Die Nebenklage im Strafrecht ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Rechtssystems. Sie ermöglicht es Opfern von Straftaten, sich aktiv am Strafverfahren zu beteiligen und ihre Interessen zu vertreten. Wann eine Nebenklar in Betracht kommt, welche Vorteile Sie bietet und was zu beachten ist, finden Sie auf dieser Seite.
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Sie sind Opfer einer Straftat oder ein naher Angehöriger? Sie wollen Einfluss auf die Bestrafung des Täters nehmen? - Wenn Sie eine rechtliche Ersteinschätzung benötigen, dann können Sie uns gerne kontaktieren. Unsere Ersteinschätzung ist unverbindlich und für Sie vollkommen kostenlos!
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Das Wichtigste in Kürze:
Opfer bestimmter Straftaten haben das Recht als Nebenkläger gegen ihren Schädiger im Strafverfahren aufzutreten. Damit wird dem Opferschutz Rechnung getragen, denn der Gesetzgeber geht davon aus,
das Opfer bestimmter Straftaten ein besonderes Interesse an der Strafverfolgung des Täters haben. Durch die Nebenklage werden Opfer als Beteiligte des Strafverfahrens umfassend in den Prozess
involviert.
Nur Delikte die sich gegen die Person des Opfers richten und geeignet sind, diese körperlich oder seelisch schwer zu
beeinträchtigen, sind nebenklagefähig. Dazu zählen:
Grundsätzlich ist die Nebenklage für Opfer zulässig. Wurde das Opfer jedoch getötet, so steht das Nebenklagerecht den nächsten Angehörigen, wie Ehegatten und Lebenspartnern, Eltern, Kindern und Geschwistern zu (siehe § 395 StPO).
Da das Opfer durch die Nebenklage an dem Strafprozess beteiligt wird, können Informationen aus erster Hand in Erfahrung gebracht werden.
Das Informationsinteresse des Nebenklägers wird umfassend abgedeckt!
Hierzu gehört, dass der Nebenklägeranwalt Akteneinsicht in die Ermittlungsakte nehmen kann. Zudem werden Nebenkläger sämtliche Entscheidungen des Gerichts einschließlich des Urteils zugestellt und sie können an den Verhandlungstagen stets teilnehmen, auch wenn diese nicht öffentlich sind. Auf diese Weise können detailierte Informationen über den Tathergang und ggf. auch die Motive des Täters in Erfahrung gebracht werden.
Nebenkläger haben das Recht, Einfluss auf den Strafprozess zu nehmen!
Daneben können Nebenkläger als Beteiligte auch Einfluss auf den Strafprozess nehmen. Hierzu stehen ihnen folgende Rechte zu (siehe § 397 StPO):
Schadensersatz hat mit der Nebenklage grundsätzlich nichts zu tun. Ein Schadensersatzanspruch muss neben der Nebenklage aktiv geltend gemacht werden. Hierzu bietet sich im Strafverfahren der sogenannte Adhäsionsantrag (oder auch "2-in-1 Verfahren") an.
Wird der Angeklagte verurteilt, muss er auch die Rechtsanwaltskosten des Nebenklägers tragen (siehe § 472 StGB).
Unter bestimmten Umständen werden die Kosten jedoch ganz oder teilweise von Dritten übernommen:
Einige Rechtschutzversicherungen bieten mitlerweile auch eine Vertretung in Nebeklagesachen an. Am besten halten Sie daher mit Ihrer Versicherung Rücksprache.
Bei dem Weissen Ring handelt es sich um einen Verein, der Opfer von Straftaten unterstützt. Bei Mittellosigkeit besteht die Möglichkeit dort einen Scheck in Höhe von 150 € für
die anwaltliche Erstberatung zu erhalten. Zudem übernimmt der Weisse Ring auf Anfrage auch die Kosten der Opfervertretung.
Bereits im Ermittlungsverfahren ist dem Opfer eines schweren Verbrechens gegebenenfalls ein Anwalt als Nebenklägervertreter auf Staatskasse beizuordnen (siehe § 397 a StPO). Dazu zählt auch eine schwere Körperverletzung. Hierbei spielen die wirtschaftlichen Verhältnisse des Opfers keine Rolle.
Eine Beiordnung kann auch dann erfolgen, wenn das Opfer bedürftig ist und seine Interessen nicht selbst wahrnehmen kann oder eben Interessenvertretung nicht zumutbar erscheint (siehe § 397 a StPO). Dies wird zum Beispiel dann angenommen, wenn das Opfer aufgrund der Straftat psychisch betroffen ist oder die Sache (juristisch) besonders schwierig erscheint.
Sie sind Opfer einer Straftat geworden? Sie wollen den Täter nicht ungeschoren davon kommen lassen? - Wir helfen Ihnen umfassend und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Dabei haben wir natürlich nicht nur die Nebenklage im Auge, sondern auch Ihre weiteren Belange wie die Geltendmachung von Schadensersatz im Strafverfahren oder Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz.
Sprechen Sie uns einfach an, damit wir Ihnen weiterhelfen können!
Bitte beachten Sie, dass trotz sorgfältiger Recherche keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit oder Aktualität, etc. der Informationen übernommen werden kann. Ebenso wird jegliche Haftung ausgeschlossen. Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Die Informationen sind allgemein gehalten, während eine Rechtsberatung sich inhaltlich ganz konkret mit Ihrem persönlichen Anliegen auseinandersetzt. Es ist daher dringend zu empfehlen, dass Sie sich, soweit Sie konkret betroffen sind, unverzüglich mit einem Rechtsanwalt in Verbindung setzten. Stand der Information: Juni 2018.
Nach Prüfung werden wir Ihre Frage beantworten. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Beantwortung Ihrer Rechtsfrage grundsätzlich keine Rechtsberatung ersetzt. Auch hier gilt der Gewährleistungsausschluss. Natürlich freuen wir uns auch über Anmerkungen, Verbesserungsvorschläge und ein Feedback!
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