Der EuGH hat jüngst entschieden, dass viele Kreditverträge falsche Widerrufsbelehrungen beinhalten (Urteil vom 26.3.20 - C-66/19). Dies führt dazu, dass die betroffenen Darlehensnehmer ihre teuren Kredite widerrufen und so viel Geld sparen können. - Wir zeigen Ihnen wie!
Das Wichtigste in Kürze:
Der EuGH stellte klar, dass eine Widerrufsbelehrung klar und verständlich ausgestaltet sein muss, damit der Verbraucher auch hinreichend über sein Widerrufsrecht aufgeklärt ist. Dazu gehört, dass Verbraucher über die gesetzlichen Pflichtangaben aufgeklärt werden müssen. Wird anstatt der Pflichtangaben nur auf die gesetzlichen Vorschrifen (z.B. auf § 492 BGB oder Art. 247 EGBGB) verwiesen, so genügt dies den Anforderungen eben nicht.
Vielmehr muss die DSL-Bank (=Deutsche Postbank AG) die Pflichtangaben ganz konkret erteilen, was sie jedoch nicht tat. Deswegen ist die Widerrufsbelehrung der DSL-Bank im Ergebnis fehlerhaft und kann auch nach Ablauf von 14 Tagen noch widerrufen werden (siehe § 494 BGB). Hinter der DSL-Bank steht die Deutsche Postbank AG.
Folgende Widerrufsbelehrung ist nach dem Urteil des EuGH falsch und kann widerrufen werden:
FEHLERHAFTE WIDERRUFSBELEHRUNG DER DSL-Bank:
„Widerrufsrecht
Der Darlehnsnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E‑Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehnsnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB (z. B. Angaben zur Art des Darlehens, Angabe zum Nettodarlehensbetrag, Angabe zur Vertragslaufzeit) erhalten hat.“
In den Darlehensverträgen der DSL-Bank sieht der Passus wie folgt aus:
Wird das Darlehen wirksam widerrufen, so entfällt der Rechtsgrund für die gegenseitig geleisteten Zahlungen und der Vertrag ist rückabzuwickeln. Hier können Sie selbst eine Rechnung vornehmen!
Bei einem wirksamen Widerruf haben Sie der Bank einerseits die Darlehenssumme und anderseits auch den damaligen, marktüblichen Zins als "Entschädigung" innerhalb von 30 Tagen nach erfolgtem Widerruf zurückzuzahlen. Wie hoch der damalige, marktübliche Zins war, hängt natürlich auch von der Art des Kredites ab: dies können Sie auf der Internetseite des Deutschen Bundesbank (=www.bundesbank.de) in Erfahrung bringen.
Eine Übersicht über der Zinsstatistik der Deutsche Bundesbank zu Wohnungsbaukrediten für private Haushalte erhalten Sie auch hier.
Da die Zinsen heute in der Regel sogar günstiger als die damaligen, marktüblichen Zinsen sind, empfiehlt es sich, möglichst schnell zu handeln: Je schneller Sie den Widerruf erklären, desto eher kommen Sie in den Genuss niedriger Zinsen.
Rechenbeispiel: Rechtsanwalt Nelke kaufte im September 2014 ein Haus. Hierfür nahm er bei der Bank einen Kredit in Höhe von 300.000 €. Die Laufzeit beträgt 20 Jahre. Die Zinsen betrugen 6 % pro Jahr. Bis zum Laufzeitende hat er also insgesamt 660.000 € zurückzuzahlen [= 300.000 € (Kreditsumme) + 360.000 € (Zinsen)]. 9 Jahre später, im September 2020 widerruft er den teuren Kredit.
Bis dahin hat er schon 162.000 € an Zinsen an seine Bank bezahlt. Der Widerruf führt dazu, dass Rechtsanwalt Nelke die Kreditsumme nachträglich nur noch in
Höhe des marktüblichen Zinses in Höhe von damals rund 5,08 % zu verzinsen hat. Die Bank kriegt also bei erfolgtem Widerruf nach 9 Jahren den Betrag in Höhe von 437.160 € wieder [=
300.000 € (Kreditsumme) + 137.160 € (=marktüblicher Zins in Höhe von 5,08 % aus 300.000 € für 9 Jahre].
Da Rechtsanwalt Nelke schon insgesamt 162.000 € an Zinsen und damit 24.840 € zuviel bezahlt hat, schuldet er der alten Bank noch 412.320 €. Vorher hat er sich über diese Summe bereits einen Kredit bei einer anderen Bank geholt. Das Geld benutzt er nun, um den teuren Kredit auszulösen. Die Zinsen für den neuen Kredit betragen jetzt 1,50 % pro Jahr. Die alte Bank mag Rechtsanwalt Nelke zwar nicht mehr, aber das Ersparnis von rund 150.000 € tröstet ihn hierüber hinweg.
Die Banken verlangen für die frühzeitige Rückzahlung des Kredites in der Regel einen gewissen Entschädigungsbetrag. Dieser wird Vorfälligkeitsentschädigung genannt. Bei einem wirksamen Widerruf eines getilgten Darlehens können Sie unter Umständen dieses Entgelt wieder kriegen. Möchten Sie andererseits den noch bestehenden Kredit widerrufen und infolgedessen auslösen, müssen Sie die Vorfälligkeitsentschädigung dann nicht zahlen.
Haben Sie das Darlehen bereits abgeschlossen, aber noch nicht die Kreditsumme beansprucht, dann verlangen die Banken sogenannte Bereitstellungskosten. Diese kriegen Sie bei einem Widerruf wieder zurück!
Da der Vertrag bei wirksamen Widerruf als von Anfang an nichtig gilt, muss die Bank Ihnen natürlich auch über diesen Wege Ihre bezahlten Bearbeitungsgebühren, Kontoführungsgebühren und Vermittlungskosten erstatten. Dies gilt auch für die Beträge, die Sie im Rahmen einer vereinbarten Ratenschutzversicherung bereits entrichtet haben. Meist werden die Kosten der Ratenschutzversicherung bei Laufzeitbeginn des Kredites als einmalige Kosten sofort fällig.
Beachten Sie: Läuft der Kredit noch und haben Sie eine Sicherheit gestellt (- Abtretung der Lebensversicherung, Bausparvertrag, Grundschuld, etc.-) dann haben Sie bei wirksamen Widerruf auch einen Anspruch gegen die Bank, dass diese die bestellte Sicherheit freigibt.
Haben Sie im Rahmen des Kreditvertrages auch andere Verträge abgeschlossen (- KFZ-KAufvertrag, Konsumgüteranschaffungen, etc. -) dann sind diese verbundenen Verträge bei erfolgtem Widerruf gleichermaßen von Anfang nichtig. Dies lohnt sich vor allem dann, wenn der Kredit zur Finanzierung einer Fondbeteiligung oder eines Aktienpaketes aufgenommen wurde und sich die Investition als schlecht herausstellte.
Haben Sie die Rechtsschutzversicherung schon vor Aufnahme des Kredites abgeschlossen, dann zahlt Ihre Rechtsschutzversicherung in der Regel unproblematisch die Kosten des Rechtsstreites.
Aber selbst, wenn Sie das Darlehen vor Bestehen der Rechtsschutzversicherung aufgenommen haben, gibt es gute Chancen, dass Ihre Versicherung auch dann die Kosten zahlen muss. Wie der BGH feststellte, tritt der versicherte Rechtsschutzfall erst dann ein, wenn die Bank den Widerruf ablehnt (siehe BGH, Urteil vom 24.4.2013 - IV ZR 23/12).
Aber auch, wenn Sie keine Rechtschutzversicherung im Rücken haben, lohnt es sich in der Regel, den Anwalt selbst zu zahlen: Das Ersparnis aufgrund des wirksamen Widerrufes ist regelmäßig deutlich höher als die Kosten des Rechtsanwaltes betragen. Kommt es zu einem Gerichtsverfahren und obsiegen Sie, dann hat die Bank sowieso die Kosten des gerichtlichen Rechtsstreits zu tragen.
"Von
Rechtsanwalt Sven Nelke
50321 Brühl
An die
DSL-Bank
Datum: 30.03.2020
Widerruf des Kreditvertrages mit der Nummer 1234567
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit
widerrufe ich das vorbezeichnete Verbraucherdarlehen.
Da der Kredit eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung enthält, ist dies nach wie vor möglich.
Gleichzeitig fordere ich Sie auf, innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Erhalt dieses Schreibens
mir gegenüber den wirksamen Widerruf schriftlich zu bestätigen
und
mir die entrichteten Monatsraten und sonstigen Zahlungen zurückzuerstatten
und
mir Auskunft über die Ihrerseits bereits gezogenen Nutzungen zu erteilen.
Im Übrigen behalte ich mir weitere Rechte vor.
Bei fruchtloser Fristverstreichung werde ich meinen Rechtsanwalt Sven Nelke beauftragen.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift Sven Nelke"
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