"Online-Coaching" Verträge können grundsätzlich widerrufen werden. Oft weigern sich die "Coaching"-Anbieter aber, die Teilnehmer/innen aus dem Vertrag zu entlassen. In der Regel wird hierbei -fälschlicher Weise- behauptet, dass einem der Widerruf nicht zustehe, weil man auf das Widerrufsrecht verzichtet habe oder Unternehmer sei, dem ohnehin kein Widerrufsrecht zustehe. Erfahren Sie hier, wie das Widerrufsrecht bei "Coachingverträgen" zu beurteilen ist und wie Sie es trotz Ablehnung der Anbieters dennoch schaffen können, erfolgreich Ihren Widerruf durchzusetzen!
KOSTENLOSE ERSTEINSCHÄTZUNG DIREKT VOM ANWALT ANFORDERN!
Sie wollen einen teuren Coachingvertrag widerrufen? Ihr Widerruf wird abgelehnt? Sie wurden nicht ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht belehrt? - Wenn Sie eine rechtliche Ersteinschätzung benötigen, dann können Sie uns gerne kontaktieren. Unsere Ersteinschätzung ist unverbindlich und für Sie vollkommen kostenlos!
Alternativ können Sie mich auch gerne anrufen, um Ihre kostenlose Ersteinschätzung am Telefon zu erhalten. Gerne bin ich für Ihre kostenlose Ersteinschätzung auch über WhatsApp erreichbar:
"Coaching" - Verträge können grundsätzlich widerrufen werden. Nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz (siehe § 4 FernUSG) haben für einen erfolgreichen Widerruf folgenden Voraussetzungen vorzuliegen:
Das Widerrufsrecht ist Verbraucherrecht und daher ist es entscheidend, dass der Teilnehmer beim Abschluss des "Coachingvertrages" als Verbraucher handelte.
Wurde das "Coaching" für eine selbstständige Tätigkeit gebucht oder zur Vorbereitung einer solchen, dann gilt man in der Regel als Unternehmer.
War der Teilnehmer lediglich neugierig gewesen und bestand noch kein Plan, sich selbstständig zu machen, dann wurde das Coaching als Verbraucher gebucht und ein Widerruf ist grundsätzlich möglich.
"Neugier allein verleitet einen Verbraucher nicht dazu, sich im Hinblick auf kaum nachvollziehbare Versprechung ohne jede Substanz (Einkommen ohne jeglichen Arbeitseinsatz, weil „Autopilot“) selbstständig zu machen oder eine selbstständige Tätigkeit vorzubereiten." - zit. LG Landshut, Urteil vom 10.05.2024 – 54 O 305/24
Weiterhin ist erforderlich, dass das "Coaching" nicht in den Räumlichkeiten des Anbieter gebucht wurde (siehe § 356 BGB). Dies ist der Fall, wenn die Bestellung via "Livecall", "WhatsApp", online über eine Bestellmaske im Internet, und so weiter gebucht wurde.
Grundsätzlich können "Coachingverträge" binnen 14 Tagen nach Beginn der Leistungen widerrufen werden.
Erklärt der Teilnehmer, dass er auf sein Widerrufsrecht verzichtet und bestimmt, dass mit dem "Coaching" bereits vor Beginn der Widerrufsfrist begonnen werden soll, dann ist das Widerrufsrecht aber nur verfallen, wenn der "Coaching"-Anbieter vorher ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht und über den Verlust des Widerrufsrechts aufgeklärt hat.
Eine Leistung, die vollständig erbracht wurde, lässt sich nicht mehr widerrufen. Obwohl Anbieter hier oftmals behauptet, muss das aber nicht der Fall sein!
Der wirksame Widerruf löst den Vertrag auf und zwar von Anfang an. Der Vertrag wird so gestellt, als wäre er nie abgeschlossen geworden.
Ohne Vertrag, keine Verpflichtung! Die Teilnehmer dürfen die Stornierung des Vertrag verlangen und müssen das "Coaching" nicht bezahlen!
Um den Vertrag zu widerrufen, sollten Sie zunächst selbst zum Vertragspartner schriftlich Kontakt aufnehmen und den Widerruf erklären. Setzen Sie dem "Coaching"-Anbieter eine Frist, in der er die Stornierung des Vertrags bestätigen soll.
Wenn Ihr Widerruf abgelehnt wurde und der "Coaching"-Anbieter nicht bereit ist, Sie aus den Vertrag zu entlassen, dann bleibt Ihnen oftmals nur noch die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten. Nehmen Sie hierzu Kontakt mit einem Rechtsanwalt auf. Dieser wird die Vertragslage prüfen und Sie über Ihre Möglichkeiten aufklären.
Die Kosten des Rechtsanwalts hat die Gegenseite zu erstatten, wenn sich diese mit der Erfüllung Ihrer berechtigten Ansprüche in Verzug befindet.
Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, dann lohnt es sich auch, bei Ihrer Versicherung Kostendeckung zu erbitten. Ein private Rechtsschutzversicherung zahlt immer dann die Kosten, wenn Sie das "Coaching" als Privatperson bestellt haben.
Bei uns befinden Sie sich in guten Händen. Wir verfügen bereits über Erfahrungen und konnten schon erfolgreich geltend machen. Egal wo Sie wohnen und gegen welchen Schuldner es geht: Wir vertreten Sie deutschlandweit.
Sprechen Sie uns einfach an, damit wir Ihnen weiterhelfen können!
Bitte beachten Sie, dass trotz sorgfältiger Recherche keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit oder Aktualität, etc. der Informationen übernommen werden kann.
Ebenso wird jegliche Haftung ausgeschlossen. Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Die Informationen sind allgemein gehalten, während eine Rechtsberatung sich inhaltlich ganz konkret
mit Ihrem persönlichen Anliegen auseinandersetzt. Es ist daher dringend zu empfehlen, dass Sie sich, soweit Sie konkret betroffen sind, unverzüglich mit einem Rechtsanwalt in Verbindung setzen.
Stand der Information: November 2024.
Nach Prüfung wird Ihre Frage beantwortet werden. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Beantwortung Ihrer Rechtsfrage grundsätzlich keine Rechtsberatung ersetzt. Auch hier gilt der Gewährleistungsausschluss. Natürlich freuen wir uns auch über Anmerkungen, Verbesserungsvorschläge und ein Feedback!
Kommentar schreiben