Auf dieser Seite wird das von "Tomeck" oder "Tomek" (Thomas Smieszek) beworbene Coaching, was über die "Resellerin" namens Copecart vertrieben wird, rechtlich analysiert und bewertet sowie Möglichkeiten aufgezeigt, um aus den "Coaching" - Vertrag erfolgreich auszusteigen!
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Bei dem von dem Coach "Tomeck" oder "Tomek" (Thomas Smieszek) beworbenen Coaching mit dem Namen "Wolf of Ecom" handelt es sich um einen Lehrgang, mit dem man mühelos in der Lage sein soll, einen erfolgreichen "Dropshipping" - Onlineshop aufzubauen, um damit viel Geld zu verdienen. Auf seinem Youtube-Kanal mit dem Namen "Tomeck" macht er hierfür Werbung. "Vertrieben" wird das Coaching aber nicht von Herrn Thomas Smieszek oder seiner Towos Ltd. aus Zypern selbst, sondern von der Copecart GmbH. Das bedeutet, dass in Wahrheit Copecart Vertragspartnerin der Teilnehmer wird. Das wissen viele Copecart-Kunden scheinbar nicht, weil Copecart oftmals als reine Zahlungsdienstanbieterin wahrgenommen wird.
Die Kosten für den Kurs werden wohl nicht reichenweitenstark beworben; hier liegt aber eine Rechnung eines Mandanten in Höhe von 3.588,00 € vor. Das Coaching ist also sehr teuer.
Um das Coaching zu stornieren, sind Teilnehmer gehalten, sich an Copecart und nicht an den Coach zu wenden, da Copecart Vertragspartnerin geworden ist. Folgende Gründe liegen je nach Einzelfall vor und können geltend gemacht werden, um sich von dem teuren Coaching zu lösen:
Wichtig ist, dass der erste Schritt von einem selbst unternommen wird. Hierfür finden Sie auf der nachfolgenden Seite nicht nur eine Übersicht zu den einzelnen Stornierungsgründen, sondern auch ein Muster, dass Sie verwenden können, um das Coaching zu stornieren.
Mehr als es selbst zu versuchen, können Sie nicht leisten. Wenn Copecart also Ihre Eingabe abgelehnt hat, dann steht Ihnen nur noch der Rechtsweg offen. Hierzu sollten Sie Kontakt zu einem Rechtsanwalt, der sich mit Copecart und der Rechtsmaterie auskennt, aufnehmen. Dieser wird die Vertragslage prüfen und Sie auch vertreten, um die Stornierung durchzusetzen.
Über eigene Erfahrungen mit dem Coaching verfüge ich nicht. Ob das Coaching einen nun weiterbringt oder nicht, kann ich nicht daher sagen.
Recherchiert man aber im Internet, so fällt auf, dass besondere Qualifikationen des Coaches nicht ermittelt werden können. Er behauptet schlicht seinen eigenen Erfolg und wirbt mit dem Erfolg seiner Teilnehmerinnen und Teilnehmern, dem er seine Methode gelehrt hat. Vielleicht hat der ein oder andere Leser aber mehr Rechercheglück.
Ich selbst bin bei solchen Werbeaussagen, relativ mühelos ein relativ hohes passives Einkommen zu erzielen, immer ein wenig skeptisch. Ob man mit diesem Coaching wirklich relativ mühelos und in relativ kurzer Zeit viel Geld verdienen kann, ist nach meinem Dafürhalten eben nicht erwiesen.
Zudem verfügt das "Wolf of Ecom" - Coaching nicht über eine staatliche Zulassung nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz, was auf der Internetseite der "Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU)" unter https://zfu.de/lehrgangssuche ermittelt werden kann. Generell soll durch die Zulassung sichergestellt werden, dass ein Coaching ein Mindestmaß an Qualitätsstandards erfüllt.
Letztendlich muss jeder aber selbst wissen, wie er das Coaching findet und ob er es beanspruchen möchte oder nicht. Als Anwalt rate ich jedem aber grundsätzlich, sich die Sache vorab gut zu überlegen und nichts unter Druck -zum Beispiel in einem "Call" bzw. Telefonat- zu buchen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, dann sollten Sie sich mehr Zeit zum Überlegen einräumen und Ihren Plan vielleicht auch mit Ihrer Vertrauensperson besprechen, um sich eine zweite Meinung einzuholen.
Bei uns befinden Sie sich in guten Händen. Wir verfügen bereits über Erfahrungen und konnten diverse Ansprüche für Mandantinnen und Mandanten schon erfolgreich geltend machen. Egal wo Sie wohnen und gegen welchen Schuldner es geht: Wir vertreten Sie deutschlandweit.
Sprechen Sie uns einfach an, damit wir Ihnen weiterhelfen können!
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setzen. Stand der Information: Dezember 2024.
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