 150.000 € tröstet ihn hierüber hinweg.

  • Ersparnis Nr.2 = Keine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung bei der Ablösung laufender Kredite

Die Banken verlangen für die frühzeitige Rückzahlung des Kredites in der Regel einen gewissen Entschädigungsbetrag. Dieser wird Vorfälligkeitsentschädigung genannt. Bei einem wirksamen Widerruf eines getilgten Darlehens können Sie unter Umständen dieses Entgelt wieder kriegen. Möchten Sie andererseits den noch bestehenden Kredit widerrufen und infolgedessen auslösen, müssen Sie die Vorfälligkeitsentschädigung dann nicht zahlen.

  • Ersparnis Nr.3 = Sogenannte Bereitstellungskosten können zurückverlangt werden.

Haben Sie das Darlehen bereits abgeschlossen, aber noch nicht die Kreditsumme beansprucht, dann verlangen die Banken sogenannte Bereitstellungskosten. Diese kriegen Sie bei einem Widerruf wieder zurück!

  • Ersparnis Nr.4 = Bearbeitungsgebühr, Kontoführungsgebühr, Vermittlungskosten, Kosten der Ratenschutzversicherung!

Da der Vertrag bei wirksamen Widerruf als von Anfang an nichtig gilt, muss die Bank Ihnen natürlich auch über diesen Wege Ihre bezahlten Bearbeitungsgebühren, Kontoführungsgebühren und Vermittlungskosten erstatten. Dies gilt auch für die Beträge, die Sie im Rahmen einer vereinbarten Ratenschutzversicherung bereits entrichtet haben. Meist werden die Kosten der Ratenschutzversicherung bei Laufzeitbeginn des Kredites als einmalige Kosten sofort fällig.

Beachten Sie: Läuft der Kredit noch und haben Sie eine Sicherheit gestellt (- Abtretung der Lebensversicherung, Bausparvertrag, Grundschuld, etc.-) dann haben Sie bei wirksamen Widerruf auch einen Anspruch gegen die Bank, dass diese die bestellte Sicherheit freigibt.  

 

Haben Sie im Rahmen des Kreditvertrages auch andere Verträge abgeschlossen (- KFZ-KAufvertrag, Konsumgüteranschaffungen, etc. -) dann sind diese verbundenen Verträge bei erfolgtem Widerruf gleichermaßen von Anfang nichtig. Dies lohnt sich vor allem dann, wenn der Kredit zur Finanzierung einer Fondbeteiligung oder eines Aktienpaketes aufgenommen wurde und sich die Investition als schlecht herausstellte.


Ich bin rechtsschutzversichert! - Trägt meine Rechtsschutzversicherung das Kostenrisiko?

Haben Sie die Rechtsschutzversicherung schon vor Aufnahme des Kredites abgeschlossen, dann zahlt Ihre Rechtsschutzversicherung in der Regel unproblematisch die Kosten des Rechtsstreites.

 

Aber selbst, wenn Sie das Darlehen vor Bestehen der Rechtsschutzversicherung aufgenommen haben, gibt es gute Chancen, dass Ihre Versicherung auch dann die Kosten zahlen muss. Wie der BGH feststellte, tritt der versicherte Rechtsschutzfall erst dann ein, wenn die Bank den Widerruf ablehnt (siehe BGH, Urteil vom 24.4.2013 - IV ZR 23/12).

 

Aber auch, wenn Sie keine Rechtschutzversicherung im Rücken haben, lohnt es sich in der Regel, den Anwalt selbst zu zahlen: Das Ersparnis aufgrund des wirksamen Widerrufes ist regelmäßig deutlich höher als die Kosten des Rechtsanwaltes betragen. Kommt es zu einem Gerichtsverfahren und obsiegen Sie, dann hat die Bank sowieso die Kosten des gerichtlichen Rechtsstreits zu tragen.


Ich möchte mein Darlehen bei der DSL-Bank (=Deutsche Postbank AG) wegen der fehlerhaften Widerrufsbelehrung widerrufen und benötige ein Muster! - Ein Musteransschreiben gibt es hier!

"Von

 

Rechtsanwalt Sven Nelke

50321 Brühl

 

An die

DSL-Bank

 

Datum: 30.03.2020

 

Widerruf des Kreditvertrages mit der Nummer 1234567

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

hiermit

 

widerrufe ich das vorbezeichnete Verbraucherdarlehen.

 

Da der Kredit eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung enthält, ist dies nach wie vor möglich.

 

Gleichzeitig fordere ich Sie auf, innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Erhalt dieses Schreibens

 

mir gegenüber den wirksamen Widerruf schriftlich zu bestätigen

 

und

 

      mir die entrichteten Monatsraten und sonstigen Zahlungen zurückzuerstatten


und

 

mir Auskunft über die Ihrerseits bereits gezogenen Nutzungen zu erteilen.

 

Im Übrigen behalte ich mir weitere Rechte vor.

 

Bei fruchtloser Fristverstreichung werde ich meinen Rechtsanwalt Sven Nelke beauftragen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

                                                   Unterschrift Sven Nelke" 

Weitere Informationen zur Rechtslage bei Widerruf eines Darlehens aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrung!


Die Bank verweigert sich, Ihren Widerruf des Kredits zu akzeptieren? - Zögern Sie nicht, wir helfen Ihnen!

Bei uns befinden Sie sich in guten Händen. Wir vertreten Sie gerne, um Ihren Widerruf durchzusetzen. Egal ob Sie in Zinsverhandlungen mit Ihrer Hausbank eintreten wollen oder aber zu besseren Konditionen umschulden möchten: Wir vertreten Sie deutschlandweit!

 

Sprechen Sie uns einfach an, damit wir Ihnen weiterhelfen können!


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