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YouTube ist kein rechtsfreier Raum und bei Verstößen gegen die Regeln, darf Google durchaus den Kanal sperren.
Nicht jede Sperre ist jedoch rechtmäßig. Unrechtmäßige Kanalsperren lassen sich aufheben. Auf dieser Seite erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen YouTube ein Benutzerkonto sperren darf
und was Nutzer hiergegen tun können, um sich den YouTube-Kanal wieder zurück zu holen.
Das Wichtigste in Kürze:
Youtube darf einen Kanal sperren, um einen Missbrauch zu verhindern. Hierüber informtiert YouTube selbst wie folgt:
In der Regel kommt als Grund ein Verstoß gegen
Im vorzeichneten Regelwerk definiert YouTube sehr genau, welchen Conent es von Videomachern bzw. Creator erwartet und welche Videoinhalte auf der Plattform verboten sind; zum Beispiel:
Verstößt ein YouTube-Profil gegen die Nutzungsbedingungen, so kann es vollständig oder teilweise, vorübergehend oder dauerhaft von Facebook gesperrt werden.
In der Regel wird YouTube bei Regelverstößden den Inhaber des Kanals zunächst abmahnen. Dazu hat YouTube ein sogenanntes "Strike-System" installiert, dass Nutzer zunächst die Gelegenheit einräumen selbst, ihren Kanal richtlinienkonform zu gestalten.
Erst bei wiederholten oder gar schweren Rechtsverstößen wir der Kanal sodann gesperrt. YouTube informiert hierüber wie folgt:
Ist der YouTube-Kanal dauerhaft gesperrt, dann wird er auch deaktiviert. Dies bedeutet, dass nicht nur der Kanalinhaber sich nicht mehr einloggen kann, auch ist der Kanal per se nicht mehr sichtbar.
YouTube informiert hierüber selbst wie folgt:
Ist der YouTube-Kanal bzw. das YouTube-Konto gesperrt, gekündigt und deaktiviert, so wird es YouTube das Konto auch löschen. Selbst wenn es an und für sich nur um die Plattform YouTube geht, könnten Nutzer aber potenziell aber auch von weiteren Google-Diensten ausgeschlossen werden; siehe:
Wenn sich Kanalinhaber noch einloggen können, besteht zumindest die Möglichkeit, die YouTube-Videos zu sichern. Hierzu stellt Youtube nachfolgende Funktion zur Verfügung:
Nur ausnahmsweise wird das Konto, obwohl es gesperrt wird, länger "verwahrt". Und zwar immer dann, wenn ein berechtigter Grund für eine länger Speicherung wie zu Beweiszwecken oder aufgrund technischer Belange erforderlich erscheint.
Weshalb es zur Sperrung kam, können sich viele YouTube-Nutzer jedoch oft erklären. YouTube klärt hierüber oftmals entweder gar nicht oder nur ungenügend auf. Viele Nutzer erfahren von der Profilsperre erst dann, wenn sie sich nicht mehr in ihr YouTube-Konto einloggen können.
Folgende Umstände berechtigen YouTube unserer Meinung nach nicht zu einer Kündigung des Kontos:
(Die Aufzählung ist nicht abschließend!)
Auch wenn eine Sperre demnach auf den ersten Blick richtig erscheint, muss sie nicht richtig sein! YouTube-Videos die gesetzlich erlaubt sind, können nämlich nicht ohne Weiteres gegen die YouTube-Regeln verstoßen. Sperrt Google ein Video z.B. wegen "Hassrede", so kann die Sperrung dennoch unzulässig sein, wenn die Äußerung selbst von der Meinungsfreiheit gedeckt ist (siehe z.B. LG Frankfurt, Urteil vom 14.5.18 - 2-03 O 182/18).
Liegt der Verdacht nahe, dass die Deaktivierung des YouTube-Kontos unberechtigt erfolgte, müssen Nutzer dies nicht akzeptieren. Sie können die Freischaltung des Kanals verlangen.
Folgendes sollten Sie unternehmen, wenn Sie mit der Sperrung Ihres YouTube-Kontos nicht einverstanden sind bzw. keinen berechtigten Grund für eine Sperrung sehen:
Zunächst ist es ratsam, den YouTube-support selbst anschreiben. Dies geht in der Regel mit einer Meldung möglich. YouTube stellt hierfür ein eigenes Einspruchsformular zur Verfügung.
Daneben sollte in jedem Falle aber noch eine E-Mail an YouTube gerichtet werden, um dem Anliegen Nachdruck zu verleihen.
Diese Beschwerde an den YouTube-support könnte so aussehen:
E-Mail an: support-deutschland@google.com
Betreff: Sperrung meines YouTube-Kontos mit Namen "recht.help"
Sehr geehrte Damen und Herren,
soeben musste ich feststellen, dass ich mich nicht mehr in meinen YouTube-Kanal einloggen kann, weil Sie diesen offensichtlich gesperrt haben. Vorab meine Kontodaten:
Account-Name: "recht.help"
URL zu meinem Konto:
https://www.youtube.com/channel/UCEfz6LW5XreP2PTH88Rmmqg
Ich habe mein Konto bei Ihnen wie immer genutzt und insbesondere nicht gegen die Nutzungsbedingungen oder die Community-Richtlinien verstoßen. Mit der Sperrung, die Sie ohne vorherige, hinreichende Ankündigung veranlasst haben, bin ich folglich gar nicht einverstanden. Auch ist mir kein Grund bekannt, weswegen mein Konto bei Ihnen gesperrt werden könnte. Bitte beachten Sie, dass die Sperre nach meinem Dafürhalten entweder irrtümlich oder gar willkürlich veranlasst wurde. Ein berechtigter Sperrgrund liegt damit nicht vor.
Ich bitte Sie daher,
mir mitzuteilen, weswegen Sie mein YouTube-Konto gesperrt haben
und fordere Sie gleichzeitig auf,
meinen Account binnen 5 Tage wieder freizuschalten.
Sollten ich bis dahin keine Antwort von Ihnen bekommen oder Sie die Sperrung bis dahin nicht beseitigt haben, sehe ich mich gezwungen, weitergehende Maßnahmen zu treffen.
Rein vorsorglich teile ich mit, dass ich natürlich nicht gegen Ihre Regelwerk verstoßen möchte. Sollte aufgrund einer Unachtsamkeit meinerseits tatsächlich ein Regelverstoß veranlasst worden sein (wovon ich allerdings nicht ausgehe), möchte ich Sie wissen lassen, dass ich diesen natürlich unverzüglich abstellen und in Zukunft gewährleisten werde, dass ein derartiger Verstoß nicht mehr veranlasst wird.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Nelke
HINWEIS: Bitte beachten Sie, dass vorbezeichnete Beschwerde lediglich als Musterbeispiel dient. Sollten Sie dieses Muster für sich verwenden wollen, so haben Sie es vorher auf Ihre Umstände hin anzupassen. Je nachdem wie eilbedürftig Ihre Angelegenheit ist, können Sie unter Umständen auch eine kürzere Frist zur Freischaltung des YouTube-Kontos setzen. Die Frist sollte 3 Tage nur im Eilfall unterschreiten. In jedem Falle beachten Sie bitte, dass wir für die Verwendung dieses Musters keine Gewähr bieten. Eine Gewähr können wir Ihnen erst bieten, wenn Sie uns das Mandant erteilen und wir -insbesondere- Ihren Sachverhalt näher kennen.
Sollte YouTube nicht reagieren oder aus Gründen die Kontosperre aufrechterhalten, die nicht stimmen, führt oftmals kein Weg am Anwalt vorbei. Der Anwalt wird Youtube bzw. Google unter Fristsetzung auffordern, das Konto wieder freizuschalten.
Wenn Sie sich zuvor selbst erfolglos um die Reaktivierung Ihres Accounts bemüht haben, besteht auch ein Anspruch, dass Google Ihre Anwaltskosten zu übernehmen hat. Der Anwalt wird dies prüfen und Youtube auch hinsichtlich der Anwaltskosten zur Erstattung auffordern.
Sollte Youtube auch auf das Anwaltsschreiben nicht reagieren, kann bei Gericht der Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt und Youtube verpflichtet werden, die Kontosperrung einstweilen aufzuheben. Hierfür ist es erforderlich, dass Sie schnell handeln und den Antrag binnen eines Monats nach Kenntnis über die Kontosperrung erheben.
Hier finden Sie ein Beispiel für ein erfolgreiches Verfahren, wo YouTube verpflichtet worden sind, eine bestehende Kanalsperre wieder aufzuheben:
Sollte aufgrund Verzögerungen die Monatsfrist verpasst werden, steht noch der Klageweg offen.
Bei uns befinden Sie sich in guten Händen. Wir verfügen bereits über Erfahrungen und konnten schon erfolgreich geltend machen. Egal wo Sie wohnen und gegen welche Plattfirm es geht: Wir vertreten Sie deutschlandweit.
Sprechen Sie uns einfach an, damit wir Ihnen weiterhelfen können!
Bitte beachten Sie, dass trotz sorgfältiger Recherche keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit oder Aktualität, etc. der
Informationen übernommen werden kann. Ebenso wird jegliche Haftung ausgeschlossen. Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Die Informationen sind allgemein gehalten, während eine
Rechtsberatung sich inhaltlich ganz konkret mit Ihrem persönlichen Anliegen auseinandersetzt. Es ist daher dringend zu empfehlen, dass Sie sich, soweit Sie konkret betroffen sind, unverzüglich
mit einem Rechtsanwalt in Verbindung setzten. Stand der Information: Juni 2021
Nach Prüfung werden wir Ihre Frage beantworten. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Beantwortung Ihrer Rechtsfrage grundsätzlich keine Rechtsberatung ersetzt. Auch hier gilt der Gewährleistungsausschluss. Natürlich freuen wir uns auch über Anmerkungen, Verbesserungsvorschläge und ein Feedback!
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