Was Sie tun können, wenn Ihr Facebook-Konto gesperrt bzw. der Account deaktiviert oder gar gelöscht wurde!


Facebook ist kein rechtsfreier Raum und bei Verstößen gegen die Regeln darf Facebook durchaus Accounts sperren. Dennoch zeigt es sich, dass nicht jede Sperre rechtmäßig ist. Unrechtmäßige Sperren sind aufzuheben, so dass Facebook-Nutzer auf Ihre Profile wieder zugreifen dürfen. Dies ist die Pflicht von Facebook! Auf dieser Seite erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen Facebook ein Benutzerkonto sperren darf und was Benutzer hiergegen tun können, um das Profil wiederherstellen zu lassen. Stöbern Sie für nützliche Tipps einfach durch diese Seite!



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Ihr Facebook-Konto wurde gesperrt? Der Facebook-Support reagiert nicht? Sie wollen Ihre Facebook-Seite wieder haben? - Wenn Sie eine rechtliche Ersteinschätzung benötigen, dann können Sie uns gerne kontaktieren. Unsere Ersteinschätzung ist unverbindlich und für Sie vollkommen kostenlos.

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Das Wichtigste in Kürze:

  • Bei Regelverstößen darf Facebook einen Account sperren.
  • Eine sofortige Sperre des Facebook-Kontos ist in der Regel nur bei schwerwiegenden Verstößen gerechtfertigt.
  • Leichte Erstverstöße sind in der Regel vorher abzumahnen. Erst bei wiederholten Rechtsverstößen darf Facebook den Account dann als letztes Mittel sperren.
  • Bei dauerhaften Accountsperren werden die Profile in der Regel auch gelöscht. Auch behält es sich Facebook vor, gesperrte Nutzer auch auf anderen Plattformen wie facebook.de oder WhatsApp zu bannen.
  • Oft sperrt Facebook die Benutzer aber ohne Vorankündigung aus und Betroffene könen sich dann nicht erklären, wieso ihr Account überhaupt gesperrt wurde. In diesen Fällen liegt es auf der Hand, dass Facebook entweder willkürlich sperrte oder hierzu nicht berechtigt war.
  • Willkürliche Sperrung sind aber nicht erlaubt. Betroffene haben in diesen Fällen den Anspruch, dass Facebook das Profil umgehend wiederherstellt.
  • Hierzu sollten Betroffene sich zunächst selbst an den Facebook -Support wenden und unter Fristsetzung von rund 5 Tagen die Freischaltung einfordern.
  • Reagiert Facebook nicht oder hält es die unberechtigte Accountsperre dennoch aufrecht, sollten Betroffene einen Anwalt hinzuziehen!


Unter welchen Voraussetzungen Facebook ein Konto sperren?

Facebook darf ein Konto sperren, um einen Missbrauch des Profils zu verhindern. Ein Missbrauch liegt bei einem Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen oder die Facebook-Gemeinschaftsstandards.

 

In diesem Sinne sind folgende Verhaltensweisen bzw. Inhalte verboten:

Im Wesentlichen geht es hierbei also darum, dass keine rechtswidrigen Inhalte auf Facebook veröffentlicht werden dürfen.

 

Aber auch wenn ein Verstoß tatsächlich begangen wurde, muss Facebook bei Sperrungen verhältnismäßig reagieren. Sofortige Sperrungen sind zwar bei schwerwiegenden Verstößen erlaubt, bei einfachen Verstößen muss Facebook aber zunächst mildere Maßnahmen ergreifen, bevor es dann zur Vollsperrung des Profils kommt. In diesem Sinne informiert Facebook hierüber selbst wie folgt:

Facebook Konto sperren was tun - Rechtsanwalt Sven Nelke
Quelle: https://www.facebook.com/communitystandards/misrepresentation

Beachte: Auch wenn eine Sperre demnach auf den ersten Blick richtig erscheint, muss sie nicht richtig sein! Beiträge die gesetzlich erlaubt sind, können nämlich nicht ohne Weiteres gegen die Facebook-Regeln verstoßen. Sperrt Facebook einen Beitrag z.B. wegen "Hassrede", so kann die Sperrung dennoch unzulässig sein, wenn die Äußerung von der Meinungsfreiheit gedeckt ist  (siehe z.B. LG Frankfurt, Urteil vom 14.5.18 - 2-03 O 182/18).


"Dein Konto wurde wegen einer Verletzung unserer Nutzungsbedingungen gesperrt" | Was bedeutet das? Welche Konsequenzen muss ich fürchten?

Verstößt ein Facebook-Konto gegen die Nutzungsbedingungen, so kann es vollständig oder teilweise, vorübergehend oder dauerhaft von Facebook gesperrt bzw. gelöscht werden.

• Vor Sperre des Facebook-Accounts erfolgt in der Regel erst eine Abmahnung!

In der Regel wird Facebook zunächst den Account-Inhaber abmahnen. Erst wenn die Rechtsverstöße dann nicht abgestellt werden, wird die Sperrung veranlasst. Nur ausnahmeweise, d.h. bei schwerwiegenden Rechtsverstößen darf Facebook die sofortige Sperrung des Kontos veranlassen.

Facebook kont gesperrt sperre Aussetzen Kündigung gelöscht - Rechtsanwalt Sven Nelke
Quelle: https://www.facebook.com/terms?ref=pf

• Ist das Facebook-Konto gesperrt, können sich Nutzer nicht mehr einloggen und andere die Facebook-Seite nicht mehr besuchen!

Ist ein Facebook-Profil gesperrt bedeutet dies, dass es deaktiviert ist. Nutzer können sich dann nicht mehr über die Facebook-App einloggen. Das Profil ist sodann auch gar nicht mehr sichtbar. Facebook infomiert hierüber wie folgt:

Facebook Konto deaktiviert nicht mehr einloggen einwählen - Rechtsanwalt Sven Nelke
Quelle: https://www.facebook.com/help/103873106370583

• Wurde das Facebook-Konto dauerhaft gesperrt, so wird es  gekündigt und von Facebook sodann auch gelöscht!

Zumindest wenn ein Facebook-Profil dauerhaft gesperrt wurde, wird Facebook das Konto nicht nur sperren, sondern den Account in der Regel auch kündigen und es sodann entfernen, da die Daten sodann nicht mehr benötigt werden; siehe:

Facebook Konto löschen gelöscht gesperrt - Rechtsanwalt Sven Nelke
Quelle: https://www.facebook.com/privacy/explanation

Wenn Facebook ohne vorherige Ankündigung das Konto scheinbar aus willkürlichen und nicht berechtigen Gründen sperrt!

Weshalb es zur Sperrung kam, können sich viele Facebook-Nutzer jedoch oft nicht erklären. Facebook klärt hierüber oftmals entweder gar nicht oder nur ungenügend auf. Viele Nutzer erfahren von der Profilsperre erst dann, wenn sie sich nicht mehr in ihren Facebook-Account einloggen können.

 

Insbesondere wenn das Facebook-Profil nicht anders wie in der Vergangenheit genutzt wurde, liegt der Verdacht nahe, dass die Facebook-Sperre nicht auf berechtigten Gründen oder gar auf Willkür beruht. Ohne berechtigten Grund darf Facebook das Konto aber nicht sperren, selbst wenn die Richtlinien eine grundlose Sperrung vorsehen (siehe AG Saarlouis, Urteil vom 1.4.20 - 25 C 1233/19).

 

Liegt der Verdacht nahe, dass die Deaktivierung des Facebook-Kontos unberechtigt erfolgte, müssen Nutzer dies nicht akzeptieren. Sie können die Freischaltung des Accounts verlangen.


Leitfaden: Mein Facebook-Konto wurde gesperrt und deaktiviert! | Was kann ich tun, um es wiederherstellen bzw. freischalten zu lassen?

Folgendes sollten Sie unternehmen, wenn Sie mit der Sperrung Ihres Facebook-Accounts nicht einverstanden sind bzw. keinen berechtigten Grund für eine Sperrung sehen:

• Einspruchsformular nutzen um der Facebook-Sperre zu widersprechen!

Ist das Konto deaktiviert, kann über ein Formular hiergegen ein Einspruch eingelegt werden. Aufgrund des Einspruchs wird Facebook (so sagen sie) die Sperre prüfen und eine Entscheidung treffen. Siehe:

Einspruch gegen Konto Sperre bei Facebook Account deaktiviert - Rechtsanwalt Sven Nelke
Quelle: https://www.facebook.com/help/103873106370583

• Musterbrief an den Facebook-Support wegen Freischaltung des gesperrten Accounts gibt es hier!

Zunächst ist es ratsam, den Facebook-Support selbst anschreiben. Dies geht in der Regel mit einer Meldung möglich, die im Falle der Account-Sperre in der App erscheint. Daneben sollte in jedem Falle aber noch eine E-Mail an Facebook gerichtet werden, um dem Anliegen Nachdruck zu verleihen.

 

Diese Beschwerde an den Facebook-Support könnte so aussehen:

  • Musterschreiben an den Facebook-Support, um eine Kontosperre aufheben zu lassen

 

E-Mail an: impressum-support@support.facebook.com

Betreff: Sperrung meines Facebook-Kontos mit Namen "recht.help"

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

soeben musste ich feststellen, dass ich mich nicht mehr in meinen Facebook-Account einloggen kann, weil Sie diesen offensichtlich gesperrt haben. Vorab meine Kontodaten:

 

Account-Name: recht.help

URL zu meinem Konto: https://www.facebook.com/recht.help

 

Ich habe mein Profil bei Ihnen wie immer genutzt und insbesondere nicht gegen die Nutzungsbedingungen oder die Gemeinschaftsstandards verstoßen. Mit der Sperrung, die Sie ohne vorherige, hinreichende Ankündigung veranlasst haben, bin ich folglich nicht einverstanden. Ich nutze Facebook sehr intensiv, pflege dort meine sozialen Kontakte und habe auch schon viele Follower, die von mir regelmäßig Content erwarten. Die Kontosperrung schränkt mich erheblich ein! Insbesondere ist ein Rückgang der Abbonnenten zu befürchten und damit mit einem Einbruch meiner Reichweite zu rechnen! Wie Sie selbst wissen, "bestraft" Ihr Algorithmus die Inaktivität.

 

Ich bitte Sie daher,

 

mir mitzuteilen, weswegen Sie meinen Account gesperrt haben

 

und fordere Sie gleichzeitig auf,

 

meinen Account binnen 5 Tage wieder freizuschalten.

 

Sollten ich bis dahin keine Antwort von Ihnen bekommen oder Sie die Sperrung bis dahin nicht beseitigt haben, sehe ich mich gezwungen, weitergehende Maßnahmen zu treffen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Sven Nelke

HINWEIS: Bitte beachten Sie, dass vorbezeichnete Beschwerde lediglich als Musterbeispiel dient. Sollten Sie dieses Muster für sich verwenden wollen, so haben Sie es vorher auf Ihre Umstände hin anzupassen. Je nachdem wie eilbedürftig Ihre Angelegenheit ist, können Sie unter Umständen auch eine kürzere Frist zur Freischaltung des Facebook-Accounts setzten. Die Frist sollte 3 Tage nur im Eilfall unterschreiten. In jedem Falle beachten Sie bitte, dass wir für die Verwendung dieses Musters keine Gewähr bieten. Eine Gewähr können wir Ihnen erst bieten, wenn Sie uns das Mandant erteilen und wir -insbesondere- Ihren Sachverhalt näher kennen.

• Gang zum Anwalt, wenn der Facebook-support die Accountsperre aufrechterhält!

Sollte Facebook nicht reagieren oder aus Gründen die Accountsperre aufrechterhalten, die nicht stimmen, führt oftmals kein Weg am Anwalt vorbei. Der Anwalt wird Facebook unter Fristsetzung auffordern, das Facebook-Konto wieder freizuschalten.

 

Wenn Sie sich zuvor selbst erfolglos um die Reaktivierung Ihres Accounts bemüht haben, besteht auch ein Anspruch, dass Facebook Ihre Anwaltskosten zu übernehmen hat. Der Anwalt wird dies prüfen und Facebook auch hinsichtlich der Anwaltskosten zur Erstattung auffordern.

Beachte: Es bestehen gute Chancen, dass Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten des Anwalts trägt, sofern Sie eine haben.

• Einstweilge Verfügung bei Gericht erwirken, um das Facebook-Konto schnell reaktivieren zu lassen!

Sollte Facebook nicht reagieren, kann bei Gericht der Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt und Facebook verpflichtet werden, die Kontosperrung einstweilen aufzuheben.Hierfür ist es erforderlich, dass Sie schnell handeln und den Antrag binnen eines Monats nach Kenntnis über die Kontosperrung erheben.

 

Hier finden Sie einige Beispiele für erfolgreiche Verfahren, wo diverse Plattformen verpflichtet worden sind, bestehende Sperrungen aufzuheben:

Sollte aufgrund Verzögerungen die Monatsfrist verpasst werden, steht noch der Klageweg offen.


Ihr Facebook-Konto wurde gesperrt und deaktiviert? Sie wollen es wieder freischalten lassen? | Hier wird Ihnen geholfen!

Bei uns befinden Sie sich in guten Händen. Wir verfügen bereits über Erfahrungen und konnten schon erfolgreich geltend machen. Egal wo Sie wohnen und gegen welche Plattfirm es geht: Wir vertreten Sie deutschlandweit.

 

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Gewährleistungsauschluss:

Bitte beachten Sie, dass trotz sorgfältiger Recherche keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit oder Aktualität, etc. der Informationen übernommen werden kann. Ebenso wird jegliche Haftung ausgeschlossen. Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Die Informationen sind allgemein gehalten, während eine Rechtsberatung sich inhaltlich ganz konkret mit Ihrem persönlichen Anliegen auseinandersetzt. Es ist daher dringend zu empfehlen, dass Sie sich, soweit Sie konkret betroffen sind, unverzüglich mit einem Rechtsanwalt in Verbindung setzten. Stand der Information: März 2023.


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Kommentare: 10
  • #1

    Vidak Milosevic (Samstag, 11 Februar 2023 07:40)

    Hallo ich wollte Sie fragen kann ich mich gegen Facebook wehren denn ich bin selbst bei beileids Bekundungen abgemahnt und die sperren mich für Kleinigkeit und was kostet es wenn Ich Sie einschalte

  • #2

    Antwort zu #1 (Samstag, 11 Februar 2023 10:03)

    Sehr geehrter Herr Milosevic,

    nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf..dies gerne über das Formular und rufen Sie einfach zu den Geschäftszeiten an. Über die Kosten werden wir Sie dann auch beraten. Wir sind immer bemüht, eine faiere Kostenregelung hinzukriegen.

    Mit freundlich Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #3

    Petra Koch (Sonntag, 26 März 2023 16:58)

    Ich habe Facebook mehrfach per Email aufgefordert, mein gesperrtes Konto zu löschen da ich selbst an den Account ja nicht mehr dran komme. Wichtig ist mir, dass es nicht nur deaktiviert wird sondern sämtliche meiner Daten gelöscht werden. Was kann ich da noch tun?

  • #4

    Antwort zu #3 (Montag, 27 März 2023 15:17)

    Sehr geehrte Frau Koch,

    die einfachste Lösung in diesen Fällen ist, den Zugriff aufs Konto einzufordern und, wenn der Zugriff wieder da ist, die Löschung selbst vorzunehmen.

    Alternativ würde sich auch eine Datenschutzanfrage an Meta eignen, damit Sie sehen, welche Daten vorhanden sind. Im weiteren Verlauf können Sie die Löschung verlangen.

    Für die erste Vorgehensweise gibt es im Hilfebereich von Facebook entsprechende Formular, die Sie nutzen können. Die zweite Vorgehensweise funktioniert nicht automatisiert bzw. automatisiert nur dann, wenn Sie einen Zugriff zum Konto haben.

    Wir haben in solchen Anliegen ebenfalls schon vertreten. Die erste Vorgehensweise hat sich als erfolgsversprechender herausgestellt, weil dies ohne eine Gerichtsverfahren funktionierte. Daher würde ich Ihnen anraten, diese Vorgehensweise zu bevorzugen und zunächst den Kontozugriff -ggf. durch Verwendung des Formulars- zu erwirken.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #5

    Anna (Dienstag, 08 August 2023 18:53)

    Hallo. Mein Facebook Konto wurde gesperrt und wird "in 180 Tagen gelöscht".

    Ich habe bei Facebook über die Maske eine Überprüfung beantragt.

    Nun wollte ich über den Support von Facebook eine Kontaktaufnahme versuchen, aber ich kann es nicht über den Hilfebereich von Facebook machen, da ich ja das Konto gesperrt habe.

    Lohnt sich das für Sie? Denn dann würde ich die Ersteinschätzung von Ihnen vornehmen lassen.

    Habe den Account seit 2012...

    Gruß

  • #6

    Antwort zu #5 (Freitag, 11 August 2023 10:59)

    Hallo,

    natürlich vertreten wir derartige Fälle. Diese sind bekannt. Unabhängig davon können Sie natürlich unsere kostenlose Ersteinschätzung beanspruchen. Wenn Sie den Account bereits seit 2012 haben, dann kann ich mir vorstellen, dass Sie diesen sicherlich nicht verlieren wollen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt


  • #7

    Peter Tanner (Samstag, 09 September 2023 13:22)

    Guten Tag!
    Ich wolle vor ungefähr 9 Monten bei facebook,das Profli löschen! Und nach 30 Tagen ein neues Profiel machen! Nach 35 Tagen,war das Profil geschpert und deakitviert! Jetzt ist alles Blockiert! Und möchte wider facebook?kann man da etwas machen?? Und was Kostet das mich Finanziell ??
    Mit Freuntlichen Grüssen Peter Tanner

  • #8

    Antwort zu #7 (Montag, 11 September 2023 10:59)

    Sehr geehrter Herr Tanner,

    grundsätzlich steht Ihnen natürlich die Freischaltung des Profils zu, wenn Sie zu Unrecht gesperrt worden sind. Sollte die Sperre in der Tat mit einem alten Account zusammenhängen, der eigentlich hätte gelöscht sein sollen, dann liegt sicherlich kein berechtigter Sperrgrund vor. Sie sind nicht der Einzige, der über Probleme mit alten Accounts berichtet. Ich vermute auch einmal stark, dass Sie die gleiche E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer verwendet haben, um den neuen Account zu registrieren.

    Hinsichtlich der Kosten biete ich verschiedene Möglichkeiten an. Je nachdem, ob Sie eine Rechtsschutzversicherung haben oder nicht, können Sie mich auf Grundlage der gesetzlichen Vergütung beauftragen oder ein Zeit- oder Pauschalhonorar mit mir ausmachen. Wenn Sie sich einen Anwalt nicht leisten können, bestünde auch noch die Möglichkeit, Beratungshilfe zu beanspruchen. Zur Beratungshilfe informiere ich unter Informationen->Kostenrecht->Beratungshilfe. Wenn Sie mögen, können Sie gerne mit mir telefonisch oder per E-Mail Kontakt aufnehmen und ich erläutere Ihnen die verschiedenen Vergütungsmodelle.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #9

    Klaus Fischer (Donnerstag, 01 Februar 2024 21:08)

    Die Bemerkung eines anderen Users, dass der Ukrainekrieg im Interesse Amerikas liegt, habe ich folgendermaßen ergänzt: Dazu kommt als zusätzliche s Leckerli die Verminderung der europäischen und die Vernichtung der deutschen Wirtschaft.
    Das soll angeblich Hassrede sein.

  • #10

    Antwort zu #9 (Montag, 05 Februar 2024 13:47)

    Sehr geehrter Herr Fischer,

    Hassrede vermag ich nicht zu erkennen. Es dürfte sich um eine freie Meinungsäußerung handeln, die zulässig ist. Wenn Sie also gesperrt, ihr Beitrag entfernt oder Sie beschränkt worden sind, dann können Sie sich meiner Meinung nach hiergegen erwehren.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt