Rechtslage: Gefälschte Artikel auf Ebay! - Welche Ansprüche habe ich, wenn ich auf ein Plagiat reingefallen bin?


Abgesehen davon, dass der Verkauf von Plagiaten bei eBay verboten ist, setzen sich Verkäufer hierdurch umfassenden Ansprüchen der Käufer aus. Wie Sie sich vor Fälschungen auf eBay schützen und was Sie tun können, wenn Sie auf ein Plagiat reingefallen sind, erfahren Sie hier. Stöbern Sie einfach durch diese Seite für nützliche Informationen zu diesem Thema!

 



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Sie sind auf ein Plagiat reingefallen? Sie fühlen sich betrogen und wollen Ansprüche durchsetzen? - Wenn Sie eine rechtliche Ersteinschätzung benötigen, dann können Sie uns gerne kontaktieren. Unsere Ersteinschätzung ist unverbindlich und für Sie vollkommen kostenlos!


Hierzu das wichtigste in Kürze:

  • Der Verkauf von gefälschten Artikeln ist nach den eBay-Richtlinien verboten und kann zum Ausschluss auf eBay führen.
  • Der Verkauf von Plagiaten kann unter Umständen auch dazu führen, dass die Markeninhaber oder Urheber Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer geltend machen.
  • Strafrechtliche Konsequenzen drohen den Verkäufern von Fälschungen zudem.
  • Wird ein unechter Artikel als echt verkauft, so muss der Verkäufer dem Käufer auch einen echten Artikel liefern, es sei denn, der Verkäufer hat in redlicher Weise die Gewährleistung, dass es sich um Original handelt, ausgeschlossen oder der Käufer hätte es besser wissen können. Vorsicht bei Auktionen, bei denen der Verkäufer sich "nicht sicher" ist, ob der Artikel echt oder gefälscht ist!
  • Wird kein Original geliefert, obgleich eines erworben wurde, darf der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten und vom Verkäufer sodann Schadensersatz einfordern.


Verkauf von gefälschten Artikeln ist nach den eBay-AGB verboten:

Nach § 3 Nr.3 der eBay-AGB ist es grundsätzlich untersagt, verbotene Artikel zu verkaufen.

ebay-Fälschung-Rechtsanwalt-Sven-Nelke
http://pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.html

Durch die eBay-Richtlinien wird diese Bestimmung näher ergänzt. Zu den verbotenen Artikeln gehören grundsätzlich auch Plagiate, also Fälschungen von Markenware.

ebay-Plagiat-Anwalt-Sven-Nelke
http://pages.ebay.de/help/policies/replica-counterfeit.html

Was Verkäufer von gefälschten Markenartikeln seitens eBay zu befürchten haben und wie eBay Käufer vor Plagiaten schützt:

eBay droht Verkäufern von Plagiaten damit, dass es die Daten an Behörden und Markenrechtsinhabern sowie Urhebern weiterleitet. Natürlich kann eBay den Verkäufer von gefälschter Ware auch sperren; in jedem Fall wird die betreffende Auktion aber gelöscht.

plagiat-ebay-anwalt-sven-nelke
http://pages.ebay.de/safetycenter/counterfeititems.html

Die eigentlichen Opfer, die unwissentlich bei eBay ein Plagiat ersteigert haben, werden hierdurch nicht hinreichend geschützt. Hat der Käufer den Artikel über PayPal bezahlt, so kann er dort höchsten den Käuferschutz geltend machen und so den Kaufpreis wiedererlangen.

ebay-fälschung-anwalt-sven-nelke
Quelle: https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/buyerprotection-full

Dafür muss bei PayPal ein Antrag auf Käuferschutz gestellt werden. Im Rahmen des Antrages muss glaubhaft gemacht werden, dass Sie als Käufer auf Originalware geboten, jedoch eine Fälschung geliefert bekommen haben. Unter Umständen müssen Sie jedoch den Nachweis führen, dass es sich um ein Plagiat handelt. Die Kosten eines Sachverständigengutachtens sind sehr hoch und können im Einzelfall den Kaufpreis übersteigen. Gehen Sie besser in den Fachhandel und lassen Sie den Artikel dort prüfen.


Welche Ansprüche ich als Käufer gefälschter Artikel habe:

Grundsätzlich können Sie als Käufer eines Plagiates nur Lieferung der Originalware verlangen, wenn der Verkäufer eine "Echtheitsgarantie" in der Artikelbeschreibung abgegeben hat.

 

"Die Annahme der Vereinbarung einer Beschaffenheit, für deren Fehlen der Verkäufer nach Maßgabe des § 437 BGB haftet, kommt nach der Schuldrechtsmodernisierung nicht mehr im Zweifel, sondern nur noch in einem eindeutigen Fall in Betracht" (siehe BGH, Urteil vom 12.3.2008 - VIII ZR 253/05).

 

Ein eindeutiger Fall liegt dann vor, wenn der Verkäufer den Artikel ausdrücklich als "original" oder "echt" oder als "Markenware", etc. kennzeichnet. Jedoch ist es auch ausreichend, wenn der Verkäufer in der Transaktion nur mit dem Markennamen geworben hat, ohne darauf hinzuweisen, dass es sich um ein "Fake" handelt. Hierzu stellte der BGH nämlich fest:

 

Bezieht sich das Angebot ausdrücklich auf einen Markennamen, kann und darf der Kunde, soweit sich nicht aus dem Angebot eine Einschränkung ergibt, daher im allgemeinen die berechtigte Erwartung haben, dass das angebotene Produkt diesen Vorgaben entspricht und kein Plagiat ist. (so ähnlich: BGH, Urteil vom 28. März 2012 -VIII ZR 244/10).

 

Ist Originalware geschuldet, kann der Verkäufer nicht argumentieren, dass der Artikel weit unter Wert verkauft worden sei, so dass es dem Käufer klar gewesen sein musste, dass es sich nicht um einen Originalartikel gehandelt habe (so ähnlich: BGH, Urteil vom 28. März 2012 -VIII ZR 244/10).

 

Wurde also mit Originalware geworben und wurde dann eine Fälschung geliefert, so ist hierin ein Sachmangel zu sehen (siehe § 434 BGB). Grundsätzlich können Sie als Käufer daher  die Lieferung eines Originalartikels verlangen. Sollte das Original nicht oder nicht innerhalb der von Ihnen gesetzten Frist von 2 Wochen geliefert werden, dürfen Sie vom Kaufvertrag zurücktreten und dann sogar Schadensersatz fordern (siehe § 437 BGB).

 

Die Höhe des Schadensersatzes richtet sich nach dem Wert des Originals abzüglich Ihres Gebotes und ist nach folgender Formel zu berechnen:

  • Schadensersatz = Wert des Originals - Höchstgebot

Leitfaden, um Ihre Ansprüche selbst geltend zu machen:

Hier stellen wir Ihnen einen Leitfaden zur Verfügung, um zu veranschaulichen, wie Sie Ihre Ansprüche zunächst selbst geltend machen können.


Strafantrag, bzw. Strafanzeige bei der Polizei:

Der vorsätzliche Verkauf gefälschter Ware unter Vorspiegelung, dass es sich um ein Original handelt, stellt einen Betrug dar (siehe § 263 StGB), den Sie bei der Polizei anzeigen können. Der einfache Betrug ist mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Verkauft der Verkäufer regelmäßig gefälschte Ware, so ist anzunehmen, dass er gewerbsmäßig handelt. Der Strafrahmen beträgt dann Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.


Ihnen wurde Markenfälschung geliefert, obwohl Sie Originalware erworben haben? - Wir helfen Ihnen weiter!

Sie haben bei eBay oder eBay-Kleinanzeigen unwissentlich einen gefälschten Artikel als echt gekauft oder gar verkauft? - Wir helfen Ihnen und vertreten sowohl Käufer als auch Verkäufer deutschlandweit. Zögern Sie nicht und machen Sie Ihre Rechte geltend!

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Gewährleistungsausschluss:

Bitte beachten Sie, dass trotz sorgfältiger Recherche keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit oder Aktualität, etc. der Informationen übernommen werden kann. Ebenso wird jegliche Haftung ausgeschlossen. Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Die Informationen sind allgemein gehalten, während eine Rechtsberatung sich inhaltlich ganz konkret mit Ihrem persönlichen Anliegen auseinandersetzt. Es ist daher dringend zu empfehlen, dass Sie sich, soweit Sie konkret betroffen sind, unverzüglich mit einem Rechtsanwalt in Verbindung setzen. Stand der Information: Oktober 2018.


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Kommentare: 229
  • #1

    Frage (Montag, 27 April 2015 12:36)

    Sehr geehrter Herr Nelke,

    ich habe bei eBay ein Armbanduhr gekauft. Als ich die dann endlich in den Händen hatte musste ich feststellen, daß es sich um eine Fälschung handelt. Ich bin dann in den Laden gegangen und die Mitarbeiter haben mich bestätigt. Ich habe den Verkäufer dann angeschrieben und ihm gesagt, daß er die Uhr wieder zurücknehmen muss. Er meldete sich nicht. Daraufhin habe ich bei eBay einen Fall eröffnet und den Verkäufer schlecht bewertet mit den Worten: "Vorsicht ...keine Originalware!!" - Jetzt hat sich der Verkäufer gemeldet. Er will die schlechte Bewertung weg haben und droht mir gar mit einem Anwalt. Was soll ich machen? Ich wäre Ihnen für eine Antwort dankbar.

    Mit freundlichen Grüßen

  • #2

    Antwort zu #1 (Dienstag, 28 April 2015 10:16)

    Hallo,

    wenn Sie auf einen Originalartikel geboten haben, dann sollten Sie auch Orginalware geliefert bekommen. Gerade bei teuren Armbanduhren der Marke "Rolex" kommt es häufig dazu, dass Fälschungen verkauft werden. In einem solchen Fall haben Sie einen rechtlichen Anspruch auf Lieferung des Originals. Sollte der Verkäufer nicht oder nicht innerhalb einer angemessenen Frist von 2 Wochen liefern, dann können Sie vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz einfordern. Diese Voraussetzungen dürften bei Ihnen schon vorliegen.

    Natürlich dürfen Sie den Verkäufer auch negativ bewerten. Gerade bei Bewertungen in eBay gilt, dass diese sachlich sein sollten, um sich nicht angreifbar zu machen. Sie schrieben: "Vorsicht .. keine Originalware". Damit weisen Sie daraufhin, dass Sie eben ein Fake erhalten haben, obwohl Sie ein Original ersteigert haben. Diese Bewertung kann aber auch so verstanden werden, dass der Verkäufer grundsätzlich gefälschte Artikel bei eBay verkauft und Sie die anderen Käufer davor warnen wollen. Hier muss man aufpassen: Sie können nur beweisen, dass Ihr Artikel eine Fälschung ist. Über die anderen Auktionen wissen Sie nicht bescheid. Im Ergebnis sehe ich Ihre Bewertung aber als (noch) sachlich an, so dass Sie meiner Meinung nach nichts zu befürchten haben. Ich muss aber auch darauf hinweisen, dass man hierbei eben auch zu einer anderen Wertung kommen kann.

    Grundsätzlich kann ich Ihnen nur raten, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz einzufordern. Die Bewertung bei eBay können Sie zurücknehmen, müssen es aber nicht.

    Ich hoffe, Ihre Frage hinreichend beantwortet zu haben.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #3

    Esma Zeybek (Samstag, 22 August 2015 13:29)

    Sehr geehreter Herr Nelke,
    hat man auch dann einen Anpsruch auf Schadensersatz in voller Höhe des tatsächlichen Wertes, wenn zwischen dem ersteigerten und dem echten Preis ein großes Missverhältnis vorliegt? zum Beispiel Originalpreis: 4.000 Euro, ersteigerter Preis: 300 Euro
    Mit freundlichen Grüßen

  • #4

    Antwort zu #3 (Mittwoch, 02 September 2015 22:41)

    Sehr geehrte Frau Zeybek,

    um es auf den Punkt zu bringen: Ja, selbstverständlich!

    Ein grobes Missverhältnis zwischen Preis und tatsächlichem Wert der Ware rechtfertigt nicht die Annahme, dass auf ein Plagiat geboten wurde (so ähnlich: BGH, Urteil vom 28. März 2012 -VIII ZR 244/10). Gerade bei eBay ist es ja so, dass täglich Sachen weit unter Wert verkauft werden. Das macht ja eben für Käufer den Reiz aus. Der Verkäufer kann jedenfalls nicht argumentieren, dass es Ihnen anhand des Kaufpreises klar gewesen sein musste, dass es sich um ein Plagiat handelte.

    Beträgt der Wert der Originalware 4.000 € und haben Sie 300 € geboten, so besteht Ihr Schadensersatzanspruch in Höhe von 3.700 €.

    Ich hoffe, Ihre Frage hinreichend beantwortet zu haben.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #5

    Kim (Dienstag, 20 Oktober 2015 15:51)

    Sehr geehrter Herr Nelke,

    leider bin ich auf e- bay Kleinanzeigen auf Markenfälschung hereingefallen. Meiner mehrmaligen Aufforderung der Rücknahme des Produktes, wurde mir eine Mitschuld- bzw. Erpressung vorgeworfen. Leider ist ein Käuferschutz durch paypal nicht möglich, da ich mich leider auf eine Transaktion über paypal "Familie und Freunde" eingelassen habe.Was kann ich nun tun um das Geld wiederzubekommen ?
    Mit freundlichen Grüßen

  • #6

    Antwort zu #5 (Mittwoch, 21 Oktober 2015 10:46)

    Sehr geehrte Kim,

    Sie haben bei ebay-Kleinanzeigen einen Markenartikel gekauft und stattdessen lediglich eine Fälschung geliefert bekommen. Nun wollen Sie Ihr Geld wieder. Sie haben den Verkäufer mehrmals angeschrieben; dieser weigert sich jedoch und behauptet, dass Sie ihn erpressen, bzw. eine Mitschuld (?) tragen.

    Zunächst einmal darf ich Ihnen mitteilen, dass keine Erpressung oder ein sonstiges Fehlverhalten ihrerseits vorliegt. Der Verkäufer will augenscheinlich nur Druck auf Sie ausüben. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzten! Der Verkäufer ist vertragsbrüchig geworden - nicht Sie!

    Um an Ihr Geld zu kommen, sollten Sie folgendes tun:

    1) Beweise sichern: Sichern Sie die Auktion und die Korrespondenz. Erstellen Sie hierfür z.B. Screentshots.

    2) Gehen Sie zur Polizei und erstatten Sie Anzeige wegen Betrugs.

    3) Nehmen Sie nochmal Kontakt mit PayPal auf und versuchen Sie, die Überweisung dort stonieren zu lassen. Sagen Sie, dass Sie den Überweisungsauftrag wegen arglistiger Täuschung anfechten. Eventuell hilft Ihnen jemand dort weiter. Nach meiner Erfahrung werden Sie dort aber nicht wirklich weiterkommen. Ein Versuch kann jedenfalls nicht schaden.

    4) Sollte PayPal Ihnen nicht weiterhelfen, dann tun Sie folgendes: Schreiben Sie den Verkäufer an und treten Sie vom Kaufvertrag zurück. Fordern Sie ihn auf, das Geld auf Ihr Konto zurückzuüberweisen. Geben Sie Ihre Bankverbindung und PayPal-Verbindung an. Setzen Sie ihm eine Frist von einer Woche. Machen Sie klar, dass Sie nach Geldeingang den Artikel umgehend zurücksenden. Drohen Sie ruhig schon mit dem Anwalt, wenn er nicht zahlen sollte.

    5) Danaben können Sie noch Schadensersatz einfordern. Hierzu verweise ich auf Oben. In dem Anschreiben an den Verkäufer können Sie den Schadensersatz bereits anfordern oder zumindest androhen.

    6) Sollte der Verkäufer nicht innerhalb der Frist zahlen, dann suchen Sie einen Anwalt auf. Gerne helfen wir Ihnen dann weiter. Treten Sie einfach mit uns unverbindlich - z.B. via Email- in Kontakt. Das weitere Vorgehen werde ich Ihnen dann erläutern.

    Ich hoffe, Ihnen ein wenig geholfen zu haben und bedanke mich für Ihre Anfrage.

    Viel Erfolg und mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #7

    Dominik (Samstag, 21 November 2015 20:26)

    Sehr geehrter Herr Nelke,
    ich habe bei Ebay einen Artikel ersteigert, der sich als Fälschung entpuppte. Der Artikel wurde nicht als Markenartikel beworben, auch wurde der Markenname in der Artikelbeschreibung nicht genannt. Lediglich auf den Fotos war ein Produkt mit entsprechenden Markensymbolen zu sehen, weswegen ich nicht von einem Plagiat ausgegangen bin. Von einem Sachkundigen habe ich jedoch die Bestätigung, dass es sich um ein Plagiat handelt. Diese ähnelt nur äußerlich dem Original. Ich habe über Ebay die Rückgabe des Artikels gefordert, welche der Verkäufer ablehnte. Da die Bezahlung nicht über Paypal lief, hat Ebay keine weiteren Möglichkeiten mich zu unterstützen. Welche Möglichkeiten habe ich, um den Kaufbetrag wieder zu erhalten?

    Beste Grüße,
    Dominik.

  • #8

    Antwort zu #7 (Montag, 23 November 2015 09:47)

    Sehr geehrter Dominik,

    grob gesagt ist die Rechtslage wie folgt: Wenn ein Käufer aufgrund der Gestaltung der Auktion davon ausgehen durfte, dass es sich um ein Originalartikel gehandelt hat, dann wurde auch ein Kaufvertrag geschlossen.

    Ich kenne die Auktion nicht, weshalb eine Bewertung schwierig ist. Ich gehe jedoch davon aus, dass der Verkäufer nach wie vor Lieferung eines Originals schuldet.

    Folgende Schritte sollten unternommen werden, um den Kaufbetrag zurück zu erhalten:

    1) Nehmen Sie Kontakt mit der Bank oder Paypal auf und versuchen Sie bereits dort, eine Rückbuchung des Kaufpreises zu veranlassen.

    2) Nehmen Sie Kontakt mit dem Verkäufer auf und fordern Sie ihn auf, einen originalen Artikel binnen 1 Woche zu liefern. Sagen Sie auch, dass Sie bis dahin die Fälschung erstmal nicht zurückschicken. Sollte der Artikel im Original nicht nach einer Woche kommen, dann erklären Sie den Rücktritt vom Kaufvertrag und fordern Sie Rücküberweisung des Kaufvertrages binnen 1 Woche. Teilen Sie auch hier mit, dass die Markenfälschung erst bei Eingang des Geldes zurückversandt wird. Drohen Sie ruhig schon mit dem Anwalt.

    3) Sollte dann immernoch nichts passiert sein, sollten Sie spätestens jetzt die Sache einem Anwalt geben. Auch sollten Sie an dieser Stelle bei der Polizei eine Anzeige wegen Betrugs machen.

    Wenn Sie Hilfe benötigen, können Sie sich gerne an uns verwenden. Wir vertreten unsere Mandanten deutschlandweit! Ansonsten wünsche ich Ihnen viel Erfolg und verbleibe

    mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #9

    Hüseyin (Mittwoch, 23 Dezember 2015 21:12)

    Sehr geehrter Herr Nelke,

    ich bin auf ebay kleinanzeigen einen schuh (im titel wurde orginalname erwähnt) aufmerksam geworden worauf der ersteller schnell mit mir kontakt über whatsapp aufgenommen hat und auf einige fragen (ob tatsächlich "neu" und ungebraucth etc.) stimmten wir auf einen preis ein, den ich doch auf das konto seiner freundin (name und nachnahme + kontokarte wurden abfotografiert) überweisen solle.
    ich habe zudem seinen personalausweis eingefordert und auch hiervon ein bild erhalten und habe anschließend das geld überwiesen.
    wenige tage später kam auch der schuh an - leider war er nur ein fake :/

    ich habe die person angeschrieben dass ich ein original wollte und er meinte ich solle sie einfach zurückschicken.
    ich wollte zunächst das geld haben aber er meint er kommt erst in einer woche wieder nachhause (auch die freundin) und wenn der schuh quasi bei ihm angekommen ist würde er das geld versenden.

    den artikel hat er aus kleinanzeigen gelöscht somit habe ich nur einen whatsapp chat-verlauf, ebay kleinanzeigen chatverlauf, die artikelnummer (kann mir vorstellen dass ebay das irgendwie archiviert, über google kann man den titel nämlich noch finden auf dem der original name angegeben wurde)
    foto vom perso der person und bankkarten foto seiner freundin.

    Mit freundlichen Grüßen

  • #10

    Antwort zu #9 (Freitag, 12 Februar 2016 10:50)

    Sehr geehrte/r Herr/Frau Hüseyin,

    wegen Urlaubs und erhöhtem Aufkommen konnten wir uns Ihrer Anfrage erst jetzt widmen; ich bitte um Verständnis.

    Also Sie haben bei ebay-Kleinanzeigen einen Markenschuh gekauft und nur eine Fälschung erhalten.

    Zunächst sollten Sie die Auktion -falls möglich- noch irgendwie sichern. Vor Gericht hätte der Verkäufer aber zu beweisen, dass er den Schuh als Plagiat angeboten hat.

    Scheinbar haben Sie vom Verkäufer alle Daten, weshalb Sie folgendes unternehmen sollten:

    1) Nehmen Sie Kontakt mit dem Verkäufer auf und fordern Sie ihn auf, einen originalen Artikel binnen 1 Woche zu liefern. Sagen Sie auch, dass Sie bis dahin die Fälschung erstmal nicht zurückschicken. Sollte der Artikel im Original nicht nach einer Woche kommen, dann erklären Sie den Rücktritt vom Kaufvertrag und fordern Sie Rücküberweisung des Kaufvertrages binnen 1 Woche. Teilen Sie auch hier mit, dass die Markenfälschung erst bei Eingang des Geldes zurückversandt wird. Drohen Sie ruhig schon mit dem Anwalt.

    2) Sollte dann immernoch nichts passiert sein, sollten Sie spätestens jetzt die Sache einem Anwalt geben. Auch sollten Sie an dieser Stelle bei der Polizei eine Anzeige wegen Betrugs machen.

    3) Zudem ist es ratsam bei der Polizei Anzeige wegen Betruges zu stellen.

    Ich hoffe, Ihnen ein wenig weitergeholfen zu haben.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #11

    Emma (Montag, 07 März 2016 18:42)

    Sehr geehrter Herr Nelke,
    Ich habe über eBay Kleinanzeigen UGG Boots bestellt, welche sich als Fälschungen offenbarten.
    Die verkauferin hatte in ihrer Anzeige groß drin stehen das es sich um Originale handelt. Daher habe ich auch nicht gefragt ob es Originale sind, für mich stand das Fest. Leider musste ich beim erhält der Ware feststellen, das es Fälschungen sind.
    Ich habe sie erstmal über eBay Kleinanzeigen gemeldet. Sie persönlich habe ich aber noch nicht angeschrieben, da Ich Angst habe das sie verschwindet.
    Ihre Bankdaten, Namen und Stadt sind mir bekannt, jedoch nicht die Straße. Und ich denke sogar das ich sie über Facebook gefunden habe.
    Wie kann ich vorgehen um mein Geld zurück zu verlangen?
    Ich würde mich über Ihre Hilfe sehr freuen, und danke im Voraus .

    Mit freundlichen Grüße Emma

  • #12

    Antwort zu #11 (Montag, 07 März 2016 20:51)

    Sehr geehrte Emma,

    ich kann eigentlich nur auf den Post zu #10 verweisen:

    Zunächst sollten Sie die Auktion -falls möglich- noch irgendwie sichern. Vor Gericht hätte der Verkäufer aber zu beweisen, dass er den Schuh als Plagiat angeboten hat.

    Scheinbar haben Sie vom Verkäufer alle Daten, weshalb Sie folgendes unternehmen sollten:

    "1) Nehmen Sie Kontakt mit der Verkäuferin auf und fordern Sie ihn auf, einen originalen Artikel binnen 1 Woche zu liefern. Sagen Sie auch, dass Sie bis dahin die Fälschung erstmal nicht zurückschicken. Sollte der Artikel im Original nicht nach einer Woche kommen, dann erklären Sie den Rücktritt vom Kaufvertrag und fordern Sie Rücküberweisung des Kaufpreieses binnen 1 Woche. Teilen Sie auch hier mit, dass die Markenfälschung erst bei Eingang des Geldes zurückversandt wird. Drohen Sie ruhig schon mit dem Anwalt.

    2) Sollte dann immernoch nichts passiert sein, sollten Sie spätestens jetzt die Sache einem Anwalt geben. Auch sollten Sie an dieser Stelle bei der Polizei eine Anzeige wegen Betrugs machen.

    Wichtig ist, dass Sie alle Beweise sichern. Sichern Sie den Kleinanzeigentext und sämtlichen Emailverkehr. Behalten Sie auch den Kontoauszug, um Ihre Zahlung zu belegen. Je mehr Beweise Sie sichern, desto besser stehen Sie dar.

    Ich hoffe, Ihnen ein wenig weitergeholfen zu haben.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #13

    Ermira (Sonntag, 03 April 2016 11:17)

    Sehr geehrter Herr Nelke,

    ich habe eine Michael Kors Uhr online erworben, jedoch ist diese Uhr nicht original, wie eigentlich beschrieben wurde. Ich habe die Käuferin angeschrieben und ihr erklärt, dass ich die Uhr so nicht will und das ich mein Geld wieder haben will. Die Verkäuferin will nicht einsehen, das es sich um eine Fälschung handelt. Sie fordert erst die Uhr zurück und will erst dann mein Geld zurück schicken.
    Ich will jedoch erst mein Geld, dann ihr die Uhr zurück schicken, weil ich ihr nicht mehr vertaue.
    Wie kann ich in diesem Fall weiter haneln am besten?
    Gibt es rechtliche Grundlagen die mir erlauben, erst mein Geld zu verlangen, auf Grund der Tatsachen.

    Lg,

    Ermira

  • #14

    Antwort zu #13 (Montag, 04 April 2016 11:55)

    Sehr geehrte Ermira,

    durch Ihren Rücktritt vom Kaufvertrag hat sich das Vertragsverhältnis in ein "Rückgewährschuldverhältnis" gewandelt: Sie schulden Rückübereignung des Artikels und die Verkäuferin schuldet die Rückzahlung des Kaufpreises.

    Diese beiderseitigen Pflichten sind Zug um Zug zu erfüllen. Das heisst, dass Ihnen ein Zurückbehaltungsrecht, bis die Verkäuferin das Geld zurückzahlt, zusteht. Andererseits kann die Verkäuferin aber bis zur Rückgabe der Uhr ebenfalls die Kaufpreiszahlung zurückbehalten; ihr steht das gleiche Zurückbehaltungsrecht zu.

    Diese Lage ist für Sie aber nicht misslich, insoweit verweise ich auf nachfolgende Fundstelle:

    "Der Senat folgt damit der herrschenden Meinung. Danach ist einheitlicher Erfüllungsort für sämtliche Rückgewähransprüche nach Rücktritt vom Kaufvertrag – also auch für den Anspruch des Käufers auf Erstattung des Kaufpreises – der Ort, an dem sich die Kaufsache zur Zeit des Rücktritts vertragsgemäß befindet (Zöller-Vollkommer, ZPO, 29. A. 2012, § 29 Rn. 25, „Kaufvertrag“, „Rückgängigmachung“; Thomas/Putzo, ZPO, 33. A. 2012, § 29 Rn. 6 (11); Palandt-Grüneberg, BGB, 71. A. 2012, § 269 Rn. 16; Kerwer in jurisPK-BGB, 5. Auflage 2010, § 269 Rn. 21; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 6.1.2005, NJW 2005, 906; BayObLG, Beschluss vom 9.1.2004, MDR 2004, 646 f.; OLG Köln, Beschluss vom 28.03.2011, DAR 2011, 260 ff.; OLG Bamberg, Urteil vom 18.8.2010, ZGS 2011, 140 ff.). Dies soll jedenfalls dann gelten, wenn – wie im vorliegenden Fall – die beiderseitigen Leistungspflichten vollzogen worden sind. Die herrschende Meinung stützt sich dabei vielfach auf die zum alten Schuldrecht ergangene „Dachziegelentscheidung“ des BGH vom 9.3.1983 (Az. VIII ZR 11/82 = BGHZ 87, 104 = NJW 1983, 1479). Als wesentliches Argument wird angeführt, dass der Käufer im Rahmen des Rückabwicklungsschuldverhältnisses nur zur Rückgewähr verpflichtet sei, also den Verkäufer lediglich in die Lage versetzen müsse, über die Ware zu verfügen. Eine Begünstigung des Käufers bei der Rückabwicklung sei gerechtfertigt, weil der Verkäufer durch die Lieferung einer mangelhaften Sache den Rücktrittsgrund herbeigeführt habe." (OLG Schleswig-Holstein, Urteil vom 04.09.2012 - 3 U 99/11).

    Sie sollten folgendes tun:

    1) Treten Sie vom Kaufvertrag zurück - falls noch nicht geschehen.
    2) Setzen Sie der Verkäuferin eine Frist von 1 Woche, den Artikel bei Ihnen persönlich abzuholen und das Geld zurückzuzahlen. Bieten Sie ihr an, dass sie Ihnen alternativ den Kaufpreis nebst Versandkosten zurück überweisen kann und Sie den Artikel dann als versichertes Paket gegen Rückschein (wird empfohlen) an Sie zurücksenden. Sie sollten sich bei dem Verschließen und der Aufgabe des Pakets bei der Post eines Zeugens bedienen (wird empfohlen).
    3) Sollte keine Einigung zustande kommen, dann sollten Sie anwaltlichen Beistand einschalten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #15

    Bernd (Dienstag, 14 Juni 2016 23:37)

    Hallo,

    ich habe auf EBay ein Paar Adidas Yeezy Boost 350 ersteigert. Für alle die es nicht wissen sollten, es sind ein Paar Schuhe von Kanye West designed die Im Handel eigentlich nie zu bekommen sind oder mit sehr sehr viel Glück. Schuhe haben mit Versand 402,95€ gekostet. Schuhe habe ich erhalten und es handelt sich eindeutig um eine Fälschung. In der Anzeige wurde mit dem Markennamen geworben und auf Nachfrage auch geantwortet, dass die Schuhe Original sind. Eine Rechnung und der Schuhkarton sind ebenfalls dabei und auch beide gefälscht, was mir von einem Fachgeschäft bestätigt wurde. Meine Frage nun: wie verhält es sich hier mit der Schadensersatzforderung? Schuhe kosten Original 200€. Werden auf EBay oder sonstigen Plattformen allerdings zwischen 600-700€ gehandelt. Verkäufer hatte selbst einen Sofortkauf für 720€ angeboten.
    Desweiteren habe ich festgestellt, dass der Verkäufer anscheinend schon mehrere von dieses Plagiaten verkauft hat. Kann man in den Bewertungen nachvollziehen. Diese sind allerdings alle positiv da die Schuhe anscheinend günstig verkauft wurden und die Käufer sich mit den Fälschungen zufrieden gegeben haben.
    Danke für die Hilfe schonmal im Voraus.

    Mit freundlichen Grüßen

  • #16

    Danny (Dienstag, 28 Juni 2016 15:58)

    Sehr geehrter Herr Nelke,

    ich schildere Ihnen mal kurz den Vorfall.
    Es geht um die Rechtssprechung im Deutschen Staat !

    Ich habe ein paar Schuhe bei Ebay Kleinanzeigen gekauft.

    Um mich zu vergewissern, ob es sich auch um tatsächlich echte CONVERSE CHUCKS handeln würde, wurde schriftlich per Mailkontakt mit "JA" bestätigt.

    Als die Kaufabwicklung getätigt wurde und ich die Schuhe erhalten habe, habe ich sofort feststellen können, dass es sich um ein Plagiat handelt.

    Nach mehreren Versuchen die Verkäuferin darauf hinzuweisen, dass sie mir gefälschte Markenware verkauft hat aber nicht drauf reagierte; sah ich mich gezwungen eine Anzeige zu erstatten.

    Es ging mir nicht um den Kaufpreis, sondern vielmehr dass so etwas unterbunden werden muss und geahndet werden sollte.

    Wenn man sich selbst nicht sicher ist, ob es sich um echte Markenware handelt, erkundigt man sich!

    Für mich lag ein eindeutiger BETRUG vor, und zugleich rät die Polizei auch solche Fälle anzuzeigen.

    Nun ja, nach langer Zeit kam endlich Post von der Staatsanwaltschaft.

    "Ermittlungsverfahren eingestellt!"

    Begründung: Die Verkäuferin bestreitet, Kenntnis davon gehabt zu haben, dass es sich bei den von ihr veräußerten Schuhen nicht um Original-Converse-Schuhe handelte.

    Befreit sowas vor Strafe ?

    Unwissenheit schützt vor Strafe nicht !!! (so kenne ich es nur !)

    Ich bin zu tiefst enttäuscht über eine Staatsanwaltschaft, die Plagiate als Handelsgut betrachtet, welches einem befreit, wenn man als "Normalverbraucher" es nicht weiß, da es angeblich kaum feststellbar ist !

    Ich habe die Dame "extra" gefragt, ob es sich um echte Converse Chucks handelte!!! Da hätte Sie mich fragen können, woran man es erkennt !

    Nun würd ich mir am liebsten von der Staatsanwaltschaft O. die Genehmigung einholen, die Schuhe weiter als originale zu veräußern; denn nach diesem Sachverhalt scheint man es ja zu dürfen !!!

  • #17

    Roland (Donnerstag, 07 Juli 2016 15:59)

    Sehr geehrter Herr Nelke,

    ich habe auf Ebay als privater Verkäufer ein paar Artikel aus dem Nachlass meines Stiefvaters verkauft.
    Darunter auch ein paar Uhren.
    Die Auktion lief unter den Namen: "diverse Uhren und Uhrenbänder".
    Auch in der Artikelbeschreibung war nie die Rede von Markennamen oder Original.
    Nach dem kauf bat mich der Verkäufer mehr Bilder zu senden und fragte, ob es sich um Originale handelt.
    Ich bin im ersten Moment ein wenig erschrocken da ich mich weder mit Uhren noch mit Marken auskenne und dachte, dass ich eben ein paar Uhren verkaufe.
    Dies teilte ich dem Käufer mit, und er teilte mir mit, dass er vorher nicht bezahlen würde.
    Nachdem ich nach ca. einen Monat keine Zahlung und Regung vom Käufer erhalten habe, öffnete ich einen Fall für einen nicht bezahlten Artikel, und das Geld war binnen einen Tag da.
    Nach dem Erhalt des Artikels melde sich der Verkäufer und beschwerte sich, dass es sich un Fälschungen handeln würde.
    Er drohte mir sofort den Fall ebay zu melden, einen Anwalt einzuschalten und mich bei den entsprechenden Marken zu melden.

    Daraufhin führten wir eine kurze Konversation in der ich immer wieder als Betrüger dargestellt wurde.
    Ich entschuldigte mich mehrmals, versuchte ihm klar zu machen, dass ich nicht darüber nachgedacht hatte dass so eine Problematik entstehenden könnte, und eben dass ich mich weder mit Uhren und Marken auskenne.
    Ich bot ihm an die Uhren zurückzunehmen und ihm sein Geld zurückzuerstatten.
    Daraufhin wurde er nur weiter pampig und machte den Gegenvorschlag dass er sein Geld sofort will, und zwar den Gesamtbetrag den er bezahlt hat (einschließlich Paypal - und Ebaygebühren und Versand) und er behält die Ware.
    Darauf bin ich nicht eingestiegen und daraufhin drohte er mir wieder mit rechtlichen Konsequenzen.
    Daraufhin habe ich den Fall bei Ebay gemeldet.
    Screenshots der Konversation sowie das Angebot habe ich gesichert.
    Es handelte sich um sieben Uhren fie er für einen Betrag von ca. 8€ ersteigert hat.

    Meine Frage ist nun was habe ich zu erwarten und ist die rechtliche Grundlage einer Anklage gegeben?

    Vielen Dank und Grüße

  • #18

    Deniz (Donnerstag, 14 Juli 2016 09:33)

    Hallo,

    sehr sehr informative Seite! VIelen Dank zunächst dafür Ebay!

    ich habe vor kurzem eine gefälschte Jogginghose der Marke Gymshark erhalten. Ich habe diesen Artikel über Ebay-Kleinanzeigen erworben. Der Verkäufer schreibt in seiner Beschreibung: "NEU Gymshark Jogginghose". Nachdem ich den Artikel erhalten habe, habe ich festgestellt, dass es sich um eine Fälschung handelt. Nach einer Diskussion mit dem Verkäufer, der behauptet, dass er niemals genannt hat, dass es sich um ein original handelt und der Preis ja weit unter dem Originalpreis liegt, habe ich ihn auf die oben genannten Paragraphen und BGH Beschlüsse aufmerksam gemacht und ihm eine Frist von 2 Wochen zur Lieferung originaler Ware gesetzt. Habe ich soweit alles richtig gemacht und ist mein Handeln rechtens?

    Vielen Dank!
    <deniz

  • #19

    Erdal (Sonntag, 28 August 2016 13:39)

    Guten Tag,

    wie sieht die Sachlage aus, wenn ich den Artikel (eBay Kleinanzeigen) selbst abgeholt habe und Bar gezahlt habe, mir aber im Nachhinein auffällt, dass der Artikel gefälscht ist? Wäre es auch möglich direkt Schadensersatz zu verlangen, wenn mir nach Übergabe des Bargeldes die Fälschung des Artikels aufgefallen wäre?

    LG

    Erdal

  • #20

    Vitali (Mittwoch, 31 August 2016 21:12)

    Sehr geehrte Herr Nelke,

    ich habe folgender Fall.

    Wir (meine Frau) haben anfangs letztes Jahres eine Markentasche bei eBay (oder eBay Kleinanzeige, nicht mehr sicher) gekauft. Sie hat die dann paar Monaten gebraucht/getragen und dann zum Jahresende weiterverkauft, auch bei eBay. Die Abwicklung ist soweit problemlos gelaufen, es gab auch positive Bewertung etc. Mittlerweile haben wir auch keine weitere Unterlagen (Aktionsbeschreibung, Fotos, eMail etc.) zu der Auktion und auch zur unserem Kauf der Tasche auch nicht, für uns war es alles halt „erledigt". Jetzt nach ca. 9 Monaten meldete sich der Käufer und behauptet die Tasche wäre eine Fälschung und möchte sein Geld zurück haben. Der hat selbst aber auch nichts mehr (Fotos, Beschreibung etc.). Wir können die Tasche in Details auch nicht mehr identifizieren und könne halt nicht mehr sicher sein, dass es wirklich die Tasche ist. Wir habe auch bei eBay nachgefragt ob die uns die Daten zur Verfügung stellen können, laut deren Aussage, sind die gelöscht nach 90 Tagen. Der Käfer droht uns mit eine Anzeige etc. Was sollten wir tun? Sollte es tatsächlich die Tasche sein, so haben wir auf keinem Fall absichtlich gehandelt.


    Mit freundlichen Grüßen

  • #21

    Antwort zu #15 (Donnerstag, 01 September 2016 14:58)

    Hallo Bernd,

    für den Schadensersatz ist der Wert der Schuhe maßgeblich. Der Wert kann durchaus über dem Verkaufspreis bei Händlern liegen; will sagen: Legen Sie den bei ebay ermittelten Wert zugrunde.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #22

    Antwort zu #16 (Donnerstag, 01 September 2016 15:02)

    Hallo Danny,

    es liegt tatbestandsmäßig ein Betrug vor, aber wenn der Verkäufer sagt, er sei kein Fachmann und kenne sich damit nicht aus und es auch keine Indizien gibt, dass er vielleicht die Unwahrheit sagt, dann liegt in der Tat keine Strafbarkeit vor. Immerhin haben Sie nun die Möglichkeit über die Akteneinsicht bei der StA an die Adresse des Verkäufers zu kommen und ihn auf zivilrechtlichen Wege zu belangen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #23

    Antwort zu #17 (Donnerstag, 01 September 2016 15:07)

    Hallo Roland,

    strafrechtlich haben Sie wohl nichts zu befürchten. Insoweit verweise ich auf die Antwort zu #16.

    Aber auch zivilrechtlich dürften keine Ansprüche an Sie zu stellen sein, da Sie weder mit dem Markennamen geworben, noch eine Garantie für die Beschaffenheit bzw. Echtheit der Uhren abgegeben haben. Es ließe sich zwar argumentieren, dass Sie durch die Fotos den Eindruck vermittelt haben, es seien originale Uhren und so den Ihnen vorzuwerfenden Rechtsschein gesetzt haben, die Uhren seien echt. Meiner Rechtsansicht nach bewegt sich der Käufer mit dieser Argumentation aber auf dünnem Eis, gleichwohl ließe sich auch die Gegenansicht vertreten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #24

    Antwort zu #18 (Donnerstag, 01 September 2016 15:09)

    Hallo Deniz,

    wenn er mit dem Markennamen geworben oder die Hose gar als "echt" oder "original" angepriesen hat und Sie sich an den obigen Leitfaden gehalten haben, haben Sie insoweit alles richtig gemacht und es ist an der Zeit, weitergehende Maßnahmen (Anwalt oder Gericht) zu ergreifen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #25

    Antwort zu #19 (Donnerstag, 01 September 2016 15:13)

    Hallo Erdal,

    die Rechtslage änders sich nicht, wenn Ihnen erst nach Abholung bekannt wurde, dass es eine Fälschung ist. Allerdings ist die Beweislage dann ungünstiger. Sie müssen nämlich beweisen, dass es eben genau diese Sache ist, die Sie abgeholt haben und von der Sie dachten, dass Sie original sei. Ferner müssen Sie beweisen, dass es eine Fälschung ist.

    Direkt Schadensersatz können Sie nicht einfordern. Sie müssen ersteinmal Nachbesserung (also Lieferung eines Originals) verlangen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #26

    Antwort zu #20 (Donnerstag, 01 September 2016 15:17)

    Hallo Vitali,

    ohne Screenshots o.ä. wird es der Gegenseite schwer fallen zu beweisen, dass Sie die Tasche als "echt" oder "orginal" verkauft oder aber mit dem Markennamen geworben haben. Wenn Sie dies bestreiten, dann könnte ich mir gut vorstellen, dass der Käufer den Beweis fällig bleiben wird.

    Wenn Sie allerdings genau wissen, dass Sie den Markennamen verwendet oder die Tasche gar als "echt" oder "orginal" verkauft haben, dann müssen Sie dies auch in einem etwaigen Prozess so vortragen. Sie trifft eine Wahrheitspflicht.

    Wenn Sie es aber nicht mehr wissen, dann können Sie dies aber mit Nichtwissen bestreiten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #27

    Selina (Mittwoch, 05 Oktober 2016 19:24)

    Guten Abend,

    ich hätte folgendes Problem: vor c.a. einer Woche habe ich bei EBay einen Artikel erworben, der sich als Fälschung entpuppte. Ich hatte mich mit der betreffenden Person persönlich an einem öffentlichen Platt getroffen, das Geld übergeben (100 Euro) und den Artikel mit nach Hause genommen. Es ist nicht sofort ersichtlich, dass es sich um eine Fälschung handelt, sondern erst nach eingehender Begutachtung. Der Artikel war aber explizit als Original ausgeschrieben. Was kann ich tun, um das Geld zurückzubekommen? Ich habe den Verkäufer bereits angeschrieben mit Bitte um Rückerstattung.
    Vielen Dank im Voraus!
    Mit freundlichen Grüßen
    Selina

  • #28

    Antwort zu #27 (Donnerstag, 06 Oktober 2016)

    Hallo Selina,

    was Sie tun sollten, um die Sache zu klären, habe ich oben im Text unter "Leitfaden" beschrieben. In Ihrem Falle sollten folgende Schritte unternommen werden:

    1) Beweise sichern: Sichern Sie die Auktion und die Korrespondenz. Erstellen Sie hierfür z.B. Screentshots oder Ausdrucke.

    2) Schreiben Sie den Verkäufer an und fordern Sie ihn binnen einer Frist von einer Woche auf, Ihnen ein Original zu übergeben. Schreiben Sie auch, dass er dazu gesetzlich verpflichtet ist und dass die Übergabe des Plagiats seine kaufrechtliche Pflicht nicht erfüllt. Schließlich haben Sie ja ein Original und keine Fälschung gekauft. Teilen Sie ihm auch mit, dass er die Fälschung erst wiederkriegt, wenn Sie das Original erhalten haben.

    3) Sollte er dies Verweigern oder -wie in Ihrem Fall- nicht reagieren, dann schreiben Sie ihm, dass Sie vom Kaufvertrag zurücktreten und den Kaufpreis erstattet haben möchten. Teilen Sie ihm mit, dass er die Fälschung bei der Rückerstattung wiederkriegt. Falls Sie Schadensersatz geltend machen wollen, sollten Sie ihn hierzu zusätzlich zur Zahlung auffordern. Der Schadensersatz berechnet sich wie folgt: Schadensersatz = Wert des Originals - Höchstgebot. Wichtig ist, dass Sie auch hier eine angemessene Frist setzen. Ein bis zwei Wochen sollten angemessen sein.

    4) Reagiert der Verkäufer immernoch nicht, so sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden.

    Beachten Sie: Es ist wichtig, den Verkäufer selbst unter Fristsetzung aufzufordern und ihn so in Verzug zu setzen. Befindet er sich nämlich in Verzug, so können Sie die Rechtsanwaltskosten von ihm auch erstattet verlangen. Sollten Ihnen die Anwaltskosten aber egal sein, weil z.B. eine Rechtsschutzversicherung einspringt, dann können Sie natürlich auch vorher bereits einen Rechtsanwalt aufsuchen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #29

    O D Ternow (Samstag, 08 Oktober 2016 17:19)

    Sehr geehrter Herr RA Nelke,

    auf meiner suche nach hochpreisigeren uhren finde ich besonders bei ebay weiterhin
    viele faelschungen die als original angeboten werden. uhren bei denen die papiere "verlegt oder verloren" wurden aber die echtheit "jeder juwelier bestaetigen kann".

    ebay tut einen dreck die vorgaben des bundesgerichtshofes bez. der verbreitung von faelschungen umzusetzen (AZ: I ZR 73/05).

    man hat sich in Kleinmachnow sogar noch weiter verbarrikadiert.
    es gibt nur ein online-formular zum melden von betrug,
    aber keinen direkten ansprechpartner.
    eine rueckmeldung, nicht einmal eine kopie der eigenen meldung an die
    eigene email-adresse erhalten sie.

    ich habe aktuell einen anbieter in meiner umgebung, der seit August
    hochpreisig eine gefaelschte uhr anbietet, von der ich initial direkt abstand nahm,
    nachdem er auf eine konkrete nachfrage erst persoenlich wurde und kurz darauf
    die seite neu erstellte. das wiederholt er seitdem fast taeglich, wohl weil auch andere ihm unangenehme fragen nach der echtheit stellen.

    ich habe ebay 5x diese "seitenspruenge" gemeldet und auch auf photodetails hingewiesen, aus denen schon die faelschung ersichtlich wird - nicht
    eine rueckmeldung erhalten.

    der user ist weiterhin aktiv, diesselbe uhr wird weiterhin in fast taeglich neu erstellter
    anzeige angeboten. profis wie ich lassen die finger davon, er wartet wohl wie eine spinne auf einen zukuenftigen klienten Ihrerseits, vorausgesetzt das diesem ueberhaupt der betrug auffaellt.

    solange ebay als nutzniesser der gebuehren solchen bauernfaengern in hehlermanier beihilfe leistet, werden Sie auf ewig zu tun haben. hat dann neben ebay auch ein dritter was davon. eine daseinsberechtigung fuer online-betrueger?

    mit freundlichem gruss

    O D Ternow/Berlin

  • #30

    Antwort zu #29 (Montag, 10 Oktober 2016)

    Sehr geehrter Herr Ternow,

    Ihren Ärger kann ich nachvollziehen. Im Prinzip stehen Sie ebay machtlos gegenüber.

    Sie könnten bei der Polizei den Sachverhalt zur Anzeige bringen. Der wissentliche Verkauf von gefälschten Uhren ist nämlich ein Betrug, wenn nicht klargestellt wird, dass es sich um ein Plagiat handelt. Sollte die Polizei diesem Hinweis nachgehen, so wird sie sicherlich bei ebay vorstellig. In einem solchen Fall nimmt ebay die Hinweise dann ernster und neigt eher dazu, dass Mitglied zu sperren.

    Auch können Sie die Vorfälle dem Hersteller melden. Dieser hat sodann die Möglichkeit, eine Unterlassung zu erwirken.

    Nach meiner Erfahrung werden Sperrungen erst vorgenommen, wenn eine erhöhte Anzahl an Betroffenen das Mitglied meldet. Auf einzelne Eingaben reagiert ebay meiner Ansicht nach nicht oder nicht konsequent.

    Einen Anspruch auf Sperrung haben Sie aber nicht. Wie gesagt stehen Sie ebay hier machtlos gegenüber.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #31

    Sabina (Mittwoch, 26 Oktober 2016 21:15)

    Ich habe bei über eBay Kleinanzeigen eine Moncler Jacke gekauft . Der Verkäufer hat mir versichert , dass er diese vor 2 Jahren bei Breuninger in Düsseldorf für 1100 Euro gekauft hat. Daraufhin habe ich die Jacke beim Verkäufer zu Hause abgeholt. Die Wohnung war eine Luxuswohnung in bester Lage . Ich habe keinen Grund gesehen misstrauisch zu werden , ausserdem war ein Code in der Jacke eingenäht . 320 Euro habe ich bar bezahlt . Zu Hause habe ich den Code eingegeben . Nicht gültig . Support Moncler angeschrieben und auf Antwort gewartet. In der Zeit Verkäufer angeschrieben , behauptet original . Ich habe alles untersucht an der Jacke, viel Plastik . Verkäufer wieder kontaktiert . Der würde frech und meinte er geht auf meine Spielchen nicht ein . Jacke wäre original und würde nicht mehr antworten . Dann Antwort v Moncler :Fake ! Verkäufer wieder angeschrieben soll Geld sofort per Paypal überweisen , ich sende Jacke zurück , sonst rechtliche Schritte . Keine Antwort . Habe alles dokumentiert per Screenshot . Zeuge war dabei , als ich Jacke gekauft habe . Was soll ich tun ?

  • #32

    Anika (Sonntag, 13 November 2016 22:04)

    Hallo, wann man denkt das man echtr ware hat und in ebay einstehlt aber danach loscht weil jemand geachrieben das wie fake aussieht .ware wurde gleich geloscht und nicht verkauft .ist trotzdem gafer das man strafe bekommt? Das war brend chanel.

  • #33

    Antwort zu #32 (Montag, 14 November 2016 11:07)

    Hallo Annika,

    ich verstehe Ihre Anfrage so: Sie haben bei eBay etwas eingestellt und dann wieder gelöscht, obwohl Gebote bereits gesetzt waren. Jetzt fürchten Sie Schadensersatzansprüchen, etc. ausgesetzt zu sein.

    Ihr Fall kann so oder so bewertet werden: Einerseits ließe sich argumentieren, dass Sie einem Irrtum unterlagen und daher abbrechen durften. Andererseits könnte man es aber auch so werten, dass Sie sich vorher hätten schlau machen müssen, ob es ein Original oder eine Fälschung ist. Bei dieser Annahme wäre der Abbruch wohl als unberechtigt anzusehen.

    Ohne Ihren Fall genau zu kennen, möchte ich mich da nicht festlegen. Auch bin ich mir nicht sicher, ob ich Ihre Anfrage richtig verstanden habe.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #34

    Antwort zu #31 (Montag, 14 November 2016 11:10)

    Hallo Sabrina,

    befolgen Sie den obigen Leitfaden. Wenn Sie an einer Stelle nicht weiterkommen, sollten Sie einen Anwalt aufsuchen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #35

    Eugenie (Mittwoch, 16 November 2016 11:06)

    ich habe eine RADO Damenuhr von meinem Ex Freund vor Ca. einem Jahr geschenkt bekommen.
    Habe sie nie getragen, weil sie mir zu groß war. Vor einigen Wochen habe ich eine PRIVATE Anzeige bei Ebay KLEINANZEIGEN für 300,00-€ erstellt. In der Beschreibung stand, dass es sich um ein Geschenk handelt und ich keine Originalverpackung und keine Papiere dazu besitze.

    Eine Dame hat mit mir Kontakt aufgenommen und meinte, dass sie eine kleine gebrauchte Rado Uhr für 280,-€ eingestellt hat und würde mit mir gerne tauschen. Bloß die Batterie ist leer und der Umtausch wäre nur bei RADO möglich, es kostet 55,-€ + versicherter Versand 6,99-€.
    Also für mich hieß es, dass ich meine Uhr für 300,-€ gegen ihre für 218,-€ aber mit Zertifikat tauschen werde. Ich war einverstanden, weil meine eher nur in der Uhrenbox liegt.

    Die Dame hat gefragt, wie sie sicher sein könnte, dass es sich um ein Original handelt?
    Meine Antwort war: „Ich habe die Uhr von einem reichen Mann bekommen und gehe davon aus, dass sie Original ist, aber ich kenne mich nicht gut aus und auch reiche Männer schenken manchmal Plagiate ))) Ich habe keine OVP und kein Zertifikat dazu“.
    Auch hat sie gefragt warum diese Uhr nur 12 Steine um die Datumsanzeige hat und alle anderen, die sie im Internet gefunden hat, 14 Steine haben. Also auf dem Foto war auch alles gut zu erkennen.

    Auf jeden Fall hat sie die Info gehabt und war mit dem Tausch einverstanden.
    Wir haben auf eigene Kosten die Uhren verschickt und somit getauscht.
    In Ca. einer Woche schreibt sie mir, dass sie bei Christ war. Der Uhrmacher ein Duplikat bestätigt hat.
    Sie möchte den Tausch rückgängig machen, sonst stellt sie eine Anzeige bei der Polizei wegen Betrug/ Plagiatsmissbrauch.
    Falls ich dem rückgängigen Tausch einverstanden bin, wer übernimmt die ganze Versandkosten?
    Die Uhr die ich von ihr bekommen habe, habe ich bereits in die Ukraine geschickt, da dort billiger ist der Batterietausch. Wer übernimmt auch diese Kosten?
    Was erwartet auf mich in dem Fall, wo ich den Rücktausch ablehnen werde?

    Vielen herzlichen Dank im Voraus für Ihre Einschätzung
    Mit freundlichem Gruß
    Eugenie

  • #36

    Antwort zu #35 (Mittwoch, 16 November 2016 12:14)

    Hallo Eugenie,

    ich denke nicht, dass Sie etwas zu befürchten haben. Sie haben gesagt, dass es sich um ein Geschenk von einem reichen Mann handelte, aber kein Zertifikat vorhanden ist. Sie sagten, dass Sie sich nicht auskennen mit Uhren und dass Sie im Endeffekt nur vermuten können, dass die Uhr original sei.

    Aus diesem Grunde war der Gegenseite das Risiko also bestens bekannt, dennoch wurde getauscht. Wenn sich das Risiko nun realisierte und die Uhr also gefälscht ist, dann kann die Gegenseite darüber im Nachhinein nicht mehr verwundert sein oder sich sogar getäuscht fühlen.

    Will sagen: Ich sehe weder einen Grund zur Rückabwicklung des Kaufvertrages, noch einen Sachverhalt, der die Annahme eines Betruges rechtfertigt. Meiner Meinung nach haben Sie nicht zu befürchten.

    Sie sollten vorsorglich das Angebot und den Nachrichtenverkehr ausdrucken und sichern, um ggf. den Beweis antreten zu können.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #37

    Tobi (Samstag, 26 November 2016 06:36)

    Hallo Herr Nelke,

    Ich habe mir offensichtlich eine ziemliche Dummheit geleiste und weiß nicht was ich machen soll.
    Ich habe hin und wieder alte Gegenstände bei EBay verkauft für die ich keine Verwendung mehr hatte. Darunter auch 2 ( 1 Longchamp und eine Guess) Taschen meiner jetzigen Freundin. Bisher ist alles gut gelaufen und ich hatte auch keine Probleme.( Habe insgesamt seit 2001 vielleicht 30 Gegenstände Verkauft). Vor Ca. sieben Tagen habe ich noch eine Longchamp Tasche im beim Aufräumen im Keller gefunden und habe diese ebenfalls bei EBay reingestellt schön mit Foto und Artikelbeschreibung. (D.h Ich hab das aufgeschrieben was auf der Tasche stand "Lobgchamp........" noch guter Zustand bla bla). Gestern habe ich eine Nachicht von EBay bekommen das die Auktion gelöscht ist, weil sich der Markeninhaber wohl eine Fälschung/ Plagiat aus den Fotos erkannt hat. Ich bin aus allen Wolken gefallen und habe sofort meine Freundin angerufen die mir bestätigte das die Tasche ein Mitbringsel von einem Bekannten aus der Türkei ist und auch nicht Echt/ deswegen hatte sie diese mir damals auch nicht zum EBay Verkauf gegeben. Für mich persönlich sah die Tasche aber wirklich genau so aus wie die, die ich damals schon für sie verkauft hatte. Ich wäre nie darauf gekommen das die Tasche nicht echt ist- meine Freundin besitzt normal keine Plagiate und ich auch nicht. Ich bin absolut dagegen. Jetzt stehe ich aber da wie so ein Verbrecher - ich habe es wirklich nicht extra gemacht. Noch nie hab ich ein Plagiat besessen, geschweige denn verkauft. Wäre die Auktion wenigstens ausgelaufen- ich hätte dem Käufer jegliche Kosten erstattet und das scheiss Plagiat ( was für mich absolut echt aussieht) hätte er auch behalten können. Ich habe noch nie eine Straftat begangen ( außer 1 Punkt in Flensburg). Ich bin fast fertiger Student und lese im Internet was von 1500- 4000 Euro zuzüglich Anwalt. Das kann ich mir im Traum nicht leisten. Was soll ich nur tun - es war doch wirklich nicht mit Absicht-> ich wusste es nicht, sonst hätte ich wohl nicht die Tasche so genau von allen Seiten abfotografiert! Ich schäme mich für diese Dummheit und es ist einfach nur peinlich. Was mache ich denn jetzt? Im Internetforen steht ich bekomm jetzt ne teure Abmahnung Usw. :-(

  • #38

    Antwort zu #37 (Sonntag, 27 November 2016 14:52)

    Hallo Tobi,

    Ihr Situation tut mir leid, aber es in der Tat so, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt. Sie haben -wenn auch unwissentlich- ein Plagiat verkauft oder zum Verkauf angeboten und so gegen das Markenrecht des Markeninhabers verstoßen. Grundsätzlich besteht daher ein gegen Sie gerichteter Anspruch auf Unterlassung. Die damit einhergehenden Rechtsanwaltskosten müssen Sie auch tragen, wobei die Höhe sich an dem Streitwert orientiert. Bei Markenrechtsverstößen fängt der Streitwert üblicherweise ab 20.000 € an. Es gibt aber auch Gerichte, die den Streitwert höher oder niedriger ansetzen. In Ihrem Fall würde ich wegen der "Einmaligkeit" einen geringen Streitwert ansetzen. Bei einem Streitwert von 20.000 € beträgt das Anwaltshonorar rund 1.171,67 €.

    Der Unterlassungsanspruch setzt die Wiederholungsgefahr voraus. Um diese aus der Welt zu schaffen, müssen Sie im Rahmen einer strafbewehrten Unterlassungserklärung dem Markeninhaber gegenüber versprechen, dass Sie so etwas nicht mehr tun werden. An Ihrer Stelle würde ich schnell und unaufgefordert diese strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Grundsätzlich fallen die Anwaltsgebühren nämlich erst an, wenn der Anwalt sich Ihnen gegenüber bestellt und Sie entsprechend auffordert. Sind Sie nun schneller als der Anwalt und räumen die Wiederholungsgefahr durch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung aus, dann besteht aber kein Anspruch und es gibt dann keinen Grund mehr, Sie anwaltlich aufzufordern.

    Wenn Sie nicht wissen, wie eine Versicherung an Eides statt aufzusetzen ist, sollten Sie sich anwaltlichen Rat einholen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #39

    Ulla (Montag, 28 November 2016 12:18)

    Hallo,

    ich habe bei Ebay-Kleinanzeigen von privat eine Wellensteyn-Jacke im Wert von 60 Euro gekauft. Zzgl. Versand 5 Euro. Nachdem der Gesamtbetrag von mir überwiesen wurde, bekam ich die Jacke auch zugestellt. Ich war entsetzt. Sie war a) nicht blau wie in der Anzeige geschrieben wurde und b) keine echte Wellensteyn-Jacke. Im Innenschilde stand made in Turkey. Des Weiteren war am unteren Saum ein Öse völlig rausgerissen und an einem Markenenblem aus Metall die rote Farbe völlig ab. Ich machte mich sodann mal im Internet schlau. Und musste feststellen, dass die Original Amethyst-Jacke von Wellensteyn auch ganz anderes aussieht, was ich beim Kauf aber gar nicht wusste. Ich schrieb der Verkäuferin das alles, worauf sie nicht antwortete. Sodann schrieb ich Ihr, dass Sie mir bitte das Geld sofort binnen 1 Woche zurücküberweisen solle, und warum. Angeblich hätte Sie meine erste Nachricht nicht bekommen. Nach der zweiten hat sie sich dann gemeldet und verlangt nun, dass ich die Ware erst zurücksenden soll und ich dann mein Geld bekäme. Ich vertraue Ihr aber nicht. Was kann ich machen. Ich habe ihr gesagt, dass ich ja auch erst das Geld überwiesen hätte und erst dann meine Ware bekommen hätte. Sie schrieb, dass sie sich auf was anderes nicht einlassen würde. Ich würde Sie am liebsten bei der Polizei anzeigen, wegen Betrugs. Geht das?? Oder was kann ich jetzt tun???
    Habe auch schon überlegt, ob ich das Geld von meiner Bank einfach zurückbuchen lasse. Weiß aber nicht, ob das so einfach gehen würde.


    LG aus Duisburg

  • #40

    Vadim (Dienstag, 06 Dezember 2016 10:37)

    Sehr geehrter Herr Nelke,
    ich habe bei Ebay eine Paul & Shark Jacke ersteigert, die sich als Fälschung entpuppte. Verkäufer und Ebay selbst bitten mich um die Rücksendung der Ware. Ist es richtig, dass ich die Jacke nicht zurückschicken kann, da ich auf Schadenersatz klagen möchte.
    Beste Grüße,
    Vadim

  • #41

    Jürgen Spieles (Montag, 12 Dezember 2016 22:50)

    Sehr geehrter Herr Nelke,

    Ichbhabe bei EBay Kleinanzeigen einen Beats Kopfhörer verkauft, der sich nun als Fälschung herausgestellt hat. Ich habe Diese aus einer Kofferversteigerung erhalten, ausgepackt und auf Funktion getestet und danach angeboten. Es gab weder Belege noch Unterlagen über die Kopfhörer. Auf die Frage des Verkäufers ob Diese Originale seien konnte ich nicht antworten, da ich nicht über die nötigen Kenntnisse verfüge. Trotzdem wollte er die Kopfhörer haben. Nun will er aber sein Geld zurück und droht mit Anzeige. Muss ich sie zurücknehmen, obwohl ich niemals zugesichert habe, dass die Originale sind?

    MfG

    J.S.

  • #42

    Sabrina (Mittwoch, 11 Januar 2017 13:57)

    Hallo. Ich habe eine Tasche über ebay verkauft. Da ich die Tasche selber bei ebay gekauft habe meine mein Mann ich soll es erst prüfen lassen bevor ich die verkaufe. Nur ist tasche verkauft und ich habe durch die id Nummer heraus gefunden das die Tasche eine repl. Ist. Tasche wurde nicht versendet und nicht bezahlt. Habe den Käufer noch keine Konto Daten zu geschickt.

    Für Hilfe wurde ich ihnen sehr dankbar sein.

  • #43

    Antwort zu #39 (Freitag, 13 Januar 2017 11:17)

    Hallo,

    Sie hätten besser vor der Auktion überprüft, ob die Tasche echt ist. Nun könnten Sie sich verpflichtet haben, eine originale Tasche und keine Fälschung zu übereignen. Da Ihnen dies wohl nicht möglich ist, könnten Sie sich schadensersatzpflichtig gemacht haben. Ich schreibe "könnte", da ich eine abschließende Prüfung nicht vornehmen kann. Hierfür wäre die Einsicht der Artikelbeschreibung erforderlich.

    Bitte beachten Sie, dass mir nicht alle Informationen vorliegen. Ich würde Ihnen ggf. raten, den Käufer um Auflösung des Vertrages zu bitten und ihm den Sachverhalt zu erläutern.

    Mit freundlichen Grüßen


    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #44

    Rita (Freitag, 24 Februar 2017 18:40)

    Hallo habe bei Ebay Kleinanzeige ein Schmetterlingskissen von Tempur gekauft .Da es aber sehr hart war hab ich bei Tempur nachgefragt und da sagen die es gibt das Climate nicht bei Tempur ...nur das Ombracio. auch nicht als Vorgänger .Es hätte schon immer Ombracio gehiessen .Was kann ich tun?? Der Verkäufer behauptet strikt es wäre Original u weigert sich es zurück zu nehmen .:MFG

  • #45

    Nicolai Gutmaier (Sonntag, 26 Februar 2017 10:08)

    Sehr geehrter Herr Nelke,

    Ich habe letzte Woche über die Plattform Ebay Kleinanzeigen eine "Diesel" Armbanduhr gekauft.
    Auf die Frage hin, ob die Uhr fuktioniert und ob sie ein Original ist antwortete sie, das sie sich qualitativ hochwertig anfühle, sie auch in einer "Diesel" Geschenkbox gewesen sei, das sie nicht denke, dass man solche Uhren überhaupt so fälschen könne und sie einwandfrei funktioniere.
    Ich habe sie daher für 60 Euro gekauft. Der Preis ist zwar günstig aber nicht unrealistisch.
    Sie kam einen Tag später bei mir an (gestern, 25.03.) und ich stelle fest, daß sie klappert, viel zu leicht ist, das eine der beiden Ziffernblätter nicht funktioniert.
    Fälschubgsindizien liegen viele vor und auf einen Kontakt antwortet die Verkäuferin nicht mehr.
    Diese hatte im Nahrichtenverlauf erwähnt, dass sie für nichts hafte und keine Gewährleistung gäbe.
    Bezahlt habe ich per Überweisung, weil die Verkäuferin kein PayPal habe.

    Würde mich über eine rechtliche Einschätzung von Ihnen sehr freuen.
    Mfg, Gutmaier

  • #46

    Mareike (Sonntag, 05 März 2017 19:48)

    Guten Tag Herr Nelke,

    ich habe bei eBay Kleinanzeigen zwei gebrauchte ältere Taschen von Dior und Chanel gekauft, die ausdrücklich als Originale angeboten wurden und auf den Bildern auch sehr echt aussahen.
    Ich habe also keine weiteren Beweise angefordert sondern die Taschen gekauft.
    Nach Erhalt ließ ich die Taschen sowohl bei Dior als auch Chanel überprüfen und mir wurde mündlich bestätigt dass es sich um Plagiate handelt. Dies wurde mir aber nur mündlich bestätigt, schriftlich darf nur die Echtheit bestätigt werden.
    Ich hätte die Tasche in die jeweilige Zentrale schicken können, dann wären die Taschen aber vernichtet worden.
    Dies habe ich dem Verkäufer mitgeteilt, der natürlich alles dementierte und auch sofort die Anzeigen löschte.
    Im Emailverkehr beharrte er auf die Echtheit der Taschen, meinte aber auch ich könne mich bei den Preisen nicht beschweren. Ich sagte ihm dass ich keine Plagiate möchte und ihm anbiete, den Kauf rückgängig zu machen, so bekommt er immerhin seine Taschen wieder.
    Er besteht auf einem Zertifikat der Firmen, dass die Taschen gefälscht sind und begreift nicht, dass das nicht möglich ist.
    Die gesetzten Fristen sind verstrichen, der Hinweis auf Anzeige bei der Polizei hat zu nichts geführt und als ich - einfach um die Sache zu einem Ende zu bringen, die Taschen via Nachnahme zurück gesendet habe, wurde die Annahme verweigert und ich wüst per email beschimpft.
    Ich möchte einfach mein Geld zurück, aber mittlerweile auch Schadensersatz bzw. alle mir entstandenen Kosten erstattet haben.
    Wie wäre da das sinnvollste Vorgehen?
    Ich freue mich auf Ihre Antwort

  • #47

    Elisa (Sonntag, 19 März 2017 16:39)

    Hallo Herr Nelke,

    ich habe eine Jeans-Hose über Ebay-Kleinanzeiger gekauft. Es handelt sich um eine bekannte Marke. Nun stelle ich fest, dass die Hose in Türkei produziert wurde und vielleicht eine Fälschung ist. Da ich nicht mehr weiß, wer der Verkäufer war und ich davon ausginge, dass es um eine original Hose handelt, darf ich die Hose über Ebay-Kleinanziger weiterverkaufen? Oder verletze ich hiermit den Urheberrecht?

    Mit freundlichen Grüßen.

  • #48

    Antwort zu #39 (Montag, 20 März 2017 10:27)

    Guten Tag,

    lesen Sie sich bitte den vorbezeichneten Leitfaden durch. Ihre Fragen werden dort beantwortet. Wenn der Verkäufer wusste, dass die Jacke gefälscht ist und sie dennoch als original anbot, dann liegt ein strafbarer Betrug vor.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #49

    Antwort zu #40 (Montag, 20 März 2017 10:30)

    Sehr geehrter Herr Vadim,

    ja, das ist richtig! Sie sollten den Verkäufer auffordern, eine originale Jacke zu versenden. Setzten Sie ihm eine Frist und machen Sie klar, dass Sie das Plagiat erst bei Erhalt einer originalen Jacke zurücksenden. Sollte er die nicht tun, dann können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten und Schadensersatz einfordern. Bitte lesen Sie sich nochmals obige Informationen durch!

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #50

    Antwort zu #41 (Montag, 20 März 2017 10:32)

    Sehr geehrter Herr Spieles,

    das kommt drauf an. Wenn Sie in der Auktion den Markennamen verwendet haben, dann liegt ein Sachmangel vor. Haben Sie aber erwähnt, dass der Artikel aus einer Kofferversteigerung stammte, dann könnte die Rechtslage schon wieder anders aussehen, weil der Käufer dann damit zu rechnen hatte, dass die Kopfhörer wohlmöglich nicht original sind.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #51

    Antwort zu #42 (Montag, 20 März 2017 10:35)

    Sehr geehrte Sabrina,

    an Ihrer Stelle würde ich mich an den Verkäufer wenden und versuchen, mit ihm ins Gespräch zu kommen. Bitte beachten Sie auch, dass der Verkäufer ggf. keine Rechte hat, wenn Sie geschrieben haben, dass die Tasche selbst über ebay bezogen wurde. Dies setzt aber voraus, dass Sie die Tasche nicht expliziet als Original angeboten haben.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #52

    Antwort zu #44 (Montag, 20 März 2017 10:37)

    Guten Tag,

    ich kann Ihre Frage nicht beantworten, da ich den Unterschied zwischen den Kissen oder Kissenmarken nicht verstehe.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #53

    Antwort zu #45 (Montag, 20 März 2017 10:39)

    Sehr geehrte Frau Gutmaier,

    bitte lesen Sie sich die obigen Informationen durch und Ihre Frage wird beantwortet werden. Wenn die Uhr nicht original ist, dann stehen Ihnen die im Fließtext beschriebenen Ansprüche wohlmöglich zu.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #54

    Antwort zu #46 (Montag, 20 März 2017 10:40)

    Hallo Mareike,

    am sinnvollsten ist es, wenn Sie einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche beauftragen. Dieser ist Fachmann und wird Ihnen weiterhelfen können.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #55

    Antwort zu #47 (Montag, 20 März 2017 10:42)

    Guten Tag Elisa,

    der Verkauf von gefälschter Ware verletzt das Markenrecht der jeweiligen Firma und kann nciht empfohlen werden. Grundsätzlich spricht gegen die Originalität aber nicht, dass die Hose in der Türkei genäht wurde. Viele originale Kleidung wird dort genäht. Sie sollten sich ersteinmal über die Echtheit der Hose informieren.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #56

    Dennis (Mittwoch, 29 März 2017 15:55)

    Guten Tag,

    wie verhält es sich in dem Fall, wenn mir durch einen Privattausch bei Ebay Kleinanzeigen ein Iphone, was sich im nachhinein als Plagiat entpuppt, angedreht wird, welche Rechte hätte ich in dem Fall, oder ist der Tausch an sich rechtlich nicht gesichert ?

    Mit freundlichen Grüßen

  • #57

    Sabine D. (Donnerstag, 06 April 2017 16:31)

    Hallo, ich habe auf ebay eine Dietrich Uhr für ca- EUR 760,-- ersteigert und per paypal bezahlt. Nach Erhalt hatte ich Zweifel an der Echtheit und habe den schweizer Hersteller direkt kontaktiert. Ich habe eine Bestätigung per mail mit Firmen Absender erhalten, dass es sich um eine Fälschung handelt. Ebay Käuferschutz hat mir erst EUR 100,-- angeboten . Das lehne ich natürlich ab. Jetzt will man die Herstellerbestätigung nicht anerkennen, da diese per mail ist. Die Schweizer Hersteller wollen mir jetzt keinen unterschriebenen Brief schicken, sie sagen per mail muss reichen.
    Was soll ich tun ??
    Viele Grüße
    Sabine Dolny

  • #58

    Anna Müller (Dienstag, 25 April 2017 15:11)

    Sehr geehrter Herr Nelke,

    ich habe bei ebay eine Tasche von Louis Vuitton ersteigert, der Verkäufer hat einPlagiat geliefert.
    Anhand der Bilder war nicht ersichtlich das es sich um ein Plagiat handelt, da das typische Monogrammuster samt LV Zeichen auf der Tasche gut zu sehen waren.
    Der Verkäufer beruft sich nun darauf, dass ich hätte wissen müssen, dass es sich um ein Plagiat handelt, da die Tasche nur als Tasche verkauft habe den Markennamen nicht genannt und die Tasche nicht in der Kategorie Louis Vuitton eingestellt war.
    Das sehe ich allerdings anders, da er mit den ebay AGB zugestimmt hat keine Fälschungen zu handeln. Außerdem sind meiner Meinung nach die Bilder doch Teil der Artikelbeschreibung und somit des Angebotes, oder nicht?

    Danke, dass Sie sich die Zeit für eine Antwort nehmen.

  • #59

    Antwort zu #56 (Mittwoch, 26 April 2017 11:50)

    Guten Tag,

    auf den Tauschvertrag sind die Regeln des Kaufrechts anwendbar, sodass sich an der Rechtslage nichts ändert.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #60

    Antwort zu #57 (Mittwoch, 26 April 2017 11:55)

    Guten Tag,

    notfalls sollten Sie klagen und bei Gericht den Beweis führen, dass die Uhr gefälscht ist und damit die Voraussetzung für die Erstattung vorliegen.

    Alternativ können Sie auch einen örtlichen Uhrmacher bitten, eine Bescheinigung zu erstellen.


    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #61

    Antwort zu #58 (Mittwoch, 26 April 2017 11:56)

    Guten Tag,

    ich habe bereits mehrere Fälle mit gefälschten Louis Vuitton Taschen betreut. In Ihrem Fall besteht die Besonderheit, dass eben nicht mit dem Markennamen geworben wurde. Etwaige Urteile zu dieser Konstellation sind mir nicht bekannt, so dass Rechtsunsicherheit besteht.

    Gleichwohl würde ich den Fall aber auch wie Sie einschätzen: Zumindest aufgrund der Fotos, die das Louis Vuitton Produktzeichen abbilden, durften Sie berechtigter Weise davon ausgehen, dass es sich um ein Original handelt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #62

    Anna Müller (Mittwoch, 26 April 2017 18:18)

    Danke für Ihre Einschätzung.

    MfG

    Anna Müller

  • #63

    Anna Müller (Sonntag, 30 April 2017 20:12)

    Hallo Her Nelke,

    ich nochmal.
    Der Verkäufer stellt sich quer und die Frist zur Nachlieferung läuft bald aus. Nun handelt es sich ja wie bereits beschrieben um eine Modell das so gar nicht hergestellt wird. Ich kann leider trotz aller Recherche nichts dazu finden wie hier ein Schadensersatz zu ermitteln ist. Gehe ich vom Modell der Form nach aus oder vom Muster? Oder treffe nehme ich den Mittelwert zwischen dem Modell dem es der Form nach entspricht und dem ähnlich großen Modell dessen Muster es hat?
    Da die Verkäuferin äußerst dreist ist habe ich vor das volle Programm durchzuziehen, ohne realistische Schadensersatzhöhe ist das fordern allerdings schwer.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Anna Müller

  • #64

    Antwort zu #63 (Dienstag, 02 Mai 2017 15:03)

    Guten Tag,

    die Bezifferung des Schadensersatzes obliegt Ihnen. Es ist grundsätzlich nicht möglich von anderen Modellen auf Ihres zu schließen. Gleichwohl gibt es aber das Modell scheinbar nicht. Sie sollten das Modell wählen, dass Ihrer Tasche am nächsten kommt. Ich selber würde die günstigste Louis Vuitton Tasche nehmen und sagen, dass diese im Original mindestens den ermittelten Preis kostet. Das ist meiner Meinung nach am ehesten praktikabel. Aber auch diese Berechnung könnte ggf. Probleme machen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #65

    Busch (Mittwoch, 17 Mai 2017 21:40)

    Sehr geehrter Herr Nelke,

    ich habe über EbayKleinanzeigen ein Radtrikot und eine Hose erworben und über PayPal bezahlt. Als ich es heute erhalten habe musste ich leider feststellen, dass es gefälscht ist. In der Artikelbeschreibung war zwar von "Peplica" die Rede, jedoch bin ich die ganze Zeit davon ausgegangen, dass es sich um das Replica Produkt handelt welches vom Originalhersteller vertrieben und lizensiert wird. Als ich den Verkäufer darauf hingewiesen habe, meinte dieser nur, dass es meine Schuld wäre, wenn ich mich da getäuscht habe. Ich habe ihm jedoch auch während des Verkaufsgesprächs mitgeteilt, dass ich vor dem Kauf noch ein Trikot des Originalherstellers anprobieren wollte, um zu sehen ob die Größe passt. Als ich ihm das geschrieben habe, kam vom Verkäufer kein Hinweis, dass das keinen Sinn machen würde, da es eh nicht vom Originalhersteller wäre. Außerdem wurde in der Anzeige mit keinem Wort erwähnt, dass es kein Rückgaberecht gibt oder man keine Gewährleistungsansprüche stellen dürfte. Das ganze habe ich so auch schon PayPal geschildert, jedoch mache ich mir wenig Hoffnung da weiterzukommen, nachdem ich gelesen habe, was Sie dazu erklärt haben. Was sollte ich jetzt als nächstes tun?

    Viel Dank
    Mit freundlichen Grüßen
    Sebastian B

  • #66

    Carsten (Donnerstag, 03 August 2017 15:00)

    Guten Tag ich habe bei eBay einen Artikel ersteigert der original angeboten worden ist.
    Das Problem an der Sache der Artikel den ich bekommen habe habe ich mit anderen Sachen gewaschen und der Schreck als ich die Maschine öffnete stellte ich fest dass die Jacke sich von der Farbe getrennt hat. Eine klebrige Substanz umhüllte meine anderen Wäschestücke . Die Waschmaschine war mit den ganzen Zeug verklebt. Als ich den Verkäufer an schrieb wo der mir an das Geld zurückzuüberweisen und dass es ihm leid täte er wüsste nicht dass es sich um eine Fälschung handelt. Es hätte die Jacke ja immer in die Reinigung gebracht. Ich habe die Jacke wie angegeben 40°nur bei 30 Grad gewaschen und das Dingen löst sich auf. Nun habe ich eine verärgerte Frau eine Waschmaschine die ich reinigen lassen muss und drei Wäschestücke die nicht mehr zu gebrauchen sind. Kann ich dagegen was tun

  • #67

    Franz (Montag, 21 August 2017 20:36)

    Hallo.
    Habe diverse Uhren bei ebay gekauft.
    Teils auch wieder verkauft.
    Nun hat ein Testkäufer bei mir eine Uhr erworben
    und ich wurde von einer Kanzlei abgemahnt mit Forderung eines grösseren Geldbetrages.
    Diese Uhr sei ein Plagiat - es handle sich um eine gefälschte Rado Uhr.
    Mir war beim Kauf absolut nicht bekannt wie eine teure Rado Uhr aussieht.
    Gekauft habe ich eine TIME FORCE Uhr.

    MfG.

  • #68

    Antwort zu #65 (Dienstag, 22 August 2017 10:30)

    Guten Tag,

    ich kenne mich mit Replica-Produkten nicht so gut aus. Als Replica werden in der Regel Produkte bezeichnet, die der Hersteller im Rahmen einer Neuauflage nachproduziert, was insbesondere bei alten Trikots der Fall ist. Vor diesem Hintergrund teile ich Ihre Einschätzung und gehe auch davon aus, dass Sie unwissentlich ein Plagiat gekauft haben. Ihnen dürften die vorbezeichneten Rechte zustehen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #69

    Antwort zu #66 (Dienstag, 22 August 2017 10:33)

    Guten Tag,

    ich habe Ihnen die Rechtslage via Email bereits erläutert. Ob es sich um eine Plagiat handelt oder nicht, wissen Sie nicht. Allerdings handelt es sich um einen Mangel, weswegen der Verkäufer zur Gewährleistung verpflichtet ist. Im Rahmen dessen hat er die Schuhe zu ersetzen und -falls er dies nicht tut- Ihnen nach Rücktritt den Kaufpreis zu erstatten. Natürlich können Sie daneben noch Schadensersatz einfordern.

    Im Übrigen steht Ihnen als Verbraucher ein Widerrufsrecht zu, wenn es sich bei dem Verkäufer um einen Unternehmer handelt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #70

    ANtwort zu #67 (Dienstag, 22 August 2017 10:46)

    Guten Tag,

    Sie sind nicht der einzige, der aktuell seitens Rado abgemahnt wird. Mir lag auch das Schreiben eines weiteren Rechtsratsuchenden vor. Es handelt sich wohl um eine Abmahnwelle.

    In der Tat ist es so, dass die Abmahnung grundsätzlich richtig ist, wenn es sich tatsächlich um ein Plagiat handelte. Insoweit schützt Sie Ihre Unwissenheit nicht. Sie sollten eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben, um somit die Widerholungsgefahr und damit die Einleitung rechtlicher Schritte auszuräumen.

    Sie werden auch aufgefordert, Anwaltskosten zu zahlen. Hierbei wird ein sehr hoher Streitwert angesetzt, der meiner Meinung nach überzogen ist. Nach diesem Streitwert (100.000€) werden die Kosten ( 2.375,88 €) berechnet. Hier können Sie jedoch ansetzen und in Verhandlungen mit der Gegenseite treten,um die Kosten zu "drücken".

    Bitte beachten Sie, dass ich die Einschätzung nur auf Ihre Anfage erstellte. Ggf. werden bei anwaltlicher Nachfragen weitere Umstände ersichtlich, die Sie eventuell ganz aus einer Verpflichtung tragen. Oft sind Details entscheidend.

    Wenn Sie anwaltliche Hilfe benötigen, können Sie es mich gerne wissen lassen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #71

    Thomas (Mittwoch, 23 August 2017 16:57)

    Hallo,
    ich habe eine Sonnenbrille bei Ebay Kleinanzeigen erworben. Im Nachhinein stellte sich die Brille als Fälschung heraus. Ich habe es herausgefunden da in die Gläser der Sonnenbrille das Markenlogo eingraviert sein müsste. Nun war das Logo nur aufgedruckt und ich habe es versehentlich abgekratzt/verkratzt. Dadurch ist mir der Betrug erst aufgefallen.
    Ich habe über Paypal gezahlt. Sollte ich nun mein Geld wiederbekommen und die Brille an den Verkäufer zurückschicken bin ich für die Beschädigung am Artikel haftbar? Kann ich im Nachhinein auch noch Ärger bekommen dadurch dass ich die Ware beschädigt zurückgeschickt habe obwohl mir der volle Kaufpreis zurück erstattet wurde?

  • #72

    Helin (Freitag, 08 September 2017 20:30)

    Hallo,
    was ist wenn man ein fake gekauft hat wo original angegeben wwar aber nicht aus eBay sondern von einer anderen Seite ist ich habe mir mal die Kommentare der vorherigen Schreiber durchgelesen bei denen hat es sich nur auf die Seite eBay bezogen gelten die Sachen nur diesbezüglich oder auch wenn man von anderen seiten versehentlich fake Schuhe kauft? Also ist es nicht strafbar für den Käufer selbst wenn die ware nicht aus EBay stammen sollte?

  • #73

    Marion (Montag, 25 September 2017 22:03)

    Sehr geehrter Herr Nelke,

    ich habe online 4 Kosmetikpaletten und einen Laserpointer gekauft. Im Vorhinein bestätigte der Verkäufer auf meine Anfrage, dass es sich um Originale handelt.
    Nun ist die Ware da und alles ist gefälscht.
    Da ich per Überweisung bezahlt habe, kann Ebay mir nicht weiterhelfen und nach meiner Nachricht an den Verkäufer, hat dieser sein Konto gelöscht.
    Die Anzeige bei der Polizei habe ich schon online geschaltet.
    Kann ich nun noch etwas tun oder muss ich mich erst gedulden. bzw lohnt sich jetzt schon rechtlicher Beistand?

    Vielen dank im Voraus.

    Mit freundlichen Grüßen

    Mari

  • #74

    Antwort zu #71 (Montag, 02 Oktober 2017 11:25)

    Guten Tag,

    vor dem Zeitpunkt des Rücktritts können Sie den Kaufartikel benutzen, wie Sie es überlicher Weise auch tun würden, wenn Sie nicht vom Vertrag zurücktreten wollen. Will sagen: Sie sind für etwaige Beschädigungen nicht haftbar, wenn Sie mit der Brille etwas angestellt haben, was Sie überlicher Weise mit Ihren Brillen auch anstellen. Erst nachdem Sie den Rücktritt erklärt haben oder von Ihrem Rücktrittsrecht wussten, gelten strengere Haftungsmaßstäbe und Sie müssen besonders gut auf den Artikel aufpassen.

    Gesetzt der Fall, dass Sie bei Benutzung der Brille nicht Ihre eigene Sorgfaltspflicht überstrapaziert haben, sollten Sie also nicht haftbar zu machen sein. Halten Sie sich an den vorbezeichneten Leitfaden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #75

    Antwort zu #73 (Montag, 02 Oktober 2017 11:27)

    Guten Tag,

    egal ob bei eBay oder sonstwo - es gilt: Wenn Sie ein Original gekauft haben, so sind Sie auch berechtigt, ein Original zu erhalten. Die Rechtslage sollte 1-zu-1 übertragbar sein.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #76

    Antwort zu #73 (Montag, 02 Oktober 2017 11:29)

    Guten Tag,

    ob sich die Rechtsverfolgung lohnt, dass müssen Sie selbst wissen. Grundsätzlich können Sie Ihre Rechte geltend machen und hierfür auch einen Anwalt beauftragen. Sollte der Verkäufer aber nicht greifbar sein, so wird Ihnen im Regelfall auch kein Anwalt helfen können.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #77

    Martin (Freitag, 06 Oktober 2017 22:12)

    Hallo, habe bei eBay auch gefälschte Schuhe ersteigert. Hab mich mit dem Verkäufer und eBay in Verbindung gesetzt beide meinten ich sollte den Artikel zurück schicken und dann bekäme ich mein Geld wieder. Habe aber Angst das ich am Ende mein Geld dann doch nicht wieder kriege und komplett ohne irgendwas da stehe. Was soll ich tun? Mfg

  • #78

    Antwort zu #77 (Montag, 09 Oktober 2017 13:01)

    Hallo Martin,

    der Erfüllungsort für sämtliche Rückgewähransprüche nach Rücktritt vom Kaufvertrag – also auch für den Anspruch des Käufers auf Erstattung des Kaufpreises – ist der Ort, an dem sich die Kaufsache zur Zeit des Rücktritts vertragsgemäß befindet. Dies sollte also Ihr Wohnsitz sein. Schreiben Sie den Verkäufer an, er möge die Sache abholen und sodann den Kaufpreis in bar zurückerstatten. Weigert sich der Verkäufer, dann sollten Sie einen Anwalt einschalten und ggf. Klage erheben.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #79

    Hanna (Sonntag, 29 Oktober 2017 17:45)

    Guten Tag!
    Ich habe unbewusst gefälschte Markenware gekauft, welche als Original betitelt wurde, jedoch hat sich das erst einen Monat nach Erhalt der Ware sicher bestätigen lassen (durch ein Fachgeschäft). Die Kleidung wurde nicht getragen oder benutzt, jedoch frage ich mich, ob der Zeitpunkt bereits zu spät ist, um von dem Kaufvertrag zurück zu treten. Gibt es eine Frist, bis wann so etwas 'reklamiert' werden muss? Besteht jetzt noch die Möglichkeit vom Vertrag zurück zu treten und weitere oben beschriebene Schritte einzuleiten?
    Des weiteren würde mich interessieren, wie man nachweisen kann, dass es sich um kein Original handelt, bis jetzt habe ich nur eine mündliche Bestätigung eines Fachkundigen bekommen.
    Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar!

  • #80

    Antwort zu #79 (Montag, 06 November 2017 14:10)

    Guten Tag,

    grundsätzlich haben Sie noch Zeit, Ihre Rechte zu beanspruchen. Verjährung findet erst in 3 Jahren statt. Jedoch sollten Sie wegen der Beweissituation keine Zeit mehr verlieren. Ob es sich um ein Original handelt oder nicht, werden Ihnen einige Hersteller schriftlich bestätigen. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, einen Sachverständigen zu beauftragen. Spätestens in einem möglichen Prozess sollten Sie dies auch tun. Vor einer Begutachtung vor einem Gerichtsverfahren würde ich grundsätzlich abraten, da es sein kann, dass Sie sodann auf den Gutachterkosten sitzen bleiben. Bei Gericht zählen Gutachterkosten zu den Gerichtskosten und sind sodann von der unterlegenen Partei zu zahlen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #81

    Moritz (Freitag, 17 November 2017 10:21)

    Guten Tag Herr Nelke,

    ich habe auf eBay einen Woolrich Parka ersteigert, und diesen gestern erhalten. Ich habe den Parka mit Bildern auf Google abgeglichen und es gibt mehrere Merkmale die stark darauf hinweisen, dass die Jacke ein Plagiat ist.
    Ich werde den Käufer heute kontaktieren, gehe aber davon aus das er sagen wird das diese Jacke doch kein Plagiat ist.
    Wie gehe ich am besten vor ? Wie weise ich nach das es sich um ein Plagiat handelt ?

    Vielen Dank im Voraus

    Mfg
    Moritz B.

  • #82

    Hayls (Mittwoch, 29 November 2017 18:15)

    Hallo,

    Ich habe eine Chanel Tasche auf ebay ersteigert. Zwei Wochen später wurde ich von einer ehemaligen Chanel Mitarbeiterin darauf hingewiesen, dass die Seriennummer in der Tasche beweist, dass es ein Plagiat ist. Ich habe daraufhin die Auktion und Bilder der Tasche bei Purseblog (Fachkundige für Designer Taschen) eingereicht. Die Fachkundigen konnten schon an den Bildern der Seriennummer erkennen, dass die Tasche ein Fake ist. Ich habr bereits die Verkäuferin darüber informiert, doch sie bleibt vehement auf ihrer Aussage, dass die Tasche Original sei (“war ein Geschenk, daher gibt es kein Kaufbeleg dazu. Aber Originalität ist geprüft.”). Ich habe Chanel diesbezüglich schon kontaktiert und Bilder der Seriennummer verschickt. Bisher noch keine Antwort. Per Telefon sagte mir eine Mitarbeiterin, dass Chanel leider keine Authentizitätsprüfung an nimmt. Wie soll ich nun weiter verfahren?

    Mit freundlichen Grüßen

  • #83

    Gabriel (Freitag, 01 Dezember 2017 10:34)

    Guten Tag
    Ich habe gestern bei ebay-Kleinanzeigen eine Uhr ersteigert welche zwar bei der Spezifikation nicht als Cartier Pasha Markenartikel angepriesen wurde jedoch im Kontakt mit dem Verkäufer erwähnte er das es sich um ein Automatisches Uhrwerk handelt, mit handaufzug wie üblich beim Cartier Modell.

    Nun musste ich durch meine sehr zeitaufwendige Internetrecherche feststellen dass es sich um ein Plagiat handelt.

    Und die selbe Serienummer auf einem Plagiat im Internet vorhanden ist.

    Ich wohne in der Schweiz, und bin mir deshalb nicht im Klaren ob ich die Käuferschutzbedingungen gleichermassen gelten wie bei einem Anwohner in Deutschland.

    Meine frage wie kann ich bestenfalls vorgehen ?
    Grüsse aus der Schweiz

  • #84

    Ute (Montag, 04 Dezember 2017 21:26)

    Sehr geehrter Herr Nelke,

    ich habe folgendes Problem:
    Nachdem ich in einem Fachgeschäft zufällig darauf hingewiesen wurde, dass meine bei eBay gekaufte Tasche ein Plagiat sei, bat ich die Verkäuferin, mir mein Geld zurückzuerstatten.

    Als diese sich weigerte meiner Forderung nachzukommen und auf der Echtheit der verkauften Tasche beharrte, habe ich Strafanzeige bei der Polizei gestellt.

    Die Tasche wurde daraufhin polizeilich untersucht und als Fälschung eingestuft.

    Vor kurzem habe ich nun Post von der Staatsanwaltschaft erhalten, in der man mir mitteilte, dass die Anzeige mit der Begründung fallen gelassen wurde, die Beschuldigte könne eine Rechnung von "vestiaire collective" vorweisen, welche ein Echtheitszertifikat beinhaltet.

    Nach Rücksprache mit der verantwortlichen Polizeibeamtin wurde mir versichert, dass man strafrechtlich nichts mehr unternehmen könne.

    Meine Frage ist nun, wie groß sind dann die Aussichten in einem zivilstrafrechtlichem Verfahren, mein Geld zurückzubekommen?

    vielen herzlichen Dank für Ihre Zeit.

    P.S.: Ich wurde gefragt, ob die Tasche vernichtet werden könne und da ich keine Verwendung mehr gesehen habe, habe ich sie von der Polizei vernichten lassen. Ein Rücktritt vom Kaufvertrag sollte also leider nicht mehr möglich sein. Oder?

  • #85

    Theresa (Donnerstag, 07 Dezember 2017 09:58)

    Sehr geehrter Herr Nelke,

    ich habe bei eBay eine gebrauchte Christian Dior Handtasche gekauft. Der Verkäufer hat mir mitgeteilt, dass er das Echtheitszertifikat nicht mehr besitzt, mir aber versichert, dass es sich um ein Original handelt. Ich habe die Handtasche erhalten und habe aber Zweifel an der Echtheit. Der Verkäufer hat mir auf Nachfrage mitgeteilt, dass, wenn ich ihm ein Gutachten vorlege, das die Handtasche als Fälschung ausweist, er mir selbstverständlich den Kaufpreis und die Kosten für das Gutachten erstatten würde. Also habe ich beim Dior-Store in München nachgefragt, und die haben mir gesagt, dass sie grundsätzlich keine zweiten Echtheitszertifikate ausstellen. Können Sie mir daher bitte einen Tip geben, wo ich ein Gutachten über die Handtasche anfertigen lassen kann?

    Mit freundlichen Grüßen

  • #86

    Georg (Freitag, 19 Januar 2018 14:46)

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    neulich habe ich auf der Internetplattform Kleiderkreisel ein Parfüm gekauft, welches unter einem Markennamen verkauft wurde. Auf dem Foto kann man natürlich nicht erkennen, ob im Flakon echtes Parfüm ist oder nicht, aber dies wurde vom VErkäufer auch nie in Frage gestellt. Wie gesagt es wurde unter dem Markennamen verkauft. Als die Post bei mir ankam, musste ich feststellen, daß sich im Flakon selbst ein minderwertiges Produkt, sprich ein Fake, befand.

    Ich habe den Verkäufer angeschrieben und ihn zur Rückabwicklung vom Geschäft aufgefordert, da ich nicht das bekommen habe, was als zu verkaufende Ware ausgewiesen war. Er weigert sich.

    Meine nächsten Schritte?

    Herzlichen Dank im voraus.

  • #87

    Antwort zu #81 (Montag, 22 Januar 2018 13:22)

    Guten Tag,

    am besten befolgen Sie den Leitfaden im Fließtext.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #88

    Antworten zu #82-#83 (Montag, 22 Januar 2018 13:23)

    Guten Tag,

    am besten befolgen Sie auch den Leitfaden im Fließtext.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #89

    Antwort zu #84 (Montag, 22 Januar 2018 13:26)

    Guten Tag,

    Ihre Frage kann ich nicht beantworten, da ich nicht weiß, ob der Verkäufer über Geld verfügt oder nicht. Es gilt: "Einem nackten Mann kann man nicht in die Tasche greifen." Dies kann ich aber nicht beurteilen. Bei einem "Fake" stehen Ihnen jedenfalls die obigen Ansprüche zu. Ob es sich lohnt, diese bei Gericht einzuklagen, kann ich nicht beantworten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #90

    Antwort zu #85 (Montag, 22 Januar 2018 13:28)

    Guten Tag,

    werden Sie in einem Fachgeschäft vorstellig und bitten Sie dort, dass man Ihnen eine Bescheinigung ausstellen möge. Gutachter erfragen Sie am besten über die IHK.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #91

    Antwort zu #86 (Montag, 22 Januar 2018 13:30)

    Guten Tag,

    folgen Sie am besten dem Leitfaden ab Ziffer 4.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #92

    J.N. (Dienstag, 23 Januar 2018 23:08)

    Ich habe einen, den ich selbst bei eBay in einem Shop (in Deutschland) gekauften Artikel (Marken Plagiat) bei eBay weiterverkauft. Ich habe direkt in der Artikelbeschreibung ganz oben geschrieben das es kein Original ist. Der Käufer schrieb mich erst an und stellte mich als Betrüger dar weil der Artikel noch nicht bei ihm angekommen ist (ich habe verschickt), dann wollte er sein Geld deshalb zurück. Plötzlich wollte er sein Geld zurück weil der Artikel gefälscht ist,er das jetzt erst sieht. Seine Frau die kein deutsch kann hätte es gekauft und er will mit sowas nix zu tun haben. Nun droht er mir das er sein Geld wieder zurück will ohne das ich den Artikel zurück kriege.
    Den von mir verkauften Artikel gibt es als Plagiat in mehreren eBay Shops in Deutschland zu laufen,die nicht auf die Fälschung hinweisen. Ich habe in meiner Anzeige darauf direkt hingewiesen, bin ich jetzt trotzdem dran wenn der mich anzeigt?

  • #93

    Jonnar Friebe (Donnerstag, 25 Januar 2018 15:20)

    Habe vor drei Tagen einen Schuh namens Yeezy v1 Pirate Black erworben, welcher sich heute bei Ankunft als ein Plagiat herausstellte.
    Als ich den Verkäufer darauf angeschrieben habe meinte dieser er sei im Recht da er nie etwas von "original" gesagt habe und in die Beschreibung geschrieben hätte:" keine Rückerstattung oder Garantie".
    Was soll ich jetzt tun? Ich habe leider keine Screenshots vom Artikel mit Beschreibung aber einen Screenshot vom EBay Chat auf dem zu sehen ist, dass die Anzeige tatsächlich " Yeezy V1 Pirate Black" genannt wurde.

  • #94

    Antwort #92 (Dienstag, 30 Januar 2018 11:03)

    Guten Tag,

    Sie haben "nur" gegen Rechte des Markeninhabers verstoßen. Auswirkungen auf den Kauf hat das keine, da Sie den Artikel als Plagiat gekennzeichnet haben.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #95

    Antwort zu #93 (Dienstag, 30 Januar 2018 11:05)

    Guten Tag,

    grundsätzlich stehen Ihnen die im Fließtext beschriebenen Rechte zu. Im Zweifel haben Sie zu beweisen, dass er zumindest mit dem Markennamen geworben hat. Vlt. kann Ihnen ebay weiterhelfen, wenn die Artikelbeschreibung da noch gespeichert ist.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #96

    doofi (Freitag, 16 Februar 2018 21:14)

    Guten Abend,
    was kann passieren wenn man über Ebay-Kleinanzeigen einen gefälschten Artikel verkauft hat und dies nicht wusste? In der Anzeige stand zwar nicht, dass es original war, aber nachdem der Käufer den Artikel bekommen hat, behauptet dieser es sei eine Fälschung. Bei dem verkauften Artikel handelte es sich jedoch um ein Geschenk und es wurde ausdrücklich gesagt, dass man nicht sicher weiß, ob es sich um ein Original handelt.

  • #97

    Irina S. (Donnerstag, 08 März 2018 02:09)

    Sehr geehrter Herr Nelke,

    vor ein paar Tagen habe ich bei eBay Kleinanzeigen ein Pinselset von Zoeva gekauft. Auf die Frage ob es sich um Originale handele, antwortete die Person, dass sie das Set geschenkt bekommen hat und nicht wüsste. Die Pinsel aber sehr gut aussehen. Ich kaufte das Set mit der Hoffnung, dass sie echt seien. Heute habe ich sie erhalten und schon beim Öffnen kam mir ein komischer Geruch entgegen. Als ich sie auspackte war dann alles klar. Eindeutig eine Fälschung! Das würde sogar ein Blinder sehen!! Was kann ich tun? Ich wollte wissen, hatte die Person wirklich die Pinsel geschenkt bekommen und keine Ahnung oder handelt sie mit Fälschungen.
    Daraufhin schrieb meine Schwester mit ihrem eigenen Account die Person an um auch ein Pinselset zu kaufen und siehe da, sie hätte bei ihr die Möglichkeit zwei solcher Sets zu kaufen. Mein Bruder schrieb von seinem eigenen Account ich noch mal und er hätte auch noch ein Set kaufen können. Also gehe ich jetzt davon aus, dass die Person sehr wohl weiß, dass die Sets nicht original sind und mich bewusst angelogen hat.
    Was kann ich jetzt tun?

    Mit freundlichen Grüßen
    Irina S.

  • #98

    Antwort zu #96 (Mittwoch, 14 März 2018 09:46)

    Guten Tag,

    wenn Sie das dem Verkäufer so gesagt haben, dann haben Sie nichts zu befürchten. Beachten Sie, dass Sie im Streitfalle die Mitteilung aber zu beweisen haben.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #99

    Antwort zu #97 (Mittwoch, 14 März 2018 09:50)

    Guten Tag,

    wenn der Verkäufer Ihnen gesagt hat, dass er nicht wisse, ob die Pinsel original sind oder nicht, dann ist er grundsätzlich nicht haftbar zu machen. In Ihrem Fall kommt aber hinzu, dass es den Anschein hat, dass er gelogen habe. Wenn er also wusste, dass die Pinsel gefäscht sind und Ihnen lediglich vorspiegelte, dass er es nicht genau wisse, aber davon ausgehe, dass Sie original seien, dann bewegen wir uns in dem Bereich des Betruges. Sie sollten zur Polizei gehen und Anzeige erstellen. Den Kaufvertrag sollten Sie wegen arglistiger Täuschung anfechten. Auf diesem Wege müssen Sie die Pinsel zurückgeben, erhalten aber den Kaufpreis erstattet.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #100

    Marc (Mittwoch, 14 März 2018 22:13)

    Guten Abend,
    ich habe bei ebay-Kleinanzeigen einen Artikel verkauft. Diesen Artikel habe ich als "Original" angegeben !
    Der Käufer schrieb mir nachdem er die Ware dann erhalten hatte, dass dieses Kleidungsstück eine Fälschung sei. Er hat mir dann angeboten, er würde den Artikel auf meine Kosten zurück schicken zzgl. Erstattung des Kaufpreises und Porto; oder einen nachträglichen Preisnachlass, oder den Artikel an den Markenhersteller betr. Produktfälschung zu schicken.
    Ich hatte den Artikel in einem bekannten Outlet in Deutschland gekauft, für mich. In dem Laden war es zeimlich voll und ich habe das Kleidungsstück nicht anprobiet. Wird schon passen dachte ich - aber war zu groß.
    Darauf hin habe ich den Artikel bei ebay-Kleinanzeigen eingestellt, allerdings nicht erwähnt, dass es aus einem Outlet stammt.
    Der Käufer wolle jetzt das Kleidungsstück an den Hersteller schicken, zur Prüfung.
    Outletwaren sind doch Überprodunktionen und ältere Kollektionen, aber trotzdem original !
    Der Kaufbeleg liegt auch noch vor.
    Kann das jetzt trotzdem ein Problem für mich werden ?
    Gleichzeitig habe ich in der Anzeige leider NICHT darauf hingewiesen, dass ich den Markennamen nur zur Darstelleung des Produktes verwendet habe.
    Mfg
    Marc

  • #101

    Klaus B. (Montag, 26 März 2018 13:00)

    Hallo Herr Nelke
    mal angenommen ich kaufe bei ebay ein Markenparfüm, welches auch so angeboten wird (neu und OVP).
    Nach Erhalt packe ich das aus, und es sieht auf den ersten Blick auch echt aus. Also werfe ich die Verpackung weg, und stelle das erstmal in den Schrank.
    Mehrere Wochen später möchte ich es zum 1. Mal benutzen, und stelle dabei fest, dass der Inhalt des echt aussehenden Flakons nicht dem Duft entspricht, der da drin sein sollte (also ein Fake).
    Auf Anfrage sagt der Verkäufer, er hätte ein Originales Produkt verschickt, und es müsste bei mir vertauscht worden sein.
    Habe ich dann noch Möglichkeiten mein Geld wieder zu bekommen?
    Mit freundlichen Grüßen

    Klaus B.

  • #102

    EinBürger (Donnerstag, 12 April 2018 10:01)

    Guten Tag Herr Nelke,

    ich habe vor ca. zwei Monaten einen Artikel auf ebay ersteigert. Im Titel und in der Beschreibung der Auktion wurde der Name des Herstellers verwendet und in der Beschreibung hat der Verkäufer angegeben, dass es ein Geschenk war (keine weitere Indiz auf mögliche Fälschung). Nun war ich in zwei Boutiquen des Herstellers samt Artikel und drei verschiede Verkäufer haben mir gesagt, es handelt sich um Fälschung. Von dem online Kundenservice (KS) des Herstellers erfuhr ich, dass der Artikel von dem Hersteller nach Fälschung überprüft werden kann und so habe ich den Schal in einer der Boutiquen abgegeben. Nach einem Monat konnte ich den Schal wieder abholen und die Verkäuferin teilte mir wieder mit, dass der Schal höchstwahrscheinlich eine Fälschung ist, ich aber keine schriftliche Bestätigung darüber erhalten kann. Nun wandte ich mich wieder an den Kundenservice, der behauptete, ich kann eine schriftliche Bestätigung bekommen. Daraufhin entschuldigte sich der KS über die falsche Auskunft und teilte mir in der E-Mail mit, dass der Artikel höchstwahrscheinlich eine Fälschung ist, da das Etikett falsch ist und das Modell im Produktionsarchiv gar nicht auffindbar ist. Meine Frage ist: Reicht diese E-Mail des KS als Beweis dafür, dass der Artikel gefälscht ist, aus?

  • #103

    Antwort zu #100 (Dienstag, 17 April 2018 12:29)

    Sehr geehrter Marc,

    strafrechtlich sollten Sie keine Probleme kriegen. Zivilrechtlich liegt u.U. eine Schlechtleistung vor: Wenn Sie ein Original angeboten und verkauft haben, dann ist die Übereignung einer Fälschung eben nicht geeignet, den Kaufvertrag aus Ihrer Sicht zu erfüllen. Ob ein Plagiat vorliegt oder nicht kann ich nicht beurteilen. Ich habe aber schon Fälle gehabt, in denen so wie hier auch der Artikel im einem Outlett erworben wurde, sich dann aber später als Fälschung bzw. Plagiat herausstellte.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #104

    Antwort zu #101 (Dienstag, 17 April 2018 12:31)

    Sehr geehrter Klaus,

    wenn es sich um ein Plagiat handelt, dann haben Sie nach wie vor die Möglichkeit, Ihre Ansprüche geltend zu machen. Die Verjährungszeit beträgt drei volle Jahre.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #105

    Antwort zu #102 (Dienstag, 17 April 2018 12:33)

    Guten Tag,

    ob die Email als Nachweis ausreicht kann ich nicht beurteilen. Bei Gericht wird üblicher Weise ein Sachverständigengutachten eingeholt. Zumindest ist die Email aber ein gewichtiges Indiz.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #106

    Gini (Sonntag, 20 Mai 2018 08:29)

    Hallo! Mein Sohn hat von seinem Opa ene Markenjacke geschenkt bekommen. Jetzt ist sie zu klein und wir wollten sie bei Ebay Kleinanzeigen Wiederverkäufer. Nachdem die Anzeige einige Stunden online war, schreibt ein Unbekannter ich solle die Jacke raus eh en, da sie gefälscht wäre. Er drohte mit einer Anzeige. Der Opa hat 300 Euro für die Jacke bezahlt, weil es ein Auslaufmodell war (neue Kollektionen sind noch teurer!). Darf ich die Jacke verkaufen? Gruß, Gini

  • #107

    Hans dieter (Sonntag, 20 Mai 2018 19:11)

    Guten Tag ,

    Ich habe ein Artikel auf eine Internet Plattform (privatkauf) neu gekauft . Es hat sich leider nach dem auspacken herausgestellt das es sich um eine Fälschung handelt .(Seriennummer wurde beim Hersteller überprüft)

    Ich hatte ihn vorher extra gefragt ob es ein original ist , seine Antwort war nur das es aus den Staaten wäre und es Als Geschenk bekam , sein Bruder ebenfalls den hatte er schon verkauft und der Käufer hätte sich nicht gemeldet daher geht er davon aus das er original sei ,er meinte aber würde für nixhts garantieren .

    Der Fall wird momentan von Paypal überprüft , wie kann ich es beweisen ?

    Mit freundlichen Grüßen

  • #108

    Lena (Dienstag, 29 Mai 2018 00:07)

    Guten Abend ,ich habe vor 2 Monate bei EBay kleineanzeigen eine Original Louis Vuitton Tasche gekauft, ich habe die Tasche 400 Euro bezahlt mit Die Überweisung. Normal kostet die Tasche Neu 790 Euro. Ich war 100% sicher das die Tasche Original war weil in die Beschreibung steht dass die Tasche Original war .in diesem 2 Monate ich habe die Tasche nur 2 Abend getragen, am zweiten Abend ,dieses Freitag habe die Tasche an meiner Freundin gezeigt , sie hat von ihnen Seite Gleich gemerkt dass die Tasche nich Original ist. Heute habe ich die Verkäufer kontaktieren und ich habe gebetet dass wir die Problem Lösung,dass ich die Tasche Zurück schicken und meine Geld zurück möchte , sie will nich!sie hat auch mir gesacht dass ich krank bin dass ich nach 2 Monate dass Geld zurück möchte, aber ich war bis Freitag sicher das die Tasche Original war .wass soll ich jetzt machen? Habe ich das Recht dass ich meine Geld Zurück bekommen?Solle ich bei Polizei gehen?Mfg Lena

  • #109

    Antwort zu #106 (Mittwoch, 30 Mai 2018 10:38)

    Guten Tag,

    Sie dürfen die Jacke verkaufen, müssen aber bei einem Plagiat auch darauf hinweisen. Bitte beachten Sie, dass im Falle des Verkauf eines Plagiat der Markenrechtsinhaber Sie kostenpflichtig abmahnen könnte, weswegen ich dies grundsätzlich nicht empfehle.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #110

    Antwort zu #107 (Mittwoch, 30 Mai 2018 10:40)

    Guten Tag,

    was würden Sie gerne beweisen? - Ich verstehe Ihre Frage nicht.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #111

    Antwort zu #108 (Mittwoch, 30 Mai 2018 10:41)

    Guten Tag,

    wenn die Tasche eine Fälschung ist und Sie das beweisen können, dann können Sie Ihre Ansprüche realisieren. Auf den Rat Ihrer Freundin würde ich mich nicht verlassen, es sei denn, sie ist Gutachterin.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #112

    Dmitriev Olga (Montag, 04 Juni 2018 23:54)

    Sehr geehrter Herr Elke,

    ich habe am 18.05.18 über Ebay Kleinanzeige einen Gucci Stirnband gekauft.In def Anzeige stand Artikel ist Neu mit Etikett.Ich habe das Geld sofort Online überwiesen und wir vereinbarten mit der Verkäuferin,dass sie es spätestens am 22.05.18 versendet,da es bis dahin das Geld schon sicher da ist.Am 22.05 habe ich mich dann selber gemeldet und gefragt ob der Haarband schon unterwegs sei.Dann hiess es nein,ich bin im Urlaub und vor dem 1.06 geht nichts raus.Davor war über Urlaub nicht mal die Rede.Es blieb mir nichts übrig zu warten bis die Dame zurück kommt.Mein Haarband hat Sie als reserviert vermekt.Am 27.05 bemerkte ich,dass die Dame wieder etwas verkauft,obwohl sie ja im Urlaub war.Dann habe ich meine Freundin gebeten von ihrem Account die Dame anzuschreiben und nach dem Artikel zu fragen.Tatsächlich bat die Verkäuferin Ihren Artikel an ohne wieder ein.Wort über Urlaub zu erwähnen.Sie sagte sue würde alle sofort nach dem Geldeinganf versenden.Als meine Freundin fragte ob der Gucciband noch zu verkqzfwn wäre,dann sagte sie ja sie verkauft es
    Als meine Freundin.ihr dann sagte wer sie ist,sagte Sie es wäre unverschämt solche Spieöchen zu spielen und sie hätte 2 Guccibände und sie würde auch so spät verenden.wollze es nicht erwähnen.Aktueller stand mein Artikel kam,doch nicht aus Deutschland sondetn aus Grossbritanien,obwohl die Dame laut Info in Ingoldstadt wohnte und eine Bankverbindung in Deutschland hat.Mein Artikel kam ohne Etikette.Pflegeetikett fehlt auch.Davon stand nichts in dem Text.Es sieht azch ganz komisch aus.Bitte um Ihre Unterstützung.Verkäuferin reagiert nicht.Ich will mein Geld wieder haben.mfg

  • #113

    Antwort zu #112 (Freitag, 08 Juni 2018 12:11)

    Guten Tag,

    vergewissern Sie sich doch ersteinmal, ob das Haarband original ist oder nicht. Sollte es eine Gucci-Fälschung sein, dann sollten Sie die Dame zur Nachbesserung auffordern und danach weitere Rechte ergreifen. Dies können Sie selber oder mittels eines Anwalts tun.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #114

    Wolfgang M. (Dienstag, 19 Juni 2018 16:46)

    Sehr geehrter Herr Nelke,
    am 10. Januar 2018 ersteigerte ich bei eBay ein Samsung S7, das von einem privaten Verkäufer - mit nachvollziehbar mehr als 500 positiven Bewertungen - wie folgt angeboten wurde:
    "Smartphone Samsung Galaxy S7 SM-G930 Gold
    Zum Verkauf steht dieses Smartphone.
    Ich habe es im Sommerurlaub im Ausland gekauft, habe es aber nur kurz benutzt.
    Komme mit meinem Sony XZ besser klar, da es deutlich schneller ist.
    Leider habe ich keine Rechnung dazu.
    Das es so gut wie neu ist, gehe ich davon aus dass alles wie vorgesehen funktioniert.
    Ich kann es aber nicht garantieren.
    Alle Daten bitte den original Bildern entnehmen.
    Ich verkaufe es als Privatverkäufer ohne Garantie, Gewährleistung oder Rücknahme.
    Bitte nur mitbieten wenn Sie damit einverstanden sind."
    Anfang diesen Monats habe ich das, als Geschenk vorgesehene und zu diesem Zweck erworbene Smartphone verschenkt.
    Groß war meine Überraschung als die Beschenkte mir vor wenigen Tagen mitteilte, dass man mit dem Gerät zwar telefonieren können aber eine - wie auch immer geartete - Verbindung in das Internet nicht möglich sei.
    Gestern hatte ich in einem Handyshop die Möglichkeit nach der Ursache des Mangels zu fragen und dazu das Gerät in Augenschein nehmen zu lassen.
    Groß war meine Überraschung, als man mir mitteilte, dass es sich bei dem erworbenen Gerät um eine - zwar gut gemachte aber eindeutige - Produktfälschung handle.
    Bevor ich nun weitere Schritte unternehme, darf ich Sie bitten, mir mitzuteilen, welche Vorgehensweise aus Ihrer Sicht angeraten ist.
    Für Ihre Bemühungen danke ich im Voraus und verbleibe
    mit freundlichen Grüßen
    Wolfgang M.

  • #115

    Antwort zu #114 (Mittwoch, 20 Juni 2018 12:59)

    Guten Tag,

    ich rate stets, den im Fließtext enthaltenen Leitfaden zu folgen. So sollten Sie sich zumindest mit den ersten Schritte in Sicherheit wähnen dürfen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #116

    Hans S (Donnerstag, 21 Juni 2018 19:40)

    Guten Tag,
    ich habe bei ebay einen Golf-Eisensatz vor ca. 2 Jahren als gebraucht verkauft.
    Ich habe diesen Satze aus China importiert und auch den Zoll bezahlt. Es handelte sich als nicht Originale. Ich habe beim Verkauf ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich nicht um Original- Eisen handelt. Jetzt nach ca. 2 Jahren will der Käufer den Kauf rückgängig machen, weil es sich nicht um Originale handelt. Er hat den Text nicht genau gelesen. Er will seinen Anwalt einschalten. Wie ist die Rechtlage?

  • #117

    Antwort zu #116 (Montag, 25 Juni 2018 16:40)

    Guten Tag,

    Sie dürften nichts zu befürchten haben; insoweit verweise ich auf die Hinweise im Fließtext.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #118

    Paul (Freitag, 06 Juli 2018 09:43)

    Sehr geehrte Herr Nelke,

    ein Original Cartier Armband wurde bei EBay zum Versteigern angeboten. Bei dem Angebot wurde auch mitgeteilt, dass Gerne Sofortkauf mit realistischen Preisvorstellungen möglich ist! Dies habe ich gemacht und die Frau sagte, Sie kann das Angebot jetzt nicht mehr ändern und ich kann es Privat kaufen (alle E-Mails / EBay Nachrichten vorhanden) ich habe es dann so erworben und Sie hat ausdrücklich in der E-Mail bestätigt dass es sich um ein Original Cartier Armband handelt. Es ist aber offensichtlich eine Fälschung, ich habe die Frau per E-Mail Angeschrieben und Ihr mit einem Rechtsanwalt gedroht sowie einer Anzeige wenn Sie mir mein Geld nicht zurück überweist. Leider sagt Sie immer wieder es ist ein Original was es offensichtlich aber nicht ist.
    Was würde ein Brief and die Frau von Ihrer Seite kosten ? Und kann ich die Frau wegen Betrug anzeigen ? Vielen Dank

  • #119

    Antwort zu #118 (Freitag, 06 Juli 2018 15:06)

    Guten Tag,

    die Frau können Sie anzeigen. Die Kosten berechnen sich nach dem Streitwert, der den Kaufpreis bzw. den eigentlichen Wert des Armbandes darstellt.

    Als Rechtsanwalt würde ich bei einer Vertretung niemals einfach so einen Brief schreiben, sondern Sie

    a) aufklären;
    b) eine Strategie maßschneidern;
    c) die Strategie verfolgen.

    Als Faustregel gilt: Je höher der Streitwert und desto mehr zu tun ist, umso teurer wird es. Wobei Sie sich das Geld ggf. von der Gegenseite erstatten lassen können. Zum Kostenrecht informiere ich hier: https://www.recht.help/informationen/kostenrecht/anwaltskosten-hoehe-berechnung-wer-zahlt/

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #120

    Sara Pompei (Mittwoch, 01 August 2018 20:02)

    Hallo mein Anliegen
    Ich habe bei Ebaykleinanzeigen Nike Schuhe gekauft angeblich gebraucht aber in der Anzeige steht Original Nike
    So Betrag wurde Überweisen, Schuhe sind angekommen und es ist eine Fälschung, ich habe die Dame höflich gefragt und ihr gesagt das es keine Original sind und sie sehr nach Chemie riechen,die Dame war am Anfang Kooperative und meinte sie hätte sie Selber bei Ebay erworben und der Mann hatt es bestätigen auf die Echtheit, lange Rede kurzer Sinn ich wollte die Schuhe zurück schicken und sie will sie nicht zurück haben.

    Habe bei Nike Angerufen und die Seriennummer gibt es nicht.

    Wie könnte ich Rechtlich vorgehen ich habe alles im Chatverlauf als Beweis und die Schuhe.

    Ich wäre froh auf eine hilfreiche Antwort.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sara Pompei

  • #121

    Antwort zu #120 (Freitag, 03 August 2018 13:22)

    Sehr geehrter Frau Pompei,

    im Fließtext oben habe ich einen Leitfade erstellt, auf den ich in Beantwortung Ihrer Frage verweise. Auch wird auf Kommentar #10 verwiesen.

    Ich hoffe, Ihnen ein wenig weitergeholfen zu haben.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #122

    Ripon (Freitag, 03 August 2018 23:59)

    Ich kaufte ein paar billige Samsung-Produkte aus Großbritannien. Mir wurde gesagt, dass sie originell sind. Ich habe auch die Rechnungs und da steht auch dass die Produkten original sind. Ich wollte einige von ihnen bei eBay verkaufen als Privatnutzer und tat es so als Original (wie ich wusste, dass ich sie als Original gekauft habe). Vor kurzem habe ich eine Beschwerde von einem Käufer bekommen, dass das Produkt gefälscht ist. Er bat nicht um Ersatz und Erstattung, sondern drohte mir, er werde es weiter der Polizei melden und gegen mich Anzeige eröffnen. Ich war von Anfang an sehr höflich mit ihm und erklärte ihm die Situation und schickte ihm am selben Tag seine Rückerstattung (33 €). Im Moment antwortet er mir nicht mehr, obwohl ich ihn gebeten habe, mir die falschen Produkte zu schicken, damit ich auch Geld vom Verkäufer in Großbritannien zurückfordern kann. Er antwortet seit 2 Tagen nicht mehr und ich habe bereits sein volles Geld zurück bezahlt. Er hat die Produkte + Geld. Was soll ich im Moment machen? soll ich jetzt die Originalprodukte kaufen und die an ihn senden, da die Originale im Shop auch so günstig sind wie 44 €. Ich will einfach nicht, dass er ohne mich zu informieren eine Anzeige gegen mich öffnet, da ich persönlich in meine ganze Leben eine sehr loyale und friedliche Person bin.

    Wenn so etwas passiert, werde ich die Motivation für die Zukunft verlieren, auch meine Freunde und meine Familie werde es von mir nicht akzeptieren, ich werde alles verlieren nur für eine kleine Fehler. Dieser Vorfall passiert sich innerhalb von letzte 1 Woche.

    Was passiert wenn eine Polizei Anzeige gegen mir eröffnet wird? Wie lange dauert es, und was könnte meine Strafe sein?

    Ich würde sehr dankbar wenn Sie mir etwas vorschlagen können.

    Mit freundlichen Grüßen.

  • #123

    Antwort zu #122 (Montag, 06 August 2018 09:55)

    Guten Tag,

    zunächst sollten Sie nicht gefälschte Ware als originale verkaufen. Sollte gegen Sie ein Ermittlungsverfahren geführt werden, so ist das Ergebnis im Prinzip offen. Eine Einschätzung kann ich Ihnen nicht geben, da mir die Informationen fehlen. Sofern SIe nicht vorbestraft sind, sollte das Verfahren eingestellt werden.

    Wenn es denn mal so weit kommt, dann sollten sich sich an einen Strafverteidiger wenden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #124

    Michael Müller (Dienstag, 09 Oktober 2018 18:18)

    Sehr geehrter Herr Nelke,
    auch ich bin mal wieder Opfer einer Produktfälschung geworden (Gutachten liegt vor), welche ich über das Portal ebay Kleinanzeigen erworben hatte. Wie hier beschrieben hatte ich den privaten Verkäufer mit Fristsetzung erst zur Lieferung der Originalware und dann zur Rückerstattung des Kaufpreises in Verbindung mit dem Rücktritt vom Kaufvertrag aufgefordert.
    Die Gegenpartei hat alle Fristen verstreichen lassen und ich habe im nächsten Schritt einen Mahnbescheid versendet. Zu meiner Überraschung hat die Gegenpartei diesem widersprochen.
    Ich frage mich, ob ich nun die weiteren Gerichtskosten bezahlen soll um das schriftliche Klageverfahren einzuleiten oder nicht. Wenn bei eindeutiger Rechtslage widersprochen wird, ist eventuell am Ende bei der Gegenpartei nichts zu holen und ich bleibe trotz gewonnenem Rechtsstreit auf den ganzen Kosten sitzen. Welche Erfahrungen haben sie diesbezüglich gemacht?

    Ich bedanke mich vorab für ihre Einschätzung
    Michael Müller

  • #125

    Antwort zu #124 (Donnerstag, 11 Oktober 2018 15:18)

    Guten Tag,

    ob bei der Gegenpartei etwas zu holen ist oder nicht, kann ich nicht beurteilen. Auf meine Expertise sollten Sie sich nicht verlassen. Es handelt sich um eine tatsächlich Einschätzung und im Zweifel kennen Sie die Gegenseite besser oder zumindest genau so schlecht wie ich. Schauen Sie sich doch die ebay-Bewertungen an und prüfen Sie, was gekauft und verkauft wurde. Vielleicht hilft es.

    Grundsätzlich rate ich meinen Mandanten jedoch an, gerichtliche Schritte durchzuziehen, da der Titel 30 Jahre lang Gültigkeit besitzt. Dies gilt um so mehr, als dass Sie ja tatsächlich Geld verloren haben. Zudem haben Sie in den Rechtsstreit bereits investiert.

    Ein Widerspruch macht manchmal auch dann Sinn, wenn die Rechtslage gegen einen spricht . Es kommt eben darauf an, welche Strategie Sie damit verfolgen. So kann es der Gegenseite auch schlicht um Zahlungsaufschub gehen. Das ist jedoch spekulativ.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #126

    JKL (Sonntag, 21 Oktober 2018 20:49)

    Guten Abend,

    Ich habe vor einem Tag Schuhe erhalten, die ich bei Ebay per Sofortkauf günstig ersteigert habe. Die Ware wurde mir ohne Karton geschickt, was aber in der Beschreibung stand. Die Verarbeitung war sehr gut, so dass ich in keinster Weise einen Gedanken an eine Fälschung hatte. Ebenso handelte es sich um einen Händler mit diversen Schuhen dieser Marke und auch die Bewertungen waren super. Nachdem ich die Schuhe heute angezogen habe und nach 20 Minuten ziemlich schmerzhafte Füße hatte, bin ich dich stutzig geworden, da die Schuhe wegen ihrem Komfort so bekannt sind.Nun habe ich nach Hinweisen geschaut die auf eine Fälschung hindeuten und leider bestätigte sich der Verdacht. Leider wird es etwas kompliziert da A) die Ware bereits getragen wurde und B) mir mitgeteilt wurde, dass durch einen Logistikfehler leider meine Größe nicht vorhanden ist, man mir aber alternativ Fotos von anderen Farben schickt. Es handelte sich um Bilder mit exakt dem gleichen Artikel in anderen Farben, nur waren es nur Bilder ohne Markennennung....gibt es Hoffnung auf Rückerstattung?

  • #127

    Antwort zu #126 (Montag, 05 November 2018 11:30)

    Guten Tag,

    ob Sie die Schuhe schon getragen haben oder nicht, ist unerheblich. Sollte es sich um Fälschungen handeln, dann stehen Ihnen die im Fließtext genannten Rechte zu.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #128

    Denise Richter (Dienstag, 06 November 2018 12:39)

    Sehr geehrter Herr Nelke,

    ich habe bei Ebay ein Thomas Sabo Armband verkauft. Ich habe dieses als Geschenk erhalten, weiß aber wo es gekauft wurde und bin mir somit sicher, dass es ein Original ist. Beweisen durch Kassenbelege kann ich dies leider nicht. Der Käufer behauptet nun "anhand des Gesamterscheinungsbildes" es wäre ein Fake und möchte es zurück geben. Ich befürchte nun, dass wiederum ich ein Fake Armband zurück geschickt bekomme wenn ich mich auf die Rückgabe einlasse.
    Wie gehe ich am Besten vor.
    Vielen Dank.
    Freundliche Grüße
    Richter

  • #129

    Antwort zu #128 (Dienstag, 06 November 2018 13:27)

    Sehr geehrte Frau Richter,

    entweder Sie stellen in Abrede, dass es ein Plagiat ist und warten dann weitere Schritte ab oder Sie einigen sich auf die Rückabwicklung und wenn Ihnen dann eine Fälschung geschickt wird, verlangen Sie die Herausgabe des Originals. Bei der Rückabwicklung sollten Sie auch klarstellen, dass Sie keine Fälschung verkauft haben und lediglich freiwillig der Rückabwicklung zustimmen.

    Beide Vorgehensweisen bieten gewisse Risiken, die Sie eher berwerten können als ich.

    Klar ist nur, dass Sie die Rückabwicklung nicht veranlassen müssen, wenn die Uhr Original war.


    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #130

    Sandra (Samstag, 10 November 2018 04:27)

    Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin bei Ebay Privat-Verkäuferin. Ich hatte in Italien eine Hose gekauft und diese später bei Ebay gebraucht für ein paar Euro verkauft. Dann habe ich von einem Rechtsanwalt einen Brief wegen Markenschutzverletzung bekommen. Es wird behauptet, ich würde gewerblich handeln. Wie kann ich beweisen, dass ich eine private Verkäuferin bin? Vielen Dank im Voraus. Freundliche Grüße.

  • #131

    Antwort zu #130 (Montag, 12 November 2018 08:44)

    Guten Tag Sandra,

    Sie müssen gar nicht beweisen, dass Sie Privatverkäuferin sind. Dies obliegt der Gegenseite und nicht Ihnen. Bei diesen Umstand handelt es sich aus Ihrer Sicht um eine sogenannte negative, als verneinende Tatsache, die Sie im Ergebnis auch gar nicht beweisen können.

    Ob Sie noch Privatverkäuferin sind oder schon als Unternehmerin gelten, ist im Übrigen eine Rechtsansicht und damit eine Meinung. Meinungen lassen sich ohnehin nicht beweisen.

    Mit freundlichen Grüßen


    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #132

    Andrea Pohen (Donnerstag, 27 Dezember 2018 19:07)

    Sehr geehrter Herr Nelke,
    ich habe über eBay einen Jogginganzug der Marke Stone Island gekauft. Dieser wurde auch explizit in der Angebotsbeschreibung mit dem Markennamen beworben. Den Kaufpreis habe ich überwiesen. Kurz danach erhielt ich eine Nachricht von eBay, dass sämtliche Artikel des Verkäufers gelöscht wurden. Sollte ich einen Artikel bereits bezahlt haben, würde der Artikel aber sicherlich in den nächsten Tagen ankommen. Dies geschah auch, allerdings war der Artikel ein Fake. Ich habe sofort eine Rückgabe eingeleitet, der Verkäufer reagierte darauf allerdings nicht. Zwischenzeitlich ist er nicht mehr Mitglied bei eBay. Das Angebot, sein Profil etc. sind auch nicht mehr einsehbar. EBay kann mir nicht weiter helfen, hat mir jedoch Name und Adresse des Verkäufers zugeschickt. Wie gehe ich nun am besten vor? Kann man für solch einen Fall die Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen? Es geht zwar nur um einen kleineren Betrag von etwas über 10,— €, ist für mich aber eine Prinzipsache.
    Vielen Dank für Ihre Antwort und freundliche Grüße
    Andrea Pohen

  • #133

    Antwort zu #132 (Freitag, 28 Dezember 2018 11:21)

    Guten Tag,

    unter dem Beitrag #28 sind Ihre Fragen beantwortet. Ob Ihre Versicherung die Kosten deckt, kann ich nicht sagen, da ich Ihre Police nicht kenne. In der Regel ist Kaufrecht abgedeckt.

    Mit freundlichen Grüßen


    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #134

    tomino2009 (Donnerstag, 03 Januar 2019 17:21)

    Habe rechtmäßig über Ebay Auktion am 26-27.12.2018 als Höchsbietender einen Samsung A6plus für 199,90€ erworben. Da über Ebay kein PayPal und nur direkte Überweisung mit neuer Email- Adresse statt fand. Habe dummerweiße verwechselt das nur bei Lastschrift und Kreditkarten eine Rückbuchung möglich ist. Wenn der Betrag schon wie Bei N26 gutgeschrieben wurde. Dabei wurde auch ein Fake Name dort benannt. Bei IBAN braucht man nicht unbedingt den wahren Namen aber bei Registrierung. Was mit gefälschten 2- 3 Ausweis möglich ist. Habe hier alles dokumentiert und Heute der örtlichen Polizei übergeben. Der Beamte sagt mir trotz Anwalt wird das Geld weg sein. Selbst wenn Ermittlung läuft, habe Ich privat keine Entschädigung hier zu erwarten. Selbst wenn der Täter mit Hintermänner mit Beihilfe ermittelt und verurteilt wird. Denn diese Leute haben vermutlich auch kein Einkommen oder Privatvermögen. Sind meistens schon vorbestrafte Kriminelle.Ebay behauptet Sie können nichts dafür, daß Sie mir erst am 30.12.2018 mir die Warnung und sofortige Löschung des Acountsträgers alias arrowtec und als Name: Wimmer aus Strausberg bei Berlin sich herausgab. Sonst hätte Ich anders reagiert. Da Ich schon am 28.12.2018 überwiesen habe. Nur am gleichen Tag , hätte Ich Chance es noch laut meiner Bank das Geld zurück zu holen. Alle Daten liegen bei mir noch gespeichert. Bis 07.01.2019 hat der arrowtec Verkäufer Zeit, die Ware oder das Geld bei mir auszuliefern. Werde das über Staatsanwaltschaft Freiburg im Breisgau verfolgen. Sollte alles scheitern. Bleibt die Anzeige auf jeden Fall bestehen. Was meinen Sie in Ihrem Sinne noch zu Tun?Besitze leider auch kein Zivilrechtschutz- Versicherung. Nur Verkehrsrechtschutz. Gedenke mich auch als geschädigter sich an Hilfsorganisationen und europäische Schlichtingskomission sich noch zu wenden. Gruss Thomas Nowak

  • #135

    Chantal Kellotat (Freitag, 04 Januar 2019 14:41)

    Sehr geehrter Herr Nelke,

    ich habe am 12.12.2018 über ebay-kleinanzeigen einen gebrauchten MCM Koffer gekauft. Der Titel der Anzeige lautete "MCM Aktenkoffer Original" und als Preis waren 200€ angegeben. Vor Ort bei Abholung haben wir uns auf 170€ geeinigt. Der Koffer war ein Weihnachtsgeschenk für meinen Freund und als dieser ihn ausgepackt und näher untersucht hat, musste er leider feststellen, dass es sich um eine Fälschung handelt (beispielsweise ist das MCM Logo falsch abgedruckt - auf der rechten Seite des Logos sind 9 Lorbeerblätter statt wie im Original 8 Lorbeerblätter). Ich hatte leider keine Ahnung von dem Produkt und hatte auch gar nicht damit gerechnet, dass es sich überhaupt um eine Fälschung handeln könnte, weshalb ich bei der Abholung auch nicht so genau hingeschaut habe, wie es mein Freund später getan hat. Ich habe der Verkäuferin (privat) davon berichtet, Sie schließt jedoch eine Rücknahme aus und behauptet weiterhin, dass es sich um ein Original handelt (dabei ist es definitiv nicht abzustreiten, dass es sich um eine Fälschung handelt). Sie beruft sich außerdem auf die Klausel "Gekauft wie gesehen".
    Hat Sie damit recht oder kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten?
    Vielen Dank!

    Mit freundlichen Grüßen
    Chantal Kellotat

  • #136

    Dominik Wrede (Sonntag, 06 Januar 2019 12:54)

    Sehr geehrter Herr Nelke,
    ich habe folgendes Problem
    Ich habe mir auf EBay Kleinanzeigen ein Iphone 8 plus Bestellt, was als defekt deklariert war. 
    Als es nun ankam sah ich direkt auf den ersten Blick, das es ein billiges Imitat war. In der Beschreibung stand jedoch in einer Zeile, das es sich eventuell um einen sogenannten Clone Handeln könnte. Das hatte ich jedoch überlesen... Jetzt weiß ich nicht weiter und ob ich da vielleicht noch was machen könnte um mein Geld wieder zu bekommen. Ich habe den Verkäufer angeschrieben, der wies mich jedoch auf die Beschreibung hin, wo das mit dem Clone stand.
    Ich weiß nicht was ich jetzt tun soll.
    Können Sie mir einen Rat geben?

  • #137

    Chantal Kellotat (Sonntag, 06 Januar 2019 15:12)

    Sehr geehrter Herr Nelke,

    ich habe am 12.12.2018 über ebay-kleinanzeigen einen gebrauchten MCM Koffer gekauft.
    Der Titel der Anzeige lautete "MCM Aktenkoffer Original" und als Preis waren 200€ angegeben. Vor Ort bei Abholung haben wir uns auf 170€ geeinigt. Der Koffer war ein Weihnachtsgeschenk für meinen Freund und als dieser ihn ausgepackt und näher untersucht hat, musste er leider feststellen, dass es sich um eine Fälschung handelt (beispielsweise ist das MCM Logo falsch abgedruckt - auf der rechten Seite des Logos sind 9 Lorbeerblätter statt wie im Original 8 Lorbeerblätter). Ich hatte leider keine Ahnung von dem Produkt und hatte auch gar nicht damit gerechnet, dass es sich überhaupt um eine Fälschung handeln könnte, weshalb ich bei der Abholung auch nicht so genau hingeschaut habe, wie es mein Freund später getan hat. Ich habe der Verkäuferin (privat) davon berichtet, jedoch schließt Sie eine Rücknahme aus, und behauptet weiterhin, dass es sich um ein Original handelt (dabei ist es definitiv nicht abzustreiten, dass es sich um eine Fälschung handelt). Sie beruft sich außerdem auf die Klausel "gekauft wie gesehen". Hat Sie damit recht oder kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten?
    Vielen Dank!

    Mit freundlichen Grüßen
    Chantal Kellotat

  • #138

    Schreiber (Montag, 14 Januar 2019 14:42)

    Guten Tag,

    ich habe bei dem Online-Shop Danxen ein Bayern München Trikot für meinen Mann bestellt. Erhalten habe ich direkt aus China ein Fake Trikot, an dem ein Schild der Marke Adidas hängt. Es handelt sich aber sicher weder um ein Adidas noch um ein echtes Bayern Trikot.
    Was kann ich unternehmen?

  • #139

    Antwort zu #134 (Montag, 14 Januar 2019 17:54)

    Guten Tag,

    ich habe Ihre Anfrage leider nicht verstanden. Diese passt thematisch leider auch nicht hier her. Schauen Sie bitte hier: https://www.recht.help/informationen/ebay-recht-und-internetrecht/verkaeufer-verweigert-lieferung-betrug-bei-ebay/

    Mit freundlichen Grüßen


    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #140

    Antwort zu #135 (Montag, 14 Januar 2019 17:56)

    Guten Tag,

    ich sehe keine Anzeichen, dass die Klausel überhaupt vereinbart wurde. Außerdem durften Sie originale Koffer erwarten, die Ihnen dann doch nicht gegeben wurden. Also: Ich sehe Ihre Rechte nicht durch 8welche Klausel auch immer) abgegolten.

    Mit freundlichen Grüßen


    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #141

    Antwort zu #136 (Montag, 14 Januar 2019 17:59)

    Guten Tag,

    vorbehaltlich einer Prüfung der Artikelbeschreibung gehe ich davon aus, dass der Verkäufer mit diesem Hinweis die Originalität ausgeschlossen habe, weshalb Sie keine Ansprüche geltend machen können. Die Frage ist lediglich, ob diese Ausschluss gut erkennbar oder vielleicht versteckt war. Wenn er versteckt oder der Artikel allgemein verwirrend war, könnte das für Sie bedeuten, ggf. doch Ansprüche geltend machen zu können.

    Im Prinzip kann ich ohne Prüfung der Unterlagen keine zielsichere Antwort geben.

    Mit freundlichen Grüßen


    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #142

    Antwort zu #137 (Montag, 14 Januar 2019 18:03)

    Guten Tag,

    bitte schreiben Sie Ihr Anliegen nicht mehrmals hier auf. Wenn ich nicht zeitnah antworte, dann liegt es daran, dass mir die Zeit fehlt, dieses kostenlose Angebot zu bearbeiten. Ich möchte meine Mandanten auch nicht warten lassen, weil ich hier Antworten schreibe. Es kann also durchaus einmal vorkommen, dass Antworten auf sich warten lassen. Dafür bitte ich um Nachsicht. In eiligen Fällen sollten Sie sich ohnehin direkt an einen Rechtsanwalt wenden.

    Mit freundlichen Grüßen


    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #143

    Antwort zu #138 (Montag, 14 Januar 2019 18:10)

    Guten Tag,

    hier habe ich einen Leitfaden zusammengestellt: https://www.recht.help/informationen/ebay-recht/leitfaden-plagiat-ebay/ Dieser Leitfaden versteht sich als Handlungsempfehlung. Die Rechtslage ist hier im Fließtext erörtert.

    In Ihrem Fall dürfte es sich um einen shop handeln, weswegen Sie den Vertrag zusätzlich widerrufen können. In diesem Falle wäre er dann rückabzuwickeln.

    Mit freundlichen Grüßen


    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #144

    Antwort zu #135 (Dienstag, 15 Januar 2019 18:11)

    Sehr geehrter Herr Nelke,
    zunächst einmal bitte ich Sie, meinen Doppelpost zu entschuldigen (ich dachte es hätte Probleme bei der Übermittlung der Nachricht gegeben). Ich habe mir den Koffer vor dem Kauf ja angesehen und bin mir daher unsicher, ob die Verkäuferin somit aus der Sache raus ist, weil ich die Fälschung ja theoretisch hätte erkennen können. Oder spielt dieser Aspekt keine Rolle?
    Vielen Dank für Ihre Antwort, ich weiß dieses kostenlose Angebot wirklich sehr zu schätzen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Chantal Kellotat

  • #145

    Gabi M. (Donnerstag, 31 Januar 2019 12:13)

    Sehr geehrter Herr Nelke,
    ich habe vor kurzem bei Ebay ein paar UGG Boots verkauft. Ich habe sie vor ung. 3 Jahre schon gebraucht für meine Enkelin geschenkt bekommen. Soweit ich weiß, wurden sie in einem Outlet gekauft. Da wir keinem Kontakt zu der Enkelin mehr haben (wegen der Trennung) habe ich mich entschieden die Boots zu verkaufen.
    Die Käuferin behauptet jetzt, dass die Stiefel nicht echt sind und hat um Rückgabe gebeten.
    Ich habe sie gefragt ob sie das nur vermutet und ob sie mir das beweisen kann.
    Ich habe die Rückgabe akzeptiert mit der Bitte mir die Bestätigung vom Hersteller zu zeigen. Nach 2 Tage hat sie mir eine E-Mail von UGGinEurope (auf Instagram) zugeschickt, wo es steht dass sie nicht bestätigen können dass die Schuhe echt sind. Für mich und auch für eBay ist das nichts konkretes, nichts sagend. Ich habe auch eine E-Mail mit 4 Bilder von der Stiefel zugeschickt und warte vergeblich seit eine Woche auf einer Antwort. Ich habe die Seite gut gelesen und recherchiert und bin der Meinung, dass sie überhaupt keine Begutachtung machen. Alles in einem, denke ich, dass die E-Mail die sie mir als Nachweis geschickt hat, eine falsche E-Mail mit umgeänderter Inhalt ist.
    Ich habe inzwischen die Stiefel zurück bekommen und das Geld zurück überwiesen.
    Für eBay ist die Sache erledigt, für mich aber nicht, da ich befürchte sie wird mir eine negative Bewertung geben, denn das hat sie mit sehr vielen Verkäufer schon gemacht.
    Meine Frage an Sie ist: was kann ich jetzt machen? Habe ich etwas zu befürchten? Ich bin mir immer noch 100% sicher, dass die Stiefel echt sind; kann ich sie irgendwo begutachten lassen?
    Für Ihre Antwort bedanke ich mich schon im Voraus.
    MfG

  • #146

    Martina (Mittwoch, 20 Februar 2019 16:29)

    Hallo,
    Habe bei eBay ein Fußball-Trikot ersteigert. Leider hat es sich jetzt als Fälschung herausgestellt. Ich habe den Verkäufer angeschrieben - ohne Reaktion. Was kann ich tun ? Kann ich mir irgendwie mein Geld zurück holen ? Für eine billige Fälschung aus Thailand war es leider zu teuer....

  • #147

    K.H.P.R (Samstag, 23 Februar 2019 12:05)

    Sehr geehrte Damen und Herren ,

    Leider wurde ich bei EBay Kleinanzeigen betrogen . Der Verkäufer war sehr freundlich sagte mir , er hat den Artikel Geschenk bekommen , aber noch das Etikett und den Karton und den Staubbeutel und er sagte mir, dass es ein geschenkt gewesen sei und er sich schlecht vorstellen könne, dass es eine Fälschung sei. Ich habe das Geld nun überwiesen und dann allerdings eine mulmiges Gefühl. Daraufhin bat ich ihn , mir das Geld zurückzuerstatten , da ich sehr unsicher geworden bin, daraufhin redete er sich raus und sagte es sei ein anderes Modell etc. und er habe ja gesagt er vermutet nur, dass ein Original ist , aber nicht zu 100% besteht die Sicherheit das der Artikel echt ist. Zusätzlich sagte er mir „er sei knapp bei Kasse“ und sich wenn er wollte mein Geld ist bereits „verplant“ . Ich habe den Fall bei eBay gemeldet und Kontakt zu Meiner Bank aufgenommen . Ich weiß nicht was ich sonst noch tun kann.

    Mit freundlichen Grüßen


  • #148

    D. F. (Sonntag, 24 Februar 2019 12:53)

    Sehr geehrter Herr Nelken,
    Ich habe bei einer EBay Auktion mehrere Artikel als Paket zum Verkauf angeboten. Leider habe ich nicht groß darüber nachgedacht und ein Plagiat mit angeboten, diesen aber auch als solchen gekennzeichnet.
    Ich bekam eine E-Mail von eBay, dass die Auktion gelöscht wurde. Mit dabei war eine Nachricht des Markeninhabers der diesen Verstoß seinem Anwalt zwecks Abmahnung meldet.
    Ich betreibe keinen Handel über eBay und ich mir ist bewusst, dass es ein Fehler war. Ich bin nun ziemlich verunsichert und ahne Böses. Vielleicht können Sie mir ungefähr sagen, was auf mich zu kommt.
    Liebe Grüße

  • #149

    Antwort zu #145 (Montag, 25 Februar 2019 10:53)

    Guten Tag,

    die IHK führt ein Sachverständigenverzeichnis und im Zweifel können Sie dort auch einmal anrufen und nachfragen. In Ihrem Falle würde ich mich jedoch an den Hersteller oder einen Shop wenden, um zumindest eine erste Einschätzung zu erhalten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #150

    Antwort zu #146 (Montag, 25 Februar 2019 10:54)

    Guten Tag,

    im Fließtext oben beschreibe ich ausführlich, was Sie tun können.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #151

    Antwort zu #147 (Montag, 25 Februar 2019 10:57)

    Guten Tag,

    wenn Sie etwas gekauft haben, dann können Sie sich nicht einfach auf Verdacht vom Kaufvertrag lösen. Der Verkäufer hat Anspruch, den Kaufvertrag abzuwickeln. Wenn es sich in der Tat um eine Fälschung handeln solle, stehen Ihnen die im Fließtext beschriebenen Ansprüche ggf. zu.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #152

    Antwort zu #148 (Montag, 25 Februar 2019 10:59)

    Guten Tag,

    vielleicht werden Sie abgemahnt. Sollte dies der Fall sein, so sollten Sie die Abmahnung einmal prüfen lassen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #153

    Ergänzung zu #135 und Ihrer Antwort #140 (Montag, 25 Februar 2019 18:47)

    Sehr geehrter Herr Nelke,
    ich habe mir den Koffer vor dem Kauf ja angesehen und bin mir daher unsicher, ob die Verkäuferin somit aus der Sache raus ist, weil ich die Fälschung ja theoretisch hätte erkennen können. Oder spielt dieser Aspekt keine Rolle?
    Vielen Dank für Ihre Antwort.
    Mit freundlichen Grüßen
    Chantal Kellotat

  • #154

    Antwort zu '153 (Freitag, 01 März 2019 10:16)

    Sehr geehrte Frau Kellotat,

    der Aspekt spielt meiner Meinung nach keine Rolle. SIe sind ja keine Fachfrau und deswegen kann man von Ihnen auch nicht erwarten, dies erkennen zu können.


    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #155

    Lukas (Freitag, 01 März 2019 10:42)

    Sehr geehrter Herr Nelke,
    ich habe via PayPal auf eBay Kleinanzeigen einen „Off White“ Hoodie erworben , wo mir ein Verkäufer über den eBay-Chat bestätigt hat , dass es sich bei diesem um ein Original handelt.
    Der Artikel ist angekommen, und ich hab natürlich sofort am nächsten Tag Leute befragt die sich damit auskennen ob der Artikel Original ist. Dem ist nicht so , der Wash-Tag fehlt komplett und der Neck-Tag ist Fake, was mir als Laien an dem Tag an dem der Artikel gekommen ist natürlich nicht aufgefallen ist. Was kann/sollte ich jetzt tun?

  • #156

    Antwort zu #155 (Freitag, 01 März 2019 12:32)

    Hallo Lukas,

    lesen Sie sich bitte den Fließtext durch. Ihre Ansprüche sind dort beschrieben und einen link zu einem Leitfaden -also was Sie tun sollten- finden Sie dort auch.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #157

    Sonja (Montag, 26 August 2019 18:14)

    Sehr geehrter Herr Nelke,
    ich habe einen von mir als original (gebraucht) erworbenen Markenartikel über Ebay auch als einen solchen weiter verkauft. Nun hat die Käuferin Anzeige erstattet, das dieser wohl laut Ihren Angaben nicht original ist.
    Post der Polizei war auch schon im Briefkasten, ich bin nun morgen zurück aus dem Urlaub, und werde sehen was die sinnvollsten nächsten Schritte sind.
    Was empfehlen Sie?
    Liebe Grüße
    Sonja

  • #158

    Antwort zu #157 (Dienstag, 27 August 2019 10:54)

    Sehr geehrte Sonja,

    zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass mir auch schon Fälle untergekommen sind, wo Personen in einem offiziellen Shop Fälschungen erworben haben und deswegen völlig unwissend waren.

    Es wäre auch denkbar, dass der Käufer das Original gegen ein eigenes Plagiat vertauschte und nun ein böses Spiel mit Ihnen spielt.

    Im Ermittlungsverfahren würde ich Ihnen dazu raten, von Ihrem Schweigerecht Gebrauch zu machen, sich einen Anwalt zu nehmen und mit ihm dann die Ermittlungsakte durchzusprechen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #159

    Hanne (Freitag, 27 September 2019 15:24)

    Hallo Herr Nelke,
    ich habe über eBay Kleinanzeigen eine Louis Vuitton Tasche gekauft! Mir wurde von der Verkäuferin, ausdrücklich zugesagt, dass die Tasche echt ist. Leider fehlt der Stempel in der Tasche!Auf den Stempel kann man erkennen, wann die Tasche hergestellt wurde und das sie echt ist.
    Bevor ich die Tasche gekauft habe, habe ich nochmals nachgefragt, ob die Tasche eine echte Louis ist.Dies wurde mit ja beantwortet und ich sollte zur Sicherheit noch ein Screenshot erhalten. Daraufhin habe ich bezahlt. Die Tasche ist da, die Zweifel nicht nicht behoben. Lg

  • #160

    smarty (Sonntag, 29 September 2019 16:08)

    Sehr geehrter Herr Nelke, ich habe bei Ebay Kleinanzeigen eine Kipling Plagiat erworben und überwiesen. Als die Tasche bei mir ankam war es ich sehr enttäuscht. Es war eine Fälschung der übelsten Sorte innen kaputt schlecht genäht uvm. Habe mir dem Verkäufer Kontakt aufgenommen um die gefälschte Tasche zurück zu geben und mein Geld zurück zu bekommen. Hat er abgelehnt möchte die Tasche zurück ohne Geld um es selbst prüfen zu lassen. Ich gebe aber mein Beweisstück nicht aus der Hand. Sollte ich Anzeige erstatten? Kann Ebay Kleinanzeigen mir helfen? Was soll ich tun?

    Schöne Grüße aus Freiburg
    Gaby

  • #161

    Antwort zu #159 (Montag, 30 September 2019 09:31)

    Hallo Hanne,

    Sie sollten ersteinmal prüfen lassen, ob die Handtasche tatsächlich gefälscht ist. Wenn dies der Fall sein sollte, dann stehen Ihnen die oben genannten Ansprüche zu.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #162

    Antwort zu #161 (Montag, 30 September 2019 09:33)

    Hallo Gaby,

    oben im Artikel ist ein Leitfaden verlinkt, der Ihnen den Einstieg in die "Fallbearbeitungen" erleichtern soll. Klicken Sie mal drauf.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #163

    Heidi Lucka (Freitag, 11 Oktober 2019 14:09)

    Hallo. Habe irrtümlich von 2 Jahren eine Jacke verkauft die anscheinend kein Original ist und die ich selbst auf Willhaben erstanden habe. Nun verlangt der Käufer das ich den Kauf rückgängig mache. Ist das nach so langer Zeit geltend und wie soll ich mich verhalten? Mit freundlichen Grüßen Heidi

  • #164

    Antwort zu #163 (Montag, 14 Oktober 2019 10:03)

    Hallo,

    Gewährleistungsansprüche verjähren binnen 2 Jahren, wobei es sich um Jahresfristen handelt. Es gibt Ausnahmen und deswegen kann ich Ihnen nicht zielsicher sagen, ob der Käufer noch Ansprüche stellen darf.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #165

    Mohamed (Dienstag, 22 Oktober 2019 23:38)

    HALLO

    Ich hab am 15.10.2019
    S10+ für 570€ bei EBay klein gekauft.
    Und das war ein sehr gute Fälschung
    Ich war in Samung Firma Labor
    Und hab ein Bestätigung bekommen
    Das es ein Fälschung ist.
    Mit der schreibeiben war ich zur Polizei
    Hab azeige gemacht
    Von der Verkäufer hatte ich ein Abgelaufene Personalausweis kopie
    Und ein Fälschung von 1&1 GARANTIE
    Auf belig 1&1 stand auch das selbe Name.
    Mein frage ist hab ein Chance das Geld zurück zu bekommen?
    Oder wie geht es weiter?

    Bestimmt ist die Frage kostenlos?

    Sory bin nicht so gut beim Rechtschreibung
    Danke

  • #166

    Mohamed (Donnerstag, 24 Oktober 2019 12:32)

    Bevor ich dich anrufe.
    Ob Mein frage zu fragen kostenlos ist..?

  • #167

    Antwort zu #165 und 166 (Donnerstag, 24 Oktober 2019 13:09)

    Hallo,

    telefonische Beratungen sind kostenpflichtig. Zu Anfang des Artikels habe ich einen Leitfaden verlinkt. Vlt. hilft dieser ihn weiter.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #168

    Mungenast S. (Dienstag, 29 Oktober 2019 10:57)

    Sehr geehrter Herr Nelke, ich habe vor caa. 3 Jahren mehrere Designer Taschen gekauft und erst jetzt bei der Versuch die zu verkaufen erfahren habe dass die einigen eine Fälschung sind. Die Taschen habe ich als angebotenen Auktionen Originale erworben. Ich habe schon mehrmals eBay kontaktiert, die sagen aber dass der Frist für eine Reklamation abgelaufen ist. Ich habe die Taschen damals nicht nachgeprüft in der Glaube an das eBay Verkaufs-Grundgesätz.
    Die Taschen waren auch preislich als Originale angeboten. Eine Chanel Tasche war sogar mit falsche Prägenummer, Zertifikat und Staubbeutel dabei. Ich habe von eBay nur einen Auszug von diesen Käufen bekommen, wann und von wenn ich sie gekauft habe. Ist da überhaupt noch etwas zu machen?
    Mit freundlichen Grüßen,
    Mungenast S.

  • #169

    Linda Becker (Donnerstag, 07 November 2019 00:58)

    hallo, Ich möchte ein paar Klammoten auf ebay kleinanzeigen verkaufen. Ich habe die Kleidung selber auf dem Flohmarkt gekauft. Ich weiß also nicht, ob die Marken echt sind : z.B. LEVI STRAUSS, Wrangler, Mustang etc.
    Darf ich sie trotzdem verkaufen wenn ich darauf hinweise, daß ich die Sachen selber gebraucht erworben habe und für die Echtheit nicht garantieren kann ? es geht hier nur um Jeans, Pullis etc.
    Der Verkaufspreis wird kaum mehr als max 10/20 € betragen....
    MfG Linda Becker

  • #170

    Nour (Freitag, 08 November 2019 01:21)

    Hallo Herr Nelke,
    Ich hatte vor paar tagen eine designer Tasche aus eBay Kleinanzeigen erworben, diese erwies sich nun als Plagiat aus. Ich habe bereist per paypal bezahlt, jedoch über die option freunde und Familie. Besteht die Möglichkeit, dass ich mein geld wieder kriege?

  • #171

    Cordula Pogodda (Sonntag, 10 November 2019 16:22)

    Guten Tag Herr Nelke,
    ich habe am Freitag eine Wellensteyn Jacke verkauft ! Da ich mir absolut sicher war oder auch noch bin , habe ich auch den Markennamen genannt. Ich habe die Jacke auf dem Trödelmarkt für 15 € gebraucht gekauft . Es war eine ältere Deutsche Frau, die mir glaubhaft erzählt hat das sie die Jacke mit ihrem Mann in Hamburg (Wellensteyn) gekauft hat! Der Mann sei vor kurzem gestorben , deshalb verkauft sie die Sachen! Die Dame war gut gekleidet und auch ihre angebotene Kleidung war gebraucht aber gut erhalten, nichts lag da doppelt oder hätte mich in irgendeiner Art misstrauisch werden lassen können!! Da meine bessere Hälfte nicht so angetan war von der Jacke hab ich sie für 30€ weiter verkauft. Dieser Käufer hat sich nun gemeldet und meinte das es sich um einen Fake handelt! Das Geld , auch wenn es wenig ist schmerzt mich zwar aber ich habe gesagt das ich sie zurück nehme!! Darauf kam er würde nicht nochmal 60 km fahren, ok, hab ein Fahrer klar gemacht und ihm das angeboten aber keine Reaktion. Vorher kam nur, sie wissen ja wohl das sie ein Fake verkauft haben? Oder er hätte das schonmal gehabt mit Bose, wäre ein guter Fake gewesen aber er hat es raus bekommen und es bei Bose gemeldet. Also ich bin jetzt ganz durcheinander , Rückgabe geht er irgendwie nicht drauf ein, dann diese Sprüche?? Ich denke immer noch das die Jacke kein Fake ist aber genau weiß ich es halt nicht! Was soll ich jetzt machen? Verkaufe zwischen durch immer mal was da ich nur eine Erwebsminderrungsrente beziehe , verkaufe aber nur privat(Spielzeug ...) Es liegt mir fern Leute über den Tisch zu ziehen!! Was kann ich jetzt tun ?? Würde mich wirklich über einen Rat freuen, vielen Dank

  • #172

    Georg Boning (Donnerstag, 21 November 2019 21:52)

    Wenn ich einen Artikel bei einer sehr bekannten Plattform erworben habe kurz vor Ende der Auktion und ich aufgrund des Fotos sowie des Markennamens in der Annahme war das ich auf einen „echten“ Artikel biete ich auch den Zuschlag bekam dann aber in der Artikelbeschreibung lesen musste das er diesen Artikel ausdrücklich als unecht und nicht geprüft anbietet und ich nun dachte MIST
    Habe ich trotzdem ein Anrecht auf Schadensersatz?

  • #173

    Laura (Donnerstag, 12 Dezember 2019 13:28)

    Hallo,

    Ich habe eine Tasche bei eBay verkauft, diese habe ich selber geschenkt bekommen und dachte dass es 100% ein Original ist. Vor drei Monaten habe ich die Tasche verkauft und die Käuferin hatte Zweifel an der Echtheit.Ich habe ihr direkt angeboten, die Tasche zurückzunehmen und ihr ihr Geld wiederzugeben. Danach hat Sie sich nie wieder gemeldet.Jetzt kommt ein Brief nach drei Monaten, dass sie die Tasche hat prüfen lassen und es sich um ein Plagiat handelt. Sie möchte innerhalb von fünf Tagen das Geld inklusive Porto und Gutachten haben.Muss ich das nach drei Monaten noch? Kann ich fordern, dass ich die Tasche zurückbekomme?Muss ich ihr das Geld direkt überweisen und bin so nicht abgesichert, dass ich die Tasche auch zurückerhalte?Oder kann ich anbieten die Hälfte bei zu überweisen und die andere Hälfte wenn ich die Tasche habe?
    Ich bin natürlich bereit das Geld zurückzuzahlen,befürchte jedoch dann die Tasche nie zu erhalten...

    Vielen Dank und Grüße

  • #174

    Tanja (Donnerstag, 19 Dezember 2019 11:40)

    Hallo,
    ich habe bei Ebay eine gefälschte Tasche ersteigert und leider per Überweisung bezahlt, weil die Verkäuferin viele Desingersachen anbot und weiterhin anbietet und ich nicht davon ausgegangen bin, dass die Tasche ein Plagiat ist.
    Nach Erhalt habe ich die Verkäuferin in Kenntnis gesetzt und eine Rückgabeanfrage über Ebay gestartet. Die Verkäuferin meldet sich nicht.
    Wenn ich nun die Schreiben wie von Ihnen empfohlen per Brief an die Verkäuferin sende, reicht dann ein Einwurfeinschreiben oder sollte man mit Rückschein versenden? Ich befürchte, dass die Verkäuferin den Brief dann evtl. nicht annimmt, wenn Sie meine Adresse sieht.
    Danke für Ihre Hilfe
    Mit freundlichen Grüßen

  • #175

    Antwort zu #168 (Donnerstag, 02 Januar 2020 15:23)

    Hallo,

    ich gehe davon aus, dass Sie Ihre Ansprüche noch geltend machen können. Die Verjährung beginnt nach § 199 I BGB erst ab Kenntnis des Anspruchs, wobei ich davon ausgehe, dass Sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben, weil Sie auf die Originalität vertrauten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #176

    Antwort zu #169 (Donnerstag, 02 Januar 2020 15:25)

    Hallo,

    wenn Sie die Artikel ehrlich beschreiben und es so mitteilen, dass Sie die Originalität der Ware nicht garantieren können, dann sehe ich darin erstmal kein Problem. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Markeninhaber gegen den Verkauf gefälschter Ware vorgehen können.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #177

    Antwort zu #170 (Donnerstag, 02 Januar 2020 15:26)

    Hallo,

    über PayPal werden Sie ihr Geld nicht wiederkriegen, denke ich. Allerdings können Sie sich ggf. an den Verkäufer wenden. Bitte beachten Sie den Leitfaden. Ich denke, dass er Ihnen erstmal weiterhilft.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #178

    Antwort zu #171 (Donnerstag, 02 Januar 2020 15:30)

    Hallo,

    ich würde Ihnen raten, den Kauf zurück abzuwickeln. So ersparen Sie ggf. Ärger. Danach sollten Sie sich vergewissern, ob es ein Fake ist. Bestätigt sich der Verdacht nicht, dann können Sie den Artikel ohne Gefahr nochmals veräußern.

    Alternativ können Sie die Rückabwicklung auch verweigern, denn der Käufer hat darzulegen, ob die Sache gefälscht ist oder nicht und dies auch im Streitfall zu beweisen.

    Es ist zu fragen, was Sie wollen. Der Preis ist doch recht gering.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #179

    Antwort zu #172 (Donnerstag, 02 Januar 2020 15:32)

    Hallo,

    wenn der Verkäufer daraufhinweist, dass er die Originalität des Artikels nicht beweisen kann, dann können Sie gegen ihn auch keine Ansprüche geltend machen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #180

    Antwort zu #173 (Donnerstag, 02 Januar 2020 15:34)

    Hallo Laura,

    eine Rückabwicklung des Vertrages meint, dass beiderlei empfangene Leistungen gegenseitig zurück zu gewähren sind. Sie erstatten das Geld und kriegen die Tasche zurück. Ich halte es auch für sinnvoll, dies zu tun, da im Falle gerichtlicher Maßnahmen wohl noch mehr Ärger auf Sie zukommen könnte. Das Ganze entscheidet sich daran, ob die Tasche nun echt oder unecht ist.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #181

    Antwort zu #174 (Donnerstag, 02 Januar 2020 15:36)

    Hallo Tanja,

    die sicherere Variante ist das Einschreiben gegen Rückschein.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #182

    Karsten Müller (Montag, 20 April 2020 15:55)

    Hallo Herr Nelke,

    ich habe auf ebay einen "Camp David" Pullover angeboten, welchen ich selbst dort ersteigert hatte, der mir aber nicht passte und ich ihn deshalb wieder einstellte für denselben Preis, welchen ich bezahlt habe.

    Der Käufer, der den Pullover dann von mir gekauft hat, meint nun, es sei gar kein Original, was mir allerdings nicht bekannt war. Daraufhin habe ich angeboten, dass der Käufer den Pullover zurück schickt und er von mir das Geld zurück bekommt.

    Das will der Käufer aber nicht, sondern er will mich verklagen.

    Was habe ich zu befürchten?

    Danke und viele Grüße,
    Müller

  • #183

    anonym (Samstag, 25 April 2020 11:27)

    hallo !
    ich habe soeben eine Uhr auf e-bay für 500 euro gekauft sie ist angekommen uns es entpuppte sich als Fälschung in der Beschreibung stand das sie wahrscheinlich echt sei aber der Verkäufer mir auch noch geschrieben hat das er unsicher ist da es ein Erbstück sei. Die Uhr Kostet nach Ladenpreis 4100 euro. mit welchem Grund kann ich den Verkäufer anzeigen ?

  • #184

    andreapfeiler@gmx.de (Montag, 04 Mai 2020 17:58)

    Habe eine gefälschte Chanel Tasche bei EBay gekauft. Nach langem hin und her nimmt der Verkäufer die Tasche zurück. Ich habe das Geld für die Tasche überwiesen. Er will mir das Geld zurück überweisen. Traue die Sache nicht. Ich würde gern zur Polizei gehen um Anzeige zu erstatten. Habe aber Angst, dass die Polizei die Tasche einbehalten. Kann ich nur mit dem Chatverlauf zur Polizei oder muss ich die Tasche mitnehmen. Lg

  • #185

    Antwort zu #182 (Dienstag, 05 Mai 2020 06:34)

    Sehr geehrter Herr Müller,

    je nachdem wie Sie bzw. mit welchem Angebotstext Sie den Pullover angeboten haben, stehen dem Käufer ggf. weitere Rechte zu, die er ggf. gerichtlich durchsetzen kann.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #186

    Antwort zu #183 (Dienstag, 05 Mai 2020 06:36)

    Hallo,

    ggf. könnte es sich um einen Betrug nach § 263 StGB handelt, wenn er wissentlich die Fälschung an Sie verkaufte, den Artikel aber als original beschrieb.

    Interessanter für Sie dürften jedoch Ihre zivilrechtlichen Ansprüche sein. Hierzu verweise ich auf den Fließtext und die dortigen Infos. Gerne können Sie sich auch bei mir melden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #187

    Antwort zu #184 (Dienstag, 05 Mai 2020 06:36)

    Hallo,

    die Tasche sollten Sie zu Beweiszwecken der Polizei vorlegen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #188

    Müller (Dienstag, 05 Mai 2020 06:39)

    Habe auf Ebay Kleinanzeigen eine Tasche gekauft, die abgebildet war und ich habe explizit gefragt ob diese echt wäre, die Dame sagte ja. Und habe ich eine No Name Tasche erhalten, VK stellt sich quer. Sie hat im Nachhinein die Anzeige auch geändert. In: habe die Tasche selbst bei Ebay gekauft weiß nicht ob diese echt ist. Was kann ich tun? Wie stehen die Chancen bei einer Anzeige?

  • #189

    anonym (Dienstag, 05 Mai 2020 11:42)

    Sehr geehrter Herr Nelke,

    mein Freund erwarb vor einem Jahr eine Markenjacke, die er dann vor sechs Monaten weiterverkauft hat. Der Käufer meldete sich jedoch heute (6 Monate nach dem Kauf) und behauptete die Jacke wäre ein Fake. Allerdings hat sie mein Freund selbst einem anderen Verkäufer abgekauft, der ihm versicherte diese wäre echt. Jetzt droht der Käufer der Jacke mit einem Anwalt und der Polizei. Wie kann er in diesem Fall vorgehen?

  • #190

    Sandra (Samstag, 09 Mai 2020 15:13)

    Guten Tag Herr Nelke,

    ich habe zwischen 2010 & 2013 ein Thomas Sabo Armkettchen und diverse Charms von meinen damaligen Chefs erhalten. Diese haben die Charms bei einem örtlichen Juwelier gekauft, ich weiß also, dass es sich um Originale handelt.

    Da ich das Armband selbst nicht mehr nutze habe ich es auf 2 Online-Plattformen zum Verkauf angeboten.

    Die potenzielle Käuferin bat mich um Fotos, auf denen der Schriftzug sowie die Zahl 925 für das Sterling Silber zu erkennen ist.
    Da bei 2 der Charms nicht der kompletten Schriftzug sondern nur das Kürzel TS zu sehen sind ist sich die Käuferin der Echtheit nicht sicher.

    Per Mail und auf dem offiziellen Instagram Account habe ich bislang keine Antwort von Thomas Sabo erhalten und es gibt auch keine Hotline, die ich anrufen könnte.
    Die potenzielle Käuferin hatte aber wohl selbst bei mehreren Händlern angefragt und einer meinte, dass wohl bis 2016 auch das Kürzel verwendet wurde, es wegen zahlreicher Fälschungen dann aber wohl geändert wurde.

    Wie kann ich die Echtheit der Charms als Originale von Thomas Sabo nachweisen? Ich schätze die Juweliere könnten mir höchstens das Silber bestätigen.

    Liebe Grüße
    Sandra Heusinger

  • #191

    Antwort zu #188 (Montag, 11 Mai 2020 07:34)

    Hallo,

    Ihnen stehen die im Fließtext benannten Ansprüche zu. Ggf. sollten Sie auch zur Polizei gehen und dort eine Strafanzeige erstellen. Denn durch den Umstand, dass die Verkäuferseite die Artikelbeschreibung wie dargestellt änderte, drängt sich der Verdacht auf, dass sie ganz genau wusste, dass die Tasche in Wahrheit unecht sei. Es könnte sich um einen sogenannten Eingehungsbetrug handeln.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #192

    Antwort zu #189 (Montag, 11 Mai 2020 07:37)

    Sehr geehrte Fragestellerin,

    es kommt sehr darauf an, wie ihr Freund den Artikel in der Beschreibung anpries. Gegebenenfalls könnte ihr Freunde den im Fließtext näher bezeichneten Ansprüchen ausgesetzt sein, wenn es sich in der Tat um ein Plagiat handelte und für den Käufer nicht aus den Umständen der Artikelbeschreibung klar wurde, dass der Artikel eventuell unecht sein könnte. Der Weg des geringsten Widerstandes ist sicherlich, dem Käufer die Rückabwicklung anzubieten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #193

    Antwort zu #190 (Montag, 11 Mai 2020 07:39)

    Guten Tag Sandra,

    von der Verteilung der Beweislast her gesehen, ist es nicht Ihre Aufgabe, die Originalität nachzuweisen. Das können Sie im Übrigen auch gar nicht mehr tun, da Sie wohl nicht im Besitz der Kette sind. Um sicher zu gehenkönnen Sie ja den Verkäufer bitten, mit der Kette in einem Fachgeschäft vorstellig zu werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #194

    Simon Rieskamp (Donnerstag, 11 Juni 2020 12:54)

    Hallo.

    Ich habe letztens ein Angebot gesehen, bei dem jemand ein gefälschtes Nike Produkt ausdrücklich als Plagiat verkauft bzw. gegen ein anderes Produkt tauschen wollte (Tauschangebot bei ebay Kleinanzeigen). Daher stellt sich mir die Frage, ob es erlaubt ist, Fälschung mit dem Hinweis, dass sie Fälschungen sind zu verkaufen und ob man diese tauschen darf. Ich würde mich über eine Rückmeldung freuen.

    LG

    Simon

  • #195

    Connie (Dienstag, 16 Juni 2020 16:39)

    Wir beobachten ihren Verkauf schon länger und haben in der Vergangenheit auch bereits einige Artikel gekauft um uns der Urheberrechtsverletzung sowie Handel mit gefälschten Artikeln sicher zu sein. Sie wurden in der Vergangenheit auf die Richtlinien hingewiesen, durch die erneute Verletzung unserer AGBs sowie Richtlinie sehen wir uns gezwungen eine umfangreiche Anzeige zu schalten über den Verbleib ihres Accounts wird ein Admin entscheiden.
    Lg

  • #196

    Izzy (Mittwoch, 24 Juni 2020 21:11)

    Guten Tag Herr Nelke
    Ich habe vor etwa 3 Monaten gefälschte Schuhe auf ebay Kleinanzeigen erworben die als Echte Original Ware verkauft wurde.
    Da es sich um eine „gute“ Fälschung handelt habe ich das zu Anfang nicht gemerkt aber vor kurzem hat mir ein Kollege der sich in der Sneaker Branche auskennt bestätigt das es sich um eine Fälschung handelt.
    Hab ich jetzt etwa 3 Monate nach dem Kauf und benutzen der Schuhe noch das Recht das Geld das ich dem Verkäufer gegeben habe wieder zurück zu bekommen ? Und darf ich Schadensersatz verlangen ?
    Mit freundlichen Grüßen Izzy

  • #197

    Nicola (Freitag, 03 Juli 2020 06:22)

    Guten Tag,

    ich habe bei Ebay für einen Gürtel Louis Vuitton an einer Auktion mitgeboten.
    Den Zuschlag konnte ich nicht für mich verbuchen.
    Ich habe vom Verkäufer eine mail erhalten wonach der gewinner der Auktion kein Geld habe und ich interesse an dem Gürtel habe.
    Ich habe dem zugestimmt und nochmals hingewiesen nur wen Original wie in der Auktion als Neue unbenutzte Ware mit Etikett beschrieben.
    So ist der Deal zustande gekommen und nach Lieferung eine schlechte Plagiat aus China erhalten.
    Mfg
    Nico

  • #198

    Azundra (Samstag, 09 Januar 2021 04:08)

    Hallo
    Es geht um airpods pro.
    Ich habe mir die airpods auf Facebook angesehen und die waren neu verpackt also habe ich mich entschieden hinzufahren und die zu kaufen.
    Die Adresse geben lassen und zu ihn nachhause abgeholt.
    Als ich nachhsue ankam überprüfte ich alles leider waren es gefälschte airpods da schriebfehler im Text und die wiegen weniger.

    Zur Person:
    Adresse check
    Foto check
    Hat als original verkauft
    Beweis check

    Was sollte ich Ihnen nach machen??
    Direkt zur Polizei oder mit den Typen reden?
    Vielen Dank schon mal für Ihre Hilfe

  • #199

    Antwort zu #199 (Samstag, 16 Januar 2021 14:15)

    Hallo Azundra,

    den Sachverhalt bei der Polizei anzuzeigen macht Sinn, wenn es sich um einen Betrug handelt. Allerdings wird die Polizei nicht helfen, Ihnen das Geld oder ein Original zu erhalten. Hierfür müssen Sie selbst aktiv werden und sich drum kümmern.

    Schauen Sie mal oben im Fließtext, dort halte ich einen Leitfaden bereit.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #200

    Waldhaus (Sonntag, 13 Juni 2021 23:58)

    Und was ist, wenn ebay behauptet, ich würde Plagiate einstellen, das aber nicht stimmt?

  • #201

    Antwort zu #200 (Donnerstag, 24 Juni 2021 08:19)

    Hallo,

    dann ist das, was eBay sagst, unrichtig und etwaige Sanktionen, die eBay gegen Sie veranlasste, sind unbegründet und damit unzulässig.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #202

    Jennifer (Donnerstag, 09 Februar 2023 10:44)

    Guten Tag,
    Ich habe eine Frage bezüglich eines Kaufs über ebayKleinanzeigen.
    Das Produkt (AirPods 3) was ich erhalten habe ist nicht original. Der Verkäufer hat in seiner Anzeige jedoch geschrieben "...Ich verkaufe meine Air Pods 3....Der günstige Preis kommt zustande, weil ich keine Rechnung habe und somit nicht garantieren kann das es sich um originale handelt." Ich habe diesen Satz anders deutet, nämlich, dass es sich schon um Originale handelt, dass das jedoch nicht garantiert werden kann. Ich hab den Verkäufer kontaktiert und um Umtausch gebeten, er bietet mir lediglich die Hälfte des Verkaufspreises, da er ja den Satz reingeschrieben hat, dass er es nicht garantieren kann. Ich würde der Person unterstellen, dass sie es wusste da man bei Verbindung mit dem iPhone angezeigt bekommt, dass es keine Originale Kopfhörer sind. Die Verpackung etc. suggerieren stark, dass es Originale sind. Weisen aber deutliche Merkmale einer Fälschung auf wenn man sie in der Hand hat und genauer anschaut. Habe ich ein Recht auf Umtausch oder sollte ich dann mit der Hälfte des Preises zufrieden sein?

  • #203

    Antwort zu #202 (Freitag, 10 Februar 2023 16:54)

    Hallo,

    also ich denke, dass es schwierig wird, hier Ansprüche geltend zu machen. Versuchen Sie doch über eBay/PayPal Hilfe zu ersuchen. Laut den AGB ist ein Verkauf von Fälschungen nicht zulässig. Andererseits hat der Verkäufer gerade keine Garantie hierfür abgegeben. Sie müsten in meinen Augen (im Streitfall) darlegen und beweisen, dass er dies wider besseren Wissen also bösgläubig tat. Das ist schwierig.

    Was Sie aber auch machen können: Fechten Sie den Vertrag einmal an, wegen eines Irrtums, der aufgrund Ihres Missverständnisses bedingt wurde. Dies bietet neben PayPal die größte Chance, Ihre Ansprüche durchzusetzen.


    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #204

    Julian (Mittwoch, 15 Februar 2023 11:35)

    Sehr geehrter Herr Nelke,
    ich habe auf Ebay eine Sammelkarte erworben, die in der Beschreibung als "Dekokarte-reine Deko" ausgewiesen wurde. Das habe ich jedoch erst nach Abschluss der Aktion gesehen. Der Hersteller wurde nicht angegeben, der Verkäufer hat also kein Original beworben.
    Besteht trotzdem die Möglichkeit auf Rückerstattung des Betrages bzw. kann man den Kaufvertrag rückgängig machen, da laut Ebay AGB keine Fälschungen verkauft werden dürfen? Zahlung erfolgte über PayPal.

  • #205

    Antwort zu #204 (Donnerstag, 23 Februar 2023 11:13)

    Hallo Julian,

    Ihre Frage ist schwierig zu beantworten, denn es kommt auf die Gesamtaufmachung der Auktion aus. Wurde gewissermaßen bewusst verschleiert, dass es kein Original ist, dann könnten Ansprüche sehr wohl bestehen.

    Ich kann ein Beispiel nennen: Sehen die angebotenen Pokemon-Trading-Karten auf den Fotos original aus, obgleich diese gefälscht sind, könnte man sehr wohl darüber sprechen, ob hier nicht getäuscht wurde. "Reine Deko" könnte sich dann z.B, auch auf den Umstand beziehen, dass die Karten nie gespielt worden sind und damit quasi neuwertig sind.

    Deswegen kann ich Ihre Anfrage sehr schwer beantworten.

    Wenn Sie sich aber geirrt haben oder es sich um eine Fälschung handelt, die nach den AGB nicht verkauft werden durfte, dann können Sie versuchen, die Erklärung anzufechten. Bei einem einfachen Irrtum, den Sie zu verantworten haben, könnte der Verkäufer Vertrauensschadensersatz einfordern. Fechten Sie wegen eine arglistigen Täuschung an, ist kein Vertrauensschadensersatz zu leisten.

    Eindeutig kann ich Ihre Frage nicht beantworten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #206

    Chris (Mittwoch, 01 März 2023 10:25)

    Guten Tag
    Ich habe ein Paar Nike Schuhe auf ebay-kleinanzeigen verkauft.
    Die waren ein Geschenk und ich besitze keine ähnliche Schuhe also ich habe die QR Code gescannt. Es gibt nach das Scannen einen direkt Link zu nike online Shop.
    Deshalb dachte ich dass die Schuhe original sind.
    Der Käufer sagt jetzt dass die Schuhe fake sind und ich muss mit der Polizei rechnen. Ich wollte das Geld zurück gegeben aber nur wann die Schuhe zurückkommen.
    Er war nicht einverstanden und hat mich wieder bedroht.
    Kann ich Probleme haben obwohl die Schuhe sind meiner Meinung nach original?

  • #207

    Antwort zu #206 (Donnerstag, 02 März 2023 15:37)

    Hallo,

    natürlich können Sie damit Probleme bekommen, aber ich denke auch, dass derartige Fälle gut zu "verteidigen" sind. Eine Einschätzung Ihres Falls kann ich nicht konkreter vornehmen. Dafür müsste ich einmal die Artikelbeschreibung, den Mail-Verkehr, etc. sichten.

    Um Sie zu beruhigen: Ich glaube nicht, dass es am Ende des Tages Probleme für Sie geben wird.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #208

    Barbara (Sonntag, 19 März 2023 11:25)

    Hallo,
    ich habe bei ebay ca. 250 Ü-Ei Figuren eingestellt mit ca. 17 Komplettsätzen. Ich habe darauf verwiesen, dass ich für keinen Artikel die Garantie übernehme. Die meisten Figuren sind aus den Ü-Eiern meiner Kinder, aber es sind auch ein paar ältere Figuren dabei.
    Ein potentieller Käufer wollte Bilder von 2 Pumuckl-Figuren, die ich dann auch eingestellt habe. Nochmals mit dem Hinweis, dass ich keine Ahnung habe und er doch bitte selbst beurteilen möchte, ob es sich um Originale handelt.
    Er hat daraufhin die Ware (Karton über 5 kg) für 123,- Euro gekauft.
    Nun behauptet er, dass die Pumuckl-Figuren nicht echt sind und er 80,- Euro zurück haben möchte oder die kpl. Ware zurückschicken. Ich habe mich darauf nicht eingelassen, da ich 2x darauf hingewiesen hatte.
    Nun wird mir mit Anwalt gedroht, weil ich mich strafbar gemacht hätte. Stimmt das?
    Ich wäre Ihnen wirklich sehr dankbar, wenn Sie mir weiterhelfen können.
    Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank für diese Seite!
    Barbara

  • #209

    Antwort zu #208 (Montag, 20 März 2023 07:13)

    Hallo Barbara,

    ich denke nicht, dass Sie etwas zu befürchten haben. Sie haben keine Garantie übernommen und die Orgininaltität eben nicht versprochen. Aus diesem Grunde darf der Käufer auch nicht davon ausgehen, dass die Figuren original sind.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #210

    Monika (Freitag, 16 Juni 2023 10:03)

    Guten Morgen Herr Nelke

    Hab ich zwei Halstücher von China bestellen, aber quf dem Foto war keine symbole von markę Louis vuitton oder Hermes. Hat zoll die senndung übernommen und ich habe zwei Brief von anwalt louis vuitton und hermes gekriegt. Die Halstücher war für mich selber. Soll ich das bezahlen?

  • #211

    Antwort zu #210 (Mittwoch, 21 Juni 2023 00:41)

    Sehr geehrte Monika,

    ich vermute einmal, dass gegen Sie markenrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden. Dies setzt aber voraus, dass sie geschäftlich gehandelt haben. Wenn keine geschäftliche Handlung vorliegt, haben Sie in der Regel nichts zu befürchten.

    Allerdings kann ich Ihnen keine zielgerichtete Antwort geben. Ich kann Ihnen nur anbieten, mir das Schreiben einmal per E-Mail zu übersenden, damit ich es kostenlos für Sie ersteinschätzen kann.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #212

    Moritz Bauer (Samstag, 01 Juli 2023 22:48)

    Guten Tag, vor Kurzem habe ich aus Österreich über eBay Kleinanzeigen zwei Paar Schuhe zum Preis von je 300€ erworben. Leider musste ich feststellen, dass es sich bei den Schuhen um Fälschungen handelt. Durch meine langjährige Erfahrung im Schuhhandel bin ich mir sicher, dass es sich um gefälschte Ware handelt. Obwohl der Verkäufer behauptet hat, dass die Schuhe original sind, verweigert er mir eine Rückerstattung. Was kann ich in einer solchen Situation unternehmen?

  • #213

    Antwort zu #212 (Sonntag, 02 Juli 2023 11:08)

    Sehr geehrter Herr Bauer,

    im Fließtext oben habe ich einen Leitfaden unter der Überschrift "Leitfaden, um Ihre Ansprüche selbst geltend zu machen" veröffentlicht. Ich bitte Sie, einmal dort reinzuschauen. Ich denke, dass wird Ihre Frage beantworten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #214

    Ricco Schauer (Freitag, 11 August 2023 00:14)

    Sehr geehrte Herr Nelke,
    Ich hab auf Ebay Kleinanzeigen Apple Airpods Pro 2.Generation gekauft
    Da es bei der Einrichtung Unklarheiten gab,hab ich den Apple Support kontaktiert und dieser meinte:Laut Apple Sicherheits Prüfung, gab es in der Vergangenheit schon mehrere Unklarheiten, woraufhin Apple z.B.einen minderwertigen Garantieanspruch,ne verkürzte Garantiezeit u.ä. verhängt hat.Apple selbst ist dich zu 99% sicher, daß es eine Fälschung ist.Jetzt lasse ich eine Echtheitsprüfung durchführen,fi mir dann ein definitives Ergebnis lurfen wird.
    Der Verkäufer streitet jedoch alles ab.
    MfG Ricco Schauer

  • #215

    Antwort zu #214 (Freitag, 11 August 2023 10:21)

    Sehr geehrter Herr Schauer,

    ich würde das Ergebnis des Echtheitsprüfung abwarten und sollte herauskommen, dass der Artikel gefälscht ist, den Verkäufer mit dem Ergebnis konfrontieren. In diesem Fall sollten Sie zunächst die Nachbesserung -also die Übereignung echter Kopfhörer- einfordern. Reagiert der Verkäufer nicht, dann stehen Ihnen die oben beschriebenen, weiteren Ansprüche zur Verfügung, die Sie geltend machen können.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #216

    Kaya (Samstag, 12 August 2023 12:42)

    Guten Tag Herr Nelke,
    Ich habe am 31. Oktober 2022 eine Cartier Uhr auf Ebay erworben. Die Uhr wurde durch Ebay einer Echtheitsprüfung unterzogen und dann als Original zu mir geschickt. Auf Grund der Echtheitsprüfung seitens eBay und der herausragenden Qualität der Uhr hatte ich nicht das Gefühl das da was faul sein könnte. Nach einiger Zeit habe ich festgestellt das due Uhr nicht genau läuft und bin in die Cartier boutique gegangen um sie zu reparieren. Die Uhr wurde in die Schweiz geschickt. Nach nun mehr als 3 Monaten in der Schweiz habe ich sie heute abgeholt und es wurde mir mitgeteilt das die Uhr eine Fälschung sei. Nun habe ich ebay kontaktiert und sie meinten das der käuferschutz da nicht greift und als ich nach der echtheitsprüfung ihrer Seite fragte konnte er mir nicht weiter helfen. Es würde mir nur vorgeschlagen der Verkäufer zu kontaktieren und ihm und Kulanz zu bitten. Ich bezweifle stark das der Verkäufer mir das Geld zurück erstattet. Was kann ich tun um mein Geld zu bekommen. LG Kaya

  • #217

    Antwort zu #216 (Montag, 14 August 2023 12:57)

    Hallo Kaya,

    je nachdem wie die Artikelbeschreibung lautete, haben Sie gegenüber dem Verkäufer einen Anspruch auf Lieferungen einer originalen Uhr. Sollte diese nach Aufforderung innerhalb einer angemessenen Frist nicht geliefert werden, stehen Ihnen weitere Rechte zu. Diese sind im Fließtext dieser Seite benannt.

    Allerdings sehe ich in Ihrem konkreten Fall auch eBay in der Pflicht. Wenn eBay Ihnen die Echtheit der Uhr garantierte, dann haben Sie grundsätzlich dafür einzustehen. Hierfür müsste man auch einmal die entsprechenden AGB einsehen, um festzustellen, für welche Fälle eBay ggf. einen Haftungsauschluss vereinbart hat.

    In Ihrem Fall ist es jedenfalls sinnvoll, sowohl den Verkäufer, als auch eBay mit möglichen Ansprüchen zu überziehen. Sollte niemand reagieren und Ihnen helfen, dann sollten Sie einen Rechtsanwalt aufsuchen, der Ihnen mit der Geltendmachung Ihrer Ansprüche weiterhilft. Ratsam ist es, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, der sich mit eBay auskennt und/oder vielleicht schon in diesem Segment vertreten hat.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #218

    Julija (Montag, 30 Oktober 2023 09:14)

    Sehr geehrter Herr Nelke,

    ich habe vor kurzem eine Originalware von Versace an eine Dame verkauft. Sie hat Rückerstattung angefordert, weil ihr die Schuhe nicht gepasst haben. Dazu hat sie mir geschrieben, dass es keine Original Versace Schuhe sind und dass sie diese zu Versace sendet. Nachdem ich ihr erklärt habe, dass ihre Freundin nicht Recht hat und anscheinend keine Ahnung hat (sie ist diejenige, die ihr sagt, dass es Fälschung ist), hat sie mich wiederholt angegriffen, dass ich Fälschungen auf EBay verkaufe. Was kann ich dagegen tun? Kann ich mich damit bei der Polizei melden, falls sie mir eine schlechte Bewertung schreibt und mich als Lügnerin darstellt? Dazu muss ich sagen, dass ich bereit bin, den für Schuhe bezahlten Betrag zu erstatten ohne Versandkosten natürlich. Liebe Grüße und danke im Voraus

  • #219

    Antwort zu #218 (Dienstag, 31 Oktober 2023 18:31)

    Sehr geehrte Julija,

    wenn Sie beleidigt werden in einer Bewertung, dann können Sie einen Strafantraf wegen Beleidigung stellen. Üblicherweise sind solche Bewertungen aber etwas, um zivilrechtlich dagegen vorzugehen. Wir zum Beispiel gelogen, dann wäre die Bewertung rechtswidrig.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #220

    Alexander S. (Sonntag, 05 November 2023 20:32)

    Lieber Herr Nelke,
    ich habe eine Frage, was passiert, wenn bei eBay wissentlich ein Plagiat ersteigert wird. Ich kann mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit bei bestimmten Produkte diese erkennen und mich ärgert es, dass die Auktionen sehr hohe Preise erreichen und unwissentliche Menschen einen Schaden haben.
    Meldung bei eBay bringt zum Teil nichts.

    Wenn ich diese nun ersteigere und den Käufer dann melde, welche Ansprüche habe ich, wenn ich vorher wusste, dass es ein Plagiat ist?
    Viele Grüße
    Alexander

  • #221

    Antwort zu #220 (Sonntag, 26 November 2023 21:00)

    Hallo Alexander,

    es tut mir leid für die späte Rückmeldung. Früher habe ich es leider nicht geschafft. Es ist aller Ehren wert, wenn Sie eBay auf diese Weise "reinigen" und zu einem besseren Marktplatz machen wollen. Theoretisch könnte man Ihnen bei der Vorgehensweise nachsagen, dass Sie es besser wussten und daher nicht schutzbedürftig sind. Dies natürlich dann, wenn Sie insoweit mit offenen Karten spielen. Wenn Sie Ihre wahre Absichten verdecken, dürften Sie mit Ansprüchen aber durchkommen.

    Plagiate können Sie bei Ebay melden. Es ist schade, wenn Ebay nicht reagiert. Außerdem könnte eine Strafanzeige bei der Polizei gestellt werden. Es wäre nämlich ein Betrug, jemanden wissentlich ein Original zu verkaufen, aber nur ein Plagiat zu liefern. Zu guter Letzt können Sie natürlich auch den Originalherstellern bescheid geben. Viele kämpfen mit harten Bandagen gegen Produktfälscher und diejenigen, die gefälschte Produkte im gewerblichen Ausmaß in den Umlauf bringen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #222

    Win (Samstag, 16 Dezember 2023 16:34)

    Hallo,

    wie lange beträgt die Verjährungsfrist beim kauf von Plagiaten? Ich habe leider erst sechs Monate später gemerkt, dass ich Produktfälschungen erworben hatte. Der Verkäufer sagt, ich hätte dies eher melden müssen und weigert sich die Artikel zurück zu nehmen.

    Besten Gruß

  • #223

    Antwort zu #222 (Sonntag, 17 Dezember 2023 23:00)

    Hallo Win,

    die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #224

    Daniel K (Freitag, 29 Dezember 2023 14:11)

    Hallo,
    mir ist aufgefallen, dass ich ein Plagiat gekauft habe, aber das lief nicht über eine Handelsplattform wie Ebay ab, sondern über WhatsApp. Ein alter Bekannter hatte eine WhatsApp Story von dem Produkt (gebraucht) gemacht und mir im Chat bestätigt, dass es sich um ein Original handelt. Jetzt hat die Person mich blockiert. Macht es für mich als Käufer nun einen Unterscheid, weil der Verkauf privat abgewickelt wurde oder habe ich die gleichen Rechte wie bei einem „offiziellen“ Kauf.

  • #225

    Antwort zu #224 (Freitag, 29 Dezember 2023 21:39)

    Hallo Daniel,

    auch über WhatsApp kann man "offiziell" rechtsgültige Geschäfte ausmachen. Wenn der Verkäufer garantierte, dass der Artikel echt ist, dann stehen einem bei Übereignung eines Plagiats als Käufer die im Fließtext näherbezeichneten Rechte zu.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #226

    Alice Brendel (Samstag, 27 Januar 2024 12:38)

    Hallo , ein Freund von mir hat bei eBay Kleinanzeigen einen goldvarren gekauft , in der Anzeige stand drin das er nicht weiß ob er echt oder unecht ist das er diese von den verstorbenen Großeltern bekommen hat , der Verkäufer hatte im Chatverlauf ebenfalls darauf hingewiesen daß er nicht weiß ob er echt ist zudem hatte der Verkäufer noch einen Brief in das Paket gelegt wo wiederum stand das er es nicht weiß und daher keine Probleme haben möchte , er hatte den barren trotzdem gekauft hat ihn prüfen lassen und es stellte sich heraus das er unecht ist , wer von beiden ist nun im Recht

  • #227

    Cortes (Mittwoch, 31 Januar 2024 15:58)

    Hallo , mein man hat bei eBay eine Platte von pinkfloyd gekauft, der Käufer Kamm Aus Italien, weil die Platte nich gefallen hat, er versucht wieder zu verkaufen bei ebay , hat nicht gewusst das eine Fälschung ist , jetzt muss er eine strafe bezahlen von 1400,00 Euro , kann man was tun ?danke

  • #228

    Antwort zu #226 (Montag, 05 Februar 2024 13:50)

    Sehr geehrte Frau Brendel,

    ohne die Artikelbeschreibung zu kennen, denke ich, dass Ihrem Freund keine Rechte zustehen. Er kannte wohl das Risiko, einen unechten Barren zu erwerben und hat es in Kauf genommen. Dies mag man vlt. auch anders beurteilen können.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #229

    Antwort zu #227 (Montag, 05 Februar 2024 13:52)

    Hallo,

    wenn er verurteilt wurde, dann kann er ins Rechtsmittel gehen. Ich kann leider nicht genau sagen, was er tun kann, weil ich nicht weiß, was das für eine "Strafe" sein soll. Eine Verteidigung mit einem Anwalt rate ich Ihnen aber dringend an!

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt