Es geschieht jeden Tag: Fremde Bilder werden auf Instagram gepostet, ohne dass Betroffene eingewilligt haben. Welche Ansprüche Betroffenen zustehen
und welche Möglichkeiten Sie haben, erfahren Sie hier. Stöber Sie einfach durch diese Seite, um zu erfahren, was Sie gegen den Fotoklau tun können!
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Jemand anderes hat Ihre Bilder "geklaut" und Sie auf Instagram veröffentlicht? Sie wollen wissen, welche rechtlichen Möglichkeiten Ihnen zustehen? - Wenn Sie eine rechtliche Ersteinschätzung benötigen, dann können Sie uns gerne kontaktieren. Unsere Ersteinschätzung ist unverbindlich und für Sie vollkommen kostenlos.
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Das Wichtigste in Kürze:
Instagram ist kein rechtsfreier Raum. Nutzer müssen sich auch dort an Recht und Gesetze und auch an die Nutzungsbedingungen, etc. halten. Dazu gehört, dass fremde Bilder oder Videos grundsätzlich nicht ohne Einwilligung gepostet werden dürfen.
Hierbei ist zunächst einmal zu unterscheiden:
Das Recht am eigenen Bild schützt Bildnisse. Bildnisse sind Fotos oder Videos auf denen Personen erkennbar dargestellt werden. Da Recht am eigenen Bild schützt Betroffene vor ungewollter Verbreitung bzw. Veröffentlichung. Die Abgelichteten haben nämlich grundsätzlich das Recht, selber zu entscheiden, was mit Ihren Bildnissen passiert.
Nur ausnahmsweise ist eine Veröffentlichung auf Instagram ohne Einwilligung erlaubt, wenn es sich beispielsweise um eine prominente Person handelt und der Instagram-Beitrag ein -berechtigtes- öffentliches Interesse bedient.
Auch wenn es sich nicht um Bildnisse bzw. Personenfotos handelt, so ist in Bezug auf fremde Bilder und Videos einiges zu beachten. Bei fremden Fotos und Videos handelt es sich in der Regel um urheberrechtlich geschütze Werke. Fremde Werke dürfen grundsätzlich nur mit Einwilligung des Urhebers, also des Fotografen, Videoartists, etc. auf Instagram veröffentlicht werden. Auch im Bereich des Urheberrechts gibt es unzählige Ausnahmen, wann ein Bild ohne Einwilligung des Urhebers auf Instagram veröffentlicht werden darf.
Ein Verstoß gegen Bildrechte ist bei einem Teilen eines Fotos oder Videos bzw. bei einem sogenannten "Repost" nicht anzunehmen. In diesen Fällen wird nämlich nur eine vorhergesehen Funktion auf Instagram genutzt, so dass davon auszugehen ist, dass diese Form der Veröffentlichung eines fremden Beitrags in der eigenen "Story" auch erlaubt ist. Dies gilt umso eher, als dass jeder die Möglichkeit hat, das Teilen seiner eigenen Beiträge auf Instagram zu gestatten oder eben durch entsprechende Einstellung einzuschränken.
Problematisch sind die Fälle, wo ein Dritter ein fremdes Werk als Beitrag veröffentlicht hat und "Reposts" in diesem Zuge auch gestattet. Ist der Urheber hiermit nicht einverstanden, dann liegt zumindest formal eine Urheberrechtsverletzung durch "Reposting" vor. Allerdings können sich Betroffene unserer Meinung nach wegen möglicher Forderungen an den Veröffentlicher des Beitrags wenden und dort Schadensersatz verlangen. Schließlich durfte man darauf vertrauen, dass "Repost" unbedenklich sind.
Beachte: Wird ein Foto oder Video allerdings nicht über die entsprechende "Teilen"-Funktion geteilt, sondern heruntergeladen bzw. als "Screenshot" auf Instagram gepostet, ist dies nicht erlaubt. Allgemein gilt, dass öffentlich zugängliche Fotos oder Videos zu privaten Zwecken zwar heruntergeladen werden dürfen. Ein Verbreiten ist aber auch dann nicht ohne Einwilligung des Rechteinhabers gestattet. Durch das Repost mittels eines "Screenshots" wird nicht nur ohne Erlaubnis des Urhebers eine Kopie verbreitet, sondern auch die Plattformfunktion umgangen.
Werden fremde Bilder oder Videos ohne Erlaubnis rechtswidrig über Instagram verbreitet, so können sich Betroffene -aus dem Recht am eigenen Bild und/oder dem Urheberrecht- hiergegen erwehren.
Hierfür steht es Betroffenen frei, etwaige Ansprüche nicht nur bei Instagram, sondern auch gegenüber der Gegenseite gelten zu machen. Insoweit ist wie folgt zu unterscheiden:
Instagram hat auf Meldungen zu reagieren und rechtswidrige Beiträge zu löschen. Diese Pflicht sieht das Gesetz für Instagram vor (siehe § 10 TMG). Hierfür stellt Instagram in der Regel Formulare zur Verfügung, über die Sie die verschiedenen Rechtsverstöße melden können:
Daneben empfiehlt es sich, eine E-Mail an Instagram-Support zu richten. Diese könnte so aussehen:
E-Mail an: impressum@support.instagram.com
Betreff: Meldung eines rechtswidrigen Beitrags des Instagram-Kontos mit Namen "recht.help"
Sehr geehrte Damen und Herren,
soeben musste ich feststellen, dass der Account
Account-Name: recht.help
URL zu dem Konto: https://www.instagram.com/recht.help/
ein Foto von mir veröffentlichte. Der Beitrag, um den es geht, ist hier veröffentlicht:
https://www.instagram.com/p/CIikO1pCMRS/
Es handelt sich nicht um einen Repost. Das Foto wurde einfach heruntergeladen und auf dem vorbezeichnetem Account veröffentlicht, ohne dass ich die Einwilligung hierzu erteilt habe. Ich bin Urheber und auf dem Foto dargestellt, so dass auch mein Recht am eigenen Bild betroffen ist.
Das Foto habe ich zuerst auf meinem Account veröffentlicht. Hier meine Kontodaten:
Account-Name: recht.help
URL zu meinem Konto: https://www.instagram.com/recht.help/
Die Erstveröffentlichung finden Sie hier:
https://www.instagram.com/recht.help/
Ich bitte Sie daher,
den vorbezeichneten Inhalt auf jenem Fremd-Account zu löschen und dafür Sorge zu leisten, dass dieser Inhalt in Zukunft nicht mehr veröffentlich wird,
es sei denn, ich veröffentliche den Inhalt selbst über meinen Account
und fordere Sie gleichzeitig auf,
mir Auskunft über die hinterlegten Daten des Fremd-Accounts zu erteilen, damit ich daneben meine Ansprüche gegen diesen Inhaber
des
Fremd-Accounts verfolgen kann.
Ich setzte Ihnen hiermit eine Frist von einer Woche. Sollte ich bis dahin keine Antwort von Ihnen bekommen oder Sie den Inhalt bis dahin nicht beseitigt haben, sehe ich mich gezwungen, weitergehende Maßnahmen zu treffen.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Nelke
Unabhängig davon, welches Bildrecht -also entweder das Recht am eigenen Bild oder das Urheberrecht- betroffen ist, stehen Ihnen in der Regel folgende Ansprüche zu:
= der Täter darf das Foto oder Video in Zukunft nicht verwenden
= der Täter hat das Foto aus Instagram zu entfernen und gespeicherte Kopien zu löschen
= der Täter hat über das Ausmaß seiner rechtwidrigen Verwendung aufzuklären
= bei Urheberrechtsverletzungen oder schwerwiegeneden Persönlichkeitsrechts-verletzungen kann eine immatierelle Geldentschädigung verlangt werden
= wenn Betroffene sich eines Anwalts zur Rechtsverfolgung bedienen, hat der Täter die Anwaltskosten zu erstatten
Ein Problem könnte sein, wenn der Täter nicht bekannt. Dann gibt es nämlich keine Anschrift, um diesen anwaltlich abmahnen zu lassen oder gerichtliche Schritte einzuleiten. Gerade in diesem Fall empfiehlt sich eine
= nicht selten wird das Profil für Straftaten wie Beleidigung, üble Nachrede oder gar
Verleumdung verwendet
Im besten Fall wird die Polizei die Täterdaten ermitteln und sodann ein Anwalt kann dann über eine Einsichtnahme in die Ermittlungsakte den Täter ausfindig machen, um ihn entsprechend abzumahnen.
Unter Umständen besteht auch ein
Erst wenn die Täterdaten bekannt sind, kann dieser auch in Anspruch genommen werden. Betroffene sollten sich hierum ebenfalls kümmern.
Sie wollen nicht, dass Ihre Fotos ohne Erlaubnis auf Instagram veröffentlicht sind? - Wir verfügen bereits über Erfahrungen im Umgang mit derartigen Löschungen! Gerne helfen wir Ihnen weiter und vertreten Sie deutschlandweit.
Sprechen Sie uns einfach an, damit wir Ihnen weiterhelfen können!
Gewährleistungsausschluss:
Bitte beachten Sie, dass trotz sorgfältiger Recherche keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit oder Aktualität, etc. der
Informationen übernommen werden kann. Ebenso wird jegliche Haftung ausgeschlossen. Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Die Informationen sind allgemein gehalten, während eine
Rechtsberatung sich inhaltlich ganz konkret mit Ihrem persönlichen Anliegen auseinandersetzt. Es ist daher dringend zu empfehlen, dass Sie sich, soweit Sie konkret betroffen sind, unverzüglich
mit einem Rechtsanwalt in Verbindung setzten. Stand der Information: April 2021
Nach Prüfung werden wir Ihre Frage beantworten. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Beantwortung Ihrer Rechtsfrage grundsätzlich keine Rechtsberatung ersetzt. Auch hier gilt der Gewährleistungsausschluss. Natürlich freuen wir uns auch über Anmerkungen, Verbesserungsvorschläge und ein Feedback!
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Kati (Samstag, 29 Juli 2023 13:40)
Ich habe ein Hundefoto auf Instagram in einer Story geteilt, von einer Hundeseite, die ebenfalls ein öffentliches Instagramkonto hat (über die Story Funktion). Diese hat die Meldung der Story (xy hat Dich in einem Beitrag erwähnt), an die Originalfotografin geschickt. Diese hatte mich kurz nach dem Story Post in einer Nachricht aufgefordert, das Foto sofort zu löschen, es liege eine Urheberverletzung vor, ich hätte für das Foto bezahlen müssen. Sie wolle bei Nicht-Löschung umgehend ihren Medienanwalt informieren. Ich selbst war aber an diesem Tag nicht mehr online und habe die Bitte um Löschung nicht gelesen. Die Story wurde automatisch gelöscht nach 24 Stunden. Instagram hat mich auch nicht abgemahnt. Mir war selbst nicht bewusst, dass es sich bei geteilten Story Posts um Urheberrechtsverletzung handelt, da Instagram mit einer Funktion das Teilen erlaubt. Über einen Link (die Story antippen) kommt man auch automatisch auf die ursprüngliche Beitragsseite , in dem Fall die Hundeseite. Im Internet konnte ich nicht viel über die Story Rechtslage herausfinden. Ich habe nun mein komplettes Insta Konto gelöscht, um weitere Rechtswidrigkeiten zu vermeiden. Eine Info wäre hilfreich. Der Vorfall ist nun 14 Tage her.
Antwort zu #1 (Freitag, 11 August 2023 11:10)
Hallo Kati,
ich war im Urlaub und kann Ihre Anfrage erst jetzt beantworten.
Grundsätzlich dürfen Bilder nur verwendet werden, wenn der Urheber hierzu einwilligte. Wenn Sie aber über lediglich die Plattformfunktionalität genutzt haben, dann sieht dies ggf. anders aus. Ob damit eine Urheberrechtsverletzung begangen wurde oder nicht, kann unterschiedlich beurteilt werden. Hierbei kann man nämlich schon anzweifeln, ob Sie das Bild überhaupt öffentlich zur Schau gestellt haben oder nicht, da es Instagram nie verlassen hat (um es einfach zu sagen). Außerdem hätte die Person, deren Beitrag Sie "gerepostet" haben, unter Einstellungen bestimmen können, das "Reposts" nicht zugelassen werden. Dies ist wohl nicht erfolgt. In diesem Falle kann man sich sicherlich über die genauen Konsequenzen streiten, aber ich befürworte die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung.
Beachten Sie: Sollten Sie das Bild aber heruntergeladen und dann neu hochgeladen haben, dann liegt unzweifelhaft eine Urheberrechtsverletzung vor. Etwaige Konsequenzen haben Sie dann zu tragen.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Nelke
Rechtsanwalt