Rechtslage: ungewollte, heimliche Fotoaufnahmen über eine Person!


Ohne Einwilligung darf grundsätzlich kein Foto einer Person aufgenommen werden. Nur Ausnahmsweise ist das Fotografieren gegen den Willen erlaubt. Welche Regeln bei ungewollten oder heimlichen Fotos gelten, erfahren Sie hier! Stöbern Sie einfach durch die nachfolgende Seite, um nützliche Erstinformationen und Tipps zu erhalten!

 



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Von Ihnen wurden heimlich Fotos erstellt und/oder sogar geteilt? Sie wollen dies nicht hinnehmen? Oder wird Ihnen gar vorgeworfen, heimliche Aufnahmen erstellt zu haben? - Wenn Sie eine rechtliche Ersteinschätzung benötigen, dann können Sie mich gerne kontaktieren. Meine anwaltliche Ersteinschätzung ist unverbindlich und für Sie vollkommen kostenlos.

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Das Wichtigste in Kürze:

  • Hat jemand ohne Erlaubnis ein Bild oder Video von einer Person aufgenommen, so werden die Betroffenen über das allgemeine Persönlichkeitsrecht geschützt. Denn grundsätzlich bedarf bereits die Bildaufnahme der Einwilligung.
  • Nur ausnahmsweise darf auf die Zustimmung des Betroffenen verzichtet werden. Ob dies der Fall ist, ist anhand des Einzelfalls zu ermitteln. Zum Beispiel haben Prominente eher Bildaufnahmen zu dulden als Privatpersonen.
  • Bei ungewollten und unberechtigten Fotoaufnahmen stehen Betroffenen in der Regel umfassende Rechte zu. Die Unterlassung erneuter Aufnahmen und die Löschung der angefertigten Fotos oder Videos stehen oft im Kern einer Auseinandersetzung.
  • Wurden die heimlich aufgenommenen Bildnisse gar verbreitet oder veröffentlicht, stellt die eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild dar, die sogar strafrechtlich sanktioniert werden kann.

Inhaltsverzeichnis


Gilt das Recht am eigenen Bild auch bei der Aufnahme?

Die bloße Aufnahme eines ungewollten Fotos oder Videos wird nicht über das Recht am eigenen Bild geschützt. Das Recht am eigenen Bild schützt nur vor Veröffentlichung, Verbreitung und Zurschaustellung.

 

Dennoch müssen Sie nicht aktzeptieren, wenn von Ihnen ohne Erlaubnis ein Foto, Bild oder Video aufgenommen wird. Bereits dies könnte eine Verletzung Ihres Allgemeinen Persönlichkeitrechts darstellen! Schließlich befinden sich dann Bilder, Fotos oder Videos in fremden Händen und sind so Ihrer Kontrolle entzogen (siehe BVerfG, Urteil vom 15.12.1999 - 1 BvR 653/96).


Unter welchen Voraussetzungen muss eine unerlaubte Bildaufnahme oder Videoaufnahme geduldet werden ?

Ob eine Bildaufnahme zulässig ist, muss anhand des Einzelfalls untersucht werden: Dabei sind das Allgemeine Persönlichkeitsrecht sowie die weiteren Interessen an der Nichtaufnahme den Interessen des Fotografen gegenüber zu stellen (siehe BGH, Urteil vom 25.4.1995 - VI ZR 272/94).

 

Folgende Kriterien spielen bei der Beurteilung eine Rolle:

  • Erkennbarkeit der betroffenen Person
  • Zu welchem Zwecke wurde das Foto aufgenommen? Wurde der Betroffene vielleicht gezielt abgelichtet?
  • Wie ist der Betroffene dargestellt? Handelt es sich gar um ein peinliches Foto?
  • Wurde das Foto heimlich erstellt?

 

Daraus folgt, dass Fotos und Videos mit intimen oder auch privaten Momenten oder Situationen grundsätzlich nicht ohne Einwilligung aufgenommen werden dürfen, wenn sie zu einer rechtswidrigen Veröffentlichung und damit zu einem Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild benutzt werden sollen (siehe BGH, Urteil vom 10.05.1957 - I ZR 234/55).

 

Aber auch, wenn sich der Betroffene in der Öffentlichkeit aufhält, dürfen Fotos nicht ohne weiteres erstellt werden. Dies ist dann anhand einer Abwägung mit obigen Kriterien zu ermitteln.


Welche Rechte habe ich gegen eine ungewollte Fotoaufnahme oder Videoaufnahmen? - Folgende Ansprüche stehen bei der Verletzung des Rechts am eigenen Bild zu:

Wurde ein Foto unerlaubt erstellt, so hat der Betroffene einen Anspruch auf Unterlassung und Löschung oder Herausgabe des Bildes oder Videos einschließlich der Negative oder digitalen Daten.

 

Daneben ergibt sich noch ein Anspruch auf Auskunft, ob und an wen das Foto oder Video weitergegeben wurde.

 

Zudem kommt ein Anspruch auf Schadensersatz in Betracht: Je schwerwiegender die Bildaufnahme das Allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzt, desto größer fällt der Schadensersatzbetrag aus. Zum Beispiel kann bei einer Veröffentlichung von  Nacktfotos und Erotikfotos schnell 23.000 € fällig werden (hier: Verbreitung von drei Nacktfotos der Ex-Freundin - siehe LG Kiel, Urteil vom 27.04.2006 -  4 O 251/05).

 

Als Anspruchsgegner kommt einerseits derjenige in der Betracht, der das Foto aufnahm und andererseits auch derjenige, der die Aufnahme besitzt.

 

Handelt es sich um die Erstellung intimer Fotos, müssen Fotografen auch eine Strafe fürchten, wenn dadurch der höchstpersönliche Lebensbereichs verletzt wird (siehe § 201a StGB). Eine Strafbarkeit kommt vor allem bei sogenannten "Spannerfotos" in Betracht. 


Welche Fotos sind auch ohne Einwilligung erlaubt?

Fotos von einer Feierlichkeit dürfen grundsätzlich zu privaten Zwecken aufgenommen werden. Auch Fotos von Gebäuden oder anderen Personen, in deren Hintergrund sich zufällig Fremde aufhalten, sind erlaubt. Gleiches gilt, wenn eine Person zufällig mal "durchs Bild läuft".

 

Dennoch dürfen diese Fotos nicht einfach so "ins Netz", z.B. bei facebook, twitter, instagram, youtube, etc. online gestellt und veröffentlicht werden. Hierbei ist zu prüfen, ob dann nicht eine unerlaubte "Verbreitung" und damit ein Eingriff in das Recht am eigenen Bild vorliegen könnte.


Was haben Fotografen beim Fotografieren rechtlich zu beachten?

Fotografen kann nur angeraten werden, von den abgelichteten Personen eine Einverständniserklärung einzuholen.


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Gewährleistungsausschluss:

Bitte beachten Sie, dass trotz sorgfältiger Recherche keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit oder Aktualität, etc. der Informationen übernommen werden kann. Ebenso wird jegliche Haftung ausgeschlossen. Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Die Informationen sind allgemein gehalten, während eine Rechtsberatung sich inhaltlich ganz konkret mit Ihrem persönlichen Anliegen auseinandersetzt. Es ist daher dringend zu empfehlen, dass Sie sich, soweit Sie konkret betroffen sind, unverzüglich mit einem Rechtsanwalt in Verbindung setzten. Stand der Information: Oktober 2016.


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Kommentare: 283
  • #1

    Slavica Petrovic (Sonntag, 10 September 2017 15:14)

    Guten Tag,
    Mein Kolega hat eine meine Foto gemacht,wir haben gearbeiten Nachtschiht zusamen.An Foto meine Augen sind zu,das bedeutet ich schlafe.Ich bin nicht dum das ist mein Arbeit ich will keine schlafen.Ich war eincfah nur entsoannt.Ich habe nie gesen dieses Foto,das hat mir andere Kolege gesagt und Kolega hat gesagt mein Schef hat gesen dieses Foto.
    Sagen sie mir bitte gibt es strafe für diese Vorzval oder nein.
    Liebe Grüße
    Petrovic Slavica

  • #2

    Berger Wolfgang (Samstag, 02 Dezember 2017 00:12)

    Darf ich in einem Musikvideo ein Poster von Elvis Presley, Freddy Mercury, Curt Cobain, Amy Winehouse, John Lennon und andere verstorbene Künstler aufhängen ?

  • #3

    Antwort zu #1 (Freitag, 05 Januar 2018 10:41)

    Guten Tag,

    Ihr Kollege muss auf Ihr Verlangen hin das Foto löschen und Ihnen gegenüber auch anerkennen, dass er Sie a) weder heimlich aufnimmt b) noch das angefertigte Foto weiterhin Dritten zeigt.

    Sie sollten einen Anwalt aufsuchen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #4

    Antwort zu #2 (Freitag, 05 Januar 2018 10:43)

    Guten Tag,

    Sie dürfen Poster aufhängen und davor auch ein Musikvideo drehen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #5

    Roy K (Freitag, 12 Januar 2018 12:42)

    Hallo..ich habe da mal eine frage..mir wird eine straftat vorgeworfen..wird aber wohl eingestellt..ich selbst wusste nicht das ich eine straftat begehe..jetzt hat eine person die mich angezeigt hat ein foto gemacht ohne meiner kenntnis..hat dieses foto zur polizei gegeben..obwohl die person meinen Namen und auch die adresse hat..kann ich gegen diese personen etwas unternehmen..mit freundlichen grüßen

  • #6

    Antwort zu #5 (Montag, 22 Januar 2018 13:32)

    Guten Tag,

    da das Foto gegen Ihren Willen aufgenommen wurde, können Sie Unterlassung und Löschung verlangen. Hierzu wenden Sie sich am besten an einen Anwalt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #7

    Katja (Dienstag, 13 März 2018 19:13)

    Von mir wurde heimlich ein Foto gemacht. Derjenige wurde gesehen als er von einer Brücke aus in ein Privatgrundstück Fotos mit dem Handy gemacht hat.
    Mir ist diese Person bekannt. Was kann ich tun?

  • #8

    Nobody (Donnerstag, 15 März 2018 00:11)

    Mein Mann hat heimlich von mir peinliche Intimfotos gemacht, während ich schlief!
    Mein Hinterkopf ist deutlich zu erkennen.
    Er hatte es schon mal gemacht und ich mahnte ihn es nie wieder zu tun! Welche Rechte hab ich auf meiner Seite?

  • #9

    Julia (Mittwoch, 25 April 2018 15:04)

    Guten Tag,

    ich hatte mal eine Affäre mit einem Mann, der heimlich eine Videoaufnahme von uns beim Geschlechtsverkehr gemacht hat. Einigen Wochen später als ich die Affäre beendet wollte, hat er mir von der Aufnahme gesagt und mir gedroht intime Fotos und Videos an Dritten weiterzuleiten. Ich habe Unterlassung und Löschung verlangt aber er bestreitet jetzt, dass er die Videos und Fotos von uns/mir hat. Die Bedrohungen seinerseits habe ich bei Whatsapp gespeichert. In einem unseren Gespräche (via Whatsapp) steht auch, dass er nie was löscht und eine extra Konto bei yahoo hat wo er intime Aufnahmen von seinen Ex-Partnern speichert. Die Mädels wissen wohl nichts davon. Was wären die Erfolgsschancen was eine gerichtliche Verhandlung und Unterlassungsklage angeht?

    Danke für Ihre Antwort im voraus

  • #10

    Antworten zu #7 und #8 (Donnerstag, 26 April 2018 10:30)

    Guten Tag,

    sie können in jedem Falle die Löschung der Fotos und auch Unterlassung verlangen. Bei der Unterlassung geht es darum, dass die Gegenseite unter Androhung einer Strafe verpflichtet wird, in Zukunft keiner derartigen Fotos mehr zu erstellen. Je nachdem was auf den Fotos zu sehen ist oder was mit den Fotos veranstaltet wurde, kann auch ein Schadensersatzanspruch in Betracht kommen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #11

    Antwort zu #9 (Donnerstag, 26 April 2018 10:34)

    Guten Tag Julia,

    via WhatsApp hat er sein Fehlverhalten eingeräumt, weswegen ich Ihren Löschungsanspruch für gut beweisbar halte. Vor diesem Hintergrund sehe ich gute Erfolgsausichten für ein Verfahren.

    Bitte beachten Sie: einen Unterlassungsanspruch werden Sie wohl nicht geltend machen müssen, da Sie mit diesem Mann wohl keine Affäre mehr haben. Deswegen besteht die Wahrscheinlichkeit, beim Geschlechtsverkehr mit ihm gewillt zu werden, nicht mehr. Ihnen geht es lediglich um die Löschung der Videos.

    Wenn Sie anwaltliche Unterstützung benötigen, können Sie es mich gerne wissen lassen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #12

    Sascha Schneider (Montag, 30 April 2018 19:41)

    Hallo ich werde bedroht und heimlich Bilder gemacht was kann ich machen

  • #13

    Tobias (Montag, 14 Mai 2018 21:59)

    Ich wurde heute bei der Arbeit gefilmt, von der Presse, wurde nicht um Erlaubnis gefragt.
    Ich bin im Hintergrund zu erkennen, von hinten und von der Seite gut zu erkennen.
    Heute fande ich ein Foto und ein Video auf Facebook, welches recht habe ich. Das Firmenlogo ist auch zu auf meiner Jacke ist auch zu erkennen!

    Mit freundlichen Grüßen

  • #14

    Antwort zu #12 (Dienstag, 15 Mai 2018 15:25)

    Guten Tag,

    Sie können Unterlassung udn Löschung der Bilder verlangen. Wegen den Bedrohungen können Sie ggf. eine einstweilige Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz erwirken. Über diese informiere ich ebenfalls auf dieser Seite.

    Ihr erster Gang sollte jedoch zur Polizei erfolgen. Dort sollten Sie Strafanzeige stellen. In Ihrem Fall ist es ratsam, einen Anwalt zu beauftragen, da ich denke, dass Sie mehrere Ansprüche zu verfolgen haben.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #15

    Antwort zu #13 (Dienstag, 15 Mai 2018 15:28)

    Guten Tag,

    Ihre Anfrage kann ich leider nicht ohne die Sichtung des Videos beantworten. Die Presse beruft sich auf Pressefreiheit, so dass zu prüfen wäre, ob die Grenzen noch eingehalten sind. Wenn dies nicht der Fall ist, dann können Sie Unterlassung, Löschung und ggf. auch eine Geldentschädigung verlangen. Die Prüfung erfolgt kontextbezogen. Schicken Sie mir doch mal per Email den Link zum Video, damit ich es näher prüfen kann.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #16

    Samantha (Donnerstag, 17 Mai 2018 02:23)

    Von mir würde ein heimliches vidio aufgenommen wie ich mit mein Sohn 3 schimpfe und er klaps auf dem po bekommt jetzt droht mir die Person mich damit beim Jugendamt anzuschwärzen sag er sowas überhaubt machen und wie soll ich gehen 8hn vorgehen?

  • #17

    Silvie Skatulla (Mittwoch, 30 Mai 2018 16:26)

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Nach einer angespannten Mietsituation und einem Wiederspruch meines Rechtsanwalt gegen eine völlig an den Haaren herbei gezogene Kündigung
    Scheint die Situation durch weiteres Mobbing in fahrt zu kommen.
    Als ich heute meinen Einkauf auslud und beidseitig bepackt die Taschen ins Haus trug, während mein Baby noch bei der Hitze im Auto bei offener Tür saß, fuhr in diesen 30 Sekunden die Vermieterin in den Hof und blieb wegen der offenen autotüre vor meinem pkw in der Einfahrt stehen.
    Als ich mein Baby reinholte und wusste, dass ich meinen Sohn bei seinem Freund abholen muss, klingelten wir bei der Vermieterin

    Um sie zu bitten die Einfahrt wieder frei zu machen.
    Sie ignorierte unser läuten
    daraufhin hupten wir kurz.
    Keine Reaktion!
    Dann rief ich die Polizei an.

    Diese verständigte dann meine Vermieterin telefonisch.

    Sie fuhr weg
    Fotografierte dann die freie Einfahrt und filmte wie ich mit Baby und Sohn ins Auto stiegen um zu fahren.
    Ich sagte zu ihr das dies unzumutbar sei, und ebenso dass extra immer Auto Tür an Autotrasse geparkt würde, damit ich den Maxi cosi nicht in den isofix stellen könnte, ohne den Pkw vorher zu bewegen.
    Bevor ich das Baby hatte ergab sich niemals eine derartige Parksituation

    Weder bin ich damit einverstanden dass sie mich und mein Baby filmt noch dass mein 13 jähriger Sohn dort abgebildet ist.

    Wie teile ich ihr das nun mit.

    Sie hasst mich und versucht mir täglich ihr Gift zu injizieren.

    Wie verhalte ich mich?

    Bitte melden Sie sich bei mir

    Herzlichen Dank
    ich verbleibe mit freundlichen Grüßen
    Silvie Skatulla

  • #18

    Antwort zu #16 (Freitag, 01 Juni 2018 12:35)

    Guten Tag,

    Sie haben einen Anspruch auf Löschung des Videos und auch auf Unterlassen, damit soetwas in Zukunft nicht mehr passiert.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #19

    Antwort zu #17 (Freitag, 01 Juni 2018 12:37)

    Guten Tag,

    Sie haben ebenfalls einen Unterlassungs- und Löschungsanspruch. Ich würde Ihnen anraten, diesen per Anwalt kostenpflichtig geltend zu machen, um ihr so einen "Denkzettel" zu verpassen. Das Problem ist, dass Mobber immer selbstsicherer werden, solange sich Opfer nicht erwehren. Dies könnten Sie nunmehr auf diese Ebene tun.

    Sollten Sie von mir unterstützt werden wollen, können Sie es mich gerne wissen lassen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #20

    Brit (Mittwoch, 13 Juni 2018 11:44)

    Meine Schwester hatte mit einer anderen weiblichen Person eine Auseinandersetzung mit Handgreiflichkeiten. Sie würden von einer anderen Person per Video aufgenommen und auch an Leute weitergeschickt.was kann meine Schwester dagegen tun.sie leitet darunter sehr und hat angst das es privat wie im Berufsleben sich verbreitet

  • #21

    Antrag zu #20 (Freitag, 15 Juni 2018 10:35)

    Guten Tag,

    Ihre Schwester hat natürlich einen Löschungsanspruch. Daneben darf Sie es verlangen, dass die Person es unterlässt, das Video weiterhin zu verbreiten. Schließlich steht Ihr noch ein Auskunftanspruch zu: Die Person hat mitzuteilen, wem Sie dieses Video denn weitergeleitet hat. Dies ermöglicht Ihnen, ggf. auch dort Ansprüche anzumelden.

    Ob daneben Schadensersatz begehrt werden kann, kann ich nicht beurteilen. Hierfür müsste ich das Video sehen und die näheren Umstände erfragen.

    Ihre Schwester sollte sich einen Rechtsbeisstand suchen. Es würde uns freuen, wenn sie hierbei auf uns zurückgreift.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #22

    Fabian E. (Samstag, 14 Juli 2018)

    Ich fotografiere sehr gerne privat, würde jedoch auch gerne für die Schülerzeitung, also gewerblich fotografieren. Dabei sollen vor allem Fotos aus unserem Bistro/unserer Bar des Geländes entstehen (hier wohnen Schüler Ü15, da es eine Berufsschule mit Internat ist... )

    Was muss ich alles, auch bezüglich der DSGVO, beachten?
    (Habe bis jetzt nach dem Grundsatz: "Solange es privat bleibt und nicht veröffentlicht wird, darf ich alles fotografieren" gehandelt. )

  • #23

    Antwort zu #22 (Montag, 16 Juli 2018 09:58)

    Guten Tag,

    wenn Sie personenbezogene Daten verarbeiten, dann gilt der Datenschutz. Bei Fotos dürfte es sich auch um personenbezogene Daten handeln, die wohl durch das KUG aber besonders geregelt sind. Darüber wird aber noch gestritten.

    An Ihrer Stelle ist es wichtig, dass Sie die Betroffenen zumindest wegen den Fotos aufklären und die Einwilligungen einholen. Handelt es sich aber um eine große Anzahl von Personen, so könnte dies für Sie unzumutbar sein. Insoweit kann ich dies nicht beurteilen.

    Wenn Sie sich schriftliche Einwilligungserklärungen unterschreiben lassen, dann sollten Sie in der Tat, die Bestimmungen des DSGVO beachten.

    Ich empfehle Ihnen, einen Aushang zu machen und mitzuteilen, dass Sie zu dieser Zeit an diesem Ort fotografieren und die Fotos dann in der Schülerzeitung veröffentlichen. Der Aushang sollte klar sichbar sein. Zudem ist es hilfreich, sich zumindest kleineren Gruppen vorzustellen und verbal aufzuklären.

    Beachten Sie jedoch, dass es sich um Minderjährige handelt und grundsätzlich die Erziehungsberechtigten einzuwilligen haben.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #24

    Sandy (Sonntag, 29 Juli 2018 22:14)

    Folgender Sachverhalt:

    Wir haben Ärger mit unserem Nachbarn wegen eines Kugelgrill der im Garten 7 m von unserem Haus entfernt steht. Nun waren wir an einem sonnigen Tag im Garten und wollten uns dort aufhalten. Meine Mutter ist leider nicht so mobil und daher wollten wir den Garten nutzen und uns ein bißchen erholen. Sie ist auf die Wohnung angewiesen.

    Nun wirft der Nachbar seinen Grill an und die ganze Terrasse stinkt nach kurzer Zeit nach Qualm und Rauch. Wir haben schon mehrmals zu Ihm gesagt, dass er uns nicht einräuchern soll denn es zieht ja auch in die Wohn- und Schlafräume, sodass wir bei fast 40 Grad alle Fenstern schließen müssen. Eine ärgerliche Situation welche der Nachbar nicht ändern will. Nachdem ich meine Mutter unter diesen Umständen wieder reinbringen musste, weil wir fluchtartig die Terrasse verlassen mussten, habe ich deshalb diesen Kugelgrill auf einem Bild festgehalten, um mich nach langem Hin und Her rechtlich zu wehren.
    Nun hat der Nachbar später auch von mir ein Bild gemacht, dass mich im Bikini zeigt.
    Ich habe ja nur den Grill der so eklig stinkt fotografiert um eine Klage einzureichen und beweise zu haben. Wie ist die Rechtslage? Kann ich das Foto des Nachbarn löschen lassen? Wir wohnen in einem Doppelhaus.

  • #25

    Antwort zu #24 (Montag, 30 Juli 2018 12:46)

    Sehr geehrte Sandy,

    Sie haben des Nachbarn Grill zu Beweiszecken fotografiert? - Das durften Sie!

    Sie wurden (im Bikini !) von Ihrem Nachbarn (ohne ersichtlichen Grund) fotografiert? - Das durfte er natürlich nicht!
    Sie können Unterlassung verlangen. Hierbei hat er starfbewehrt für die Zukunft zu versprechen, dass er derartige Fotos nie wieder aufnehmen wird. Sollte er es dann dennoch tun, so können Sie eine Geldstrafe verlangen.
    Zudem dürfen Sie natürlich die Löschung verlangen. Das Foto hat in seinem Besitz rein gar nichts zu suchen. Klar ist, dass Sie sich in Ihrem Garten natürlich im Bikini sonnen, etc. dürfen.

    Insgesamt bleibt festzuhalten, dass Sie ein gutes Gespürr für Recht haben und die Situation richtig einschätzen.

    Wenn Sie anwaltliche Unterstützung benötigen, dann würde es mich freuen, wenn Sie auf uns zurückgreifen. Nehmen Sie hierfür einfach gesondert Kontakt zu uns auf. Falls wir uns nicht mehr hören werden, wünsche ich Ihnen viel Erfolg!

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #26

    Hallo (Montag, 06 August 2018 14:56)

    Hallo, ich war auf der Beerdigung meiner Mutter. Meine Schwester blieb wegen Streitigkeiten der Beerdigung fern. Doch ihr Mann stand mit meinem Neffen etwas abseits und hat die Beerdigung gefilmt, da ich das nicht möchte, da ich eindeutig ja auf dem Video zu sehen bin, stellt sich meine Frage was ich dagegen unternehmen kann.

    Mit freundlichen Grüßen

  • #27

    Antwort zu #27 (Montag, 06 August 2018 17:28)

    Guten Tag,

    bei einer Beerdigung handelt es sich um eine private Angelegenheit. Sofern Sie auf dem Video zu sehen sind, steht Ihnen Unterlassung und auch Löschung zu. Dies dürfte sich zumindest auf die Szenen zutreffen, in denen Sie zu sehen sind.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #28

    Reiner Gersdorf (Montag, 27 August 2018 23:27)

    Guten Tag,
    auf einem deutschen öffentlich rechtlichen Sender wurde kürzlich ein Video veröffentlicht. Dieses Video wurde abseits einer Demonstration aufgenommen. Es ist offensichtlich, das die gefilmte Person die Reporter mehrfach aufgefordert hat, das filmen seiner Person zu unterlassen. Nun wird dieses Video veröffentlicht und die gefilmte Person mit aller Macht der Medien lächerlich gemacht. Was sagt die deutsche Rechtssprechung darüber aus?

    Mit freundlichen Grüßen

  • #29

    Antwort zu #28 (Dienstag, 28 August 2018 09:17)

    Guten Tag Herr Gersdorf,

    was die "Deutsche Rechtssprechung" darüber sagt, weiss man erst, wenn das Gericht sich mit Ihrem Fall beschäftigte. Insoweit wird jeder Fall bei Gericht einzeln beurteilt. Insbesondere bei Videoveröffentlichungen ist darauf abzustellen, wie Sie auf dem Video dargestellt sind. Das kann ich leider erst beurteilen, wenn ich das Video einmal gesichtet habe.

    Generell gilt:

    Grundsätzlich darf die Presse Ihr Foto oder Video nur verwenden, wenn Sie explizit einwilligen, es sei denn eine Ausnahme von dieser Regel greift. Ausnahmen habe ich hier dargestellt: https://www.recht.help/informationen/fotorecht-und-bildrecht/recht-am-eigenen-bild-wann-foto-bild-video-ohne-erlaubnis-veroeffentlicht-verbreitet-werden-darf/

    In Ihrem Fall ist insbesondere folgendes zu beachten: Wenn Sie Teilnehmer der Demonstration waren, dann dürfen Ihre Bilder -gleich ob als Foto oder Video- zu journalistischen Zwecken auch ihne Ihre Einwilligung verwendet werden, wenn Sie gewissermaßen "repräsentativ für alle Teilnehmer" dargestellt sind (siehe https://www.recht.help/bgh-vi-zr-197-13/). Ob dem so ist, kann ich -wie gesagt- erst nach Sichtung des Videos beurteilen.

    Beachten Sie weiter, dass die Presse grundsätzlich neutral zu berichten. Wenn Sie also "mit aller Macht lächerlich gemacht" werden, dann könnte Ihnen -allein oder auch aus diesem Grund- u.a. ein Unterlassungs- und Löschungsanspruch zustehen. Weitere Informationen gibt es hier: https://www.recht.help/informationen/pers%C3%B6nlichkeitsrecht/ehrschutz-persoenlichkeitsrecht-beleidigung/

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #30

    Deniz (Dienstag, 04 September 2018 23:39)

    Guten Tag,
    Meine Tochter 12 war in Schulandheim.Während sie sich umgezogen hat,und nur mit unterhose und oben ohne war hat sie ihre freundin x ohne Erlaubnis fotografiert.Daraufhin hat meine Tochter sie aufgefordert das Bild zu löschen.Bevor sie das Bild gelöscht hat hat sie es an eine andere Freundin y weiterverschickt.So hat wieder Freundin y das Bild an Freundin x zugeschickt.und die freundin x an viele andere mitschüler(mädchen und jungs).so wie kann ich weiter verfahren?kann ich schadenersatz verlangen?am besten zur polizei gehen?kann ich die lehrer teilweise beschuldige,weil sie eine aufsichtspflicht hatten?die beiden mödels sind auch 12 jahre alt.

    Vielen dank im voraus

  • #31

    Antwort zu #30 (Mittwoch, 05 September 2018 07:18)

    Guten Tag,

    Ihre Tochter wird durch Sie vertreten. Für diese dürfen Sie natürlich Unterlassen der Fotoverbreitung, Löschung des Fotos und auch Schadensersatz verlangen. Die Ansprüche stehen gegen beide Mädchen zu. Natürlich müssen diese Ihrer Tochter auch im Wege des Auskunftsanspruch mitteilen, an wen sie diese Fotos verschickt haben.

    Sie sollen einen Rechtsanwalt mit der Bearbeitung des Falles betrauen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #32

    Ruth Völkel (Donnerstag, 06 September 2018 15:17)

    Ich will zu einer Fachkonferenz. Kann ich was dagegen machen, wenn da gefilmt wird? Vermutlich filmen und fotografieren die Veranstalter und veröffentlichen hinterher kleine Dokumentationsfilme online o.ä. wo auch das Publikum im Bild zu sehen ist.
    Ich mag aber keine Fotos von mir.

  • #33

    peter (Samstag, 08 September 2018 17:09)

    reicht es, wenn man bei einer veranstaltung (z.b. messe, konferenz) ein schild aufhängt, dass besucher fotografiert und gefilmt werden oder muss man alle einzeln nach ihrer unterschrift fragen?
    ab welcher größenordnung muss man nicht mehr alle fragen? wie z.b. oktoberfest. wo ist die grenze?

    vielen dank.

  • #34

    Maria (Sonntag, 09 September 2018 10:17)

    Ich bin im Streit mit meinen Vermieter! Ich muss ausziehen,kann mir aber nicht so schnell eine Wohnung beziehen,weil ich die richtige finden muss,ich habe eine 70% Invalidität, Bandscheibenvorfälle im Lendenwirbel und bin daher sehr geheingeschränkt!
    Der Arzt ordnet mir an,das Radfahrer nicht ein zu stellen,damit die Rücken Muskulatur gestärkt wird!
    Eine 78 jährige Nachbarin von mir ist mit dem Vermieter sehr gut befreundet! Vorige Woche ging ich vom Wohnhaus raus,und schob das Rad vor mich hin!
    In diesem Moment wurde ich vom Auto meiner 78 jährigen Nachbarin fotografiert,es waren die Freundin dieser Nachbarin, es waren 3 Fotos!
    Diese Frau ist in dieser Gerichtsbarkeit nicht eingebunden!
    Sie hat diese Aufnahmen an den Vermieter geschickt,und dieser Jurist von ihm,beschuldigt mich Radfahrer zu können,obwohl ich eine Invalidität habe!

    Ich fühle mich diskrimieniert,und frage Sie daher bitte,was soll ich hier Unternehmen!

    Mit lieben Grüßen

    Maria E.

  • #35

    Molly (Montag, 10 September 2018 17:04)

    Sehr geehrter Herr Nelke,
    ich habe den Besuch meiner Nachbarn beim Verlassen der Wohnung im Hausflur fotografiert, da ich beweisen möchte, wieviele Kinder dabei waren, die über Stunden einen unerträglichen Lärm gemacht haben. Die Fotos werden nur benutzt, wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommen sollte. Ist das erlaubt?

  • #36

    Dr. Flo (Montag, 17 September 2018 17:56)

    Sehr geehrter Herr Nelke,

    vielen Dank, für Ihr Angebot, hier Fragen zu beantworten.
    Kurze Frage: Müssen Einsatzkräfte (Feuerwehrleute, Rettungsdienstmitarbeiter, Notärzte) es hinnehmen, dass sie von Schaulustigen oder Presse bei Ihrer Arbeit an der Einsatzstelle aufgenommen werden. Dürfen solche Bilder ungefragt veröffentlicht werden. Wie formatfüllend muss man auf dem Bild sein, damit es nicht ungefragt veröffentlicht werden darf?
    Vielen Dank!

  • #37

    Hans (Dienstag, 18 September 2018 07:46)

    Guten tag,
    Ich bendake mich jetzt schon für eine antwort.
    ich hab ein video von einer frau im kaufhaus gemacht (nicht nackt oder ähnliches, auch nicht in einem privaten raum) sie war ganz normal angezogen im kaufhaus, ich habe dieses video sofort wieder gelöscht weil es einfach blöd von mir war.
    Meine frage ist jetzt was passiert wenn die frau es bemerkt hat und mich anzeigt? Im kaufhaus haben sie ja aufnahmen von mir wegen videoüberwachung im kaufhaus, Kann die polizei wenn sie nicht weiss wer ich bin mein bild zur fahndung veröffentlichen, Ich hab das video nicht. Ich kann seit wochen nicht schlafen ich hab zwar nichts schlimmes getan aber mich frisst es innerlich trotzdem auf weil ich einfach so dunm war in dem moment, was soll ich tun ??

  • #38

    Jose (Mittwoch, 19 September 2018 12:49)

    Guten Tag,

    ich habe von folgendem Sachverhalt Kenntnis erhalten: Ein missgünstiger Nachbar hat mich von seinem (höher gelegenen) Balkon auf meiner Terrasse fotografiert, als ich gegrillt habe. Diese Fotos hat er an meinen Vermieter gesandt, um mich dort anzuschwärzen (Grillen ist grundsätzlich in der Anlage gestattet, es ging um angeblich zu starke Rauchentwicklung). Auf den Fotos bin ich nur von hinten zu sehen, jedoch in unvorteilhafter Pose (in Unterhose).
    Ich möchte anmerken, dass der Nachbar keine andere Möglichkeit der Streitbeilegung gesucht hat, z. B. mich anzusprechen, sondern direkt die Fotos ohne mein Wissen gemacht hat.
    Die Terrasse ist nur von mir nutzbar/zugänglich, kann jedoch problemlos von allen Mitbewohnern ab dem ersten Stock eingesehen werden.
    Mir geht es darum, dass ich grundsätzlich dort nicht fotografiert werden möchte, schon gar nicht heimlich.
    Kann ich von meinem Nachbarn Unterlassung und Löschung der Fotos verlangen?

  • #39

    Antwort zu #32 (Montag, 24 September 2018 13:00)

    Guten Tag,

    Sie sollten den Veranstalter darauf hinweisen, dass Sie kein Bildmaterial von sich wünschen. Nehmen Sie Kontakt zu ihm auf und versuchen Sie eine Lösung mit ihm herbeizuführen.

    Einen Rechtsanspruch auf Unterlassen haben Sie wohl eher nicht, wenn es sich um eine öffentliche Veranstaltung handelt und Sie quasi als Teil der oder auch stellvertretend für die Hörerschaft abgelichtet werden. Auch hier ist jedoch maßgeblich der Einzelfall enmtscheidend, wobei die allgemeine Rechtslage grundsätzlich erstmal gegen Ihr Begehren spricht.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #40

    Antwort zu #33 (Montag, 24 September 2018 13:06)

    Guten Tag,

    bei öffentlichen Veranstaltungen brauchen Sie nicht unbedingt darüber informieren, dass Bildmaterial gefertigt und sodann verwendet wird. Bei dem Oktoberfest sollten Sie aber darauf achten, dass keine peinlichen Bildaufnahmen gefertigt und verbreitet werden. Dies könnte in der Tat im Einzelfall rechtswidrig sein. Zudem sollten Sie auch beachten, dass auch in einem öffentlichen Raum die Schaffung eines privaten Raums möglich ist. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn Abgrenzungen wie Sichtschutze etc. bestehen.

    Grundsätzlich empfehle ich immer, Unterschriften einzuholen, wenn dies zumutbar ist. Eine Personenanzahlgrenze ist rechtlich jedoch nicht definiert und der Begriff der "Zumutbarkeit" ist sehr vage. Das Aufhängen eines Schildes halte ich für eine sehr gute Kompromisslösung, die ich Ihnen auch empfohlen hätte.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #41

    Antwort zu #34 (Montag, 24 September 2018 13:09)

    Guten Tag,

    Ihnen steht gegen die Frau einerseits und ggf. andererseits auch gegen Ihren Vermieter ein Unterlassungs- und Löschungsanspruch zu, welchen Sie anwaltlich und im Zweifel auch gerichtlich weiterverfolgen können.

    Sie müssen es nämlich nicht dulden, grundlos von fremden Menschen gezielt fotografiert zu werden. Noch weniger müssen Sie dulden, dass diese Fotos weiterverbreitet werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #42

    Antwort zu #35 (Montag, 24 September 2018 13:11)

    Guten Tag,

    ich müsste prüfen, wie die Fotos entstanden sind und wer wie abgelichtet wurde. Aber grundsätzlich gehe ich davon aus, dass dies noch erlaubt sein könnte. Beachten SIe aber auch, dass Kinderlärm sozialverträglich ist. Kinder haben grundsätzlich das Recht, laut zu sein. Dies natürlich auch nur in Maßen. Der Einzelfall ist entscheidend.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #43

    Antwort zu #36 (Montag, 24 September 2018 13:24)

    Guten Tag,

    grundsätzlich müssen Einsatzkräfte dies wohl hinnehmen. Dies gilt vor allem dann, wenn die Presse darüber berichtet. Aufgrund des Ereignisses besteht nämlich am Sachverhalt selbst schnell ein öffentliches Interesse. Einsatzkräfte sind oftmals eben schwer aus den Bildern rauszuhalten. Oft ist es auch zulässig, diese gezielt aufzunehmen, um beispielsweise zu veranschaulichen, wie schwer der Einsatz war.

    Ab welchem "Format" bzw. Bildanteil dies aber unzulässig ist, kann pauschal nicht beantwortet werden. Starre Grenzen gibt es keine. Ist jedoch erkennbar, dass die Einsatzkraft im Einsatz abgelichtet wurde, dann dürften die Bildanfertigung und -veröffentlichung eher zulässig sein. Bei Porträtfotos ist dies jedenfalls nicht mehr eindeutig der Fall.

    Leider kann man in diesem Rechtsgebiet relativ wenig pauschalisieren. Jedes Foto ist vielmehr gesondert zu beurteilen.

    Fest steht aber auch, dass die Fotoverbreitungen von Schaulustigen / Gaffern eher angreifbar sind als die der Presse. Erstere können sich nämlich nicht mehr auf die Pressefreiheit berufen.

    Wenn Sie in Zunkunft gezielt eine Fotoverbreitung angreifen wollen, dann nutzen Sie doch unseren Service der kostenlosen Ersteinschätzung und senden Sie uns den Link nebst Ihrem Begehren zu. Wir prüfen dann konkret am Fall und geben Ihnen unverbindlich eine Ersteinschätzung ab.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #44

    Antwort zu #37 (Montag, 24 September 2018 13:46)

    Guten Tag,

    zuerst gilt: wo kein Kläger, da kein Richter.

    Sollte die Frau dies dennoch irgendwie in Erfahrung bringen und gegen Sie vorgehen, so sind aber sämtliche Ansprüche bereits erfüllt und gegen Sie dürfte auch nichts mehr geltend gemacht werden können, wenn Sie sodann freiwillig eine -modifizierte- Unterlassungserklärung abgeben.

    Strafrechtlich habe ich diesbezüglich auch keine Bedenken, da es sich nicht um intime Fotoaufnahmen handelte und Sie zudem die Fotos nicht verbreitet haben.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #45

    Antwort zu #38 (Montag, 24 September 2018 13:51)

    Guten Tag,

    ja, Sie können von Ihrem Nachbarn u.a. Löschung und Unterlassung verlangen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #46

    Sandra (Montag, 24 September 2018 17:27)

    Hallo wir sind im Tanzverein, mein Mann nimmt immer wieder mich mit Handy auf, wenn ich mit unserem Trainer tanze (mit voller Einwilligung des Trainers) um die Schritte zu Hause zu trainieren. Jetzt hat uns eine Dame jegliche aufnahmen verboten. Mit dem Grund, dass die anderen Tänzer bei vorbei Tanzen zu sehen sein können.

  • #47

    Antwort zu #46 (Dienstag, 25 September 2018 11:31)

    Hallo Sandra,

    ich fasse zusammen: eine Dame hat bestimmt, dass Sie sich beim Tanzen nicht mehr filmen sollen, weil Dritte gelegentlich ins Bild kommen?

    Zuerst ist zu erwähnen, dass diese Dame nicht ohne Vollmacht für die besagten Dritten bestimmen darf. Zudem halte ich die Fotoaufnahmen an und für sich für unbenklich, da Sie diese ja nur zum Analysieren Ihres Tanzfortschrittes verwenden und insbesondere nicht teilen oder öffentlich zur Schau stellen, etc.

    Sollte diese Dame allerdings das Hausrecht ausüben, dann könnte in der Tat die Unterbindung wirksam sein.

    Vielleicht können Sie die anderen Tänzer ja fragen, ob Sie dies gestatten. Ich bin mir sicher, dass keiner Bedenken hegt und alle zustimmen werden, da Sie diese ja nicht gezielt filmen. So können Sie der Dame den Wind aus den Segeln nehmen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #48

    Ricarda (Mittwoch, 03 Oktober 2018 13:17)

    Guten Tag,
    auf der Einschulungsfeier meiner Tochter ist im vergangenen Jahr ein klassisches Gruppenfoto entstanden (jeder, der darauf ist, weiß, dass er jetzt fotografiert wird und lächelt in die Kamera), auf dem eine (ehemalige) Freundin zu sehen ist. Diese möchte nun jeden Kontakt zu uns abbrechen und verlangt, dass wir sie aus dem Foto entfernen oder das Foto löschen. Als ich ihr erklärt habe, dass ja auch jeder Gast einen Abzug von dem Foto bekommen hat, verlangte sie, dass auch diese Fotos vernichtet werden. Was muss ich tun? Was kann ich tun?
    Herzlichen Dank für eine Einschätzung.

  • #49

    Antwort zu #48 (Donnerstag, 04 Oktober 2018 10:05)

    Guten Tag Ricarda,

    Ihre Frage passt thematisch nicht in diesen Komplex. Schauen Sie bitte hier: https://www.recht.help/informationen/fotorecht-und-bildrecht/recht-am-eigenen-bild-widerruf-einwilligung-zustimmung-erlaubnis/

    Dort wird Ihre Frage beantwortet. Kurz gesagt: Wenn ein wichtiger Grund vorliegt, dann kann die Einverständniserklärung widerrufen werden und dies hätte zur Folge, dass Sie das Bild zu löschen oder zu vernichten haben. Insbesondere wäre ein wichtiger Grund gegeben, wenn das Bild ausserhalb der Einwilligung verwendet wurde. Auch käme in Betracht, dass sich die Innere Einstellung zur Bildverwendung nunmehr geändert habe. Einen wichtigen Grund kann ich aufgrund Ihrer Informationen jedoch nicht ausmachen. Ich gehe davon aus, dass Ihnen lediglich hierdurch "Steine in den Weg" gelegt werden.

    Im Übrigen sind Sie für Ihre Gäste nicht verantwortlich, so dass sich diese (ehemalige) Freundin selbst an die Gäste zu wenden habe.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #50

    Alice (Montag, 15 Oktober 2018 14:32)

    Unsere Siedlung wird immer wieder von Uni-Studierenden besucht, die dann fleißig unsere Häuser fotografieren. Darf jemand über den Zaun hinweg mein Haus fotografieren? Es ist schließlich mein privater, persönlicher Raum.
    Vielen Dank Alice W

  • #51

    ANtwort zu #50 (Montag, 15 Oktober 2018 14:58)

    Sehr geehrte Frau Alice,

    das dürfte nicht mehr von der Panoramafreiheit gedeckt sein. Das Fotografieren dürfte unzulässig sein, selbst wenn das Gebäude architektonisch wertvoll ist.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #52

    Manfred O (Samstag, 27 Oktober 2018 14:03)

    Eine Nachbarin hat Fotos und Videos gemacht die mich beim fegen von Laub zeigen.
    Wir sind hier durch eine Satzung der Gemeinde aufgefordert zu verschiedenen Terminen die Nebenstraßen und das Bankett zu säubern.
    Ich bedienen mich wegen der Länge des zu säubernden Bereiches eines Laubbläsers.

    Sie hat mich bei der Gemeinde angezeigt weil angeblich Blättchen auf ihr Bankett gefallen sind. Dieses kann ich ausschließen weil ich diesbezüglich sehr aufpasse.
    Der Vorwurf / das Verfahren wurde durch die Verwaltung niedergelegt!

    Da Verwaltungen nie vergessen wollte ich die Fotos und Videos gelöscht wissen. O-Ton Ordnungsamt: Ich solle Ihnen ein Urteil bringen, welches die Verwaltung dazu zwingt.

    Wie erreiche ich die Löschung der Fotos, wie kann ich die Nachbarin bremsen die weiter Fotos und Videos der Verwaltung beibringen will.

    (Leider hat unser Nachbarin auch was gegen Hunde. Unsachgemäße Hundehaltung wurde vorgeworfen. 4,5 Jahre Hundeschule und weiter Ausbildung der Hunde genügen anscheinend nicht. Die Hunde benehmen sich bestens. Selbst Pferdehalter loben die „Erziehung“ der Hunde. Auch diese Anzeige bei Ordnungsamt wurde niedergelegt)

  • #53

    Antwort zu #52 (Montag, 29 Oktober 2018 10:22)

    Sehr geehrter Herr Manfred O.,

    gegen Ihre Nachbarin steht Ihnen ein Unterlassungsanspruch zu. Hier sollten Sie die Nachbarin zunächst anwaltlich abmahnen und dann ggf. Klage erheben.

    Gegen die Verwaltung dürfte Ihnen ein Löschungsanspruch zu stehen, da es sich bereits um eine heimliche und damit rechtswidrige Aufnahme handelt. Dies könnte ggf. auch anders beurteilt werden. Sie sollten jedenfalls einen Antrag auf Löschung stellen und diesen sodann gerichtlich geltend machen. Den Antrag würde ich auch nach dem neuen Datenschutz formulieren.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #54

    Rene K (Dienstag, 06 November 2018 14:26)

    Was kann ich machen wenn am Firmen Grundstück eine Kammera hängt die aufzeichnet aber der Chef hat mir nichts von der Kammera erzählt und ich habe nichts unterschrieben das hier Videoaufnahmen gemacht werden. Nur durch eigen Regie habe ich herausgefunden das die Kammeras Acktive sind,

  • #55

    Stefanie H. (Donnerstag, 08 November 2018 14:08)

    Guten Tag,

    Ich habe 2014 ein Fotoshooting gemacht. Jetzt ist rausgekommen dass der Fotograf heimlich Bilder von mir beim umziehen gemacht hat. Diese zeigen mich oben ohne. Der Fall ist jetzt erst entdeckt worden. Ich bin eine von wahrscheinlich 100ten. Es ist bereits bei der Polizei. Dies weiss ich von einer Bekannten die als Zeugin aussagte. Ich selbst wurde von der Polizei noch nicht kontaktiert da sie erst jetzt mit der Ermittlung anfangen. Ich weiss bisher nur, dass die Fotos auf seinem PC gefunden wurden, was er sonst damit gemacht hat weiss ich nicht. Welche rechtlichen Schritte kann ich gehen und mit welcher Konsequenz für ihn?

  • #56

    A. Müller (Donnerstag, 08 November 2018 18:24)

    Hallo zusammen,

    mein Ex-Freund hat in unserem Amerika-Urlaub ein Video von mir aufgenommen. An einem Abend waren wir in einer Bar und haben mehrere Gläser Wein getrunken. Als wir zurück zum Hotel kamen, war ich (wie auf dem Video auch unschwer zu erkennen ist) bereits betrunken (ich bereue es sehr, aber ich glaube, das ist wohl jedem mal passiert). Ich habe mich umgezogen, bin also in einem Moment auch fast nackt in diesem Video zu sehen. In dem Video rede ich mit meinem Ex-Freund - ich schaue also auch in die Kamera.
    Am folgenden Tag habe ich ihn gebeten, das Video zu löschen. Er sagte mir, er wird es ja nicht veröffentlichen, es sei nur ein witziger Moment gewesen und es diene nur als Erinnerung.
    Kurz darauf haben wir uns getrennt und sind leider nicht im Guten auseinander gegangen.
    Ich habe nun natürlich Sorge, dass er in seiner Wut unüberlegte Dinge tut und das Video an Dritte gelangt.
    Des Weiteren, ist er Spanier und lebt mittlerweile auch wieder dort. Habe ich trotzdem die Möglichkeit mich rechtlich zu schützen?

    Das Video wurde in den USA aufgenommen, mittlerweile befindet sich der Besitzer des Videos in Spanien und ich wohne in Deutschland. Außerdem habe ich "mitbekommen", dass das Video aufgenommen wurde.

    Können Sie mir diesbezüglich bitte weiterhelfen.

  • #57

    Antwort zu #54 (Freitag, 09 November 2018 14:00)

    Guten Tag,

    das die Kamera offensichtlich nicht versteckt ist, können Sie wohl gar nichts tun. Sollten am Firmengeländer allerdings keine Schilder aufgehangen sein, die auf die Kameraüberwachung hindeuten, könnte dies u.U. einen Datenschutzverstoß begründen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #58

    Antwort zu #55 (Freitag, 09 November 2018 14:03)

    Sehr geehrte Stefanie,

    Sie dürfen Löschung-, Unterlassung- und auch Schadensersatz einfordern. Hierzu sollten Sie sich eines Rechtsanwalts bedienen. Dieser sollte zunächst Akteneinsicht in die Polizeiakte beantragen. Ggf. lassen sich hier neue Erkenntnisse gewinnen.

    In einem Strafverfahren können Sie zudem als Nebenklägerin auftreten. Über die Nebenklage informiere ich unter der Rubrik "Opferschutz"

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #59

    Antwort zu #57 (Freitag, 09 November 2018 14:05)

    Sehr geehrte Frau Müller,

    Sie können sicherlich die Löschung des Videos verlangen, allerdings besteht hier ein Auslandsbezug, weswegen ich meine Antwort vorsichtig formuliere. Die Sache ist sicherlich nach deutschen Recht zu beurteilen. Wenn nicht, dann kann ich mir vorstellen, dass das spanische Recht insoweit aber nicht abweicht.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #60

    Mona (Montag, 19 November 2018 15:52)

    Guten Tag,

    Ich bin in Trennungsjahr seit Sommer. Wir leben immer noch in gleich Haus sogar mit meine Familie.Seitdem macht mein Mann ständig Videos und Fotos von mir und meine Familie. Natürlich ohne Erlaubnis . Einmal kam er nach 23 Uhr Abends nach Hause, hat ein Streit angefangen und uns alle gefilmt bis ich die Polizei angerufen habe und ihm wurde von Polizei gesagt dass er aufhören muss. Jedesmal wenn wir streiten oder über eine Thema diskutieren er macht Videos oder Fotos.
    Er hat das ganze Haus fotografiert , alle räume und alle Hausrat Gegenstände als wir nicht zu Hause waren. Er sagte er möchte ein Nachweis von gesamten Hausrat haben und deshalb hat er alles heimlich fotografiert .
    Wir füllen uns wie beim Big Brother Show aber mit den Unterschied dass alles wurde verfilmt und fotografiert ohne unsere Einigung!
    Sollen wir eine Strafanzeige erstatten? Hat es überhaupt Sinn wenn wir alle in gleichem Haus leben ?Wie können wir uns von sowas Schutzen solange er noch ins Haus lebt?

    Vielen Dank im Voraus!

  • #61

    Antwort zu #60 (Mittwoch, 21 November 2018 20:44)

    Guten Tag Mona,

    eine Strafanzeige/-antrag könnte Sinn machen oder eben auch nicht. Das kann schlecht beurteilt werden, ohne die Fotos zu kennen. Jedenfalls sollten Sie wenigstens eine Strafanzeige/-antrag auf den Weg bringen. Vielleicht wird Ihr Mann sich dann bewusst, was er eigentlich tut.

    In jedem Falle steht Ihnen ein Unterlassungs- und Löschungsanspruch zu , den Sie anwaltlich verfolgen lassen können. Hierfür ist es wichtig, dass Sie vielleicht einmal Tagebuch darüber führen, wann und in welchen Situationen mal wieder aufgenommen wird. Insoweit wäre neben dem Tag auch die Uhrzeit hilfreich.

    Ggf. können Sie die Wohnungszuweisung verlangen. Hierüber verweise ich nachfolgende Informationen: https://www.recht.help/ehewohnung-vor-und-nach-der-scheidung/ Hier könnte eine Wohungszuweisung zu Ihren Gunsten ggf. veranlasst werden, wenn Sie argumentieren, wie Ihr Mann sich Ihnen gegenüber verhält. Hierfür wäre das Tagebuch ebenfalls hilfreich. Weiterhin sollten Sie Zeugen benennen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt



  • #62

    Klaudia (Dienstag, 27 November 2018 22:54)

    Guten Abend....
    Bin am Boden zerstört �
    Gestern Abend würde im Fernsehen eine Sendung ausgestrahlt...in der ich zu sehen war ausser mein Gesicht meine Stimme ist aber nicht verstellt worden....das Video ist vor paar Jahren gedreht worden obwohl ich darauf bestanden habe das ich das nicht möchte...
    Meine Familie hat mich erkannt...und mich dann sofort angerufen.
    Die haben mich sehr schlecht dar gestellt im TV.
    Was kann ich machen?

    VG Klaudia

  • #63

    Antwort zu #62 (Freitag, 30 November 2018 13:50)

    Guten Tag,

    ich kann Ihren Fall nicht anhand Ihrer Informationen bewerten. Schreiben Sie mir doch eine Email. Wenn Sie die Telefonnummer hinterlegen, rufe ich SIe auch an.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #64

    Petra (Dienstag, 18 Dezember 2018 16:17)

    Guten Tag,

    Ich arbeiten in Einzelhandel und als ich an der Kasse saß, haben 2 Personen von mir Fotos und Videos gemacht. Wie verhält es sich jetzt?

  • #65

    Antwort zu #65 (Donnerstag, 20 Dezember 2018 14:15)

    Guten Tag,

    Sie haben einen Unterlassungs- und Löschungsanspruch nehme ich an. Allerdings kann ich das nicht exakt beurteilen, da ich die Umstände nicht kenne. Wenn Ihnen die Personen unbekannt sind, dann fällt es ohnehin schwer, zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen. In derartigen Fällen bietet es sich an, die Polizei zu rufen. Sie sollte dann an der Löschung der Fotos mitwirken.

    Beachten Sie, dass zahlreiche Ausnahmen bestehen, ein Foto von einem anderen trotz fehlerder Erlaubnis anzufertigen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #66

    Peter (Montag, 31 Dezember 2018 01:51)

    Hallo,
    Wen ich von jemanden ein Viedeo mache wo nicht das Gesicht drauf ist aber der rest schon ist das dan eine straftat

  • #67

    Antwort zu #66 (Mittwoch, 02 Januar 2019 10:43)

    Hallo Peter,

    ob dies eine Straftat ist oder nicht, hängt von dem Foto ab. Auch ist zwischen Aufnahme und Verbreitung des Fotos zu unterscheiden. Insgesamt kann ich Ihre Frage nicht beantworten., da Sie sehr vudimentär gehalten ist. Beachten Sie jedoch auch, dass die Erkennbarkeit auch ohne Darstellung des Gesichtes gegeben sein könnte.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #68

    Sandra (Montag, 07 Januar 2019 11:18)

    Sehr geehrter Herr Nelke,
    Folgende sitiation:
    Wir fuhren kurz vor einer Ausfahrt zur Raststätte aus dem stehenden Verkehr der Autobahn über den seitenstreifen zur Ausfahrt. Eine Frau filmte das vom Beifahrersitz eines Autos.
    Mein Mann war der Fahrer und als er bemerkte dass die Frau filmt, winkte er in die Kamera. Könnte dies als Einwilligung zur Aufnahme gesehen werden? Ich bin ziemlich sicher dass mein Mann und auch ich darauf zu sehen sind. Falls diese Person Strafanzeige gegen uns wg Befahren des seitenstreifens erstattet hätte das Recht am eigenen Bild einen höheren Stellenwert oder wäre eine Strafe zu erwarten? Wie sollten wir in diesem Fall vorgehen?
    Besten Dank für Ihre Antwort

  • #69

    Antwort zu #69 (Dienstag, 15 Januar 2019 14:08)

    Guten Tag,

    das Winken kann als Einwilligung Ihres Mannes gewertet werden. Damit haben Sie aber nichts zu tun. Sie können wohl Ansprüche geltend machen. Dies wird aber nicht dazu führen, dass diese Bilder im Strafverfahren nicht verwertet werden dürfen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #70

    Matti (Dienstag, 26 Februar 2019 12:34)

    Hallo ich habe eine Unterlassung vom ex Mann meiner Partnerin bekommen, Grund dafür ist, sie hat mich bei einer Aufführung beauftragt ihren Sohn mit ihrem Handy zu Filmen und fotografieren... Nun bekam ich eine unterlassungschreiben ihres ex Mannes Anwältin..

    Ich hatteit meinem Handy unerlaubt Fotos und Filme gemacht.. Das stimmt so eben nicht, ich habe auf Aufforderung der Mama des Kindes dies mit ihrem Handy gemacht... Gleichzeitig soll ich die unterlassungserklärung unterschreiben und die Kostenrechnung der Anwältin tragen....

    Wie ist Ihre Meinung dazu.. Freue mich von Ihnen zu lesen..
    LG Matti

  • #71

    Antwort zu #70 (Donnerstag, 28 Februar 2019 14:35)

    HAllo Matti,

    ersteinmal tut es mir leid, dass der ExMann Ihrer Freundin derart streitfreudig ist.

    In der Sache selbst würde ich Ihnen wahrscheinlich dazu anraten, die Kosten nicht zu tragen und auch keine Unterlassungserklärung abzugeben.

    Ich denke, dass die "Mama" sorgeberechtigt ist. Deswegen filmten Sie also mit Erlaubnis.

    Außerdem handelte es sich um eine öffentliche Ausführungen und derartige Aufnahmen sind dann in der Regel ohnehin zulässig.

    Ich vermute auch, dass Sie nicht der einzige waren, der das Handy zückte, jedoch der einzige sind, der vom ExMann entsprechend aufgefordert wurde. Es ließe sich argumentieren, dass der ExMann rechtsmissbräuchlich handelt und es ihm in Wahrheit nur darauf ankommt, Ihnen zu schaden, weil er mutmaßlich die Trennung noch nicht überwunden hat.

    Gleichwohl sollten Sie sich anwaltlich vertreten lassen. Erst die anwaltliche Vertretung bietet die Gewähr, dass der Sachverhalt korrekt aufgenommen und analysiert wurde. Dies ist maßgeblich, um eine gute Strategie für Sie zu erarbeiten.

    Wenn Sie Hilfe benötigen, können Sie es mich gerne wissen lassen.


    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #72

    Gespräch_Abhören (Freitag, 01 März 2019 16:16)

    Sehr geehrter Herr Nelke,
    Ich möchte gerne nach einem Fall fragen, in dem ein Gespräch von einer der Parteien (Partei A) aufgezeichnet wurde, in dem die andere Partei (Partei B) nicht informiert wurde. Während des Gesprächs wurde der anderen Partei bewusst, dass er aufgenommen wurde, aber er sagte nichts, bis die Aufnahme beendet war.
    Das Gespräch fand an einem öffentlichen Ort statt.
    Danach sagte Party B privat, er wisse, dass er aufgenommen wurde. Als er gefragt wurde, ob er möchte, dass die Aufnahme sofort gelöscht wird, sagte er, dass dies nicht notwendig sei und er die Angelegenheit nicht weiter verfolgen werde.
    Der Zweck der Aufnahme war nur für den privaten Gebrauch, um abzuspielen und zu verstehen, wo Partei A nervös war und/oder falsche Antworten gab.
    Die Aufnahme wurde später gelöscht. Was kann passieren, wenn Partei B zur Polizei geht?

  • #73

    Christa (Mittwoch, 06 März 2019 22:28)

    Hallo Herr Nelke
    Ich soll eine Ordnungswidrigkeit begangen haben ( verbotswidrig parken auf dem Gehweg -für exakt 4 Minuten !!!)
    am einem Sonntag ....
    Eine privat Person hat mich angezeigt und als Beweismittel ein oder mehrere Photos gemacht .
    Ist das rechtens ?Darf diese Person von mir ,in meinem Auto Photos machen ?
    Wie ist Ihre Meinung dazu ?

    Freue mich über eine Antwort.
    Christa


  • #74

    Antwort zu #72 (Montag, 11 März 2019 11:51)

    Guten Tag,

    eigentlich sollte nichts passieren, da B sich damit ja einverstanden erklärte.

    Sollte B allerdings lügen und behaupten, heimlich aufgenommen worden zu sein, dann sollte ebenfalls nichts passieren, denn schließlich wurde er / B nach seiner Meinung "nur" heimlich aufgenommen, ohne dass diese Aufnahme verbreitet wurde. Ich gehe auch davon aus, dass es sich um keine Aufnahme aus dem höchstpersönlichen Lebensbereichs handelt.

    A sollte in einem möglichen Strafverfahren von seinem Schweigerecht Gebrauch machen.

    Soweit B aufgrund einer Lüge einen zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch einfordert, sollte A sich jedoch verteidigen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #75

    Antwort zu #73 (Montag, 11 März 2019 11:55)

    Hallo Christa,

    zivilrechtlich dürtfe Ihnen ein Unterlassungs- und Löschungsanspruch zustehen. Die Rechtssprechung steht derartigen Fotoaufnahmen grundsätzlich kritisch gegenüber, da Privatpersonen sich nicht auf das Recht, Fotos zu Beweiszwecken für derartige Verfahren anfertigen zu dürfen, berufen können.

    Im Ordnungswidrigkeitsverfahren wird Ihnen dies jedoch nicht wirklich helfen. Hier ist es anerkannt, dass auch rechtswidrig herbeigeschaffte Beweise verwertet werden dürfen. Ob eine Verteidigung trotzdem sinnvoll ist oder nicht, kann nur anhand der Akte beurteilt werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #76

    Nadine (Donnerstag, 14 März 2019 14:31)

    Unser Nachbar filmt uns leider seit Jahren mit einer Domekamera an seinem Haus.
    Wir haben ein von Blicken geschütztes Privatgrundstück.Leider ist seine Kamera höher.
    Kann der Nachbar persönliche Gespräche(Protokolle) oder Fotos, Videos unsererseits gegen uns verwenden ,weil wir klagen, dass er die Kamera entfernt.Haben wir nicht das recht am eigenen Wort und das Recht am eigenen Bild.
    Es sind wohl Fotos wo wir mit unseren Kindern schimpfen,oder sie mal einen Klaps auf den Hinterkopf bekommen.oder ähnliches.
    freundliche Grüsse Nadine

  • #77

    Murooo (Freitag, 15 März 2019 15:41)

    Guten Tag,
    es war juli 2018 dort besaß ich ein Samsung Galaxy S7. In einer Whatsapp Gruppe habe ich anscheinend einem Mann unten nackt (dunkelhäutig) in die Gruppe reingeschickt .. glücklicherweise war dort eine kleines 13 Jähriges Mädchen drinn und hat diese Bild bekommen (ab Mai 2017 war Whatsapp ab 14) . Die Eltern haben es gesehen und haben eine Strafanzeige gegen mich gestellt. Nun hatte ich bis ca. Mitte November mein neues Handy bekommen das IPhone 8+ welches ich zurzeit immernoch Zahle. Am 6. DEZ genau 1 Tag vor mein Geburtstag wurde mein Handy dann beschlagnahmt bzw ich habe es Vorort selber freiwillig abgegeben das neue IPhone 8+. In der Zeit von Nov bis zum 6.DEZ habe ich einige Bilder gemacht und auch von Klassenkameradinen in der Klasse .. aber auch in der Pause von anderen Mädchen. Da ich in verschiedenen Gruppen war habe ich auch einige Pornos ... das Handy habe ich neu bekommen wie auch die sim Karte.. also alles von 0 . Was kann auf mich zu kommen ? Bisher habe ich noch keine Straftat begangen. Bin im DEZ 19 geworden.

  • #78

    E. Olsen (Freitag, 29 März 2019 16:48)

    Hallo Herr Nelke,
    Mein Chef hat ein Foto von einem Kollegen und mir während der Arbeitszeit gemacht. Es ist zu sehen wie wir einen Blick aus dem Fenster auf den Parkplatz werfen und uns scheinbar nicht mit unserer Arbeit beschäftigen. Ein Farbausdruck von dem Foto wurde dann durch den Abteilungsleiter bei einer Art Versammlung im Kollegenkreis herum gereicht (veröffentlicht?) und im Wiederholungsfall mit Abmahnung gedroht. Darf ich Löschung bzw Unterlassung verlangen?
    LG Olsen

  • #79

    Antwort zu #77 (Dienstag, 02 April 2019 13:16)

    Guten Tag,

    eine Strafbarkeit kann ich nicht erkennen bis jetzt. Es fragt sich, ob Sie die Fotos heimlich gemacht haben von den Mädchen und ob es sich um sexuelle Fotos handeln. DIe Frage ist auch, ob Sie die Fotos verbreitet haben.

    Bei den Pornos ist eben zu fragen, an wen Sie welche Pornos geschickt haben.

    Ohne die Strafakte kann nur schwer eine Prognose erstellt werden. Grundsätzlich wäre auf Sie als Heranwachsender aber Jugendstrafrecht anzuwenden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #80

    Antwort zu #78 (Dienstag, 02 April 2019 13:17)

    Sehr geehrter Herr Olsen,

    ich gehe davon aus, dass das Foto heimlich gemacht wurde. Jedenfalls war diese "Blossstellung" nicht rechtmäßig. Meiner Meinung nach dürfen Sie Unterlassung und Löschung einfordern.


    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #81

    Anne (Freitag, 05 April 2019 15:57)

    Mein Kater ist Freigänger und wird seit Monaten fremd gefüttert. Er wurde immer fettleibiger und fauler. Er wird dort mit für ihn schädlichem Trockenfutter gefüttert. Sein Spezialfutter zu Hause verschmäht er. Es sind gesundheitliche Schäden zu erwarten. Da es sehr schwer ist eine Katze im Freigang zu verfolgen, habe ich eine Tierkamera gekauft und am Halsband des Katers befestigt, um endlich heraus zu finden, wo mein Kater gefüttert wird. Eine Frau in der Nachbarschaft hat meinem Kater die Terassentür geöffnet und ihn in Ihre Wohnung gelassen und ihm Fressen gegeben. Daraufhin haben wir die Dame in einem freundlichen Gespräch gebeten die Fütterung zu unterlassen. Sie hat sich nicht an Ihre Zusage gehalten. Inzwischen habe ich der Frau ein Schreiben vom Anwalt schicken lassen und um Unterlassung gebeten. Sie ist daraufhin auch zu einem Anwalt und verlangt nun von mir die Herausgabe und Löschung des Videomaterials, da ich die Aufnahmen ohne ihre Einwilligung gemacht hätte. Die Frau ist nur einmal ganz kurz zu sehen und etwas von ihrem Wohnzimmer. Mir geht es nur um das Beweismaterial, dass sie meinen Kater systematisch angelockt, ihm die Tür geöffnet und meinen Kater in Ihre Wohnung gelassen hat, um ihn zu füttern. Ich will nichts davon veröffentlichen, sondern nur meinen Kater beschützen. Darf ich die Aufnahmen als Beweismaterial behalten und werden diese vor Gericht anerkannt?

  • #82

    Dirk Peiter (Montag, 08 April 2019 11:42)

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    meine Tochter, Fahranfängerin, hatte im Dezember letzten Jahres einen leichten Verkehrsunfall mit meinem PKW. Beim rückwärts Ausparken kollidierte Sie mit einem Fahrzeug, welches hinter ihr war. Der Fahrer sah das sie zurück setzte , fuhr dennoch weiter. So kam es zu einem leichten zusammenstoss. Meine Tochter war sehr verunsichert und vergas dadurch die Polizei zu verständigen und Bilder zu machen. Der Unfallgegner nutze diese Situation aus und nahm alles was meine Tochter sagte mit dem Handy auf. Er hatte Sie vorher nicht darüber informiert bzw. um Erlaunbis gefragt.
    Da ich die Schadenshöhe anzweifelte bzw. der Meinung bin das vielleicht ein Altschaden vorliegt, teilte der Anwalt der Gegenseite jetzt der Vericherung mit, dass ein Video vorläge in dem meine Tochter sagt das sie das Fahrzeug hinter sich nicht gesehen hätte.

    Meines Erachtens liegt hier ein Verstoß gegen das Allgemeine Persönlichkeitsrecht vor. Denn grundsätzlich bedarf es der Einwilligung bei Bildaufnahmen. Ich bzw. meine Tochter möchte den Unfallgegner Anzeigen und auf Schadensersatz verklagen.

    Können Sie mir hierzu eine Auskunft geben?
    Vielen Dank

  • #83

    Antwort zu #81 (Montag, 08 April 2019)

    Guten Tag,

    wenn mit den Bildern keine Persölichkeitsrechtsverletzung einhergeht, dann sind Sie verwertbar. Sollte eine Verletzung vorliegen, dann muss abgewogen werden: Welches Interesse ist schützenswerter? Gerichte tun sich mit der Verwertung aber grundsätzlich schwer.

    Wenn die Frau das aber zugegeben hat, dann können Sie hierfür einen Zeugen benennen. Vielleicht brauchen Sie die Bilder deswegen gar nicht.


    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #84

    Antwort zu #82 (Montag, 08 April 2019 16:16)

    Guten Tag,

    auch ich bin der Meinung, dass ein Verstoß gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht vorliegt, was die Gegenseite mindestens zu Löschung des Videos verpflichtet.

    Im Übrigen bringt das Video der Gegenseite wenig, da der Schadensersatzanspruch ja nicht dem Grund, sondern lediglich der Höhe nach in Abrede gestellt wird. Zu letzterem Verhält sich das Video ja überhaupt nicht

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #85

    Christian Möller (Mittwoch, 10 April 2019 03:59)

    Mein Sohn wurde in ein Konzert in einen Schlägerei verwickelt dabei wurde er verletzt um jemand hat das Video aufgenommen und ins YouTube gestellt dabei sieht man es wie er k.o geht dabei wurden mehrere Kommentare geschrieben Beleidigungen ich habe keine rechtliche Schritte genommen weil er Angst hat das es noch größer eskaliert mit Bedrohung gibt es einen Schutz oder recht für so einen Situation
    Mit freundlichen Grüßen
    Ch.M

  • #86

    Antworten zu #85 (Montag, 15 April 2019 19:25)

    Sehr geehrter Herr Möller,

    nach unserer Erfahrung ist es so, dass gerade bei "Laufenlassen" der Situation, die Verbreitung von Videos noch größere Kreise zieht. Je länger das Video nämlich online ist, desto mehr Leute können es sehen, ggf. runterladen und (folge-)verbreiten.

    Ich rate daher rechtliche Schritte an. Zu mindest bei Youtube sollte die Löschung veranlasst werden. Auch sollte Strafanzeige gestellt werden. Wenn Täter bekannt sind, macht es Sinn, auch diese aufzufordern.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #87

    Hendrik L. (Montag, 29 April 2019 10:46)

    Moin, und zwar würde ich von Google StreetView fotografiert. Ohne meine Kenntnis noch Erlaubnis. Und so wurde es auch online ersichtlich gemacht. Ich würd gerne wissen, ob ich da was machen kann.

    Mit freundlichen Grüßen

  • #88

    Idris (Samstag, 11 Mai 2019 01:00)

    Abend,
    Ich hätte eine Frage zur späten Stunde.
    Sachlage:
    Von mir wurde auf der Arbeit ein Foto geknipst, dass klar und deutlich zeigt wie ich grad am Sitzen bin und mit dem Handy hantiere.
    Dieses Bild wurde nicht besonders Diskret behandelt und würde Publik gemacht.
    Einzelne Kollegen sprachen mich auf das Bild an und meinten das es zuschau gestellt wurde... Es hatte einen sehr erniedrigende Wirkung auf mich, da ich als hart arbeitender Mitarbeiter bekannt war und dafür von den Führungskräften als auch von meinen Kollegen respektiert war.
    Durch das Indiskrete Verhalten von einer Schichtleitung der bewusst mein Bild, auf dem man klar erkennen kann das ich das bin, publik gemacht hat hab ich somit jegliches ansehen verloren.
    Nun stellt sich die Frage ob ich Schadensersatz und Schmerzensgeld einfordern kann.

    Mit freundlich grüßen
    Idris

  • #89

    Antwort zu #87 (Mittwoch, 15 Mai 2019 14:14)

    Guten Tag,

    google Street-View verpixelt Passanten in der Regel hinreichend, so dass diese nicht zu erkennen sind. Wenn Sie dennoch zu erkennen sind, sollten Sie dies google melden und die Unkenntlichmachung verlangen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #90

    Antwort zu #89 (Mittwoch, 15 Mai 2019 14:16)

    Guten Tag,

    Sie haben sicherlich gegen diesen Mitarbeiter, der das Foto knipste, einen Unterlassungsanspruch. Dies gilt umsomehr, wenn er Sie als "bei der Arbeit ständig am Handy" darstellte. Einen Schadensersatzanspruch kann ich ad hoc nicht erkennen, da es wohl an einer schweren Persönlichkeitsrechtsverletung fehlt. Dies mag ggf. auch anders beurteilt werden und dies insbesondere dann, wenn das Foto als Beweis für Falschdarstellungen genutzt wurde.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #91

    Schulz (Donnerstag, 23 Mai 2019 01:03)

    Ich verstehe nicht, warum das Recht am eigenen Bild schwerer wiegt, als die Tatsache dass sich mit dauerhaften Video- und Tonaufnahmen Straftaten erheblich leichter und zuverlässiger aufklären lassen könnten.
    Es gäbe so z.B. auch keine Falschaussagen von Zeugen mehr!
    Dazu kommt, das Menschen sich gegenseitig anschauen und an sich errinern.
    Besonders gut können dies Menschen mit einem fotografischen Gedächnis.
    Konsequenterweise müsste man hier auch das "Recht am eigenen Bild" auf die Errinerung erweitern!
    Diese Gesetze nerven mich.
    Am liebsten würde ich mich dauerhaft mit eingeschalteter Kamera bewegen.
    In Vergangenheit hätte das einige erhebliche rechtliche Nachteile verhindert.
    Ist nicht mehr zeitgemäß diese Gesetzesregelung.

  • #92

    Anonym123 (Donnerstag, 20 Juni 2019 12:06)

    Hallo
    Mein Chef hat mich heimlich fotografiert(über mein hoftor) als ich während ich krank geschrieben war(psychischen Grundes) über meinen privaten Hof gelaufen bin und den Kofferraum meines Autos geöffnet habe um mein Auto zu lüften

    Wie verhält sich das? Darf er mich da auf meinem Eigentum einfach so fotografieren? Wie sollte ich mich nun verhalten?
    MfG

  • #93

    J.A. (Sonntag, 23 Juni 2019 23:45)

    Guten Abend,

    und zwar, wie sieht die Rechtslage aus wenn ich die Vermutung habe das jemand mich fotografiert hat (öffentliche Toiletten Kabine) und ich vllt noch jemanden als Zeuge hätte?
    Es gibt jedoch kein Bild oder Aufnahme in dem Handy vom Täter wo irgendwas zu sehen ist, nur ein Bild von ner weißen Wand.

    Danke

  • #94

    Jenny Eberle (Montag, 01 Juli 2019 07:35)

    Guten Tag.
    Ich hätte da mal eine Frage und zwar hat unsere Nachbarin (die gestern ausgezogen ist) sprachnachrichten von meinem Ehemann und mir als wir Streitigkeiten hatten. Darf diese Frau diese Sprachnachrichten von uns besitzen? Und was können wir dagegen tun?
    Vielen Dank schon mal im vorraus.
    Mit freundlichen Grüßen
    Jenny Eberle

  • #95

    Julia (Dienstag, 02 Juli 2019 17:44)

    Hallo!

    Heute hat uns eine Frau am Bahnhof aufgenommen, weil wir geraucht haben und sie das gestört hatte. Einem Mann hat sie die Zigarette aus der Hand gerissen und ausversehen gegen einen anderen Mann geworfen, der sich ebenfalls tierisch aufgeregt hat über diese Frau. Die Frau hat dann angefangen Bilder und Videos von uns zu machen, obwohl wir mehrmals und ausdrücklich gesagt haben, dass wir das nicht wollen. Können wir dagegen vorgehen, bzw wird sich das lohnen?

    Mit freundlichen Grüßen
    Julia :)

  • #96

    Höppner Bernd (Sonntag, 07 Juli 2019 19:43)

    Guten Tag
    Ich wurde beim arbeiten heimlich fotografiert ca. 7 Uhr, Nachmittags 14 Uhr wurde das Foto Öffentlich bei einer Arbeitsschutzversammlung gezeigt, was kann ich bitte tun ?

  • #97

    Emmi (Donnerstag, 18 Juli 2019 10:29)

    Guten Tag,
    ein Nachbar hat spielende Kinder im Innenhof gefilmt, 5 Minuten lang, ohne ihre Zustimmung, und hat es anschließend auf Whatsapp geteilt. Der Grund dafür war, dass die Kinder verbotenerweise mit einem Hund gespielt hatten, der nicht angeleihnt war. Das ist ganz klar ein Regelverstoß gegen die Hausordnung mit dem freilaufenden Hund. Aber ist es denn noch erlaubt, heimlich Beweisvideos zu drehen? Ich möchte nicht das derartige Videos von meinem Kind in die Öffentlichkeit gelangen.
    Vielen Dank für ihre Nachricht!

  • #98

    Antwort zu #91 (Freitag, 19 Juli 2019 11:42)

    Sehr geehrter Herr Schulz,

    hierüber kann man streiten, aber das ist Rechtspolitik. Vielen Dank für Ihre Meinung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #99

    Antwort zu #92 (Freitag, 19 Juli 2019 11:44)

    Guten Tag,

    Ihr Chef durfte dies nicht tun. Was Ihr Chef wohl nicht versteht ist, dass nicht jeden Krankheit den Erkrankten ans Bett fesselt.

    Sie haben u.a. einen Anspruch auf Unterlassung. Ihre Ansprüche können Sie dem Fließtext entnehmen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #100

    Antwort zu #93 (Freitag, 19 Juli 2019 11:45)

    Hallo,

    bereits der Versuch, sie derart in der Intimssphäre abzulichten stellt eine Straftat dar, die Sie insbesondere mit einem Unterlassungsanspruch auch selbst unterbinden können.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #101

    Antwort zu #94 (Freitag, 19 Juli 2019 11:47)

    Sehr geehrte Frau Eberle,

    das heimliche Aufzeichnen Ihrer Stimme stellt einen Verstoß gegen das allgemine Persönlichkeitsrecht dar. Ich gehe auch davon aus, dass ein Rechtfertigungsgrund eben nicht vorliegt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #102

    Antwort zu #95 (Freitag, 19 Juli 2019 11:49)

    Guten Tag,

    Ihnen stehen die im Fließtext bezeichneten Rechte zu. Einen Anspruch auf Schadensersatz kann ich jedoch nicht ausmachen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #103

    Antwort zu #96 (Freitag, 19 Juli 2019 11:50)

    Guten Tag,

    Sie können Unterlassung und Löschung verlangen und dies auch mit einem Anwalt geltend machen. Anspruchsgegner ist die Person, welche das Fotos aufgenommen / zur Schau gestellt hat.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #104

    Antwort zu #97 (Freitag, 19 Juli 2019 11:51)

    Hallo,

    auch hier gehe ich davon aus, dass Sie einen Unterlassungsanspruch geltend machen können.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #105

    KT (Montag, 29 Juli 2019 22:50)

    Hallo,

    Mein Freund & Ich wurden auf einer Veranstaltung, ohne dass wir es mitbekommen haben von hinten fotografiert. Unsere Gesichter sind rausgeschnitten, sodass man uns nur vom Knöchel bis zum Hals erkennen kann, hierbei sieht man natürlich auch unsere Gesäße. Wir wurden durch zwei Freunde darauf aufmerksam gemacht, von daher sind wir für Dritte erkennbar. Dieses Bild wurde auf Sozialen Netzwerken des Veranstalters hochgeladen mit dem Kommentar "Mietet gerne ein Zimmer bei uns", sodass dies auch als Werbung durchgehen könnte. Welche Ansprüche haben wir?

    Zusatzinfo: Wir wurden durch eine Freundin zur Veranstaltung eingeladen. Ungewiss ob es eine Private oder öffentliche Veranstaltung ist (ca. 100 Teilnehmer), jedoch fand das ganze im Freien auf einem Privaten Grundstück statt (keine Kontrolle, frei zugänglich ohne Absperrung, Zaun oder ähnliches)

    Vielen Dank im Voraus!

  • #106

    Stefan Schuth (Donnerstag, 15 August 2019 14:47)

    Ich habe da ein Problem mit meiner videoüberwachten Wohnung egal in welchen Raum ich mich befinde man sieht mich. Woran ich das erkenne an ganz einfachen aussagen die getätigt werde was ich in meiner Wohnung tu und mache selbst das Handy wird überwacht und zwar von zivilen Personen habe schon versucht das der Polizei nahezu aber diese weigert sich etwas zu unternehmen da die sich auf das Grundrecht des Menschen beruht und ich keinerleih Beweise vorbringen kann ausser die Aussagen von anderen die sich unmittelbar in der nähe des Hauses aufhalten nur ich bekomme diese Personen nicht zur Gesicht warum auch immer wollen angeblich helfen aber ich sehe keine Hilfe was kann ich gegenwärtig dagegen tun Vermutungen habe ich kann aber nichts damit anfangen weil meine Glaubwürdigkeit im Keller ist da man mich leider Gottes schon dreimal eingewiesen hat in einer Psychiatrie was definitiv überflüssig war hinzukommt noch saß ich gefälligst meine Wohnung nicht abschließen soll wenn ich die Wohnung verlassen sollte ich finde das alles sehr merkwürdig aber ich kann nichts machen da mir in jeglicher Hinsicht die Hände gebunden sind und laut meines wissen läuft das schon seid dem 10.06.2016 aussagen von draußen schon seid ca.7jahren ich weiß mir nicht mehr zu helfen deswegen bitte ich um Rat von ihnen
    Ach und das soll angeblich noch ein Jahr lang so weiter gehen ich bin Rat los

  • #107

    Antwort zu #105 (Freitag, 16 August 2019 14:11)

    Hallo,

    ich müsste wissen, um was für eine Art von Veranstaltung es sich gehandelt hat und zudem müsste ich auch einmal die "Anzeige" einsehen. Ohne diese Informationen ist mir eine Einschätzung nur schwer möglich.

    Ich gehe davon aus, dass dies unzulässig sein könnte, weil ggf. eine kommerzielle Nutzung / Werbung vorliegt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #108

    Antwort zu #106 (Freitag, 16 August 2019 16:52)

    Guten Tag,

    sofern Sie keine Beweise vorbringen können und lediglich Vermutungen anstellen und solange Sie noch nicht einmal genau wissen, wer überhaupt beobachtet, werden Sie nichts ausrichten können.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #109

    Maria (Montag, 26 August 2019 15:41)

    Guten Tag, ich wurde auf einer Hochzeitsfeier mehrfach fotografiert. Diese Bilder wurden dann auf Pic Time allen Gästen zugänglich gemacht. Leider wurde ich m. E. Als einzige sehr schlecht dargestellt und habe das Gefühl, dass sogar noch mit einem Bildbearbeitungsprogramm mein Aussehen verschlechtert wurde.
    Das Verhältnis zum Brautpaar war vorher bereits angespannt. Liegt eine Rechtsverletzung vor ?
    Beste Grüße

  • #110

    Antgwort zu #109 (Dienstag, 27 August 2019 11:06)

    Hallo Maria,

    wer auf eine Hochzeitsfeier geht und einen Fotografen dort sieht, der Fotos schießt, muss grundsätzlich damit rechnen, dass auch Fotos von einem selbst erstellt werden.

    Weiter darf damit gerechnet werden, dass die Fotos rumgezeigt und vlt. sogar rumgereicht werden. Hierüber kann man aber sicherlich streiten.

    Ferner kann man darüber streiten, ob es zulässig ist, Ihre Fotos ungefragt im Internet hochzuladen um sie sodann besser zu verteilen. Meiner Meinung nach dürfte dies nicht mehr zulässig sein.

    Was jedenfalls zweifelsfrei rechtswidrig ist, wenn die Fotos derart bearbeitet wurden, damit Sie auf diesen schlechter aussehen. So etwas müssen Sie sicherlich nicht dulden. An Ihrer Stelle würde ich die Fotos aber einmal prüfen lassen, denn im Zweifel haben Sie die Bearbeitung zu beweisen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #111

    Vane (Freitag, 06 September 2019 00:37)

    Hallo!
    Ich habe soeben erfahren, dass unsere Hochzeit in der Location vom Veranstalter ohne unsere Einstimmung gefilmt wurde. Was kann ich tun?

  • #112

    Erika (Sonntag, 08 September 2019 13:33)

    Hallo,
    ich hatte schon mehrfach Nägel in meinen Autoreifen und mein Auto wurde auch mehrfach beschädigt (Kratzer/Beulen) - Anzeigen wurden immer von mir bei der Polizei gemacht. Darf ich meinen angemieteten Stellplatz vor meinem Wohnzimmerfenster aus diesem Fenster mit einer Videokamera überwachen (hinter meinem Stellplatz ist ein Gehweg/Straße und neben meinem Stellplatz der abgeschlossene Zugang zum Gemeinschaftsgarten des Mehrfamilienhauses welcher aber nur von mir genutzt wird)?
    Wenn nur mein Auto im Fokus der Kamera ist? Wenn ich ein Hinweisschild in mein Fenster am Stellplatz anbringe "Achtung dieser Bereich wird Videoüberwacht?

  • #113

    Anttwort zu #111 (Montag, 09 September 2019 10:34)

    Hallo Vane,

    ggf. steht Ihnen ein Unterlassungsanspruch zu, den Sie geltend machen können. Daneben könnten Sie ggf. die Löschung verlangen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #114

    Antwort zu #112 (Montag, 09 September 2019 10:37)

    Hallo Erika,

    Ihre Frage ist schwer zu beantworten und wird mir pauschal nicht gelingen. Zumindest bei der heimlichen Aufnahme des Täters würde ich die Zulässigkeit der erstellten Bildaufnahmen bejahen. Für alle anderen Situationen wäre dies höchst fraglich bzw. datenschutzrechtlich gesehen sogar unzulässig.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #115

    Fritz (Mittwoch, 18 September 2019 21:59)

    Hallo,

    wir wollen auf einem belebten öffentlichen Platz eine 360 Szene mit einer 360 Grad Kamera drehen. Die Kamera wird dabei in ca. 3m Höhe durch die Örtlichkeit bewegt.
    Das entstandene Video möchte unser Kunde später professionell im Marketing für den Drehort nutzen.

    Problematik:
    Da bei 360 Grad rundum alle Personen und Fahrzeuge gefilmt werden ist ein verpixeln sämtlicher Gesichter & Autokennzeichnen sehr sehr aufwändig bis unmöglich.
    Es wird niemand geziehlt gefilmt, es können aber systembedingt auch Passanten deutlich erkennbar sein.

    Gibt es ausser verpixeln andere Möglichkeiten?
    Würde es ausreichen den Zutritt zum Platz Zutritt zum betreffenden Zeitpunkt nur Menschen mit schriftlicher Zustimmung zu der Örtlichkeit zu ermöglichen?
    Reichen ggf. deutliche Hinweise auf die Filmarbeiten?

    Herzlichen Dank für ihre Einschätzung.

  • #116

    Antwort zu #115 (Freitag, 20 September 2019 11:05)

    Hallo Fritz,

    da ich mich nicht so ganz in Ihr Projekt reindecken kann und es deswegen noch nicht verstehe, kann ich nur unsicher antworten.

    Je nachdem was bei den Aufnahmen im Forderung steht, könnte natürlich die Panoramafreiheit um Vordergrund stehen. Dann müssten Sie niemanden um Erlaubnis bitten. Natürlich ist es am sichersten, schriftliche Einwilligungen von sämtlichen Personen einzuholen. Dann können Sie sich sicher sein. Grundsätzlich reichen auch Hinweise auf Dreharbeiten aus, diese müssten dann aber sichtbar installiert werden.

    Im Übrigen sollten Sie einmal bei der Gemeinde / Stadt anfragen, ob Sie eine Drehgenehmigung benötigen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #117

    Fritz (Freitag, 20 September 2019 12:13)

    Hallo,

    lieben Dank für die Einschätzung. Im Prinziep geht es um so etwas (nur ohne Karneval):
    https://www.youtube.com/watch?v=DuvSeIHDo5o
    Unsere Kameraqualität und damit ggf. die erkennbarkeit von Passanten ist allerdings etwas höher....

    Verstehen Sie das Projekt jetzt besser? Braucht es auch ohne Drohnenflug eine behördliche Drehgenehmigung wenn nur eine tragbare Kamera eingesetzt wird?

    Danke,

    Fritz

  • #118

    Antwort zu #117 (Dienstag, 24 September 2019 09:52)

    Hallo Fritz,

    in dem Beispielvideo wird eine öffentliche Veranstaltung (Straßenkarneval) gefilmt. Die Zulässigkeit erwächst meiner Meinung nach eben aus dieser Veranstaltung. Sollten Sie also Werbevideos drehen wollen, dann könnte es demnach unzulässig sein, fremde Passanten einfach mit abzulichten. Wie gesagt, kann die Zulässigkeit aber sicher nur vor Ort oder eben im Nachhinein beantwortet werden.

    Im Übrigen habe ich Ihnen Ihre Fragen schon beantwortet so gut ich eben konnte. Ob Sie eine Drehgenehmigung benötigen, erfragen Sie bitte bei dem zuständigen Ordnungsamt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #119

    Fritz (Donnerstag, 26 September 2019 16:28)

    Herzlichen Dank! Das hat schon sehr geholfen.

  • #120

    Dagobert (Freitag, 04 Oktober 2019 11:51)

    Darf ich ein fahrendes Fahrzeug filmen (für eine Anzeige), das über einen reinen Fußweg fährt oder liegt hier bereits eine Verletzung des Persönlichkeitsrechtes vor? Wie verhält es sich, wenn der Fahrer in dem Video durch die Windschutzscheibe zu erkennen ist?

  • #121

    Antwort zu #120 (Freitag, 04 Oktober 2019 14:13)

    Hallo Dagobert,

    Ihre Frage kann nicht eindeutig geklärt werden. Grundsätzlich verhält es sich im Falle von Dashcams so, dass die Videoaufnahmen zu Beweiszwecken auch beim Zivilgericht vorgelegt werden dürfen.

    Abgesehen ist das Recht am eigenen Bild ohnehin nur dann betroffen, wenn die Person -also der Fahrer- zu erkennen ist.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #122

    Dagobert (Freitag, 04 Oktober 2019 21:11)

    Hallo Herr Nelke,
    vielen Dank für Ihre Antwort. Es handelt sich in dem konkreten Fall nicht um eine Dashcamaufnahme, sondern um ein Handyvideo. Die Handykamera wurde eingeschaltet, als das Auto über den Fußweg fuhr und nach einigen Sekunden wieder ausgeschaltet. Der Fahrer betrachtete sich in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt und drohte mit einer Gegenanzeige, falls ich ihn anzeigen sollte. Aufgenommen wurde aber nur das fahrende Auto mit Nummernschild. In diesem Zusammenhang würde mich interessieren, ob hier eine Verletzung des Persönlichkeitssrechts begründet ist. Ihrer Antwort entnehme ich, dass dem nicht so ist. Allgemein interessiert mich aber zudem, ob eine Verletzung des Persönlichkeitssrechts vorläge, wenn der Fahrer mit aufgenommen würde, das Video aber lediglich für die Anzeige einer Ordnungswidrigkeit verwendet und nicht veröffentlicht würde. Es handelt sich, wie gesagt, nicht um eine Straftat, sondern "nur" um eine Ordnungswidrigkeit.

  • #123

    Antwort zu #122 (Montag, 07 Oktober 2019 11:23)

    Hallo Dagobert.

    bitte beachten Sie, dass Sie ja auch Zeuge sein können für diesen Verkehrsverstoß. Ich gehe jedenfalls davon aus, dass Sie das Video der Behörde zuspielen dürfen, denn insoweit läge ein berechtigtes Interesse vor. Ich gehe auch davon aus, dass Sie das Video sodann aber keinem Dritten zuleiten, u.a. dürfen. Für diese Antwort kann ich aber keine Gewähr geben.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #124

    Anonyme (Mittwoch, 30 Oktober 2019 00:38)

    Hallo, meine Tochter wohnt in ein Studentenheim und wurde vom Hausmeister Fotos ,Tonaufnahmen sowie Videos( ohne wiesen und erlaub von meine Tochter ) gemacht. Sie hat immer nachts von Fenster ( meistens Mitternacht) einen roten Licht gesehen. Ich gehe davon aus das die das Kamera war.
    Am we wurde meine Tochter aufgerufen in Büro und vor der Kamera zu reden gestellt.
    Der Hausmeister hat zu gegeben das er ca 200 Bilder, Video und Tonaufnahmen von Sie hatte.
    Was können wir machen???
    Ist der Hausbesitzer auch damit schuld???

    Die Studentenheim wird von Video Überwachung geschützt.
    Bitte um schnelle Antwort da ich gleich in 2 Tagen Termin habe mit Hausbesitzer und Hausmeister habe, möchte ich mich vorbereiten sein. Danke im Voraus.

  • #125

    Bernd Schmidt (Montag, 04 November 2019 11:23)

    Guten Morgen!

    Ich kam gestern zufälligerweise zu Dreharbeiten auf einer Frankfurter Brücke. Ein Auto mit Nebenkanone für hin und her und verpestete die Luft für das eigentliche Auto dass gefilmt wurde. Ich dachte noch, was für primitive Stilmittel, wie vor 100 Jahren. Ich filme das Spektakel in dem Bereich, in dem gewendet wurde für etwa 5 Sekunden. Schon kamen zwei wichtigtuerischee Typen des Dreh- Teams angerannt und verlangten laut und unverschämt, dass ich es vor ihnen lösche. Eine Rechtsgrundlage hatte er auf Nachfrage:"Recht am eigenen Bild", und:"Sonst verklagen wir sie" angegeben. Wobei mir "wir" nicht klar ist, er wollte seinen Namen nicht nennen. Ich rufe normalerweise dann die Polizei und sage ich werde bedroht. Aus Rücksicht auf einen Termin, wollte ich aber weiter.

    Da ich gelöschte Dateien ja in 2 Minuten wieder herstellen kann, löschte ich es eben. Er ging dann.

    Hinterher fiel mir auf, dass es evtl. Erpressung, Nötigung, Bedrohung oder sowas sein könnte. Was meinen Sie dazu?

  • #126

    Nils (Mittwoch, 06 November 2019 17:11)

    Guten Abend,

    Es wurde ein Video von einem Freund und mir auf der Socialmediaplattform "TikTok" veröffentlicht, auf welchem wir mit Jungs aus anderen Klassen verglichen werden und unsere Unattraktivität suggeriert wird. Dieses Video wurde gegen unseren Willen aufgenommen und veröffentlicht und hat mindestens 17 000 Aufrufe erzielt.

    Wie ist mit dem Umzugehen / mit welchem Schadensersatz ist zu rechnen?

    Mit freundlichen Grüßen,
    Nils

  • #127

    Iris (Sonntag, 10 November 2019 17:49)

    Hallo,
    ich bin leidenschaftliche Kutsche Fahrerin, starte an Turnieren oder Trainingswochen. Bei diesen Veranstaltungen kommt mich überall eine Frau fotografieren oder Filmen. Ohne meine Zustimmung. Auf Aufforderung dies zu unterlassen reagiert sie nicht. Zu mal diese Frau, mich auf Turnieren nicht einmal grüßt. Warum Sie mich filmt, kann ich nicht sagen, was sie mit diesen Bildern tut ebenfalls nicht.

    Wie kann ich mein Recht durch setzen? Liebste Grüße

  • #128

    Moe (Donnerstag, 28 November 2019 18:58)

    Hallo,

    Ich wurde heute auf der Autobahn von dem Beifahrer eines PKW‘s mit Blitzlicht beim vorbeifahren fotografiert. Das Nummernschild habe ich ebenfalls aufgeschrieben.

    Kurz die Schilderung warum es dazu kam:

    Ganz unschuldig war ich natürlich nicht. Der pkw vor mir fuhr mehrere Km auf der Autobahn auf dem linken Fahrstreifen langsam vor und ließ bei weitem mehr als den üblichen Sicherheitsabstand zu seinem Vordermann, so dass mehrere Autos uns rechts überholt haben und vor ihm einscherten. Dem schloss ich mich nach einer Zeit aus Ungeduld auch an und überholte rechts mit ca. 20 KmH mehr als er fuhr. Kurz darauf fuhr der besagte PKW horizontal neben mir und dessen Beifahrer machten dann das Bildmaterial mit Blitzlicht von mir.

    Nun meine Befürchtung ist, dass je nachdem wie viel Langeweile und Zeit die Herren haben, mich anzeigen. Außerdem steht meine Aussage gegen die Aussage zweier Menschen und ich habe die Sorge das Unwahrheiten wie eine evtl Nötigung oder sonstiges in den Raum geworfen werden könnte und demnach meine Aussage aufgrund der Unterzahl-Situation nicht anerkannt wird..

    Ich weiß das man sowas grob nie sagen kann aber habe ich bzw. kann ich da was befürchten ?

    Über eine Antwort würde ich mich freuen.

    Danke vorab und Grüße
    Moe

  • #129

    Vogel Elvira (Montag, 02 Dezember 2019 08:46)

    Hallo!
    Es wurde von einer Kollegin ein Foto von mir gemacht als ich schlafend (es sah so aus ) an der Maschine saß, die für kurze Zeit eine Störung hatte! Eine andere Kollegin hat mir das Erzählt und meinte noch sie ging damit ins Meisterbüro.Ich wunderte mich schon warum man mich dort wegholte,meine frage was kann ich dagegen machen da diese Kollegin immer gegen mich arbeitet und spricht !
    Vogel

  • #130

    Sonbahar (Mittwoch, 18 Dezember 2019 23:15)

    Hallo Herr Nelke,

    für einen sportlichen Wettkampf habe ich binnen kurzer Zeit zunächst viel Gewicht verloren und danach schnell wieder zugenommen.
    In meinem Fitnessstudio wurde ich von einem Mitglied nach meiner Gewichtszunahme in äußerst ungünstiger Pose (in kurzer Hose) heimlich beim Training fotografiert. Auf dem Bild bin ausschließlich ich zu sehen und sehr gut zu erkennen. Die betreffende Person hat dieses Bild dann mit einem Bild von mir in durchtrainierter Wettkampfform zu einer Collage zusammengefügt und anschließend als "Vorher-Nachher"-Bild samt despektierlicher Kommentare an eine mir unbekannte Anzahl anderer Personen - ebenfalls Mitglieder des Fitnessstudios- via WhatsApp versendet. Eine der Personen, die dieses Bild zugeschickt bekam, hat mich darüber in Kenntnis gesetzt.

    Inwiefern kann ich gegen die Person (sie ist mir namentlich bekannt) vorgehen?

    Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Einschätzung!

  • #131

    Antwort zu #124 (Donnerstag, 02 Januar 2020 15:39)

    Guten Tag,

    bitte beachten Sie, dass ich hier nicht immer so schnell antworten kann, wie es gewünscht ist. Gerade zu Jahresende nimmt die Kanzleiarbeit regelmäßig zu, weswegen ich wenig Zeit für die Antworten finde.

    Sie sollten bei der Polizei eine Anzeige erstatten. Ihnen stehen daneben die oben genannten Ansprüche zu, die Sie auf zivilrechtlichem Wege geltend machen können.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #132

    Antwort zu #125 (Donnerstag, 02 Januar 2020 15:41)

    Hallo,

    es könnte sich in der Tat um eine Erpressung handeln. Diese liegt immer dann vor, wenn Drohungen -meist ohne Sachzusammenhang- ausgestoßen werden, um eine Handlung von Ihnen zu bewirken. Um dies besser zu beurteilen, müsste ich auch den Sachverhalt besser kennen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #133

    Antwort zu #126 (Donnerstag, 02 Januar 2020 15:42)

    Hallo,

    der Freund hat in der Tat einen Anspruch auf Unterlassung, u.a. Je nachdem, wie sich in dem Video über ihn geäußert wurde, steht ihm auch ein Schadensersatz zu. Hiervon gehe ich sogar aus.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #134

    Antwort zu #127 (Donnerstag, 02 Januar 2020 15:48)

    Hallo,

    es handelt sich wohl um öffentliche Veranstaltungen. Je nachdem für welchen Zweck die Videos angefertigt werden und was mit Ihnen passiert, könnte die Aufnahme gerechtfertigt sein. Dies ist schwer einzuschätzen. Wenn Sie die Einzige sind, die gefilmt wird und dies auch noch regelmäßig, dann neige ich sogar dazu, zu Ihren Gunsten ein Unterlassungsanspruch anzunehmen.

    In Zukunft sollten Sie die Tunierveranstalter einbeziehen und den Sachverhalt mitteilen. Diese üben das Hausrecht aus und können der Dame Film- und Fotoaufnahmen untersagen. Ich denke, dass Sie dies auf jedenfall versuchen sollten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #135

    Antwort zu #128 (Donnerstag, 02 Januar 2020 15:51)

    Hallo,

    Sie haben Recht: im Voraus kann man sowas nie sagen. Ich denke aber, dass -wenn überhaupt- maximal ein Ordnungswidrigkeitsverfahren auf Sie zukommt. Hier können Sie sich aber gut verteidigen mit der Begründung, dass besagter Fahrer das Linksfahrgebot missachtete.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #136

    Antwort zu #129 (Donnerstag, 02 Januar 2020 15:53)

    Sehr geehrte Frau Vogel,

    die Fotoaufnahme müssen Sie nicht dulden und können u.a. einen Unterlassungsanspruch geltend machen. Wenn dies kein Einzelfall ist, könnte es sich um Mobbing handeln. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Sie vor Mobbing zu schützen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #137

    Antwort zu #130 (Donnerstag, 02 Januar 2020 15:55)

    Hallo,

    dies haben Sie nicht zu dulden. Sie können besagten Fotografen wegen Unterlassung und Löschung angehen. Daneben hat er Ihnen zu sagen, an wen er die Collage alles schickte. Wenn Sie sich hierbei eines Anwalts bedienen, hat er die Anwaltskosten zu erstatten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #138

    Renate (Mittwoch, 22 Januar 2020 16:00)

    Wurde mehrmals fotografiert oder gefilmt von meinem Nachbarn obwohl ich ihn schon mehrmals gewarnt habe das zu unterlassen.Auch mein Grundstück und Haus wird fotografiert,fühle mich richtig bedroht

  • #139

    Frank (Dienstag, 04 Februar 2020 13:52)

    Ich habe eine Frage und zwar darf ich meine Waffe ziehen wenn ich fotografiert werde auch wenn der "Fotograf" aus der Familie kommt?

  • #140

    Sophie P. (Sonntag, 16 Februar 2020 19:24)

    Sehr geehrter Herr Nelke,

    mir wurde eine Straftat (Hausfriedensbruch) vorgeworfen, das Verfahren wurde jedoch bereits eingestellt.
    Als Beweismittel hat der Anzeigensteller einige Fotos, die er und sein Nachbar heimlich ohne mein Wissen von mir gemacht haben, bei der Polizei/Staatsanwaltschaft eingereicht. Möglicherweise gibt es noch mehr solcher heimlichen Aufnahmen von mir, die der Anzeigensteller aus dem Grunde nicht eingereicht hat, weil sie entweder keinen Aussagewert haben oder weil sie von seinen noch minderjährigen, aber schon strafmündigen Kindern gemacht wurden. Diese sollten nicht in das Verfahren hineingezogen werden.

    Ist es möglich zu ermitteln, ob der Anzeigensteller bzw. sein Nachbar noch weitere heimlich aufgenommene Fotos von mir besitzen?
    Kann ich den Anzeigensteller bzw. seinen Nachbarn dazu auffordern, die heimlich gemachten Aufnahmen zu lösen?

    Viele Grüße
    Sophie P.


  • #141

    Unbekannt (Montag, 24 Februar 2020 22:30)

    Guten Abend.
    Ich habe zunächst einmal eine Frage.
    Ich wurde auf der Arbeit ungewollt von einer Klientin gefilmt.
    Leider, sagte ich zudem auch noch einen unpassenden Satz, der auch falsch verstanden werden kann.
    Sie hat es nun unserem Chef gezeigt, dieser hat es auf unseren Firmenhandy von seiner privaten Nummer aus geschickt.
    Natürlich werden es nun mehr Leute zu sehen bekommen haben.

    Wie gehe ich damit am besten mit um?

  • #142

    Robin Schwarz (Donnerstag, 27 Februar 2020 08:29)

    Hallo,

    wir sind ein junges Start-Up welches Wandbilder verkauft. Um unsere Wandbilder nun im richtigen Licht zu präsentieren möchten wir diese vor spektakulären Kulissen wie einem Luxusauto, etc. ablichten. Bspw. würde unser Wandbild an einem deutschen Markenauto stehen und vor diesem abgelichtet werden.

    Ist dies gesetzlich erlaubt?

    Danke und beste Grüße
    Robin Schwarz

  • #143

    Gerne Unbekannt (Montag, 09 März 2020 07:09)

    Hallo lieber Ratgeber,

    herzlichen Dank für den informativen Artikel. Ich habe diesbezüglich eine Nachfrage.
    IST-Situation:
    Mich belastet derzeit der Umstand das permanente Gefühl der machtlosigkeit. Alles nur wegen meinem durchaus schlauen und nervigem Ex-partner. Wir sind zwar nun schon seit fast vier Jahren kein Paar mehr, doch weiterhin als Eltern miteinander verbunden. Das es mich zusätzlich belastet, dass ich meinem Ex in der aktuellen Situation nicht ohne weiteres aus Weg gehen kann, wird durch die nachfolgende Schilderung deutlich.
    Durch die getroffene Umgangsvereinbarung kommt es (durch die Übergabe des Kindes nach einem Umgang) im Schnitt zu zwei persönlichen Kontakten mit dem Ex-partner in der Woche. Die Übergabe finden (unten an der Haustür) bei meinem Ex-partner statt.

    Grenzüberschreitende Situation:
    Seit der Trennung macht mein Ex-partner das Leben schwer. Gerne wird das gemeinsame Kind dabei benutzt. Konkrete Situationen: Trotz gerichtlicher Regelung ist die Kindesherausgabe verweigert worden. Ich zum Gericht und versucht einen Beschluss zu erhalten,,, Ergebnis war - das dauert ein paar Tage.
    Ich zurück zur Anschrift meines Ex-partners und Polizei anrufen. Polizei kommt, ich zeige Ihnen den Beschluss (also die alte Umgangsvereinbarung). Alles klar, heute ist das Kind bei mir. Die Polizeibeamten gehen zu meinem Ex-partner und kommen zu mir zurück.

    --> Da erzählt miider Polizist, dass er eben von meinem Ex-partner auf seinem Handy ein Video gezeigt bekommen hat, bei dem ich die Auffahrt zur Eingangstür (die ca. vier Meter vom Bordstein bis zur Tür sind bereits Privatgrund) hochgeladen bin um dann die Klingel zu drücken. Diesesmal würde mein Ex-partner auf eine Anzeige verzichten, aber ich sollte nicht mehr das Grundstück betreten... Der Polizist war so freundlich mir mitzuteilen das so ein Verhalten von mir unmöglich sei und das auch noch vor dem eigenen Kind zu tun. Da falle es ihm schwer keine Anzeige gegen mich einzuleiten.

    Problemstellung:
    Nachdem sich meine Verblüffung etwas gelegt hat habe ich in Bezug auf die von mir heimlich angefertigten Videoaufnahme folgenderweise reagiert.
    Ich teile dem Polizisten mit, dass ich nicht möchte, dass mein Ex-partner von mir Videoaufnahmen anfertigt und auch möchte das diese umgehend gelöscht werden. Das ich hiermit Strafanzeige + Strafantrag stellen möchte.
    Ich bekam folgende Antwort, ich solle mal den Ball flach halten... Eine Anzeige wird er nicht aufnehmen, da ich ja zur Türklingel über privatem Grund gelaufen bin (Anm. Es gibt keine andere Möglichkeit um zur Haustür oder Klingel zu gelangen) und da könnte der Eigentümer soviele Aufnahmen von mir anfertigen wie er will. Außerdem sollte ich mich nicht so aufspielen, sondern mir im Interesse des Kindes einen Job suchen.




    Rechtliche Frage nach dem Lesen ihres Artikels:
    Meine Bemühungen in den vergangenen Jahren Grenzüberschreitungen einhalt zu bieten waren vergebens. Der Anwalt vor Ort findet auch keine Möglichkeiten. Zum aufgeführten Beispiel meinte er, dass es eine zivilrechtliche Angelegenheit sei und ich die Anfertigung beweisen muss. Ich persönlich habe die Erfahrung gemacht, dass weder eine polizeiliche Anzeige noch eine gerichtliche Verfügung hilfreich ist. Letztendlich muss ich es beweisen und trage das Kostenrisiko.
    So komme ich zu einer einfachen Nachfrage.

    Ja wie denn das, bitte?

    Lieben Gruß
    Fragesteller der alles am Handy nun eingetippt hat und nicht mehr Korrektur liest


  • #144

    Antwort zu #138 (Dienstag, 10 März 2020 15:55)

    Guten Tag,

    Sie können gegen Ihren Nachbarn einen Unterlassungsanspruch geltend machen, denn insofern ist es widerrechtlich, Sie ohne Ihre Einwilligung zu fotografieren und zu filmen.

    Wenn Sie direkt einen Anwalt beauftragen, dann kann dieser die Anwaltskosten der Gegenseite auferlegen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #145

    Antwort zu #139 (Dienstag, 10 März 2020 15:57)

    Guten Tag,

    ich gehe nicht davon aus, dass Sie Ihre Waffe ziehen können, um den Fotografen einzuschüchtern. Dieses Vorgehen dürfte nicht verhältnismäßig sein. Zwischen den Zeilen lese ich jedoch, dass es sich um keinen Einzelfall handelt. Umso mehr ist Ihnen zu empfehlen, ihren zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch geltend zu machen. Bei Wiederholungen können Sie dann Zwangsgelder gegen den Fotografen versetzen lassen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #146

    Antwort zu #140 (Dienstag, 10 März 2020 16:00)

    sehr geehrte Sophie,

    bereits mit den heimlich aufgenommenen Aufnahmen, die zur Polizei gelangt sind, lässt die Gegenseite erkennen, dass sie von Ihnen Fotos anfertigt. Ich gehe davon aus, dass Ihnen ein Unterlassungsanspruch zusteht. Um das ganze zu verifizieren ist es natürlich besser, wenn Sie insoweit erst einmal Ihren Auskunftsanspruch geltend machen. Dieser richtet sich lediglich gegen den Gegner. Den Nachbarn, welcher unbeteiligter Dritter ist, würde ich höflich bitten, Ihre Fragen zu beantworten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #147

    Antwort zu #141 (Dienstag, 10 März 2020 16:04)

    Guten Tag,

    sofern die Kundin die Videoaufnahme bereits weitergeleitet hat, stehen Ihnen die im Fließtext benannten Ansprüche auf Unterlassung und Löschung der Aufnahmen zu. Selbst wenn auf diesem Video zu vernehmen wäre, dass Sie einen unpassenden Satz gesagt haben, rechtfertigt dies meiner Meinung nach noch lange nicht, sie heimlich oder ungewollt zu filmen.

    Sie sollten die Kundin zivilrechtlich auffordern. Wenn Sie hierbei auf einen Rechtsanwalt zurückgreifen, würde dieser seine Kosten bei der Kundin geltend machen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #148

    Antwort zu #142 (Dienstag, 10 März 2020)

    Guten Tag,

    erst einmal wünsche ich Ihnen viel Erfolg mit ihrem Startup. Nun zu Ihrer Frage: Grundsätzlich sehe ich keine Einwände, weswegen dies nicht erlaubt sein sollte. Das einzige worauf Sie aufpassen sollten, wäre zum Beispiel das Luxusauto nicht zu sehr in den Vordergrund zu rücken, da gegebenenfalls Urheberrechte hierdurch verletzt werden könnten. Wenn dieses aber im Hintergrund steht, es mithin nur Kulisse ist, dann sollte dies aber zulässig sein. Besser und zielgerichteter wäre eine Prüfung anhand der erstellten Fotos , was ich Ihnen nur anraten kann.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #149

    Antwort zu #143 (Dienstag, 10 März 2020 16:13)

    Lieber "Fragensteller, der alles am Handy nun eingetippt hat und nicht mehr Korrektur liest",

    nach meiner Beurteilung steht Ihnen sehr wohl ein Unterlassungsanspruch gegen Ihren Exmann zu. Er darf Sie nicht heimlich und ungewollt filmen. Es ist richtig, dass Sie im Zweifel etwaige Aufnahmen zu beweisen haben. Das werden Sie jedoch leisten können, da es mindestens einen Polizisten gibt, der das Video schon gesehen hat. Dieser Polizist könnte als Zeuge fungieren. Im Übrigen ist die Einschätzung des Polizisten falsch, denn auch Aufnahmen auf privaten Grundstücken dürfen nicht ohne weiteres angefertigt werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #150

    John Bauermn (Donnerstag, 12 März 2020 10:48)

    Wenn 2 Personen sich absichtlich ins Bild stellen verlangen das man es löscht?

  • #151

    Linchen2018 (Freitag, 20 März 2020 17:13)

    Hallo

    Wir wurden heute beim Gassigang von einem älteren Herrn gefilmt/fotografiert
    Seine Begründung:Er erstattet Anzeige da unser Hund nicht angeleint war und ihn angebellt hat und im Moment ja brutzeit wäre und Hunde angeleint sein müssten und unser Hund gefährlich ist,da er sie angebellt hat!
    1. Wie kann man jemand ohne Namen und sonstiges anzeigen?
    2. Darf er dann einfach Bilder/Filmen?

  • #152

    Unbekannt (Samstag, 21 März 2020 21:09)

    Guten Abend,

    ohne meine Einwilligung nehmen Familienmitglieder immer wieder Fotos von mir auf und veröffentlichen diese dann auf den Sozialen Medien. Dass ich dies nicht möchte, das verstehen sie nicht und führen ihre Tradition somit fort. Auch hat die letzte Schule, auf die ich gegangen bin, mehrfach Fotos auf denen ich mit drauf bin, auf ihrer Webseite veröffentlicht. Ist es mir möglich, auf die Löschung der Fotos zu bestehen?

    Vielen Dank im Voraus und mit freundlichen Grüßen.

  • #153

    Erich R. (Montag, 06 April 2020 00:01)

    Sehr geehrter Herr Nelke,

    heute wurde ich vor einer roten Ampel von einem Fahrradfahrer mit seinem Handy durch das Beifahrerfenster fotografiert, weil ich aus seiner Sicht die 1,5 m Abstand zu ihm beim Überholen vor der Ampel nicht eingehalten habe, obwohl es sicherlich mehr waren.
    Die Tatsache, dass er mich fotografiert hat, hat mich mehr aufgeregt als seine unfreundliche Art mich anzureden. Als Zeichen meiner Ablehnung habe ich die Hand in Richtung Kamera ausgestreckt. Weil die Ampel grün wurde, bin ich dann aber auch weitergefahren. Nachdem ich mit einer Bekannten darüber gesprochen habe, habe ich erfahren, dass auch sie auf der Strasse unerlaubt fotografiert wurde, ohne sich zu wehren. Also habe ich gegoogelt, wie die Rechtslage zum unerlaubten Fotografieren ist und bin so auf Sie gestoßen.

    Meine Frage. Wenn ich die Polizei gerufen hätte um die Personalien des Fahrradfahrers festzustellen, hätte ich auch verlangen können, dass die Polizei sein Handy als Beweismaterial sicherstellt? Wie sonst hätte ich sonst beweisen können, dass ich fotografiert wurde? Ohne eine Sicherstellung hätte er doch das Foto gelöscht.

    Für Ihre Anrwort bedanke ich mich bereits jetzt und verbleibe

    mit freundlichen Grüssen

  • #154

    Antwort zu #150 (Donnerstag, 09 April 2020 07:54)

    Sehr geehrter Herr Bauer,

    die Personen haben das Foto also provoziert und damit konkludent die Einwilligung für Ihre Aufnahme erteilt. Es muss meiner Meinung nach nicht ohne weitere gelöscht werden, wenn Sie es z.B. nicht ohne Einwilligung verbreiten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #155

    Antwort zu #151 (Donnerstag, 09 April 2020 07:57)

    Hallo Linchen,

    es wäre möglich eine Einwilligung gegen Unbekannt zu erstatten.

    Der Mann durfte Sie nicht ohne weiteres filmen. Zunächst hätte er die Polizei / Ordnungsamt anrufen müssen. Das wäre das korrekte Vorgehen gewesen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #156

    Antwort zu #152 (Donnerstag, 09 April 2020 07:58)

    Hallo Unbekannter,

    ja, diesen Anspruch auf Löschung haben Sie. Daneben stünden Ihnen noch weitere Ansprüche gegen die "Täter" zu. Auch können Sie gegenüber den Plattformen der Social Media Seiten die Löschung durchsetzen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #157

    Sarah (Dienstag, 14 April 2020 20:42)

    Hallo,

    meine Schwestern und ich waren heute im Feld spazieren. Wir leben alle in einem Haushalt und ahnten nichts Schlimmes als wir unsere Wohnung für einen Spaziergang verließen. Im Feld angekommen stellte sich plötzlich eine Dame vor uns und nahm ihr Smartphone in die Hand. Sie nahm uns per Video auf und beschimpfte uns gleichzeitig als "Volksveräter" und "Kontaktsperrenverweigerer". Als wir endlich gemerkt haben was da gerade ablief konnten wir sie leider nicht mehr einholen und zur Rede stellen. Wir haben keine Ahnung wie diese Dame heißt o.Ä. Allerdings haben wir wenig Lust im Internet zu landen..können wir irgendwie rechtlich dagegen vorgehen oder scheitert dies bereits an der Ermittlung der Dame?
    Liebe Grüße

  • #158

    Antwort zu #157 (Mittwoch, 15 April 2020 07:40)

    Hallo Sarah,

    wenn Ihnen die Kontaktdaten der Dame unbekannt sind, so können Sie Ihre Ansprüche wie Unterlassen und Löschung eben nicht einfordern. Sie sollten eine Anzeige bei der Polizei veranlassen. Ggf. wird die Polizei die Dame als Täterin ausfindig machen.

    Beim nächsten mal sollten Sie direkt die Polizei Nrufen und solange bei der Dame verweilen, bis die Beamten eintreffen. Die Polizei wird dann die Personalien aufnehmen und über eine Akteneinsicht in die Ermittlungsakte können Sie die Täterin dann ausfindig machen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #159

    Diana Miller (Freitag, 24 April 2020 12:15)

    Guten Tag,
    meine Kinder und auch wir wurden fotografiert, obwohl wir es laut und deutlich untersagt haben. Das Foto wurde im Garten eines Mehrfamilienhauses gemacht.
    Ist es trotzdem erlaubt, obwohl wir es abgelehnt haben? Die Person hat es definitiv gehört.

  • #160

    Antwort zu #159 (Freitag, 24 April 2020 13:46)

    Sehr geehrte Frau Miller,

    das ist nicht erlaubt. Ich gehe insoweit davon aus, dass die Fotoaufnahme noch nicht einmal einen berechtigten Zweck diente, sondern nur dazu aufgenommen wurde, Sie zu ärgern. Ich vermute, es handelt sich um einen Nachbarschaftsstreit.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #161

    Oriann (Freitag, 24 April 2020 15:06)

    Hallo
    Wie verhält es sich bei Fotos als Beweis für eine Straftat in diesem Fall von einer Person die sich unrechtmässig auf einer geschützten Insel nackt zur Schau stellt?
    Danke!

  • #162

    Diana Miller (Freitag, 24 April 2020 18:23)

    Hallo Herr Nelke,
    herzlichen Dank für Ihre schnelle Antwort.
    Sie haben völlig Recht, es handelt sich um einen Nachbarschaftsstreit. Wir haben die Dame auch umgehend angezeigt. Aber welche Möglichkeiten haben wir denn jetzt? Können Sie mir etwas raten?
    Viele Grüße

  • #163

    Silvia preitenegger (Freitag, 24 April 2020)

    Hallo! Bin nun zufällig auf Ihre Seite gestoßen, da icg mich mittels Internet informiere. Mein Partner befindet sich in einem Sorgerechtsstreit. Heute hatte er den Kleinen und plötzlich tauchten die Großeltern ihrerseits auf und begannen sein Auto, das vorm Haus stand zu Filmen, dann filmten sie mit dem Handy in den Garten hinein. Daraufhin hat mein Partner auch sein Handy gezückt und entgegen gefilmt und gefragt, was das hier soll. War wahrscheinlich nicht sehr intelligent zurück zu filmen, aber er dachte er brauche Beweise, denn sonst glaubt ihn das keiner. Wie kann er nun am besten weiter vorgehen? Das ist nämlich nicht das erste Mal, dass sie ihn auflauern und mit dem Handy Videos machen. Sind zwar aus Österreich, aber vielleicht haben sie dennoch einen Rat für uns. Es zermürbt uns langsam. Dankeschön. LG Silvia preitenegger

  • #164

    Herr Karabalta (Montag, 27 April 2020 17:27)

    Sehr geehrter Herr Nelke,
    momentan finden die Umgänge mit meinem Sohn bei einem älteren Herrn, der ein Vertrauter ist, statt. Dies ist in einem Mehrfamilienhaus bestehend aus drei Parteien. Die Parteien haben einen Gemeinschaftsgarten den auch mein Sohn und ich nutzen. Der Nachbar im 1. OG hat eine rechtsgesinnte Einstellung und konnte meinen Sohn und mich von Anfang an nicht ausstehen. Während wir heute im Garten spielen waren, kam er zu mir und meinem Sohn und hat Fotos mit dem Handy von uns geschossen und damit gedroht diese in der Nachbarschaft zu verteilen. Selbstverständlich hat auch mein Sohn sein Geschreie mitbekommen und hat sich gefürchtet. Nun hat er diese Aufnahmen. Als Zeuge steht mir der Vertraute, der auch anwesend war und alles mitbekommen hat. Welche Rechte stehen mir zu Verfügung? Ist es strafbar was er gemacht hat? Wie kann ich vorgehen?

    Viele Grüße
    Herr Karabalta

  • #165

    Tarek Hammer (Dienstag, 28 April 2020 00:38)

    Heute hat eine Frau ein Video mit mir darauf gemacht nachdem ich mit ca 25kmh durch eine 30er Zone gefahren bin, davor stand die Frau mitten auf der Straße und weigerte sich Platz zu machen ich fuhr vorbei und hupte danach stieg ich aus und Konfrontierte die Frau was das solle.
    Daraufhin begann sie ein Video mit mir und meinem Auto darauf zu machen und drohte damit (da sie bei der Presse Arbeitet) es zu veröffentlichen da sie darauf bestand dass dort schritttempo war(wobei nirgendwo ein Schild dafür war) jetzt frage ich mich ist das Rechtens überhaupt das Ganze aufzunehmen. Ich bin mir nicht sicher ob mein Gesicht auf diesem Video zu sehen ist jedoch denke ich trotzdem dass dies nicht gestattet ist zu veröffentlichen oder gar aufzunehmen.

  • #166

    Herr Müller (Donnerstag, 30 April 2020 17:40)

    Guten Tag,
    ich hätte eine Frage. Wäre es erlaubt nur zum privaten Gebrauch eine Vorlesung aufzuzeichnen? Wenn ich die Aufnahme niemandem zeige, kann das doch niemandem schaden, oder?
    Vielen Dank in Voraus

  • #167

    Maria Maier (Samstag, 02 Mai 2020)

    Guten Tag
    Ich habe eine Frage. Mein Chef hat einen Internet Seite wo er die Einverständniserklärung von den Mitarbeitern unterschrieben haben.meine Frage ist darf eine Mitarbeiterin mit privaten Handy Foto von den anderen Mitarbeitern machen und die Bilder ins Internet stellen?

  • #168

    Dani (Sonntag, 03 Mai 2020 19:13)

    Hallo,

    mein Nachbar hat heimlich von die Arbeiter von der Firma die unseren Garten neu gestalten hat gezielt in rieseige Auflösung die volle Gesichter fortografiert und die fotos weiter zu Finanzpolizei als Anonymanzeige gesendet. Die fotos wurden mir von der Finanzpolizei gezeigt. Als die aufgenommenen Personen von einer von uns beauftragten Firma stammen und die fotos in unserem privat grundstück aufgenommen wurden was für rechte unsererseits bestehen?
    Danke und LG!

  • #169

    daniel (Sonntag, 03 Mai 2020 22:14)

    meine nachbarin hat ohne mein wissen fotos gemacht um mich bei meinem vermieter anzuschwätzen... jetzt muss ich die wohnung aufgrund dieser aufnahmen verlassen... habe ich recht auf ausgleichszahlungen schadenersatz oder jewailiges?

  • #170

    Antwort zu #161 (Dienstag, 05 Mai 2020 06:39)

    Hallo,

    bei schweren Straftaten kann die Fotoaufnahme gerechtfertigt sein. Ich habe den Fall nicht verstanden und kann leider keine genaue einschätzung abgeben.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #171

    Antwort zu #162 (Dienstag, 05 Mai 2020 06:42)

    Sehr geehrte Frau Miller,

    Ihnen steht ein Unterlassungsanspruch und die Löschung zu, die Sie zivilrechtlich verfolgen lassen können. Wenn Sie einen Anwalt zu Rate ziehen, muss die Gegenseite auch die Anwaltskosten tragen.

    Daneben können Sie einen Strafantrag nach § 33 KUG stellen.

    Unter der Überschrift "Welche Rechte habe ich gegen eine ungewollte Fotoaufnahme oder Videoaufnahmen?" sind oben alle Möglichkeiten dargestellt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #172

    Antwort zu #163 (Dienstag, 05 Mai 2020 06:44)

    Hallo,

    auch in Österreich sollten Sie einen Anspruch auf Unterlassung zukünftiger ungewollter Videoaufnahmen haben. Suchen Sie am besten einen österreichischen Kollegen auf. Ich kenne mich leider nur mit dem Deutschen Recht genau aus.


    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #173

    Antwort zu #164 (Dienstag, 05 Mai 2020 06:46)

    Sehr geehrter Herr Karabalta.

    Ihnen steht ein Unterlassungs- und Löschungsanspruch zu. Auch dürfen Sie Auskunft verlangen, was mit diesen Fotos denn passiert ist, also wofür er diese genutzt hat.

    Wenn Sie diesen mit einem Anwalt geltend machen, dann muss die Gegenseite die Kosten des Anwalts tragen.

    Auch können Sie bei der Polizei einen Strafantrag nach § 33 KUG stellen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #174

    Antwort zu #165 (Dienstag, 05 Mai 2020 06:48)

    Sehr geehrter Herr Hammer,

    die Aufnahme könnte unzulässig sein, so dass Ihnen weitere Ansprüche zustehen. Hierfür verweise ich auf die "Antwort zu #164" unter #174.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #175

    Antwort zu #166 (Dienstag, 05 Mai 2020 06:50)

    Hallo,

    nein, das wäre nicht erlaubt. Auch die heimliche Aufzeichnung stellt einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht dar, ohne dass die Aufnahmen verbreitet werden. Siehe: https://www.recht.help/informationen/fotorecht-und-bildrecht/ungewollte-fotoaufnahme-bildaufnahme-ohne-einwilligung-zustimmung/

    Fragen Sie einfach Ihren Dozenten!

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #176

    Antwort zu #167 (Dienstag, 05 Mai 2020 06:54)

    Hallo Frau Maier,

    es kommt drauf an. Wofür werden diese Fotos gemacht? Wie sieht die Einverständniserklärung aus? - Ohne eine Antwort auf diese Fragen kann ich Ihnen nicht raten. Kurz hierzu: Wenn die Fotoaufnahmen und Veröffentlichungen vom Rahmen Ihrer Einverständniserklärung gedeckt sind, dann ist es erlaubt; wenn nicht, dann nicht.

    Denken Sie dran: Eine bestehende IhrerEinverständniserklärung kann auch widerrufen werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #177

    Antwort zu #168&169 (Dienstag, 05 Mai 2020 07:04)

    Hallo,

    Ihr Nachbar / Nachbarin darf nicht ohne trifftigen Grund einfach Foros von Ihnen machen. Ich gehen davon aus, dass die Fotoaufnahmen nicht erlaubt waren, so dass Sie Unterlassung, Löschung und auch Auskunft, was mit den Fotos gemacht wurde, verlangen dürfen. Wenn Sie zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche einen Anwalt beauftragen, können Sie die Kosten dann der Gegenseite auferlegen.

    Ob auch Schadensersatz zu zahlen ist, kann ich nicht sagen, da ich den Fall einmal zu erfragen hätte. Aufgrund Ihrer Aussage ist mir -noch- keine Einschätzung möglich.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #178

    Marcel Enders (Mittwoch, 13 Mai 2020 13:08)

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    folgende Sachlage, meine Ex-Freundin hatte ohne meinem Wissen sich über 200 Bilder und Videos mit sehr Intimen Darstellungen von meinem Handy sich angeeignet.
    Die werden jetzt nachweißlich an meinem Persönlichen Umfeld per WhatsApp und Facebook-Messenger versendet um mein Ansehen und ruf zu Schädigen.

    Wie kann ich hier schnellstmöglich dies unterbinden.

    Grüße
    Marcel

  • #179

    Tanja (Donnerstag, 14 Mai 2020 18:53)

    Ich habe in einer 1/1 Betreuung in der Wohnung eines Patienten gearbeitet.
    Jetzt habe ich durch eine Kollegin erfahren das der Patient uns bei der Arbeit ohne unseres Wissens gefilmt hat.welche Möglichkeiten habe ich?meine Kollegin war in den Maßnahmen wohl teilweise eingeweiht,wenn ich den Patienten anzeigen würde,hat meine Kollegin sich auch strafbar gemacht?

  • #180

    Antwort zu #178 (Freitag, 15 Mai 2020 06:49)

    Sehr geehrter Herr Enders,

    Sie sollten sich einen Anwalt nehmen, Ihre EX mit einer kurzen Frist abmahnen lassen und dann einen Antrag auf Unterlassung bei Gericht als Eilantrag (Einstweiliges Verfügungsverfahren) einreichen. Hierzu haben Sie einen Monat Zeit, nachdem Sie über diese Umstände in Kenntnis gesetzt wurden, es also erfahren hat. Ihnen stehen insgesamt folgende Rechte zu:

    - Unterlassungsanspruch
    - Löschungsanspruch
    - Auskunftsanspruch (sie hat mitzuteilen, wem sie Ihre Fotos alles übersandte, etc.)
    - Schadensersatzanspruch
    - Übernahme von Anwaltskosten, u.a.

    Lediglich der Unterlassungsanspruch kann im einstweiligen Verfügungsverfahren schnell geltend gemacht werden. Ggf. sollten Sie auch eine Anzeige bei der Polizei veranlassen.

    Gerne helfen wir Ihnen weiter, wenn Sie anwaltliche Hilfe brauchen. Nehmen Sie hierzu einfach mit uns Kontakt auf.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #181

    Antwort zu #179 (Freitag, 15 Mai 2020 07:15)

    Hallo Tanja,

    ich verweise auf die Antwort zu #179 (unter #180). Die dort beschriebenen Ansprüche stehen auch Ihnen zu.

    Wenn Sie eine Anzeige schalten, dann könnte es durchaus sein, dass auch gegen Ihre Kollegin ermittelt wird, denn schließlich war Sie Gehilfin oder gar Mittäterin.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #182

    Carola Birner (Dienstag, 26 Mai 2020 00:13)

    Hallo
    Ich habe eine Videoaufnahme eines Telefongespräches bekommen worin es um Hinterziehung Erbrecht ging, Frau Z. hat mit Herrn I darüber gesprochen, wie man am Besten das Erbe so aufteilen kann, dass es so abläuft, wie es Frau Z. und eben nicht die Verstorbene Person haben wollte. Diese Aufnahme habe ich bekommen und meiner "Erpresserin" Frau X weiterleiten müssen. Ich werde seit Jahren erpresst.

    Jedenfalls wurde diese Aufnahme jetzt an Frau Z weitergeleitet, die das Gespräch (hinterfotziges Handeln!) geäußert hatte. Frau Z. hat allerdings von Frau X erfahren, dass ich Frau X das Video geschickt habe. Allerdings: Ich habe das Video erhalten - nicht erstellt! Muss ich durch das Weiterleiten an Frau X, die allerdings einen Bildausschnitt mit meiner Telefonnummer an Frau Z geschickt hat auch mit Konsequenzen rechnen obwohl ich nicht Ersteller des Videos bin?
    Und: Was passiert mit dem Ersteller des Videos, der zu Beginn das Video in Umlauf gebracht hat?

  • #183

    Spanner Nachbarn (Donnerstag, 28 Mai 2020 22:29)

    Guten Tag. Ich werde sehr oft vor allem Abends abgeblitzt aus einem Haus ca 100 meter weit weg das einen guten Blick in mein Zimmer bietet. Anfangs dachte ich das wäre Zufall bis ich mich bei einem hellen Blitz schnell umgeschaut habe und siehe da es schließen sich ein paar Vorhänge. Das passiert so gut wie jeden Abend und ich bin kurz davor da rüberzugehen und meine Meinung dazu zu äußern. Was soll ich tun?

  • #184

    Allegra (Samstag, 30 Mai 2020 12:33)

    Arbeite in ambulanten pflege wir haben einen Kunden wo wir mitbekommen haben das er seine Wohnung und Eingangstür Film. Er wohnt in einem mehr Familienhaus.er hatte uns nicht in Kennis gesetzt wir möchten das nicht . Unsere Chef mein er darf das wir möchten das nicht da wir nicht wissen was er mit den Bilder macht. Unsere Chef tut da nichts was können wir tun oder müssen wir es hinnehmen. Möchte mal ne Meinung hören. Danke

  • #185

    Inge (Dienstag, 02 Juni 2020 17:35)

    Hallo,
    mein Ex Freund hat heimlich Bilder vin meinem Tagebuch gemacht. Dort stehen viele intime Details drin. Er hat die Fotos nun der Frau von meinem neuen Freund, ohne meine Zustimmung, gezeigt. Hat er sich damit strafbar gemacht? Was kann ich machen, damit er sie nicht noch weiter an andere Personen verteilt?

  • #186

    Antwort zu #182 (Mittwoch, 03 Juni 2020 14:50)

    Sehr geehrte Frau Birner,

    auch Sie dürften Unterlassungsansprüchen ausgesetzt sein, denn -zumindest nach meiner Meinung- dürfte die Erpressung, weswegen Sie die Aufnahme weitergeleitet haben, Ihr Handeln nicht rechtfertigen. Das mag ggf. aber auch anders beurteilt werden. Die Frage ist letztendlich, ob auf Ihrer Seite ein Verschulden anzunehmen ist oder nicht. Eine zielsichere Antwort ist mir ohne genaue Details des Einzelfalls leider nicht möglich.

    Wenn Sie erpresst werden -und dies seit Jahren schon-, dann sollten Sie sich hiergegen erwehren. Ich kann Sie nur ermutigen, diese Erpressung zur Anzeige zu bringen und auch einen Rechtsanwalt diesbezüglich aufzusuchen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #187

    Chris (Montag, 08 Juni 2020 04:52)

    Guten Tag.
    Ich möchte YouTube Video drehen. Dabei möchte ich im öffentlichen Raum filmen.
    Mir ist das mit dem Panorama nicht ganz klar, wenn Sie mir da weiterhelfen können, wäre ich verbunden.
    Ich hätte daher gerne gewußt, wie man sich da verhalten muss (also ob ich die Personen unkenntlich machen muss und ob ich das Video hochladen darf)
    im Fall 1) Ich filme auf der Straße. Dabei filme ich vorbeifahrendes Auto, (Person oder Kennzeichen erkennbar)
    Fall 2) Ich filme ein Bus beim Ausstieg. Aussteigende Person ist erkennbar
    Fall 3) Ich filme an einer Ampel, dort gehen Leute vorbei,
    Ist das ganze noch durch Panoramafreiheit geschützt.
    Mit freundlichen Grüßen
    Chris

  • #188

    Klaus (Samstag, 20 Juni 2020 20:01)

    Guten Tag,
    Wir haben einen offenen Rechtstreit inklusive Beantragung einer Prüfung des bestehenden BPlans. Hintergrund ist die Vermietung eines Wochenendhauses durch uns und die intensive Nutzung des eigenen wHauses durch den Nachbarn . Bedeutet diejenigen waren die ganze Corona Zeit dort und nutzen das Haus natürlich auch jetzt wochenlang , wollen uns aber untersagen zu vermieten .... Nun fotografiert diese Person das Auto meines Mieters auf meinen Privatgrundstück. Meine Frage dahingehend ist ,darf sie das und darf das Foto Ggfs durch das Ortnungsamt oder Baubehörde verwendet werden ?
    Vielen Dank

  • #189

    Sejnulla (Montag, 22 Juni 2020)

    Ich hatte da eine Frage und zwar hat einer von der Verkehrsüberwachung, wo privat unterwegs war, meinen Neffen meinen Sohn und mich einfach so gefilmt. Er hat bzw seine Frau ist zuerst ausgestiegen und hat mich aggressiv angesprochen und nachdem ich gesagt habe man kann es freundlich sagen ist ihr Mann ausgestiegen und war mir gegenüber auch aggressiv und hat gemeint er würde die Polizei rufen und er wäre nicht im Dienst und wäre von der Verkehrsüberwachung. Darf er das privat einfach so andere Filmen

  • #190

    Antwort zu #187 (Dienstag, 23 Juni 2020 10:38)

    Hallo Chris,

    als Maßstab bei der Panoramafreiheit gilt: je erkennbarer und fokussierter die dritte Person bildtechnisch eingebunden ist, desto eher ist ihr Recht am eigenen Bild bei Veröffentlichung betroffen. Wenn Sie also beispielsweise nur sich selbst filmen und im Hintergrund anderen Menschen wie Passanten zu sehen sind, dann sollte es in der Regel diesbezüglich keine Probleme geben.

    Wenn Sie aber mit Passanten interagieren (z.B. bei Prank), dann werden diese ja -auch bildtechnisch- maßgeblich eingebunden. Wenn Sie also Passanten einer Ampel filmen, dann könnte dies ggf. nicht mehr von der Bildfreiheit gedeckt sein. In diesen Fällen brauchen Sie dann deren Einwilligungen.

    Gewissheit gibt es in der Regel immer erst dann, wenn das fertige Bildmaterial untersucht werden kann.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #191

    Antwort zu #188 (Dienstag, 23 Juni 2020 10:40)

    Guten Tag Klaus,

    wenn es sich nicht um Personenbildnisse handelt, dann sehe ich in der Regel kein Problem in der Anfertigung und auch Verbreitung dieser Fotos. Etwas anderes könnte dann gelten, wenn, um diese Fotos überhaupt machen zu können, sich widerrechtlich Zutritt zum Grundstück, o.ä. verschafft wurde.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #192

    Antwort zu #189 (Dienstag, 23 Juni 2020 10:42)

    Hallo Sejnulla,

    wenn Sie gefilmt worden sind, dann dürfte dies nicht zulässig gewesen sein. Private Beweisfotos sind in der Regel erst bei schweren Straftaten zulässig.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #193

    Anita (Freitag, 26 Juni 2020 21:41)

    Hallo sven nelke,
    Ich komme aus Österreich, mein sachverhalt ist so.
    Ich habe in einer über eine Reinigungfirma bei einer firma geputzt und dort wurde ich von einer überwachungskamera die vor der eingangstür angebracht erfasst. Wann ich gekommen bin und wieder gegangen bin. Wo ich noch dazusagen muss das keine Hinweistafel angebracht ist. Dieser kunde hat wie sich nun herausgestellt hat bilder von mir an meinem dienstgeber weitergegeben.Darf er einfach so bilder von mir weitergeben. Wie kann und wo kann ich eine Anzeige erstatten. Ich hatte natürlich keine Ahnung das ich gefilmt wurde.

    Lg.anita

  • #194

    amalia cotarelo (Montag, 29 Juni 2020 11:31)

    Guten Tag darf eine andere Person die ich fast nicht kenne ein Video machen wie sie meine Freundin in ein Busch schmeisst und das Video gegen Einwilligung der Person aufgenommen und gezeigt wird.
    LG amalia

  • #195

    Antwort zu #193 (Montag, 29 Juni 2020 13:10)

    Hallo Anita,

    mit der Rechtslage in Österreich kenne ich mich leider nicht aus.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #196

    Antwort zu #194 (Montag, 29 Juni 2020 13:11)

    Sehr geehrte Frau Cotarelo,

    bitte lesen Sie sich die Informationen im Fließtext doch einmal durch. Demnach ist so etwas grundsätzlich ohne Einwilligung Ihrer Freundin nicht zulässig.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #197

    Bianca (Mittwoch, 01 Juli 2020 08:54)

    Von mir würde Videos gemacht die peinlich sind und sind überall rum gezeigt worden was kann ich da Jetzt machen ?

  • #198

    Antwort zu #197 (Donnerstag, 02 Juli 2020 06:47)

    Hallo Biance,

    Sie können

    - Unterlassung
    - Löschung
    - und Schadensersatz (bei einer schweren Persönlichkeitsrechtsverletzung)

    verlangen. Zudem muss Ihnen der Täter

    - Auskunft

    erteilen, an wen er diese Fotos weitergeleitet hat. Wenn Sie einen Anwalt beauftragen, der Ihre Rechte geltend macht, dann muss der Täter auch die

    - Anwaltskosten

    übernehmen. Dies ist nämlich immer dann der Fall, wenn eine widerrechtliche Verbreitung pder gar Veröffentlichung Ihres Fotos vorliegt, wovon ich bei Ihnen ausgehe.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #199

    Daniel (Dienstag, 07 Juli 2020 08:25)

    Hallo,
    Darf man in einem Spielplatz, wenn die Kinder randalieren, mit Handy Video aufnehmen?
    Letzte mal 4-5 Kinder versuchten ein Schaukel zu zerstören, (oder sie waren mindestens zu Heftig, und wie sie das gemacht haben könnte Materialermüdung verursachen) und egal was wir sagten sie haben das fortgesetzt. Ich habe ein Video gemacht, und sie haben mich bedroht dass sie rufen die Polizei. Ich sagte okay, rufen wir, dann können wir es gleich zeigen.
    Sie schrien dass ich das nicht darf, sie haben keine Einwilligung gegeben etc etc... Am ende habe ich trotzdem gelöscht. Was ist in diesem Fall mit Privatsphäre? Ich wollte die Fotos natürlich nur als Beweis behalten.
    Danke Sehr

  • #200

    Anny (Sonntag, 12 Juli 2020 19:44)

    Hallo Sven,

    ich wurde vor dem Beginn einer politischen Demo mit für mich fragwürdiger Ausrichtung von den Mitgliedern eines Vereins gefilmt und der Stream wurde sofort auf Youtube hochgeladen.

    Wie gesagt die Demo hatte noch nicht begonnen und es war auch nicht ersichtlich, dass eine Demo folgen würde, es war einfach nur ein Stand auf einem großen, leeren Marktplatz. Mein Passieren wurde ca. 10 Sekunden gefilmt, die Kamera folgte uns dabei eindeutig und der "Take" endete erst als ich und mein Begleiter auf das heimliche Filmen aufmerksam wurden und wir auf den Filmenden zugingen.

    Wir sind klar identifizierbar.
    Wir haben nicht eingewilligt, weder gefilmt zu werden, noch der Verbreitung auf Youtube.
    Dazu kommt, dass ich mit den Theorien des Vereins nicht in Verbindung gebracht werden möchte.

    Wir sind auf den Filmenden zugegangen und haben ihn gebeten, das Video zu löschen, was er a) mit der Aussage abtat, dass es ein Stream sei und die Daten jetzt eh schon online sind und b) dass wir uns im öffentlichen Raum befänden und er deswegen das Recht hätte, uns zu filmen.

    Wir haben zu keinem Zeitpunkt eingewilligt, dass ein Video, auf dem wir zu sehen sind, bei youtube abgespeichert wird, wo es tendenziell die knapp 1.200 Abonnenten des Channels ebenfalls abspeichern oder weiterleiten können.

    Wir möchten nicht, dass unsere Bilder bei dem US-amerikanischen Unternehmen liegen und wir fühlen uns in unserem Grundrecht auf informelle Selbsbestimmung und unserem Persönlichkeitsrecht (Recht am eigenen Bild) verletzt. Unsere explizite Bitte um Löschen des Materials wurde abgelehnt und es wurde einfach online gelassen.

    Kann man das Verhalten zur Anzeige bringen? Bzw. wie bekomme ich den Verein dazu, das Video zu löschen/zu bearbeiten? Da unsere Szene ja sogar VOR der Demo war, wäre der Inhalt für den Verein m. E. ohne Probleme rauszuschneiden.

    Viele Grüße und vielen Dank
    Anny

  • #201

    Frank (Dienstag, 14 Juli 2020 08:25)

    Ich habe eine Frage,
    meine Nachbarin macht zu wiederholten mal aus seinem Garten unerlaubte Video Aufnahmen von mir/meine Gäste und deren Kinder ich fühle mich dabei gestört ich habe ihn weder darum gebeten noch das erlaubt !!! Was kann ich dagegen tun ?

  • #202

    Martin Müller (Dienstag, 14 Juli 2020 15:31)

    Guten Tag,
    ich habe eine Frage zu folgendem Fall:

    wir waren in verschiedenen Bars auf Mallorca anwesend. Dort wurde ohne unser Wissen und ohne unsere Zustimmung Videoaufnahmen erstellt und veröffentlicht (im Internet: Fotos + Videos und im Fernsehen: Videos). Unsere Gesichter wurden dabei nicht unkenntlich gemacht.
    Ist das erlaubt ? Kann man dagegen gerichtlich vorgehen ?

    Vielen Dank für Ihre Antwort.
    Martin Müller

  • #203

    Benjamin Taubenheim (Samstag, 25 Juli 2020 14:34)

    War gerade in Ahrensburg mit meinem Vater Autowaschen. Sind anschließend zu MC doof und da hat ich aufgrund der Ampel auf meinem Vater warten dürfen und bin dafür Auf den Fahrradweg mit Blinker und laufendem Motor um auf ihn diese Ampelphase zu warten. Da kamen nach ca 40 sec. Radfahrer pöbeln mich an und machen ein Foto von mir ... ich dachte ich fall von glauben... dürfen sie mich fotografieren?

  • #204

    Steffi (Samstag, 25 Juli 2020 18:25)

    Hallo
    Ein Nachbar hat eine Wildkamera von außen auf dem Fenstersims stehen und auf die Straße gerichtet. Somit wird jeder fotografiert, der an dem Haus vorbei geht. Darf er einfach Bilder von mir und meinen minderjährigen Kindern machen?Was kann ich machen, er ist als sehr aggressiv bekannt.
    LG

  • #205

    Antwort zu #199 (Montag, 27 Juli 2020 14:24)

    Sehr geehrter Daniel,

    es gibt gerichtliche Rechtssprechung die derartige Videoaufnahmen nur bei schweren Delikten als erlaubt ansehen, wohungegen andere Gerichte dies auch bei kleineren Straftaten dulden. Die Rechtssprechung ist uneins. Ich selber bin der Meinung, dass -zumindest bei Straftaten- die Videos aufgenommen werden dürfen, um Sie der Polizei zu übergeben, dann aber auch gelöscht werden müssten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #206

    Antwort zu #200 (Montag, 27 Juli 2020 14:29)

    Hi Anny,

    also ich gehe davon aus, dass dies in der Tat nicht erlaubt war, weil es keinen Bezug zu einer Veranstaltung hatte. Grundsätzlich müsste ich das Video einmal sehen, um es besser zu beurteilen. Aber generell ist es nicht erlaubt, einfach im öffentlichen Raum Menschen aufzunehmen und diese dann per livestream anderen zu zeigen (um es mal vereinfacht auszudrücken).

    Ich würde eine Anzeige schalten und zumindest Unterlassung einfordern. Im Zweifel haben Sie aber den Umstand, dass Sie per livestream gezeigt worden sind, zu beweisen. Liegt Ihnen der Stream vor?

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #207

    Antwort zu #201 (Montag, 27 Juli 2020 14:30)

    Sehr geehrter Frank,

    ich verweise auf die "Antwort zu #197" unter #198. Diese Antwort gilt auch für Sie.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #208

    Antwort zu #202 (Montag, 27 Juli 2020 14:32)

    Hallo,

    ich müsste mir mal die Veröffentlichungen anschauen. Ich weiß, dass BILD aktuell derartiges veranstaltet und das einiges hiervon eben nicht erlaubt ist. Wenn Sie mir den Link per Email zusenden, dann melde ich mich bei Ihnen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #209

    Antwort zu #203 (Montag, 27 Juli 2020 14:34)

    Hallo,

    nein, dies ist grundsätzlich nicht erlaubt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #210

    Antwort zu #204 (Montag, 27 Juli 2020 14:35)

    Hallo,

    Sie können

    - Unterlassung
    - Löschung
    - und Schadensersatz (bei einer schweren Persönlichkeitsrechtsverletzung)

    verlangen. Zudem muss Ihnen der Täter

    - Auskunft

    erteilen, an wen er diese Fotos weitergeleitet hat. Wenn Sie einen Anwalt beauftragen, der Ihre Rechte geltend macht, dann muss der Täter auch die

    - Anwaltskosten

    übernehmen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #211

    Maurice Günther (Mittwoch, 20 Januar 2021 15:00)

    Hallo, Ich habe ein Video aufgenommen wo ich einen Onlineunterricht Klassenraum "gestürmt" und habe es auf einer social media Platform hochgeladen. Man sieht nur mich und die lehrerin das Video hat mittlerweile über 750k aufrufe. Habe ich Recgtlich etwas zu befürchten?

  • #212

    Antonai (Freitag, 22 Januar 2021 01:06)

    Hallo,
    Eine ehemalige Person hat heimlich ohne Erlaubnis ständig Fotos von mir gemacht. Darunter auch Bild von meinem Po in Unterwäsche. Nach mehreren Aufforderungen dieses Foto zu löschen kamen nur Drohungen.
    Kann ich dies zur Anzeige bringen? Wie sollte ich vorgehen?

  • #213

    Denis (Dienstag, 26 Januar 2021 13:25)

    Hallo,

    Wie sieht die Rechtslage aus wenn ich ein Konflikt filme bzw wenn ich einen Aggressor filme um später zu beweisen das ich angegriffen wurde ?

    Lg

  • #214

    Antwort zu #211 (Freitag, 29 Januar 2021 12:43)

    Hallo Maurice,

    es gilt: wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn die Lehrerin hiermit aber nicht einverstanden ist, wovon ich ausgehe, stehen ihr zivilrechtliche Ansprüche zu und sie kann das dann auch zur Anzeige bringen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #215

    Julia (Sonntag, 07 Februar 2021 05:58)

    Guten Tag ich würde Angezeigt ein Bild von einer Person gemacht zu haben ein Zeuge hat es gesehen das ich da mit dem Handy stand .Ich habe aber kein Bild von der Person gemacht. Was nun VG

  • #216

    Fabian (Donnerstag, 18 Februar 2021 09:04)

    Ich bin ein großer Fan von City Walk Videos. Im Endeffekt filmt sich jemand beim Spazieren gehen. Da bekommt man einen "neutralen" Blick auf coole Orte und kann sich das Treiben an diesen Orten einmal anschauen, ohne selber hinfliegen zu müssen. Hier mal ein Beispiel: youtube.com/watch?v=TszV_5Zlpyk

    Ich möchte sowas für Deutschland auch machen. Bei meiner ersten Aufnahme habe ich mich dann gefragt, wie es eigentlich um die Rechte der Fußgänger steht, die ich gerade aufnehme. Habe ein bisschen recherchiert, aber unterschiedliche Aussagen gefunden. Einerseits hat ja jede Person ihr Recht am eigenen Bild. Auf der anderen Seite gibt es Ausnahmen wie "Beiwerk bei der Aufnahme von Landschaften oder sonstigen Öffentlichkeiten" oder "öffentliches Interesse".

    Die erste Aufnahme war ein Spaziergang im Landschaftsschutzgebiet. Da habe ich die paar Leute, die mir entgegenkamen zensiert. Das hat etwas gedauert, aber war noch zeitlich im Rahmen. Wenn ich jetzt aber in die Stadt gehe oder generell viele Personen im Bild habe, dann kann ich ja nicht jede einzelne Person zensieren. Das sieht ja dann auch nicht mehr schön aus.

    Darf ich solche Spaziergänge bei YouTube hochladen oder nicht?

  • #217

    Antwort zu #215 (Montag, 22 Februar 2021 18:56)

    Hallo Julia,

    Bilder von anderen zu machen ist streng genommen ersteinmal gar keine Straftat. Ich gehe davon aus, dass es ein normales Bild sein soll, das gemacht worden ist. Da Sie ohnehin kein Foto angefertigt haben, haben Sie also auch nichts zu befürchten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #218

    Antwort zu '216 (Montag, 22 Februar 2021 19:02)

    Hallo Fabian,

    es ist richtig, dass Personen als Beiwerk ausnahmsweise gefilmt und derartige Videos sodann veröffentlicht werden dürfen. Das Problem ist: Wann ein zulässiges Beiwerk vorliegt, ist im Einzelfall zu beurteilen. Wenn Sie durch die Stadt gehen und filmen, kann es sein, dass Sie Personen dann auch so aufnehmen, dass es im Einzelfall eben nicht mehr zulässig ist. Auch wenn ich persönlich solche Videos sicherlich gerne einmal sehen würde, spricht vieles dagegen, es Ihnen als Anwalt guten Gewissens empfehlen zu können.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #219

    Andreas (Dienstag, 23 Februar 2021 09:11)

    Guten Tag,
    ich habe ein folgendes Problem. Ich bin Fotograf für meine Presse und Fotografie als Hobby auch noch Einsatzfahrzeuge aufgrund des Designs am Fahrzeug.
    Dazu gehe ich oft ans Klinikum um entweder Berichterstattungen zu machen und mache Bilder vom Gebäude oder fotografiere stehende Rettungswagen.
    Nie werden Personen abgelichtet.
    Das Klinikums Gelände ist komplett frei zugänglich. Keine einzige Schranke oder Veränderung vom Fußweg oder ein Schild, dass das ein Privatgelände ist.
    Ich erstelle ja also meine Bilder frei unter dem Himmel ohne Hilfsmittel und das Klinikum steht in öffentlicher Benutzung und ist nicht der privaten Nutzung vorbehalten.
    Können diese dann einfach sagen, dass ich keine Bilder machen darf?
    Deren Erklärung ist, dass ich die Zustimmung vom Rettungsdienstunternhemen brauche um Rettungswagen zu fotografieren, was ja nicht der Fall ist, weil dieser ja kein Recht an eigener Sache hat.
    Dürfen wir dort dann einfach so Bilder machen, auch wenn diese uns das verbieten? Ich weiß ja nicht mal ob das Stimmt, dass das Privatgelände ist es ist gar nicht ersichtlich. Autos haben auch uneingeschränkt die Möglichkeit dort zu fahren.

  • #220

    Antwort zu #219 (Dienstag, 23 Februar 2021 11:31)

    Sehr geehrter Andreas,

    das Klinikum übt auf deren Gelände das Hausrecht aus. Dazu zählt auch, dass es bestimmen darf, ob und ggf. welche Fotos aufgenommen werden, solange Sie die Fotos also von privaten Boden und damit nicht von öffentlichen Grund aus aufnehmen ( BGH, 20. September 1974 – I ZR 99/73). Allerdings kann "öffentlicher Grund" auch ein Privatgelände sein ( OLG Brandenburg, 18. Februar 2010 – 5 U 12/09 - 5 U 13/09 - 5 U 14/09).

    In diesem Problemfeld ist Ihr Anliegen anzusiedeln. Auch wenn eine "Recht am Bild der Sache" nicht existiert, denke ich, dass unterm Strich, Ihre Interessen mit denjenigen des Klinikums abzuwägen sind. Hier spielt sicherlich auch eine Rolle, was Sie mit den Fotos vorhaben und welches Interesse des Klinikums an Geheimhaltung bestehen könnte.

    Um Ihre Frage sinnvoll beantworten zu können, müsste ich beide Seiten kennen. Aktuell neige ich dazu, anzunehmen, dass diese Fotos wohl in Ordnung gehen, zumal ich davon ausgehe, dass Sie diese machen, um Sie privat vorzuhalten. Bitte beachten Sie, dass diese Einschätzung recht "lose" getroffen ist.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #221

    Aline (Dienstag, 02 März 2021 16:50)

    Hallo,
    unsere Nachbarin hat von unseren Kindern heimlich ein Video gemacht. Die Kinder haben es bemerkt und es uns erzählt. Darauf hin habe ich die Nachbarin angesprochen. Diese bestreitet es. Was kann ich tun?

    Vielen Dank und viele Grüße

  • #222

    Lilly (Freitag, 05 März 2021 11:16)

    Guten Tag,
    Meine Schwägerin macht immer wieder heimlich Familien Fotos ohne meine Einwilligung. Da ich ihr des Öfteren sagte das ich nicht Fotografiert werden möchte, macht sie es heimlich. Und verbreitet diese auch an Verwandte.
    Habe ich das recht zur beauftragten Löschung der Fotos?
    Und wenn ja, muss sie diese dann ohne weiteres löschen oder was kann ich tun wenn sie diese nicht löschen möchte?

    Mit freundlichen Grüßen
    Lilly

  • #223

    Ute (Sonntag, 07 März 2021 12:40)

    Hallo mein Schwiegervater lag 3 Wochen im Künstlichen Koma. Meine Stiefmutter hat Fotos von ihm gemacht und seiner Schwester geschickt . Auch als er wieder wach war hat sie wöchentlich Fotos gemacht . Darf man das? Er kann ja keine Zustimmung geben das er in diesem Zustand fotografiert wird

  • #224

    x (Mittwoch, 10 März 2021 09:41)

    ich habe ein problem. ich bin 14 Jahre alt und führe eine Fernbeziehung mit einem 19 jährigen. meine eltern hatlen diese beziehung natürich für nicht sehr sinnvoll. es waren auch nudes im umlauf, jedoch hat sie niemand außer uns zwei gesehen und wir waren beide einverstanden und alles ist freiwillig passiert. so weit wir wissen ist es also nicht strafbar, da wir beide mindestesn 14 sind und alles freiwillig passiert ist. was soll ich jetzt machen, damit meine eltern nicht zur polizei gehen, und wenn doch wie kann ich damit umgehen und was kann ich tun?
    liebe grüße

  • #225

    Antwort zu #221 (Donnerstag, 11 März 2021 17:07)

    Hallo Aline,

    Sie können jene Ansprüche für Ihre Kinder durchsetzen, wobei die Beweisführung ggf. schwierig sein könnte. Daneben haben Sie auch die Möglichkeit, bei der Polizei eine Anzeige zu erstatten, wobei ich anhand Ihrer Informationen nicht zweifelsohne einen Straftatbestand sehe.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #226

    Antwort zu #222 (Donnerstag, 11 März 2021 17:08)

    Hallo Lilly,

    Sie haben die Rechte und Möglichkeiten, die ich im Fließtext benannt habe. Insbesondere steht Ihnen ein Unterlassungsanspruch zu.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #227

    Antwort zu #223 (Donnerstag, 11 März 2021 17:10)

    Hallo Ute,

    ich gehe davon aus, dass das nicht erlaubt ist. Erlaubt wäre es bei überwiegenden Interessen oder aber bei Einwilligung des Betroffenen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #228

    Antwort zu #224 (Donnerstag, 11 März 2021 17:12)

    Hallo,

    wenn Deine Eltern zur Polizei gehen wollen, dann kannst Du Sie nicht daran hindern. Ob eine Strafbarkeit vorliegt oder nicht, wird dann die Staatsanwaltschaft feststellen. Insbesondere hängt dies auch von deine geistigen Reife ab. Wenn Du 14 bist und dein Freund deine unerfahrenheit, u.a. ausgenutzt hätte, könnte eine Strafbarkeit durchaus in Betracht kommen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #229

    Memt (Freitag, 12 März 2021 23:54)

    Guten Abend ,
    Ich habe mit meiner Ex Frau gesprochen und unterhalten und Sie hat ein kind ,sein papa war vor mir mit meine Ex Frau geheiratet und diese Kind hat mich immer gehasst weil ich mit seine Mutter geheiratet ,einmal hat mich per watsapvedeo angerufen und haben wir wie immer ganz Normal unterhalten,plözlich kam das Kind und hat mich beleidigt und ich war in der Küche mit mein Freund ,mein freund er schneidet Fleisch und hat gehört was das Kind gesagt hast und hat mit diese Messer bei ihn gezeigt , und ich habe einfach ausgelacht und gleich hat diese Kind gesagt,dass ich für Euch ein Vedeo gemacht habe und ich habe Momental Angt weil er ein Anzeig gegen mich machen will ,und mein Freund bis jetzt weiß er diese Geschischte nicht weil ich über das erzählt habe .meine frage ist das ich etwas unrecht gemacht habe insbesonders mein Freund weil er diese Famillie nicht kennt und Sie kennen ihn nicht .

  • #230

    Laura (Samstag, 20 März 2021 01:42)

    Hallo,

    Undzwar hat mein Ex heimlich intime Bilder von mir aufgenommen diese auch weitergeleitet, worauf aber alles nur nicht mein Gesicht zu sehen war. Außerdem schickte er intime Bilder die wir uns geteilt haben, an Dritte weiter.
    Wie kann ich nun vorgehen?

    Liebe Grüße

  • #231

    Antwort zu #229 (Dienstag, 23 März 2021 16:28)

    Hallo Memt,

    wenn Sie niemanden beleidigt oder bedroht haben, haben Sie nichts zu befürchten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #232

    Antwort zu #230 (Dienstag, 23 März 2021 16:30)

    Hallo Laura,

    gegen Ihre Ex steht Ihnen

    -Unterlassung
    -Löschung
    -Auskunft
    -Schadensersatz
    -und Erstattung der Anwaltskosten, wenn Sie sich einen Anwalt nehmen,

    zu. Auch sollten Sie Ihren Ex bei der Polizei anzeigen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #233

    Nina Mayer (Samstag, 15 Mai 2021 09:09)

    Hallo :)
    Meine Freundin hat einige Probleme mit ihren Nachbarn und wird von einer mittlerweile schon gemobbt. Sie versucht andere Nachbarn gegen meine Freundin aufzuhetzen um sie aus der Wohnung zu ekeln. Gestern haben wir erfahren, dass sie ein Video gemacht hat als sie mit Freunden im Garten gesessen ist. Wir wissen nur leider nicht ob sie auf dem Video auch wirklich abgebildet ist oder man „nur“ die Gespräche hört. Wie sieht hier die rechtliche Grundlage aus?

  • #234

    Antwort zu #233 (Montag, 17 Mai 2021 09:37)

    Sehr geehrte Frau Mayer,

    im Grundsatz darf jemand ohne Einwilligung nicht aufgenommen werden. Dies gilt auch für die Stimme. Ich würde empfehlen, hier den allgemeinen Auskunftsanspruch geltend zu machen und die Herausgabe des Videos einzufordern.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #235

    nobody2 (Mittwoch, 26 Mai 2021 13:09)

    Ein bekannter hat videos von der schwester heimlich gemacht wurde aber nicht erwischt. Diese hat er vor ein paar Wochen gelöscht. Durch einen hackerangriff auf sein Handy und seinen Kik Account wird ihm Kipo verbreitung vorgeworfen. Sein Handy wurde beschlagnahmt. Auf dem Handy sind keine Kipo zu finden und dort waren auch nie welche, aber die Videos sind nicht auf bit ebene gelöscht und wären mit Spezialsoftwäre(die die Polizei ja nutzt) zu finden. Kann er dafür angeklagt werden wenn es kein Opfer gibt das davon weiß? Oder wird die Polizei das Opfer ausfindig machen und aufklären damit es zur Anklage kommt? Zumal die Videos bereits gelöscht wurden weil er selbst wusste das das falsch ist.

    Mit freundlichen Grüßen

    Nobody2

  • #236

    Dolores (Samstag, 29 Mai 2021 18:38)

    Schönen Guten Tag,

    ich wurde bei einer Motorradfahrt gefilmt, entweder von Einheimischen oder der Polizei in Zivil. Geparkt hinter einen Gebüsch standen Sie und filmten alle Motorradfahrer.

    Es liegt kein vergehen vor, doch stellt sich mir die Frage ob ich das nächste mal Anhalten soll. Im Rückspiegel war deutlich zu erkennen das wir zusätzlich von hinten gefilmt wurde, nehme an wegen dem Nummernschild.

    Vielen Dank Herr Nelke das sich sie so vielen Fragen annehmen.

  • #237

    Antwort zu #235 (Mittwoch, 09 Juni 2021 18:10)

    Hallo,

    der Besitz von Kinderpornografie ist bereits strafbar (§ 184b BGB). Sollte auf dem Handy keine Kinderpornografie enthalten sein, dann ist auch keine Strafe in diese Richtung zu fürchten.

    Die Verbreitung von Bildnisses ist eine Straftat, die in der Regel auf Strafantrag verfolgt wird (§ 33 KUG). Die Vorausgesetzt ist zu fragen, ob Bildnisse verbreitet worden sind oder nicht. Ob diese Bildnisse schon gelöscht sind, spielt dafür keine Rolle.

    Die heimliche Aufnahme von Fotos könnte ebenfalls schon eine Straftat bedeuten (§ 201a StGB), wenn dadurch der höchstpersönliche Lebensbereich verletzt wurde.

    Mangels Details zum Sachverhalt kann ich Ihre Frage nicht gezielt bzw. besser beantworten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #238

    Antwort zu #236 (Mittwoch, 09 Juni 2021 18:15)

    Hallo,

    mir ist keine Vorschrift bekannt, wonach es erlaubt wäre, dass Privatpersonen Sie diesbezüglich filmen dürfen. Ob damit aber auch ein Verstoß gegen das Bildnisrecht einhergeht, vermag ich nicht festzustellen, da ich weder die Aufnahme, noch den Zweck der Aufnahme kenne.

    Ihnen bleibt es jedenfalls umbenommen, das nächste Mal zu anzuhalten und nachzufragen, warum sie gefilmt werden. Sollte ein unberechtigter Grund vorliegen, sollten Sie die Polizei rufen, damit diese zumindest die Täterpersonalien feststellt, damit Sie die Möglichkeit haben, zivilrechtliche Ansprüche durchzusetzen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #239

    Stefan (Montag, 02 August 2021 15:05)

    Guten Tag Herr Nelke,

    am Wochenende war ich auf einer öffentlichen Toilette und die Tür konnte nicht zugemacht werden, sodass ich bei offener Tür mein Geschäft verrichten musste. Es kam jemand mit Handy rein und ich weiß nicht, ob er Fotos oder ein Video gemacht hat. Gilt bei offener Tür auch der §201 a StGB? Und was kann ich tun, wenn die Aufnahmen weiterverbreitet werden? Kann ich bei einer Verbreitung auch gegen denjenigen vorgehen, der mir die Aufnahme gezeigt hat und muss dieser Auskunft darüber geben, von wem er die Aufnahmen hat?
    Vielen Dank im Voraus

    Mit freundlichen Grüßen
    Stefan

  • #240

    Jenni (Freitag, 27 August 2021 06:08)

    Guten Tag,
    Mein ex Partner hat mich während unserer Beziehung diverse Male in Streitsituationen im Wohnzimmer gefilmt. Er weigert sich diese zu löschen und möchte sie als ‚Beweis‘ wie ich mich aufführe, behalten. Da er mich mehrmals körperlich bedroht und mich auch einmal verletzt hat, wofür es zeugen gibt. Überlege ich ihn ebenfalls wegen unerlaubter Videoaufnahmen in meinem Wohnzimmer anzuzeigen. Was sind da meine Rechte und wie stehen die Chancen auf Erfolg?

  • #241

    Antwort zu #239 (Dienstag, 31 August 2021 10:22)

    Hallo Stefan,

    natürlich darf jemand auf dem stillen Örtchen nicht aufgenommen werden, selbst wenn die Türe offen steht. §201 a StGB ist einschlägig.

    Sofern Sie in der Tat einmal über etwaige Aufnahmen stoßen sollten, können Sie von dem Verbreiter nicht nur Unterlassung, Löschung und ggf. Schadensersatz verlangen, sondern er hat Ihnen auch mitzuteilen, von wem und wie er diese Aufnahmen bezogen hat.

    Das nächste Mal sollten Sie an Ort und Stelle aber die Polizei rufen, wenn Ihnen eine Situation verdächtigt erscheint. Da jene Täter in der Regel unbekannt sind und auch unbekannt bleiben, kann nur die Polizei an Ort und Stelle die Identität des Täters feststellen. Bei offensichtlichen Aufnahmen ist die Polizei auch gehalten, den Täter an Ort und Stelle zur Löschung der Aufnahmen zu bewegen. Letzteres wird leider aber eher selten veranlasst.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #242

    Antwort zu #240 (Dienstag, 31 August 2021 10:26)

    Hallo Jenni,

    eine Anzeige könnte sicherlich helfen, doch ist das ungewollte Aufnehmen von Personen ersteinmal nicht strafrechtlich relevant, sofern damit die Intimssphäre nicht verletzt wird. Bei Ihnen handelt es sich sicherlich um einen Grenzfall.

    Viel wichtiger als das wäre es aber, Ihre zivilrechtlichen Ansprüche geltend zu machen und in diesem Sinne auf eine Löschung (o.ä.) zu bestehen. Ihr Ex durfte diese Aufnahmen nach Ihren Schilderungen nicht erstellen. Bei Gericht können diese in der Regel ohnehin nicht zu Beweiszwecken vorgelegt werden, weswegen es auch keinen berechtigten Grund gibt, diese Aufnahmen nachzuhalten.

    Diese zivilrechtlichen Ansprüche verfolgt die Polizei für Sie nicht. Dies müssen Sie selbst tun. Ich kann Ihnen nur anraten, auf professionelle Hilfe zu setzen und sich eines Anwalts oder einer Anwältin zu bedienen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #243

    Nobody4 (Montag, 10 Januar 2022 16:01)

    Guten Tag,

    Ein Bekannter hat mir im Vertrauen erzählt, dass er heimlich die Hintern von Mädchen seiner Klasse im Sportunterricht gefilmt hat. Ob dies stimmt kann ich nicht bestätigen, wäre dies jedoch strafbar, wenn er die Aufnahmen nicht veröffentlicht hat und falls ja, werden die Opfer dann benachrichtigt?

    Vielen Dank für die Antwort
    LG

  • #244

    Antwort #243 (Mittwoch, 12 Januar 2022 13:58)

    Hallo,

    auch ohne Verbreitung könnte eine Strafbarkeit vorliegen, z.B. nach § 184k StGB. Hierbei wäre aber jedes einzelne Foto zu prüfen. Wenn gegen den Täter ermittelt wird, werden die Opfer, sofern sie ausfindig gemacht werden, wahrscheinlich informiert werden.

    Unabhängig von der Strafbarkeit stehen den Opfern aber zivilrechtliche Ansprüche zu.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #245

    Jenny (Sonntag, 24 April 2022 21:53)

    Guten Tag,
    Mir wurde ein Video einer sexuellen Handlung geschickt und die gefilmte Frau wusste nichts davon. Ich habe sie mittlerweile darüber informiert. Nun möchte sie gerne das Video als Beweis. Darf ich es ihr schicken ohne mich selber strafbar zu machen?

    Vielen Dank für Ihre Antwort!
    LG

  • #246

    Aurelia (Montag, 02 Mai 2022 08:41)

    Guten Tag, mein Nachbar belästigt mich seit mehrere Monaten mit zum Beispiel Luftrauslassen vom Reifen, Stromsicherungen rausgedreht (auch vom Tiefkühlschrank und alles ist kaputt gegangen). Alle Vorfälle wurden von der Polizei registriert. Ich überlege eine mini Kamera im abgeschlossenem Schrank mit Cloud Speicherung zu installieren. Zu diesem Schrank dürfen nur ich, der Nachbach der von mir unter dem Verdacht steht und die Stromfirma die einmal im Jahr zu Ablesung kommt. Könnte ich da die Video mit einem Anzeige benutzen? Danke und viele Grüsse Aurelia

  • #247

    Antwort zu #245 (Mittwoch, 04 Mai 2022 23:32)

    Sehr geehrte Jenny,

    wenn auf dem Video nur die Frau, die das Video haben möchte, abgebildet ist, dann halte ich die Weitergabe für unbedenklich. Selbst wenn auch andere Dritte abgebildet sind, halte ich die Weitergabe für gerechtfertigt, wenn die Frau das Video benötigt, um z.B. zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen oder Strafanzeige zu erstellen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #248

    Antwort zu #246 (Mittwoch, 04 Mai 2022 23:37)

    Sehr geehrte Aurelia,

    bei versteckten Kameras bin ich immer vorsichtig. Es ist schwierig zu sagen, was hier schon erlaubt und noch verboten ist. Dies ist im Einzelfall zu ermitteln. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass Sie berechtigten Interessen nachgehen, was durchaus aber auch anders beurteilt werden kann. Entscheidend dürfte sicherlich auch sein, wie massiv diese "Angriffe" sind.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #249

    Thea (Dienstag, 22 November 2022 14:04)

    Hallo, auf der Schultoilette habe zwei Mädchen aus meiner Klasse ein be real gemacht und gerade als ich weg gehen wollte haben sie die Kamera auf mich gerichtet und so bin ich jetzt komplett erkennbar auf diesem Bild. Das mädchen hat das Photo sofort hochgeladen ohne es mir zu zeigen oder mich zu fragen. Danach habe ich ihr mehrfach gesagt sie solle es bitte löschen, aber sie meinte das würde sie nicht tun. Jetzt ist dieses Bild für jeden ihrer in be real enthaltenen Kontakte sichtbar.
    Was kann ich jetzt tun, damit sie es runter nimmt? (Rechtlich)
    Viele Grüße
    Thea

  • #250

    Maria (Mittwoch, 07 Dezember 2022 10:50)

    Hallo guten Tag,
    eine Frage ich möchte eine Strafanzeige gegen 1Person stellen, welche mich heimlich gefilmt hat und das Material an mehrere Stellen weitergeleitet bzw. dort vor geführt hat...wie gehe ich am besten vor ?
    Vielen Dank
    Freundliche Grüße
    Maria

  • #251

    Antwort zu #249 (Freitag, 09 Dezember 2022 16:49)

    Sehr geehrte Thea,

    Sie haben den Anspruch, es von der Plattform löschen lassen. Dafür können Sie sich an die Plattform wenden. Das Mädchen können Sie abmahnen oder anwaltlich abmahnen lassen und zur

    Unterlassung
    Löschung
    Auskunft, wo es noch hochgeladen wurde,
    Zahlung von Anwaltskosten

    auffordern. Wenn Sie sich eines Anwalt bedienen, wird sich der Anwalt um all dies kümmern können.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #252

    Antwort zu #250 (Freitag, 09 Dezember 2022 16:51)

    Hallo Maria,

    gehen Sie zur Polizei, stellen Sie dort den Strafantrag und führen Sie auch die Beweise an. Um weitergehende Ansprüche (siehe Antwort zu #249I geltend zu machen, sollten Sie die Anwältin oder den Anwalts Ihres Vertrauens aufsuchen.


    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #253

    DirkP (Montag, 12 Dezember 2022 06:05)

    Guten Morgen.
    Meine Tochter (24) und ihre Freundin (Mitarbeiterin des Studios in ihrer Freizeit) wurde gestern im Fitenss Studio von 2 Kindern gefilmt.
    Diese Kinder (minderjährig) waren mit ihren Vätern da.
    Nach einem Anruf beim Gechäftsführer wurde die Sache mündlich geklärt, keine Einsicht.
    Sollte das am nächsten Wochenende wieder passieren, kann man dann die Polizei anrufen, dass sie vor Ort die Anzeige aufnehmen oder muss man das später auf der Wache machen, falls man die Personalien bekommt?
    Mit freundlichen Grüßen
    DirkP

  • #254

    Alexandra Zimmermann (Donnerstag, 12 Januar 2023 13:58)

    Guten Tag,
    Jemand besitzt unerlaubt Fotos von meinem Kind. Woher diese Person die Fotos hat, weiss keiner. Kann ich die Person anzeigen und erzwingen, die Fotos zu löschen?

  • #255

    Antwort #253 (Freitag, 13 Januar 2023 00:10)

    Sehr geehrter Dirk,

    man kann die Polizei hinzuziehen und diese kann nicht nur die Personalien aufnehmen, sondern auch noch vor Ort und Stelle darauf hinwirken, dass die Aufnahmen gelöscht werden. Aufgabe der Polizei ist es nämlich auch, Gefahren von "Individualrechtsgütern" abzuwenden. Zumindest bei offensichtlichen Rechtsverletzungen wird da schon gerne weitergeholfen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #256

    Antwort zu #254 (Freitag, 13 Januar 2023 00:12)

    Sehr geehrte Frau Zimmermann,

    pauschal kann ich das leider nicht beantworten. Ich müsste wissen, wer diese Person ist, was es für Bilder sind, etc. Es steht Ihnen natürlich zu, Anzeige bei der Polizei zu stellen und ihn zur Löschung, u.a. aufzufordern. Ob aber ein strafbares Verhalten vorliegt oder Ihr Kind zivilrechtliche Ansprüche hat, vermag ich nicht zu beurteilen, ohne den Sachverhalt genau zu kennen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #257

    Zimmermann (Samstag, 28 Januar 2023 22:10)

    Guten tag
    Ich hatte ein Auto verkauft der käufer hat heimlich bilder von mir und meiner kleinen tochter (2) am Auto gemacht.es kann zufällig raus das dieses Auto wieder verkauft wird online mit den Bilder im netz wo ich und tochter deutlich drauf zusehen sind. Anzeige habe ich gemacht und nach mehrfacher anschreiben wurde die anzeige gelöscht. Kann ich trotzdem klagen deshalb sollte ich ein anwalt nehmen. Meine Tochter sollte nie ins netz . Mfg

  • #258

    Antwort zu #258 (Dienstag, 31 Januar 2023 09:54)

    Sehr geehrte/r Frau/Herr Zimmermann,

    Ihnen stehen natürlich noch weitere Rechte zu. Sie können die Unterlassung verlangen. Im Wege der Auskunft hat die Gegenseite zu benennen, wo die Fotos überall hochgeladen worden sind. Eventuell steht Ihnen auch Schadensersatz zu. Hierfür müsste ich die Einzelheiten des Falls näher kennen. Wenn Sie sich eines Anwalts bedienen, hat die Gegenseite Anwaltskosten zu erstatten.

    Daneben steht es Ihnen frei, den Sachverhalt zur Anzeige zu bringen.

    Wenn Sie möchten, kann ich Ihre Angelegenheit gerne kostenfrei ersteinschätzen. Nehmen Sie dazu einfach Kontakt zu mir auf.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #259

    Karan (Dienstag, 28 Februar 2023 19:05)

    Hallo,

    ich hatte Gäste, diese waren etwas länger da als die normale Ruhezeit (wir haben Abends gemeinsam einen Film geguckt), anstatt, dass die Nachbarin hoch kommt und klingelt und uns mitteilt, dass die TV-Lautstärke zu viel Sie ist , hat Sie an Ihrer Tür gewartet bis meine Gäste nachhause gehen und ein Video von Ihnen gemacht. Meine Gäste haben ganz klar betont, dass Video zu löschen, allerdings hat Sie gesagt, Sie weiß dass Sie das nicht darf und es trotzdem machen muss als Beweis für die Verwaltung.

    Was können wir tun um Sicherzustellen, dass die Bilder gelöscht werden, auch habe ich sorge, dass wir gestalkt werden von unserer Nachbarin.

    Vielen Dank!

  • #260

    Antwort zu #259 (Donnerstag, 02 März 2023 15:42)

    Hallo,

    ich und/oder Ihren Gästen steht die Löschung und auch Unterlassung der Videoaufnahmen zu, wenn Sie und/oder die Gäste gefilmt worden sind. Wenn Sie sich eines Anwalts bedienen, hat die Gegenseite die Kosten auch zu erstatten.

    Im Übrigen beweisen diese Videos ja nur, dass Gäste aus Ihrer Wohnung herausgegangen sind, aber nicht, dass es zur Ruhestörung kam. Wie auch immer: selbst dann wäre es nicht erlaubt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #261

    Ragin (Freitag, 24 März 2023 20:50)

    Ein Kollege von mir zeigt irgendwelche Fotos von mir, die vor 25 Jahren entstanden sind im Kollegenkreis herum. Ich habe die Fotos noch nicht gesehen und möchte aber nicht, dass von mir Fotos herumgezeigt werden. Ich habe in dieser Firma schon Mobbing erlebt. Und genau dieser Kollege hat mir gegenüber schon 2x erwähnt, dass sie es beim Bund geschafft hätten, einen Vorgesetzten hinauszumobben.

  • #262

    Antwort zu #261 (Montag, 27 März 2023 20:16)

    Hallo,

    also das öffentliche Zurschaustellen von Fotos ist verboten. Jenachdem, was es für Fotos sind, kann dies auch für kleiner Kreise gelten. Wenn es sich gar um Mobbing handelt, dann ist es in jedem Fall nicht erlaubt.

    Ihr erster Gang sollte zu dem Kollegen und/oder zu Ihrem Vorgesetzten gehen. Oft kann dies schon einiges bewirken.

    Gegen den Kollegen können Sie auch danach vorgehen, falls Sie beim Arbeitsgeber auf Unverständnis treffen. Natürlich sollten Sie sich nicht allzu lange Zeit lassen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #263

    Djordjevic Zoran (Samstag, 13 Mai 2023 01:02)

    Sozial Arbeiterin hat meine Wohnung nämlich one meine Frau Erlebnis One zu fragen meine Wonug fotografieren .

  • #264

    Antwort zu #263 (Dienstag, 16 Mai 2023 08:01)

    Sehr geehrter Herr Zoran,

    das könnte nicht erlaubt sein, wobei hier zu fragen ist, warum Sie dies tat. Eventuell liegen berechtigte Interessen vor, z.B. weil Sie etwas dokumentieren musste. Allerdings bin ich der Meinung -was man auch ggf. anders sehen kann-, dass selbst in diesem Falle die Sozialarbeiterin als Zeugin über den Zustand der Wohnung aussagen könnte. Fotos wären dann nicht erforderlich.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #265

    Praxis (Samstag, 27 Mai 2023 12:42)

    Hallo, in meiner Praxis kam letzten ein Patient und verlangte lauthals seinen Zahnersatz. Er hatte die Arbeitz abgebrochen und diese wartete auf ihn. Da allerdings noch nicht gezahlt wurde, konnten wir sie ihm nicht aushändigen. Nun ist er serh laut geworden, bedrohte alle und beschimpfte mich. Ich merkte, wie es eskaliert und sagte ihm laut, er solle sofort die Praxis verlassen und er drohte damit hier alles kleinzuschlagen und brüllte umher. Ich griff zum Handy und informierte, dass ich nun filmen würde und er bitte gehen solle. Da griff er mich plötzlich an und versuchte mir das Handy wegzunehmen. Später kam noch die Polizei. Meine Frage ist nun, da ich Strafanzeige in mehreren Punkten stelle, wie verhält es sich mit Filmen bzw ton (bild nicht wirklich überall drauf). Kann ich das erwähnen in der Anzeige oder bekomme ich da Ärger? Ich habs in erster Linie getan um ihn auszubekommen, als Schutz und in zweiter Instanz ist es nützlich, falls die Polizei was anderes von ihm hört. Ich habe nicht vor dies zu veröffentlichen, sondern danach zu löschen. Wenn ich es nicht erwähne, so wird der Täter dies als Körperverletzung zugrunde legen. Würde ihm lieber zuvorkommen. Was meinen Sie

  • #266

    Antwort zu #265 (Dienstag, 30 Mai 2023 12:34)

    Hallo,

    Ihr Vorgehen lässt sich unterschiedlich bewerten. Ein absolut rechtssichere Antwort gibt es nicht. Ich selbst bin aber der Meinung, dass Ihnen nichts vorgeworfen werden kann. Sie hatten nämlich nicht nur ein berechtigtes Interesse, sondern Sie hatten vorher auch darauf hingewiesen, dass nunmehr gefilmt werden. Von einer heimlichen Aufnahme kann keine Rede sein.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #267

    Hobbyfilmer (Freitag, 01 September 2023 01:25)

    Hallo,

    ich habe in meiner Schulzeit vor ca. 15 Jahren bei Schulveranstaltungen, Schultagen außerhalb des eigentlichen Unterrichts, Wandertagen, Partys, Studienfahrten etc. Filmaufnahmen erstellt und bin gerade dabei, daraus einen Film zusammenzustellen. Eine schriftliche Einwilligung einzelner Personen wurde damals nicht eingeholt, die verwendeten Aufnahmen sind aber offen und nicht heimlich entstanden und zeigen keinerlei peinliche oder kompromittierende Situationen. Da es sich jedoch bei der Filmbearbeitung um ein reines Hobby handelt, an dem ich nichts verdiene, möchte ich vermeiden, mich deswegen mit Rechtsstreitigkeiten herumschlagen zu müssen. Ist es überhaupt rechtlich ratsam und möglich, diesen Film im Rahmen eines Abiturjahrgangtreffens zu zeigen oder ist es besser, ihn nur privat an einzelne Personen abzugeben, die auf dem Film zu sehen sind? Sollte ich bei letzterer Option darauf hinweisen, dass eine Verbreitung ohne meine Kenntnis oder gar Veröffentlichung in sozialen Netzwerken nicht gestattet ist? Eine Unkenntlichmachung einzelner Personen scheidet leider aus, da ich bei geschätzt 500-1000 zu erkennenden Personen auf dem Film (Schüler+Lehrer+zufällige Passanten) sonst das gesamte Filmkunstwerk zerstören müsste. Was kann ich sonst noch tun?

    Vielen Dank und viele Grüße

  • #268

    Antwort zu #267 (Freitag, 01 September 2023 03:10)

    Hallo,

    natürlich wäre es am besten, sämtliche Einwilligungen eingeholt zu haben. Dies ist aber in Ihrem Fall einfach unrealistisch. Das Problem ist, dass ich auch nicht zielgerichtet antworten kann, weil ich die Aufnahmen nicht kenne. Gerne vermittle ich aber das theoretische Wissen. Vlt. hilft es schon.

    Grundsätzlich gilt: Je fokussierter, größer, präsenter, etc. eine Person auf den Aufnahmen ist, desto eher ist deren Einwilligung erforderlich. Ist eine Person nur im Hintergrund des Geschehens, gilt Sie als Beiwerk. Eine Einwilligung bedarf es in diesem Falle nicht. Für öffentliche Veranstaltungen gilt, dass deren Teilnehmer derartige Videos und deren Verbreitungen zu dulden haben, wenn nicht ausnahmsweise berechtigte Interessen dagegensprechen. Hierbei dürfen auch einzelne Personen grundsätzlich fokussiert dargestellt sein, sofern Sie für die übrigen Teilnehmer repräsentativ sind.

    Ob Sie das Videomaterial nur an Ausgewählte weitergeben oder im Internet macht rechtlich nur einen Unterschied, wenn das Video fremde Persönlichkeitsrechte schwerwiegend verletzt, wobei die Reichweite der Verbreitung auch ein Kriterium hierfür sein kann.

    Was Sie noch tun können, weiß ich nicht. Ich bin kein Cutter und weiß nicht, welche technischen Maßnahmen es überhaupt gibt. Das tut mir leid.

    Letztendlich kann ich hier nur theoretisches Wissen vermitteln. Gerade in Ihrem Fall ist mir Näheres ohne weitere Kenntnis leider nicht möglich. Ich bitte um Verständnis.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #269

    Hobbyfilmer (Freitag, 01 September 2023 10:17)

    Hallo, Herr Nelke,

    vielen Dank schon einmal für Ihre Antwort. Mir ist klar, dass die konkrete Beurteilung immer im Einzelfall erfolgen muss und Sie deswegen nur theoretische Hinweise geben können. Die Frage danach, was ich noch tun kann, scheint unklar formuliert gewesen zu sein. Sie bezog sich darauf, was ich rein rechtlich gesehen noch tun kann, um das Risiko zu minimieren, Unterlassungserklärungen zu erhalten.

    Eine Frage hätte ich jedoch noch: würden Sie Schulausflüge, Privatpartys mit ca. 20 Personen und den gemeinsamen Aufenthalt im Klassenzimmer als öffentliche Veranstaltung i. S. d. Persönlichkeitsrechts werten?

    Vielen Dank und viele Grüße

  • #270

    Mary guff (Freitag, 01 September 2023 14:30)

    Meine Chefin hat vor paar Wochen ungefähr von mir ein oder paar Bilder gemacht aus einem Mietwagen mit dem sie unterwegs war wie ich auf meinen Bus warte nach Feierabend genau weiß ich das nicht wie viele Bilder sie besitzt oder gemacht hat ich weiß nur das meine alte Mitarbeiterin von meiner Chefin gehört hat das sie paar Bilder von mir gemacht hat und besitzt
    Da ich da auch nicht mehr arbeiten tue. möchte ich wissen was ich machen kann

  • #271

    Antwort zu #269 (Samstag, 02 September 2023 21:22)

    Sehr geehrter Herr Hobbyfilmer,

    es gibt ein schönes Urteil, dass nennt sich "BGH-Mieterfest". Das Urteil des BGH vom 8.4.2014 - VI ZR 197/13 lautet kurz zusammengefasst wie folgt:

    Die Klägerparteien, ein Ehepaar, waren Mieter einer Wohnung in einer Wohnungsbaugenossenschaft. Die Beklagte war die Herausgeberin einer Informationsbroschüre für die Mitglieder der Genossenschaft. In der Broschüre wurde über ein Mieterfest berichtet, das die Genossenschaft veranstaltet hatte. Dabei wurde auch ein Foto abgedruckt, auf dem die Klägerinnen erkennbar zu sehen waren. Die Klägerparteien verlangten von der Beklagten, die Verbreitung des Fotos zu unterlassen, ihnen eine Entschädigung zu zahlen und ihnen die Abmahnkosten zu erstatten.

    Der BGH wies die Revisionen zurück und bestätigte die Urteile der Vorinstanzen, die die Klage abgewiesen hatten. Er entschied, dass die Veröffentlichung des Fotos nicht gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder das Recht am eigenen Bild verstieß, weil das Foto ein Ereignis der Zeitgeschichte darstellte, das von allgemeinem gesellschaftlichen Interesse war. Das Mieterfest sei eine öffentliche Veranstaltung gewesen, an der die Klägerinnen freiwillig teilgenommen hätten. Die Beklagte habe mit der Broschüre keine kommerziellen Zwecke verfolgt, sondern lediglich über die Aktivitäten der Genossenschaft informiert.

    Ich bin deswegen geneigt, Ihre Frage mit ja zu beantworten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #272

    Antwort zu #270 (Samstag, 02 September 2023 21:35)

    Hallo,

    ich gehe von Folgendem aus: Sie dürfen die Unterlassung, Sie heimlich zu fotografieren, und auch die Löschung der Bilder verlangen. Außerdem stehen Ihnen Auskünfte zu, z.B was mit den Fotos getan wurde. Wenn Sie sich eines Anwalts bedienen, muss die Gegenseite Ihre Kosten erstatten. Allerdings beachten Sie, dass Sie im Zweifel die heimlichen Fotoaufnahmen zu beweisen haben. Eventuell könnte das ein Problem werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #273

    Axel (Freitag, 17 November 2023 17:54)

    Werter Herr Nelke, darf ein Grundstückseigentümer Familienangehörige die Erlaubnis erteilen fremde auf dem eigenen Grundstück zu fotografieren oder darf nur der Eigentümer selbst Bildaufnahmen anfertigen? Viele Grüße

  • #274

    Antwort zu #273 (Dienstag, 21 November 2023 08:50)

    Werter Axel,

    grundsätzlich gilt, dass jede Person selbst bestimmen darf, ob fotografiert wird oder nicht. Wo diese Fotos entstehen ist eher nebensächlich. Wichtig ist, dass die Betroffenen eingebunden werden. (Es gibt aber aus Ausnahmen.)

    Die Frage nach dem Grundstückeigentümer ist daher eigentlich nur nebensächlich. Es gibt ein sogenanntes Hausrecht, dass dem Eigentümer gewisse Rechte einräumt, z.B. Verhaltensweisen an Dritte, die sich auf seinem Grundstück befinden, zu richten. Aber auch hier gilt, dass diese Verhaltensweisen nicht unangemessen oder gar diskriminierend sein dürfen.

    Auch hier ist eine konkrete Antwort für mich sehr schwierig, da ich nicht den Einzelfall kenne.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #275

    Axel (Freitag, 24 November 2023 19:31)

    Werter Herr Nelke, vielen Dank für Ihre kompetente Antwort, die mir weitergeholfen hat. Viele Grüße

  • #276

    Gerd (Dienstag, 05 Dezember 2023 16:25)

    Hallo Herr Nelke,
    ich bekomme Bauchschmerzen, wenn ich auf YouTube Videos sehe, in denen fremde Personen ohne ihr Wissen gefilmt wurden, und die Kanalbetreiberin diese Leute als asoziale Diebe und Einbrecher bezeichnet, weil sie aus 300 m Entfernung mit einem starken Zoom meint zu erkennen, dass diese rechtswidrig in einem leerstehenden Haus ein- und ausgehen. Dabei hat sie weder zu den Leuten, noch zum Haus einen Bezug.
    Bei näherer Betrachtung sahen die Leute aus wie Verwandte oder Bekannte des Verstorbenen, die nichts zu verbergen hatten und sich dort berechtigt Kleinigkeiten rausholten.
    In einem anderen Video wird ein Waldbesucher für die Community über 19 min. lang als Sexualstraftäter aufgebaut, weil die Kanalbetreiberin behauptete, er hätte ihr Angst gemacht. Diesen Menschen hat sie ebenfalls heimlich gefilmt und zeigt die Person in ihrem Video.
    Ihre im Wald freistehende Waldhütte überwacht sie mit Wildkameras, die nach eigenen Aussagen an Bäumen befestigt sind, also nicht an der Hütte, woraus man schließen kann, dass sie öffentlichen Raum überwacht, und wohl schon mehr Spaziergänger als Wild gefilmt hat.
    Ich denke, dass dieses Verhalten rechtswidrig ist und suche ein Adresse bei der man solche Vorfälle melden kann. Käme da eine Anzeige im Rahmen des Telemediengesetzes infrage? Die Kanalbetreiberin verdient mit ihrem Kanal Geld.
    Besten Dank für eine Antwort.

  • #277

    Antwort zu #276 (Donnerstag, 07 Dezember 2023 21:17)

    Hallo Gerd,

    grundsätzlich ist es Sache der Betroffenen, derartige Rechte geltend zu machen. Eine Anzeige bei der Polizei steht Ihnen natürlich ebenso frei, wie die Meldung auf Youtube. Ich habe schon Fälle erlebt, da hat die Polizei ordentlich recherchiert und Betroffene ausfindig gemacht, die dann die Möglichkeit hatten, Strafantrag zu stellen.

    Eine Anzeige nach dem TMG? Was meinen Sie? Wenn mit dem Kanal Geld verdient wird und es an einem Impressum fehlt, dann können Sie natürlich der Landesmedienanstalt bescheid geben. Diese wird sich sodann an den Kanalbetreiber wenden und ihn zur Angabe eines Impressums auffordern.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #278

    Jola@85 (Samstag, 13 Juli 2024 01:44)

    Guten Tag Herr Nelke,

    Wohne in einer Eigentumswohnung mit meinen Sohn. Bis dato hat mein Sohn auf den Garagenhof von den anderen Mehrfamilienhaus (nur Eigentümer) gespielt, bobycar gefahren. An den Tag waren mehrere kinder am Spielen und da sie bei mir in Haus wohnen. Unser "Nachbarn " haben mut uns Normalität uns gesprochen fanden es schön das die Kinder draußen spielen.
    Wir wussten bis jetzt nicht das es deren Grundstück ist und wir nur Zugang zu unseren Geragen haben.

    Jetzt habe ich eine Email von meine Verwalter bekommen mit einen Foto. Das Foto wurde heimlich von einen Waschraum aus den Keller gemacht und nur die Gesichter verpixelt. Dieses Foto wurde von Nachbarn an seinen Verwalter geschickt und dann zu unseren.

    Kann man da rechtlich was machen???

  • #279

    Antwort zu #278 (Donnerstag, 18 Juli 2024 15:42)

    Sehr geehrte Jola,

    das Anfertigen und Verschicken des Fotos halte ich für rechtswidrig. Ihnen bzw. Ihrem Kind dürften daher die oben bezeichneten Ansprüche zur Seite stehen mit Ausnahme des "Schmerzensgeldes". Insoweit kann ich keine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung erkennen.

    Wegen des Spielens im Hof kann ich Ihnen keine Antwort liefern. Dafür kenne ich die Umstände und auch das Rechtsgebiet zu schlecht. Ich denke einmal, dass hier "die Musik im sogenannten "Wegerecht" spielen" könnte, wenn ein solches überhaupt besteht.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #280

    Jens Wulff (Freitag, 18 Oktober 2024 15:44)

    Sehr geehrter Herr Nelke
    Ich bin an die 60jahre alt und eine 18 jährige Frau wollte, dass ich Ihr ein Nacktbild, ohne irgendwelche Handlungen Ihr schickt und jetzt droht mir der Anwalt von Ihr.
    Jetzt habe ich bereits 1000,00 € bezahlt
    Was soll ich tun?

  • #281

    Norbert Roth (Sonntag, 10 November 2024 17:42)

    Grüß Gott Herr Nelke,
    ich wurde im November 2023 bei einer Veranstaltung Opfer einer gefährlichen Körperverletzung, weil ich von einem mir unbekannten Mann und einer unbekannten Frau tätlich grundlos angegangen wurde. Ich habe die Polizei angerufen, aber sie kam nicht.
    Im Juni 2024 habe ich die Täterin bei einer einer anderen Veranstaltung die Frau wiedererkannt und zur Tat und Personalien befragt. Aber sie leugnete die Tat und auch am Tatort gewesen zu sein. Ich habe deshalb ein Foto heimlich von ihr gemacht und der Polizei geschickt. Mein Anruf bei der Polizei wurde nicht ernst genommen und sie kam auch diesmal nicht. Deshalb habe ich das Foto kurz bei Facebook veröffentlicht. Ein paar Tage später auf der selben Veranstaltung (Kirchweih) habe ich beide (Täter und Täterin) gesehen. Der Mann bedorhte mich, indem er an mich mit geballten Fäusten herantrat. ich entfernte michf deshalb. Wenig später machte ich mich auf den Nachhauseweg. Auf einer Fußgängerbrücke über eine Autobahn bemerkte ich plötzlich, daß mich das Täterpaar im kurzem Abstand verfolgten. Andere Menschen waren nicht zu sehen und das Fest (Musik) war noch voll im Gange. Ich versteckte mich am Bahnhof! Ich rief die Polizei an, aber sie interessierte sich auch diesmal nicht! Aufgrund des Fotos wurde ich vom Anwalt der Täter angeschrieben und es wurden ca. 6.500 Euro verlangt! Danach kam es zu einer Gewaltschutzklage und ich wurde verurteilt, weil ich am Mehrfamilienhaus, in dem die Täterin wohnte, war, um die Adresse und die der Nachbarn zu bestäigen. 2 Nachbarn bestätigten, daß ich zweimal an diesem Haus war.

  • #282

    Antwort zu #280 (Montag, 18 November 2024 09:06)

    Sehr geehrter Herr Wulff,

    Sie sollten ggf zur Polizei gehen. Es handelt sich um eine Erpressung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #283

    Antwort zu #281 (Montag, 18 November 2024 09:10)

    Sehr geehrter Herr Roth,

    auch wenn ich verstehen kann, wieso Sie dies taten, muss ich Sie aber leider darauf hinweisen, dass die Veröffentlichung nicht getattet war. Ich gehe nicht davon aus, dass Sie 6.500 € Schadensersatz zahlen müssen, weil der Betrag wohl überzogen sein dürfte. Gleichwohl handelt es sich um eine Persönlichkeitsrechtsverletzung und Sie haben sich angreifbar gemacht.

    Was die Gewaltschutzsache angeht: das halte ich für unrechtmäßig! Sie haben ja nichts getan.

    Insgesamt sollten Sie sich ggf. einen Rechtsanwalt zur Seite stellen, der Sie vertritt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt