Adresse eines eBay-Mitglieds herausfinden!


Rechtsanwalt Sven Nelke - Adresse ebay Mitglied herausfinden

Probleme gibt es bei eBay nicht selten. Um diese auf juristischem Wege klären zu können, ist die Adresse des Mitglieds unabdingbar. Nutzen Sie ihr gesetzliches Auskunftsrecht!

 



Hierzu das Wichtigste in Kürze:

  • eBay muss Ihnen die Adresse des Verkäufers oder des Käufers mitteilen, wenn Sie ein berechtigtes Interesse an der Auskunft haben. Datenschutz steht Ihrem Auskunftsrecht nicht entgegen. Sie müssen auch kein Anwalt sein, wie der Kundenservice von eBay wohl gerne regelmäßig behauptet.
  • Ein berechtigtes Interesse liegt zum Beispiel dann vor, wenn Sie die Kontaktdaten für die Abwicklung eines Vertrages benötigen oder aber Schadensersatz einfordern oder abwehren müssen.
  • Sollte eBay sich weigern, dann fordern Sie die Daten nochmals schriftlich oder per Email ein. Setzten Sie eBay ruhig eine Frist von 3 Wochen!
  • Teilt Ihnen eBay dann immer noch nicht die Kontaktdaten mit, sollten Sie einen Rechtsanwalt beauftragen.


Nicht immer teilt Ihnen eBay automatisch die Adresse des eBay-Mitglieds mit:

Die bei eBay hinterlegte Adresse wird den eBay-Mitgliedern nur nach Zeitablauf der Auktion automatisch mitgeteilt. Manchmal kommt es jedoch nicht dazu, dass die Auktion durch Zeitablauf beendet wird. Vor allem bei einem vorzeitigen Abbruch der Auktion steht das eBay-Mitglied ohne Adresse des Geschäftspartners dar. In solchen Fällen teilt eBay nämlich nicht die Kontaktdaten automatisch mit.


Ihr gesetzliches Auskunftsrecht gegen eBay:

Grundsätzlich haben Sie gegen eBay einen Anspruch auf Auskunft der Kontaktdaten (nach § 242 BGB) eines anderen Mitglieds nur, wenn Sie ein berechtigtes Interesse vorweisen können.

 

Ein solches berechtigtes Interesse ist gegeben, wenn der Verkäufer die Auktion abgebrochen hat und Sie Höchstbieter zum Zeitpunkt des Abbruchs waren. In einem solchen Falle kommt nämlich ein Vertrag zwischen Verkäufer und Höchstbieter zustande (- nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier! -). Um den Vertrag abwickeln zu können brauchen Sie folglich die Adresse des Mitglieds.

 

Ein berechtigtes Interesse liegt auch vor, wenn ein eBay-Mitglied (- egal ob Verkäufer oder Käufer -) Schadensersatz von Ihnen verlangt oder Sie Schadensersatz verlangen. Die Kontaktadresse benötigen Sie nämlich, um schriftlich den Schadensersatzanspruch (- gegebenenfalls mit anwaltlicher Hilfe -) abwehren oder einfordern zu können.


Wenn eBay sich weigert, die Auskunft zu erteilen:

Nicht selten weigert sich eBay die Adresse eines Mitglieds herauszugeben, obwohl Sie sich auf berechtigte Gründe berufen können. Dies ist vor allem bei der Telefonauskunft von eBay der Fall. Gerne argumentiert eBay, dass eine Weitergabe der Kontaktdaten wegen "datenschutzrechtlichen Gründen" nicht möglich sei. Auch wird ins Feld geführt, dass nur Anwälte, Handelspartner, Strafverfolgungs-behörden und Steuerbehörden sowie Rechteinhaber (z.B. Markeninhaber) berechtigt seien, Auskünfte zu erhalten. Das ist natürlich falsch!

 

soweit es erforderlich ist,
a)
zur Wahrung berechtigter Interessen eines Dritten oder
b)
zur Abwehr von Gefahren für die staatliche oder öffentliche Sicherheit oder zur Verfolgung von Straftaten
und kein Grund zu der Annahme besteht, dass der Betroffene ein schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Übermittlung oder Nutzung ha

Auskunftsanspruch gegen eBay!

Die Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn mindestens eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist:

[..]

die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich, der der Verantwortliche unterliegt

[..]

die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich 

[..]

(Auszug aus Art. 6 DSGVO).

 

Auch nach dem Datenschutz ist Ihr Auskunftsanspruch bei einem berechtigten Interesse gegeben.

 

Für die Erlangung der Auskunft müssen Sie auch kein Anwalt sein; schließlich geht es um Ihr berechtigtes Interesse und nicht um das Ihres Anwalts.

 

Sollte sich eBay weigern, Ihnen die Auskunft zu geben, dann fordern Sie eBay schriftlich auf. Nutzen Sie hierzu das Kontaktformular des Kundenservice oder schreiben Sie eBay direkt eine Email: impressum@ebay.de. Eine Anfrage können Sie auch per Brief versenden; die Anschrift lautet:

Wie kann ich bei Problemen die Adresse eines anderen Ebay-Mitglieds herausfinden?
Quelle: Ebay-Impressum unter https://www.ebay.de/help/policies/member-behavior-policies/impressum?id=4714 (aufgerufen im Januar 2023)

Musteranschreiben an eBay, um die Adresse herauszufinden:

Folgendes Musterschreiben können Sie nutzen, um bei eBay nach der Kontaktadresse eines Mitglieds zu fragen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

bitte teilen Sie mir die Kontaktdaten des Mitglieds [...] innerhalb von 2 Wochen per Email an: info@rechtsanwalt-nelke.de mit. Mein Auskunftsrecht folgt aus § 242 BGB und § Art.6 Abs.1 c), f) DSGVO. Auf nachfolgende, berechtigte Interessen berufe ich mich hierbei:

 

  • An dieser Stelle benennen Sie kurz den Grund, weswegen Sie die Adresse benötigen. Zum Beispiel:

Ich benötigte die Information, um den Kaufvertrag zu der Transaktionsnummer [..123456789..] abwickeln zu können. Ich war nämlich der Höchstbieter als die Auktion abgebrochen wurde. Das Mitglied weigert sich nun, den Vertrag zu erfüllen.

  • oder
Das Mitglied hat mir mit Schadensersatz gedroht. Ich benötige die Auskunft, um meinen Anwalt Sven Nelke aufzusuchen, damit er dann in meinem Namen die Schadensersatzforderung schriftlich abwehren kann.
  • oder

Ich möchte gegen das Mitglied Schadensersatz geltend machen. Folgende Pflichtverletzung des Mitglieds berechtigt mich hierzu: [...]

 

 

Sollten Sie mir keine Auskunft erteilen, werde ich die Angelegenheit meinen Rechtsanwalt Sven Nelke übergeben. Zur Vermeidung unnötiger Kosten bitte ich um weitere Veranlassung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Sven Nelke

eBay erteilt trotz Aufforderung die gewünschte Auskunft nicht? - Was tun?

Sollte eBay trotzdem die Auskunftserteilung verweigern oder Ihnen einfach nicht die geforderte Auskunft erteilen, so bleibt in der Regel nur noch folgende Möglichkeit: suchen Sie einen Rechtsanwalt auf!

 

Im Falle einer unberechtigten Weigerung oder aber wenn eBay die großzügige 2 Wochenfrist nicht einhält, befindet sich eBay in Verzug und muss Ihre Rechtsanwaltskosten tragen. Dies setzt natürlich voraus, dass Ihnen die Auskunft aus zusteht. Ihr Rechtsanwalt wird dies für Sie vorab prüfen.


Ebay verweigert die Adressmitteilung?

Benötigen Sie die Kontaktdaten eines eBay-Mitglied? Weigert eBay sich, die gewünschte Auskunft zu erteilen? -  Egal wo Sie wohnen, wir helfen Ihnen deutschlandweit. Natürlich unterstützen wir Sie auch in Ihrem Rechtsstreit gegen das eBay-Mitglied selbst. 

Wir lösen Ihr eBay-Problem gerne!


Gewährleistungsausschluss:

Bitte beachten Sie, dass trotz sorgfältiger Recherche keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit oder Aktualität, etc. der Informationen übernommen werden kann. Ebenso wird jegliche Haftung ausgeschlossen. Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Die Informationen sind allgemein gehalten, während eine Rechtsberatung sich inhaltlich ganz konkret mit Ihrem persönlichen Anliegen auseinandersetzt. Es ist daher dringend zu empfehlen, dass Sie sich, soweit Sie konkret betroffen sind, unverzüglich mit einem Rechtsanwalt in Verbindung setzen. Stand der Information: Januar 2023.


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Kommentare: 24
  • #1

    HILFE (Dienstag, 02 Juni 2015 22:09)

    Hallo, ich habe bei ebay etwas gekauft und bezahlt. Der Artikel kam nicht. Jetzt stellt sich heraus, dass die Adresse des Verkäufer bei ebay unrichtig ist. Er hat dort einfach eine falsche Anschrift hinterlegt. Ist mein Geld nun weg oder kann ich noch was tun? Leider habe ich nicht über PayPal bezahlt.

    Vielen Dank Herr Nelke!

  • #2

    Antwort zu #1 (Mittwoch, 03 Juni 2015 10:24)

    Hallo,

    gehen Sie schnellstmöglich zur Polizei und erstatten Sie Anzeige gegen Unbekannt. Hier dürfte nämlich ein Betrug nach § 263 StGB vorliegen. Legen Sie der Polizei alle Unterlagen vor, die Sie haben (- Artikelbeschreibung, Auskunft von eBay, Überweisungsbeleg, etc. -).

    Die Polizei wird dann anhand der IP-Adresse und der Kontodaten den Täter ermitteln. Bestenfalls wird die Polizei einen Namen und eine Adresse herausfinden können. Beauftragen Sie einen Anwalt, denn nur diesem wird Akteneinsicht in die polizeiliche Ermittlungsakte gewährt. Ihr Anwalt wird Ihre Ansprüche dann für Sie geltend machen. Gerne helfen auch wir Ihnen weiter.

    Gleichzeitig sollten Sie zu Ihrer Bank gehen und versuchen, die Überweisung zurückbuchen zu lassen.

    Beachten Sie, dass Eile geboten ist: Je länger Sie warten, desto schwieriger ist es, den Täter ausfindig zu machen!

    Ich hoffe Ihnen ein wenig geholfen zu haben.

    Viele Grüße

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #3

    Paul (Sonntag, 04 März 2018 23:48)

    Hallo, ich habe bei ebay-kleinanzeigen etwas verkauft, es handelte sich hier um eine iTunes-Karte. Der Käufer hat bezahlt und nach 20 minuten das Geld zurück gefordert jedoch habe ich das zu spät bemerkt und dem Käufer nach 30 min über Ebay-Kleinanzeigen den Code geschickt. Der Code wurde eingelöst und das Geld ist nun weg. Was kann ich hier noch machen ? Sie zahlte über die Freunde funktion über Paypal und paypal hat sich zu gunsten des Käufers entschieden. Nun bin ich verzweifelt.

    Vielen Dank schon einmal für Ihre Hilfe Herr Nelke!

  • #4

    mail@intersign.de (Freitag, 09 März 2018 07:10)

    liegt nicht auch ein berechtigtes Interesse vor wenn ein verbindlicher Kaufbeleg für die
    Buchhaltung erforderlich ist ?
    MfG
    intersign
    Jürgen Strangmann

  • #5

    Antwort zu #3 (Montag, 12 März 2018 17:47)

    Guten Tag,

    Sie sollten bei der Polizei einen Strafantrag stellen und den Kundenservice von ebay telefonisch kontaktieren.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #6

    Antwort zu #4 (Montag, 12 März 2018 17:50)

    Guten Tag,

    Sie haben einen Anspruch auf Quittungserteilung. Nach meinem Dafürhalten müssten die Finanzsämter aber den ebay-Vorgang anerkennen, wenn Sie den Kauf oder Verkauf dokumentieren. Allerdings fehlt mir diesbezüglich die Erfahrung.

    Aus Ihrem Recht zur Erteilung einer Quittung sollten Sie auch ein Auskunftsrecht herleiten können. Dies kann aber auch anders beurteilt werden. Ihr Fall ist schon recht ungewöhnlich und ich konnte keine einschlägige Fundstelle recherchieren.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #7

    Dl (Freitag, 16 März 2018 19:22)

    Es hat jemand 2017 bei Ebay Konten eröffnet und mit meinen Daten bei der Fidor Bank ein Konto eròffnet und Verkauft Waren die er nie hat und gibt meinem Namen an und das von ihn eröffnete konto bei der fidor bank nun hab ich ein ermittlungsverfahren wegen betrug am hals

  • #8

    Antowrt zu #7 (Mittwoch, 21 März 2018 12:29)

    Guten Tag,

    Sie sollten sich anwallich strafverteidigen lassen. Ihnen dürfte gewerbsmäßiger Betrug vorgeworfen werden, was keine Kleinigkeit ist.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #9

    Frank (Sonntag, 23 Dezember 2018 21:05)

    Vielen Dank für diese Hinweise, ebay schützt nur noch kriminelle Verkäufer die Scheinbieter einsetzen und Auktionen vorzeitig beenden, wenn ihnen die Gebotshöhe nicht gefällt, um die Ware dann gleich wieder einzustellen für den nächsten Versuch.
    Ich habe auch als Verkäufer Problem mit ebay, da ebay nur noch die bevorzugte Lieferadresse sendet und da kann man mal ganz schnell ins Klo greifen, wenn man den falschen Spaßbieter verklagt. Auskunft über Namen und Adressse des Handelspartners durch ebay ? Ihr kennt die Antwort !
    Und, natürlich ohne jeglichen Bezug zu oben genanntem 2 Wahrheiten : Wasser ist nass und die Mafia gibts nicht nur in Italien,
    so long

  • #10

    B.W. (Donnerstag, 03 Januar 2019 11:03)

    (Nachfolgende Anfrage wurde vor Freischaltung anonymisiert:)

    Ich habe auf Basis Ihres Musters die Kontaktdaten eines ebay Mitglieds per email erfragt und darauf hin umgehend eine Absage erhalten.

    Hier meine Nachricht:
    bitte teilen Sie mir die Kontaktdaten des Mitglieds xxxxxxxxx bis spätestens 15.1.2019 mit. Per Email an: XXX@arcor.de.
    Mein Auskunftsrecht folgt aus § 242 BGB und § 28 II Nr.2 a) BDSG. Auf nachfolgende, berechtigte Interessen berufe ich mich hierbei:

    Das Mitglied hat bei der Versteigerung seines Artikels „Nr. 292864604772 Callaway rogue Pro Eisen Linkshände“ mit großer Wahrscheinlichkeit die Versteigerung durch „shill-bidding“ zu meinem Nachteil manipuliert. (Siehe Meldung an ebay-Kundenservice / Sicherheitsteam SR#1-191288666847).
    Das Mitglied hat mir ca. 15 min. nach Versteigerungsende per ebay-Nachricht den Artikel direkt zum Kauf angeboten. Nachricht:
    „Leider haben sie den Zuschlag nicht erhalten sie können die Eisen aber für 595 gerne haben“
    Ich benötigte die Kontaktdaten, um gegen das Mitglied Schadensersatz geltend machen zu können. Die Pflichtverletzung des Mitglieds berechtigt mich hierzu.

    ebay Antwort:
    uf Grundlage der eBay AGBs, unserer Datenschutzerklärung und den neuen Regelungen nach DSGVO darf ich Daten zu anderen Nutzern nur weiterleiten, wenn ein Kaufvertrag zwischen beiden Parteien vorliegt.
    Dies ist bei gegebener Auktion nicht der Fall. Eine rechtliche Bewertung Ihrer aufgeführten Rechtsnormen kann nicht durch den eBay-Kundenservice stattfinden. Rechtsauskünfte dürfen in Deutschland nur von Anwälten oder Rechtsberatungsstellen gegeben werden.
    Den geäußerten Verdacht einer manipulierten Auktion habe ich dem Sicherheitsdienst mitgeteilt.
    Mir ist bewusst, dass dies nicht die Antwort ist, die Sie sich erhofft haben. Ich hoffe jedoch auf Ihr Verständnis, da insbesondere unsere Datenschutzerklärung für alle Nutzer gleichermaßen gilt.

    Kann ebay mit Hinweis auf die neuen DSGVO Regeln und die eigenen AGBs die Auskunft verweigern? Was tun?

  • #11

    Antwort zu #10 (Donnerstag, 03 Januar 2019 11:31)

    Guten Tag,

    Sie können gegen ebay Klage auf Auskunft erheben. Über die Erfolgsaussichten kann ich Ihnen nichts Sicheres berichten, da die Erfahrung mit der DSGVO diesbezüglich fehlt. Aber auch nach der DSGVO wird auf ein berechtigtes Interesse abgestellt, was bei Ihnen vorliegen sollte.

    Tipp: Sie können von dem Mitglied ja etwas ersteigern, um so an seine Adresse zu gelangen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #12

    Jörger (Mittwoch, 05 Februar 2020 08:20)

    Als privater Nutzer bei Ebay-Kleinanzeigen vermiete ich unser Ferienhaus. Nun werde ich von einem anderen Nutzer fälschlicherweise als gewerblich gemeldet u. meine Anzeige gelöscht.
    Der Support ist nicht bereit mich als priv. Nutzer(sowie unzählige andere) zu akzeptieren.
    Als Gewerbe kann ich mein FH auch nicht anmelden da ich ja kein Gewerbe habe.

    MfG Jörger

  • #13

    Tommy (Sonntag, 09 Februar 2020 20:19)

    Bei mir hat ein Spaßbieter nicht bezahlt. Da eBay seit 2018 die Kontaktdaten der Käufer nicht mehr zumailt, habe ich in der Kaufabwickung geschaut. Dort steht jemand mit anderem Vornamen und anderem Nachnamen.
    Ich habe eBay um die Kontaktdaten gebeten um den Kaufbetrag auch außerhalb Ebays Nachrichtensystem einfordern zu können. EBay hat mir zwar die Postanschrift genannt, schreibt mir jedoch , aus Datenschutzrichtlinien Gründen die E-Mail-Adresse des Käufers nicht nennen zu dürfen. Dies halte ich für eine Internetauktionsplattform für eine plumpe Ausrede. Wenn alles online abläuft, ist es komisch, dass eBay meint, ich solle nur per Brief den Käufer kontaktieren.
    Hat der Verkäufer auch ein Recht gegen eBay auf Mitteilung der E-Mail-Adresse?

  • #14

    Antwort zu #12 (Mittwoch, 12 Februar 2020 11:15)

    Sehr geehrter Herr Jörger,

    Gewerbetreibender und Unternehmer -im Sinne des Gesetztes- sind verschiedene Eigenschaften, die nicht zwangsläufig zusammenpassen müssen. Als Künstler betreiben Sie z.B. auch kein Gewerbe, weil die Kunst zu den freien Berufen zählt. Dennoch müssen Sie, wenn Sie Ihre Kunstwerke verkaufen, Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Ihr Situation könnte ebenfalls in diesem Spannungsfeld einzuordnen sein.

    Ob eBay letztendlich Recht oder Unrecht hat, kann ich Ihnen leider nicht sagen, da ich mir Ihr Profil usw. anschauen müsste. Allerdings dürften Sie keinen Anspruch gegen eBay auf Änderung dieser Einschätzung haben.

    Lange Rede, kurzer Sinn: es bleibt Ihnen wohl nichts anderes übrig, als diese Entscheidung zu akzeptieren.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #15

    Antwort zu #13 (Mittwoch, 12 Februar 2020 11:20)

    Hallo Tommy,

    ich halte dies auch für eine plumpe Ausrede von eBay. Einerseits darf Ebay nach eigener Aussage die -wichtige- Adresse mitteilen, aber die -eher unwichtige- Emailadresse nicht? - Das ist nicht plausibel und im Übrigen auch nicht datenschutzrechtlich zu rechtfertigen.

    Ich denke aber dennoch, dass Sie keinen Anspruch gegen Ebay auf Mitteilung der Emailadresse haben, da Ebay Ihnen bereits hinreichend die Kontaktdaten nannte und zudem auch eine Plattform anbietet -Ebay-Nachrichtensystem- über das Sie auch elektronisch mit der Gegenseite kommunizieren können.

    Wenn Sie mich fragen, teilt Ebay aus Selbstschutz die Emailadresse nicht mit, weil die nicht wollen, dass man Kaufverträge an Ebay vorbei schließt. (Ebay verdient dann nämlich keine Provision.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #16

    Kathi (Donnerstag, 14 Januar 2021 10:15)

    Hallo. Mir bzw meinem Mann wird hellerrei unterstellt. Wir habe 2018 ein Handy über die Plattform erworben bzw. gegen ein anders eingetauscht. Nun haben wir das erworben Handy, da wir es nicht mehr benötigten, auf eine andere Plattform 2020 verkauft diese hat heraus gefunden das dieses gestohlenen gemeldet wurde. Was solle wir nun tun. Wir wussten nicht das es gestohlen wurde.

  • #17

    Antwort zu #16 (Samstag, 16 Januar 2021 13:08)

    Hallo Kathi,

    sicherlich haben Sie ein Schreiben von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft erhalten, wonach ein Ermittlungsverfahren gegen Sie als Beschuldigte geführt wird. Auch wenn Ihnen das Recht eingeräumt wird, sich zur Sache zu äußern, sollten Sie dies nicht tun. Es ist sinnvoll, sich von einem Strafverteidiger verteidigen zu lassen. Dieser wird Akteneinsicht beantragen und die Vorwürfe mit Ihnen erläutern. Dann wird geschaut, welche Verteidigungsstrategie am besten ist.

    Gerne können Sie zu uns Kontakt aufnehmen, wenn Sie eine Strafverteidigung wünschen. Einen anderen Tipp kann ich Ihnen leider nicht geben. Zunächst ist es wichtig für Sie zu erkennen, dass die Möglichkeit, sich zum Sachverhalt zu äußern, auch Gefahren bergen kann.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #18

    Astrid (Freitag, 21 Mai 2021 13:56)

    Hallo,
    danke für die Möglichkeit zur Fragestellung.
    Ich habe auf Ebay Kleinanzeigen eine Suchanzeige bezüglich Konzertkarten aufgegeben. Es meldete sich jemand, wirkte alles sehr seriös und vor allem wollte er sich nicht bereichern und nur den Originalpreis der Karten. Er gab mir Vor- und Nachnamen sowie Ko tonummer und ich habe per Überweisung bezahlt.

    2 Tage später erhielt ich von Ebay die Mitteilung, dass der Account des Verkäufers vorübergehend eingeschränkt wurde.

    Was kann ich jetzt tun??? Es handelt sich um 120 €.

    Herzliche Grüße
    Astrid

  • #19

    Antwort zu #18 (Dienstag, 25 Mai 2021 15:57)

    Hallo,

    nehmen Sie doch Kontakt zum Verkäufer auf. Sie haben ja sicherlich seine Daten vorher erfragt. Sollte dies nicht klappen, erfragen Sie diese doch bei ebay. Wenn es sich um einen Betrug handelt, den ich vorerst aber nicht sehe, können Sie eine Anzeige bei der Polizei veranlassen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #20

    Armin (Mittwoch, 17 Mai 2023 14:06)

    Hallo, ist das Auskunftsrecht auch auf andere Platformen - wie z.b. ebay-kleinanzeigen (jetzt nur kleinanzeigen) anzuwenden?

    Schönen Gruß Armin

  • #21

    Antwort zu #20 (Dienstag, 23 Mai 2023 08:45)

    Hallo Armin,

    grundsätzlich gilt es für alle Plattformen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #22

    Antwort zur gelöschten Anfrage #22 (Freitag, 11 August 2023 10:24)

    Sehr geehrter Herr Sawilla,

    ich habe Ihre Anfrage nicht veröffentlicht, da diese zu viele sensible Daten enthielt. Dies dient Ihrem Schutz und dem Schutz Dritter. Ich muss Ihnen leider auch mitteilen, dass mir die Kontodaten von eBay nicht bekannt sind. Bitte wenden Sie sich doch mit Ihrem Anliegen an den eBay-Kundenservice. Dieser wird Ihnen am ehesten helfen und Ihre Fragen beantworten können.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #23

    Ilona Konopka (Mittwoch, 20 Dezember 2023 13:28)

    Guten Tag,
    mein Kater Leo ist nach dem Freigang 2022 verschwunden, er wurde gestohlen.
    Ich suche seit einem Jahr mit Plakaten ,mit Anzeigen in Portalen auch bei Ebay Kleinanzeigen. Gestern schrieb mir jemand Privat, so das ich nicht weiss wie diese Person heisst oder wohnt , das er meinen Kater Leo hat , das er ihn behält und er jetzt Snow heisst. Das mich das alles nicht angeht wo er ist. Ich bin völlig verzweifelt ich suche seit einem Jahr meinen Kater und denke jeden Tag an Ihn.
    Kann ich von Ebay-Kleinanzeigen verlangen, das sie mir die Daten von dieser Person geben ?
    Ich möchte meinen Kater wieder , ich bin seitdem in ein tiefes Loch gefallen.
    Was kann ich tun ?

    Mit freundlichen Grüßen
    I. Konopka

  • #24

    Antwort zu #23 (Donnerstag, 21 Dezember 2023 23:16)

    Sehr geehrte Frau Konopka,

    Tiere werden eigentums und besitzrechtich nach dem Gesetz wie Sachen behandelt, ohne Sachen zu sein. Das bedeutet, dass Ihnen sowohl zivilrechtliche Ansprüche als auch strafrechtliche Möglichkeiten zustehen.

    Es liegt damit auch ein berechtigtes Interesse vor, um die begehrte Auskunft von Ebay verlangen zu dürfen.

    Ich würde Ihnen empfehlen, eine Strafanzeige bei der Polizei zu stellen und gegenüber Ebay den Sachverhalt schildern, klarstellen, dass es sich um eine zivilrechtliche Auseinandersetzung handelt und Sie die Daten benötigen, um Ansprüche geltend zu machen. Ggf. wird die Polizei auch den Täter ermitteln, so dass Sie über eine Akteneinsicht die Identität feststellen können.

    Ist der Täter bekannt, können Sie ihn zur Herausgabe auffordern.

    Problematisch wird in Ihrem Fall -und zwar ggf. erst zu einem späteren Verlauf- sicherlich sein, dass Sie im Zweifel die Eigentumslage und auch die Identität Ihrer Katze zu beweisen haben. Das sollten Sie auf dem Schirm haben.

    ich wünsche viel Erfolg.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt