Das Wichtigste in Kürze:
Wenn sich Ihr Flug verspätet hat, annulliert wurde oder Sie nicht befördert wurden, dann haben Sie unter Umständen einen Anspruch auf
Schadensersatz nach der sogenannten Fluggastrechteverordnung (EU-Verordnung Nr. 261/2004/EG). Dieser kann
zwischen 250 € und 600 € pro Fluggast betragen.
Beachten Sie: Der Anspruch muss gegenüber der Airlines, also der Fluggesellschaft, welche Sie transportiert hat, geltend gemacht werden. Der Reiseveranstalter kann nach der Fluggastrechteverordnung nicht zur Haftung gezogen werden.
Einen Anspruch auf Schadensersatz gegen die Fluggesellschaft haben Sie nur, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
Der Regelfall ist, dass Ihr Flug eine Verspätung von mehr als 3 Stunden hat (EuGH, Urteil vom 19.11.2009 - C-402/07 und C-432/07). Die Verspätung beurteilt sich demnach, wann sich die Türen am Zielflughafen öffnen. Auf eine Verspätung des Abfluges kommt es hingegen nicht an.
Ausgleich gibt es auch dann, wenn wenn die verspätete Ankunft am Endziel darauf beruht, dass infolge der Flugverspätung ein selbst nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung fallender oder selbst nicht verspäteter Anschlussflug verpasst wird (BGH, Urteil vom 7.5.2013 - X ZR 127/11 , BGH, Urteil vom 17.9.2013 - X ZR 123/10 -).
Gleiches gilt für eine Nichtbeförderung. Einer Nichtbeförderung kann auch in einer Umbuchung gesehen werden (siehe BGH, Urteil vom 17.3.2015 - X ZR 34/14 -).
Ein Schadensersatzanspruch kommt ferner in Betracht, wenn der Flug annulliert wurde.
Wird der Flug um mehrere Stunden vorverlegt, dann kommt dies ebenfalls einer Annullierung gleich, die einen Ausgleichsanspruch für die betroffenen Passagiere begründet (siehe BGH, Urteil vom 9.6.2015 - X ZR 59/14).
Es muss auch ein "europäischer" Bezug hergestellt sein, damit die europarechtliche Fluggastrechteverordnung greift.
O D E R
Ferner muss man der Fluggesellschaft die Verspätung auch "vorwerfen" können. Verspätete sich der Flug wegen eines außergewöhnlichen Umstandes und hat die Fluggesellschaft alle ihr zumutbaren Massnahmen ergriffen, dann haftet die Fluggesellschaft nicht. Gleiches gilt natürlich für die Nichtbeförderung und die Anullierung.
Beachten Sie: Die Fluggesellschaft hat zu beweisen, dass ein außergewöhnlicher Umstand vorlag und dass Sie dann alle Ihr zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat. In der Regel gelingt der Airlines dieser Nachweis jedoch nicht
Kein außergewöhnlicher Umstand
Nachtflugverbot (AG Erding, Urteil vom 18.4.11 - 2 C 1053/11)
Außergewöhnlicher
Umstand
Darüber hinaus muss der Flug bezahlt werden. Fluggäste, die kostenlos zum "Nulltarif" fliegen, können sich nicht auf die Fluggastrechteverordnung berufen. Insbesondere ist dies bei Kleinkindern unter 2 Jahren der Fall, die kostenlos mit ihren Flugbegleitern mitfliegen.
Flugstrecke
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Ausgleichsbetrag |
bis 1.500 km
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250 € |
von 1.500 bis 3.500 km
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400 € |
ab 3.500 km
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300 € bis 600 € |
Besonderheit bei der Nichtbeförderung: Wird ein alternativer Flug angeboten, der je nach der obigen Distanz nicht mehr als 2,3 oder 4 Stunden Verspätung hat, so ist die Höhe um 50 % zu kürzen.
Bei einer Annullierung (anders bei Umbuchung) steht Ihnen allerdings kein Ausgleich zu,
Natürlich stehen Ihnen unabhängig von der Flugstrecke noch weitere Schadensersatzansprüche zu, die Sie gegen die Fluggesellschaft geltend machen können. Hierunter fallen zum Beispiel die Kosten des verpassten Zuges, Kosten für notwendige Telefonate oder Taxifahrten, ggf. Kosten für Verpflegung, etc.
Natürlich können Sie einen Ausgleichsanspruch auch für andere Mitreisende geltend machen. Egal, ob es sich um Familie oder Freunde handelt: Sie benötigen hierfür eine Abtretungserklärung.
Beachten Sie: Sind eine oder mehrere Rechtsschutzversicherungen vorhanden, so ist es ratsam, den Anspruch getrennt geltend zu machen. Andernfalls kann es sonst zu Problemen mit der Abrechnung gegenüber den Versicherungen kommen. Dies gilt natürlich nicht, wenn alle Mitreisenden unter denselben Rechtsschutzvertrag fallen. Dennoch wird geraten, die Ansprüche getrennt geltend zu machen, denn nur so können Sie für Ihre Reisebegleitung als Zeuge zur Verfügung stehen.
So verläuft das Verfahren in der Regel:
Sodann wurde die Airlines natürlich antragsgemäß verurteilt:
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Stand derInformation: März 2020.
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